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Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen (Gelesen 53817 mal)

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Apfelbaeuerin
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Apfelbaeuerin » Antwort #225 am:

Ich stimme Hausgeist in allen Punkten zu. Also: Ordnungsamt anrufen mit dem Hinweis "Gefahr im Verzug". Und selbstverständlich den Ziegenbesitzer informieren.
Liebe Grüße von der Apfelbäuerin


Das Schöne zieht einen Teil seines Zaubers aus der Vergangenheit.
Hermann Hesse
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Quendula
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Quendula » Antwort #226 am:

Und nicht vergessen: uns auf dem Laufenden halten!

Hausgeist hat geschrieben: 5. Mai 2021, 09:35
Vielleicht bist du die Tiere dann schneller los, als du zu hoffen wagst.

*hofft mit*
Erwarte nichts, doch rechne mit allem!
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Jule69
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Jule69 » Antwort #227 am:

Häng mich mit dran...das ist wirklich unglaublich!
Liebe Grüße von der Jule
Es genügt nicht, mit den Pflanzen zu sprechen, man muss ihnen auch zuhören.
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Lilo
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Lilo » Antwort #228 am:

Hausgeist hat geschrieben: 5. Mai 2021, 09:35
Starking007 hat geschrieben: 5. Mai 2021, 03:34
Jäger, Förster, sonstige Behörden: Welcher Verstoß gegen welches Gesetz liegt vor?
Schlamperei ist nicht strafbar.
[/quote]

Das würde ich so pauschal nicht sagen. Die Tiere sind so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Und genau da würde ich ansetzen. Wenn die Tiere auf öffentliche Wege ausbrechen, die von Fußgängern frequentiert werden, ist das eine Gefahr. Wer weiß schon, ob so ein Bock nicht plötzlich Lust bekommt, weglaufende Kinder zu schubsen. :-X Geht vielleicht in der Nähe noch eine Straße entlang, auf die die Tiere unvermittelt laufen können?

Also: Ordnungsamt einbeziehen. Und dabei würde ich nicht vordergründig vortragen, dass ich Angst um meinen Garten habe, da kann es nämlich sehr schnell heißen: Das ist Privatsache, dass muss notfalls zivilrechtlich geregelt werden. Wie schnell dann was passiert, ist eine andere Frage. Wenn die sich direkt auf den Weg machen, gut. Wenn die erstmal förmlich anhören etc. sind die vier Wochen rum, bevor überhaupt einer einschreitet.
Bisher laufen die Ziegen nicht auf den Weg. Also besteht keine unmittelbare Gefahr. Ich brauche dem Ordnungsamt damit nicht zu kommen.

[quote]
Und ansonsten ist der Hinweis wohl recht gut, die Ziegenverleiher zu informieren. Vielleicht bist du die Tiere dann schneller los, als du zu hoffen wagst.

Mit der Ziegenverleiherin habe ich telefoniert. Ich habe sie darüber informiert, dass die Ziegen von Passanten gefüttert werden. Das war ihr nicht so recht. Immerhin musste sie vor einigen Monaten Tiere von einer Weide nehmen, da diese durch falsche Fütterung krank wurden.
Und dann teilte ich ihr mit, dass die Ziegen nicht sicher eingezäunt sind. Darauf antwortete sie, dass sie mit dem Winzer gesprochen habe, der habe ihr versichert, die Ziegen könnten nicht über meinen Zaun.

Zu meinen Bedenken stellte sie fest, meine Ansprechperson sei der Winzer. Die Ziegen blieben ja nur noch 2 Monate auf dem Grundstück. :o :o :o
Bristlecone

Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Bristlecone » Antwort #229 am:

Lilo hat geschrieben: 5. Mai 2021, 16:33
Und dann teilte ich ihr mit, dass die Ziegen nicht sicher eingezäunt sind. Darauf antwortete sie, dass sie mit dem Winzer gesprochen habe, der habe ihr versichert, die Ziegen könnten nicht über meinen Zaun.

Zu meinen Bedenken stellte sie fest, meine Ansprechperson sei der Winzer. Die Ziegen blieben ja nur noch 2 Monate auf dem Grundstück. :o :o :o

.
Die Sache ist also o.k., weil die von denen vermieteten Ziegen nicht über deinen Zaun können. Na toll. :P
.
Der Gedanke, den Zustand deines Gartens fotografisch zu dokumentieren, halte ich für sehr gut. Das würde ich unbedingt achen.
Ebenso Fotos vom Grenzbereich damit man ggf. belegen kann, wie sein und dein Zaun aussieht (und hoffentlich nicht: aussah, wenn die Tiere durch sind).
.
Und das Geld für den Anwalt würde ich auch ausgeben.
Nicht zuletzt, um die Frage zu klären, ob dir im Schadensfall das Recht zusteht, die Tiere bis zum Eingeständnis des Schadens oder Zahlung des Schadensersatzes einzubehalten:
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1000 Zurückbehaltungsrecht des Besitzers
Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, bis er wegen der ihm zu ersetzenden Verwendungen befriedigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu, wenn er die Sache durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat."
Ein RA kann dir sicher erklären, ob das im konkreten Fall grundsätzlich infrage käme.
.
Nicht, dass du Ziegen dann tatsächlich wirklich behalten solltest. Aber man könnte, wenn der Paragraph anwendbar ist, dem Vermieter und dem Mieter der Tiere schon mal verklickern, dass er nicht davon ausgehen kann, die Tiere so mir nichts dir nichts wieder abzuholen.
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BlueOpal
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

BlueOpal » Antwort #230 am:

Lilo hat geschrieben: 5. Mai 2021, 16:33
Hausgeist hat geschrieben: 5. Mai 2021, 09:35
Starking007 hat geschrieben: 5. Mai 2021, 03:34
Jäger, Förster, sonstige Behörden: Welcher Verstoß gegen welches Gesetz liegt vor?
Schlamperei ist nicht strafbar.
[/quote]

Das würde ich so pauschal nicht sagen. Die Tiere sind so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Und genau da würde ich ansetzen. Wenn die Tiere auf öffentliche Wege ausbrechen, die von Fußgängern frequentiert werden, ist das eine Gefahr. Wer weiß schon, ob so ein Bock nicht plötzlich Lust bekommt, weglaufende Kinder zu schubsen. :-X Geht vielleicht in der Nähe noch eine Straße entlang, auf die die Tiere unvermittelt laufen können?

Also: Ordnungsamt einbeziehen. Und dabei würde ich nicht vordergründig vortragen, dass ich Angst um meinen Garten habe, da kann es nämlich sehr schnell heißen: Das ist Privatsache, dass muss notfalls zivilrechtlich geregelt werden. Wie schnell dann was passiert, ist eine andere Frage. Wenn die sich direkt auf den Weg machen, gut. Wenn die erstmal förmlich anhören etc. sind die vier Wochen rum, bevor überhaupt einer einschreitet.
Bisher laufen die Ziegen nicht auf den Weg. Also besteht keine unmittelbare Gefahr. Ich brauche dem Ordnungsamt damit nicht zu kommen.

[quote]
Und ansonsten ist der Hinweis wohl recht gut, die Ziegenverleiher zu informieren. Vielleicht bist du die Tiere dann schneller los, als du zu hoffen wagst.

Mit der Ziegenverleiherin habe ich telefoniert. Ich habe sie darüber informiert, dass die Ziegen von Passanten gefüttert werden. Das war ihr nicht so recht. Immerhin musste sie vor einigen Monaten Tiere von einer Weide nehmen, da diese durch falsche Fütterung krank wurden.
Und dann teilte ich ihr mit, dass die Ziegen nicht sicher eingezäunt sind. Darauf antwortete sie, dass sie mit dem Winzer gesprochen habe, der habe ihr versichert, die Ziegen könnten nicht über meinen Zaun.

Zu meinen Bedenken stellte sie fest, meine Ansprechperson sei der Winzer. Die Ziegen blieben ja nur noch 2 Monate auf dem Grundstück. :o :o :o


Nur noch 2 Monate. Ist die lustig. Ich vermute, dass ihr sonst Geld durch die Lappen geht und es ihr daher egal ist. Das du nun die ganez Arbeit und Sorge hast deinen Garten zu schützen, weil es den Winzer einen ** interessiert, juckt sie nicht.

Dem Typen würde ich bei allen künftigen Angelegenheiten die Hölle heiß machen und in 0 Punkten entgegenkommen. Entweder man sichert so Tiere richtig ab oder setzt seinen Allerwertesten den ganzen Tag dort hin. Man kann doch nicht verlangen, dass das die Nachbarn hinzunehmen haben. Das mag nun gemein von mir klingen, aber der erinnert mich an die Hundehalter, die ihren kleinen Hund nicht erziehen. "Da passiert doch nichts, der ist doch so klein ::)"
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Albizia » Antwort #231 am:

Lilo hat geschrieben: 5. Mai 2021, 16:33
Zu meinen Bedenken stellte sie fest, meine Ansprechperson sei der Winzer. Die Ziegen blieben ja nur noch 2 Monate auf dem Grundstück. :o :o :o


Ich würde auch sofort Beweisfofos machen, falls die Ziegen mal wieder auf deinem Grundstück sind.

Und was heißt denn "Ansprechperson"? Sollen alle Gespräche nur über ihn laufen oder will sie damit sagen, er wäre definiv auch haftbar? Da müsste sie schon eine Aussage geben können/wollen.

Eine etwaige Haftung scheint ja irgendwie überhaupt nicht geklärt zu sein. Wer haftet nu verbindlich definitiv für Schäden? Der aktuelle Besitzer der Ziegen, also das dreiste Jungwinzerlein? Oder kann man die Eigentümerin der Ziegen haftbar machen? Wenn die das vorher nicht untereinander fest und verbindlich geklärt (und am Besten auch schriftlich fixiert ) haben, wird im Falle des Falles versucht werden, dass der jeweils Eine der Beiden es auf den Anderen schieben wird. Und dann bist du diejenige im Schadensfall, die in die Röhre guckt... ob mündliche Absprachen bezüglich der Haftung überhaupt eine Geltung haben, sei mal dahingestellt. Da würde ich echt nochmal nachhaken...

Wann zum Kuckuck ist denn dieses Irgendwann? Am besten: Jetzt!!
Rieke
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Rieke » Antwort #232 am:

Ob die Eigentümerin der Ziegen wirklich haftungsmäßig draußen ist? Ich würde ihr, schon um die Kommunikation nachzuweisen, per Brief die Situation kurz schildern.

Über Störer bei Wikipedia:
- Handlungsstörer ist, wer die Einwirkung auf eine fremde Sache durch seine Handlung oder durch pflichtwidriges Unterlassen adäquat verursacht. Unmittelbarer Störer ist, wer durch eine eigenständige Handlung die Beeinträchtigung bewirkt. Wer die Beeinträchtigung durch die Handlung eines Dritten verursachen lässt, ist mittelbarer Störer.
- Zustandsstörer ist der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsbefugte einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, die sich wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückführen lässt.


Danach wäre der Winzer Handlungsstörer und die eigentümerin der Ziegen zumindestens Zustandstörerin.

Und wg. Ordnungsamt: bisher waren die Ziegen glücklicherweise nicht auf dem Weg und haben niemanden angegriffen. Was passiert eigentlich, wenn da eiun Spaziergänger mit Hund ist?
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Wurzelpit » Antwort #233 am:

Lilo, mach noch ein kleines Purlertreffen oder lade noch schnell ein paar Freunde zu einem Rundgang ein! Falls etwas passiert hast du dann gleich Zeugen zur Hand ;)
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Brezel » Antwort #234 am:

Vielleicht doch erst mal thuja als "Giftsprüher" einladen, vorher natürlich eindringlich dem Nachbarn verklickern, dass die Plantage nun endlich in Gang kommen soll und daher vor allem zum Rand des verwilderten Grundstücks hin Pestizide ausgebracht werden (Sprachregelung gilt dem Nachbarn, nicht hier fürs Forum!).

Lilo hat geschrieben: 5. Mai 2021, 16:33
Zu meinen Bedenken stellte sie fest, meine Ansprechperson sei der Winzer. Die Ziegen blieben ja nur noch 2 Monate auf dem Grundstück. :o :o :o


Dem kann man also gar nix glauben. >:(
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Anke02
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Anke02 » Antwort #235 am:

Oh Mann, du wirst also permanent belogen. >:(
"Baustahlmatten werden installiert, nur noch 4 Wochen,...."

Irgendwann ist dann auch genug!
Bleib stark und Toitoitoi!

Wollte Ingeborg nicht schon immer mal Ziegen grillen? 8) ;D
Sonnigliebe Grüße
Anke
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Lilo
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Lilo » Antwort #236 am:

Neuester Stand:
Morgen soll ein Schutznetz angebracht werden und ab Montag gibt es wahrscheinlich einen Elektrozaun.
Beides kommt von der Ziegenbesitzerin. Mein Anruf war wohl doch nicht vergeblich.
Bristlecone

Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Bristlecone » Antwort #237 am:

Immerhin! :)
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Quendula
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

Quendula » Antwort #238 am:

:D Das klingt gut!
*drückt trotzdem, immer noch, Daumen, dass das auch ja umgesetzt wird!!*
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AndreasR
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Re: Mir bleibt auch nichts erspart - Gartenkatastrophen

AndreasR » Antwort #239 am:

Auch hier sind die Daumen gedrückt, denn diese Geschichte wird ja von Tag zu Tag grotesker. Fest steht jedenfalls, dass Tierbesitzer und/oder -halter für evtl. entstehende Flurschäden ihrer ausgebüchsten Tiere aufkommen müssen, aber gerade bei einem Garten mit diversen Raritäten wird kaum ein Gutachter den wahren Wert ermessen können, von daher hoffe ich inständig, dass die Ziegen sich lieber am benachbarten Wingert verlustieren, so ihnen die Vegetation auf dem zugedachten Grundstück nicht mehr zusagt...
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