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Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui" (Gelesen 798246 mal)
- Hero49
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Da sind die Ansichten sehr unterschiedlich. Vielen Angehörigen ist es ein Bedürfnis, das Grab schön zu bepflanzen und zu pflegen.
Das Familiengrab von Seiten meines Mannes wurde nach dem Tod meiner Schwiegermutter immer von mir bepflanzt und den Geschwistern vor Ort im jährlichen Wechsel gegossen und gepflegt.
Als das Grab nach 10 Jahren wie vereinbart an meinen Schwager fiel und ich nach einem halben Jahr reklamierte, daß die vereinbarte Grabpflege nicht erfolgt, wurde er tätig und hat in die sehr kleine Pflanzfläche einen Eimer Marmorkiesel geschüttet. Fertig!
Das Familiengrab von Seiten meines Mannes wurde nach dem Tod meiner Schwiegermutter immer von mir bepflanzt und den Geschwistern vor Ort im jährlichen Wechsel gegossen und gepflegt.
Als das Grab nach 10 Jahren wie vereinbart an meinen Schwager fiel und ich nach einem halben Jahr reklamierte, daß die vereinbarte Grabpflege nicht erfolgt, wurde er tätig und hat in die sehr kleine Pflanzfläche einen Eimer Marmorkiesel geschüttet. Fertig!
Das beste Pflegemittel für Rosen ist eine scharfe Schere!
Rosige Grüße von Hero49
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Starking007 hat geschrieben: ↑24. Jul 2020, 18:13
BW: Gut gemeint, aber unmöglich durchzusetzen, jeder hat ne Rechtsschutz!
Die BayBauOrdnung gäbe das auch her zum Durchsetzen, aber was ist "begrünt"?
Ein Buchs auf 50qm Schotter? Oder zwei?
Zitat Umweltministerium
"Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden, sagte ein Ministeriumssprecher. Und weiter: „Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort.“ Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sollte der Garten älter als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung sein, darf er bleiben. Die Regelung existiert nach Angaben des Ministeriums seit Mitte der 1990er Jahre."
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
laguna hat geschrieben: ↑24. Jul 2020, 19:12
ein Bedürfnis, das Grab schön zu bepflanzen und zu pflegen.
So ähnlich gehts mir auch, obwohl den Wechselflor zwischenzeitlich ein Friedhofsgärtner macht und ich nur noch pflegend tätig werde. Ob Angehörige das Grab bepflanzen, Plastik und Nippes drauf stapeln, zwischen dem Zierkies die Ahornsämlinge rausziehen oder eine Marmorplatte polieren finde ich zweitrangig, solange sie noch irgendwas "für den/die Verstorbene(n)" tun.
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zu BW: dass mal so auf ein schon lange bestehendes Verbot hingewiesen wurde, ist auf jeden Fall toll! Spannend wird vielleicht halt noch wie sich die "Regelungen zum Pestizideinsatz", welche meist in einem der unteren Absätze auftauchen, auswirken. Ob jeder Rosenfreund oder bspw. Hobbyobstler damit glücklich wird, kann ich nicht beurteilen. Mein Iris- und Paeonienäckerle ist auch "nur" ein Privatgarten, weswegen man mir, so oder so, früher oder später das Roundup nehmen wird. Wenn das Unkraut von den Rändern her dann doch irgendwann die Herrschaft übernimmt, dann lass ich es eben bleiben und es wird wahrscheinlich wieder ein Maisfeld. Feldhasen, Eidechsen, Igel, Rebhühner und diverse Kleintiere (welche ich nicht fähig bin sie zu bestimmen) gucken dann in die Röhre und ich Netflix. Das würde sich dann wenigstens zeitmäßig lohnen!
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Mir fehlt ein bisschen die Definition von "Schottergarten" bei dem geplanten Verbot.
Mittlerweile sind in den Medien auch schon Steingärten verboten. Und Kiesgärten auch. Irgendwelche Politiker und Medienheinis wissen überhaupt nicht, von was sie reden. Am Ende sind artenreiche Steinanlagen oder kunterbunte Kiesgärten a la Beth Chatto auch verboten. :-\
Mittlerweile sind in den Medien auch schon Steingärten verboten. Und Kiesgärten auch. Irgendwelche Politiker und Medienheinis wissen überhaupt nicht, von was sie reden. Am Ende sind artenreiche Steinanlagen oder kunterbunte Kiesgärten a la Beth Chatto auch verboten. :-\
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Medi,
es ist wie bei vielen anderen Sachen auch. Da werden Definitionen benutzt, ohne genau deren Bedeutung zu kennen. Und es macht sich auch keiner die Mühe, die Unterschiede zu ergründen.
Weil, Fachleute befragen kostet Geld... :-X
es ist wie bei vielen anderen Sachen auch. Da werden Definitionen benutzt, ohne genau deren Bedeutung zu kennen. Und es macht sich auch keiner die Mühe, die Unterschiede zu ergründen.
Weil, Fachleute befragen kostet Geld... :-X
liebe Grüße
Loni
Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"
Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
Loni
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Ich finde den Gesetzestext recht unklar und bezweifle, ob er befähigt, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern. Verboten ist es eh schon und wasserdurchlässig ist Unkrautvliess, der Schotter schützt vor Verschlämmung und Erosion. Was mit begrünen gemeint ist wenn Kräutergrasflächen derzeit überwiegend braun sind?
[quote=https://volksbegehren-artenschutz.de/wp-content/uploads/2019/12/BiodivSt%C3%A4rkG-%C3%84nderungen.pdf]§ 21aGartenanlagen Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.[/quote]
Fachleute hätte man mal befragen können, bevor man solche Volksbegehren in Umlauf bringt und mit der Verblödung der Menschen Spenden für seinen Verein eintreibt.
[quote=https://volksbegehren-artenschutz.de/wp-content/uploads/2019/12/BiodivSt%C3%A4rkG-%C3%84nderungen.pdf]§ 21aGartenanlagen Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.[/quote]
Fachleute hätte man mal befragen können, bevor man solche Volksbegehren in Umlauf bringt und mit der Verblödung der Menschen Spenden für seinen Verein eintreibt.
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität
- thuja thujon
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Aktuell berichtet gerade RTL darüber.
Ich würde gerne auch in Zukunft Steingartenfreunde oder Alpinumgärtner nicht auf offener Strasse erschiessen müssen.
Ich würde gerne auch in Zukunft Steingartenfreunde oder Alpinumgärtner nicht auf offener Strasse erschiessen müssen.
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Das brauchst Du auch gar nicht. Ein bisschen soziale Ausgrenzung reicht vollkommen aus.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Auch schön: "bei Naturdenkmalen ist die Anwendung von
Pestiziden im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 in privaten Gärten verboten."
.
Quelle: Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
.
So sehr mir die meisten Schottergärten auf den Geist gehen - dem mit einem gesetzlichen Verbot beikommen zu wollen, halte ich für Unfug.
Die hiesige Landesregierung hat da aber vor Jahren schon Vorarbeit geleistet: Bei Großbäumen müssen 8 m Abstand zur Grenze eingehalten werden, um eine Verschattung von Solaranlagen zu vermeiden. :-X
.
In Zukunft gibt es statt Schotter dann eben einen großen Sandkasten für die Kinder und drum herum erst Pflasterkante und dann Rollrasen mit Lorbeerkirsche.
Oder statt Sandkasten ein großer Pool, das ist aktuell in Coronazeiten hier gerade sehr en vogue.
.
Oder die untere Naturschutzbehörde wird gleich dazu verpflichtet, einen Positivkatalog der in Gärten zulässigen Pflanzen zu erstellen. :-X
Pestiziden im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 in privaten Gärten verboten."
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Quelle: Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
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So sehr mir die meisten Schottergärten auf den Geist gehen - dem mit einem gesetzlichen Verbot beikommen zu wollen, halte ich für Unfug.
Die hiesige Landesregierung hat da aber vor Jahren schon Vorarbeit geleistet: Bei Großbäumen müssen 8 m Abstand zur Grenze eingehalten werden, um eine Verschattung von Solaranlagen zu vermeiden. :-X
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In Zukunft gibt es statt Schotter dann eben einen großen Sandkasten für die Kinder und drum herum erst Pflasterkante und dann Rollrasen mit Lorbeerkirsche.
Oder statt Sandkasten ein großer Pool, das ist aktuell in Coronazeiten hier gerade sehr en vogue.
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Oder die untere Naturschutzbehörde wird gleich dazu verpflichtet, einen Positivkatalog der in Gärten zulässigen Pflanzen zu erstellen. :-X
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
thuja hat geschrieben: ↑27. Jul 2020, 16:17
Ich finde den Gesetzestext recht unklar ...
[quote=https://volksbegehren-artenschutz.de/wp-content/uploads/2019/12/BiodivSt%C3%A4rkG-%C3%84nderungen.pdf]§ 21aGartenanlagen Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesbauordnung. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.[/quote]
Fachleute hätte man mal befragen können...
Vielleicht hat man ja Fachleute befragt. "Schotterung" ist ein im Bau ziemlich klarer Begriff. Kiesschüttungen, Steinsetzungen und Pflasterungen sind damit nicht erfasst.
Schotterbeete in Verkehrsinseln und anderen öffentlichen Anlagen wären auch nicht bedroht. Da bleibt viel Platz für Spiel und Spaß und jede Menge Unsinn.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Könnt Ihr vielleicht eine taugliche Formulierung nennen? Ich bin gerade im Vorfeld eines Baugebiets befragt worden...
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Es gibt Aufklärungskampagnen (Entsteint Euch! z.B.), es gibt Spottaktionen (Gärten des Grauens), es gibt Fernsehsendungen zum Thema und momentan gibt es Versuche, das gesetzlich zu regeln. Ich fürchte, gegen den Zeitgeist ist das alles machtlos.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Man könnte z.B. auch auf Trennvliese oder Plastikfolien eingehen. Wo die drin sind = Schottergarten = versiegelt= böse.
Ohne Plastik wären die Steine quasi Substrat und Habitat für Pflanzen, und somit eine nicht versiegelte Fläche (Mineralmulch , Alpinum, Felssteppen...).
Ohne Plastik wären die Steine quasi Substrat und Habitat für Pflanzen, und somit eine nicht versiegelte Fläche (Mineralmulch , Alpinum, Felssteppen...).
LG aus dem südlichen Main-Viereck
Mediterraneus
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Ich gebe mal das Stichwort:
Versiegelung,
der Boden muß Wasser aufnehmen können und
Pflanzen müssen flächig wachsen können, der Boden muß offen bleiben, also
keine Folie mit 3 Löchern drin.
Versiegelung,
der Boden muß Wasser aufnehmen können und
Pflanzen müssen flächig wachsen können, der Boden muß offen bleiben, also
keine Folie mit 3 Löchern drin.
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Re: Garten(verun)gestaltungen: "Shäng (p)Fui"
Ich denke der Stein des Anstoßes ist der geringe Bedeckungsgrad durch Chlorophyllhaltige Pflanzenmasse. 0,3 Pflanzen pro Quadratmeter und Schotter ist einfach zu wenig wenn für eine Unkrautunterdrückende oder optisch ansprechende Pflanzung 3 Pflanzen, also Faktor 10 mehr, empfohlen werden.
Vliess verbieten halte ich nicht für sinnvoll, sonst wäre manch Heckenpflanzung oder Zucchinifeld auch betroffen.
Vliess verbieten halte ich nicht für sinnvoll, sonst wäre manch Heckenpflanzung oder Zucchinifeld auch betroffen.
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