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Frage zu Pacht und Eigentum von Obstbaum (Gelesen 8813 mal)
Moderator: cydorian
Frage zu Pacht und Eigentum von Obstbaum
Folgender Sachverhalt: Auf einem gepachteten Grundstück hat der Pächter vor langen Jahren Obstbäume (Mirabellen) gepflanzt. Jetzt will er die Pacht aufgeben und verlangt vom Eigentümer des Grundstücks eine "Ablösesumme" für jeden gepflanzten Baum, andernfalls will er die Bäume entfernen. Das ganze spielt in RLP.Ist das so üblich, oder sind die Bäume durch das Einpflanzen automatisch Eigentum des Grundstückeigentümers? Hat jemand Erfahrung, wie man sich in solchen Situationen einigen kann?Andreas
Re:Frage zu Pacht und Eigentum von Obstbaum
Da die Bäume fest mit dem Grundstück verbunden sind, sind sie m.E. auch Bestandteil des Grundstücks und damit zum Eigentum des Grundstückseigentümers geworden. Der Pächter darf sie somit nicht ohne dessen Zustimmung entfernen. Ob er allerdings für seine Anpflanzung eine Entschädigung verlangen kann, steht auf einem anderen Blatt. Teurer käme es den Pächter vermutlich, wenn er das Pachtgrundstück in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen müsste, d.h., die Bäume samt Wurzeln roden müsste.Ähnliche Situation ergibt sich bei Mietwohnungen, wenn Einbauten vorgenommen werden, die mit dem Haus fest verbunden sind. Auch die dürfen ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers nicht entfernt werden.
Re:Frage zu Pacht und Eigentum von Obstbaum
Ich würde mir erstmal anhören, was er denn pro Baum verlangen möchte. Wenn es im Rahmen ist (Einkaufspreis Jungpflanze) und die Bäume eine willkommene Bereicherung für den Grundstücksinhaber darstellen - warum nicht? Es kommt natürlich darauf an, um wieviele Bäume es sich handelt. Wie fars schon sagte, müsste der Pächter nicht nur die Bäume absägen, sondern sie wohl samt Wurzeln entfernen und die Löcher wieder schließen. Der Arbeitsaufwand wäre immens!
- LolloRosso
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Re:Frage zu Pacht und Eigentum von Obstbaum
Bei Kleingärten handelt es sich ja auch um Pachtverträge, und da ist es so üblich, daß man bei der Übernahme auch die vorhandenen Bäume und Sträucher bezahlt. Preise werden vom Verein festgesetzt. Soweit ich mich entsinne, habe ich für einen Boskop z.B. 80Euro bezahlt. Bei Rodung irgendwelcher Bäume muß der Pächter auch die Wurzeln entfernen. Es kommt ja auch drauf an, wie gerne Ihr die Bäume behalten möchtet und was sie Euch wert wären. Ich finde eine gewisse Entschädigung auch gerechtfertigt, denn ein Obstbaum hat ausser der Anschaffung auch Zeit und Arbeit für die Pflege gekostet über die Jahre. Vielleicht könnte man sich mal beim Forstamt (Grünflächenamt, Gemeinde, oder auch Baumschule, oder eben bei einem benachbarten Kleingartenverein) erkundigen, was ein angemessener Preis für die Bäume wäre. Oder sich am Wiederbeschaffungspreis für Neuware orientieren. Wenn der Pächter nicht blöd ist, fährt er lieber nicht den harten Kurs, denn wie schon hier erwähnt, ist das Roden der Bäume eine teuflische Arbeit. Sich das zuzumuten wäre ein hoher Preis für Mißgunst, finde ich.
lgRenate

- Aella
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Re:Frage zu Pacht und Eigentum von Obstbaum
ich würde zur not einige bäume, die gut stehen und gut tragen zahlen und den rest dankend ablehnen.dann spart man sich eine menge arbeit und geld, wenn der eigentümer die nicht gewünschten bäume samt wurzeln entfernen muß

Eigentlich kennen wir uns nur vom säen.