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Bäume in Wohngebieten? (Gelesen 41536 mal)

Bäume und Sträucher, Duftgehölze, Blütengehölze, Blattschmuckgehölze, Wildobst, Koniferen, Moorbeetpflanzen

Moderator: AndreasR

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tomma
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Re: Bäume in Wohngebieten?

tomma » Antwort #240 am:

Ich gehe mal davon aus, dass die Leute in den (Bau-)Verwaltungungen in der Regel nur rudimentäre dendrologische Kenntnisse vorweisen können. Sonst gäbe es solche absurden Vorgaben nicht. Man könnte sie sozusagen mit ihren eigenen Waffen schlagen. Beispiel: Linde - o.k. Tilia henryana. Dazu Rechnung der Baumschule mit Tilia h. Sie würden es garantiert nicht errkennen.
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enaira
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Re: Bäume in Wohngebieten?

enaira » Antwort #241 am:

;D

Ich habe gerade noch eine interessante Seite gefunden...
Liebe Grüße
Ariane

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Anke02
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Re: Bäume in Wohngebieten?

Anke02 » Antwort #242 am:

KaVa hat geschrieben: 30. Okt 2021, 19:41
Ich sehe das genauso. ;D
Der Sorbus Dodong würde mir auch sehr viel besser gefallen. Und ich glaube nicht, dass wer auch immer das kontrollieren kommt, den Unterschied erkennt. Man könnte auch ein falsches Schildchen noch dran hängen und überzeugend darauf verweisen, man hätte schon den richtigen Baum gepflanzt. ;D


Und wer kann schon etwas für eine Fehllieferung, die bekanntermaßen immer wieder vorkommen ;) ;D
Sonnigliebe Grüße
Anke
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Gartenplaner
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Re: Bäume in Wohngebieten?

Gartenplaner » Antwort #243 am:

enaira hat geschrieben: 30. Okt 2021, 19:08
...
Es geht auch das Gerücht, dass man im Amt sehr stur ist. Die Bauherren hätten das Haus gerne um einen (?) Meter verschoben. Hätte vermutlich den entsprechenden Nachbarn nicht gestört. Aber es hieß, dass Änderungsanträge grundsätzlich nicht genehmigt würden... (Quelle ist mir nicht bekannt.)

Solche "Gerüchte" scheinen meiner Erfahrung nach vielfach von Leuten zu kommen, die entweder die Gemeinde penetrant mit einem Anliegen genervt haben oder früher versucht hatten, bei irgendwas zu schummeln.

Aber ihr müsst das für euch entscheiden.
Ich hab hier sehr gute Erfahrungen mit Gesprächen mit dem Gemeindetechniker gemacht.
(Im Gegensatz zum gerade bauenden Nachbarn ;D )
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*Xela*
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Re: Bäume in Wohngebieten?

*Xela* » Antwort #244 am:

Also irgendwie finde ich das unglaublich, dass einem tatsächlich vorgeschrieben wird was man pflanzen soll . Das hat mich schon immer aufgeregt. Als ich noch Baufinanzierungen gemacht habe, hatte ich mal einen GBA in der Hand da waren mindestens 50 Pflanzen aufgezählt die der Eigentümer pflanzen musste. ( neue Bundesländer) ich kenne sowas in den alten Bundesländern nicht und ich finde es eine Frechheit. Kann man da eigentlich nichts dagegen machen?
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Floris
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Re: Bäume in Wohngebieten?

Floris » Antwort #245 am:

Einen anderen Bauplatz auswählen?

Als vor vielen Jahren die Fassadenbegrünung so "in" war, kam mir mal ein B-Plan unter, in dem die Zaunrübe auf der Pflanzliste stand, ist glaub' ich auch heimisch...
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*Xela*
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Re: Bäume in Wohngebieten?

*Xela* » Antwort #246 am:

Ja oder ein Haus kaufen das schon steht. Neu bauen scheint nicht mehr so einfach zu sein
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RosaRot
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Re: Bäume in Wohngebieten?

RosaRot » Antwort #247 am:

Schon stehende Häuser sind gerade so herrlich billig... :D
Viele Grüße von
RosaRot
Querkopf
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Re: Bäume in Wohngebieten?

Querkopf » Antwort #248 am:

hat geschrieben: 30. Okt 2021, 20:51... ich kenne sowas in den alten Bundesländern nicht und ich finde es eine Frechheit. ...
Doch, sowas gibt es in den alten Bundesländern auch, Hamburg z. B. will partout "heimische" Bäume auf Privatgrundstücken sehen. (Jedenfalls ist das der Baumschutzsatzungs-Stand, der mir bekannt ist; nicht unmöglich, dass sich da mittlerweile was geändert hat).

Grundsätzlich kann ich verstehen, dass Planungsämter diesbezüglich Vorgaben machen. Sie reagieren damit a) darauf, dass private Grundstückseigentümer vielerorts gnadenlos abgeholzt haben und b) dass die Baum-Moden vergangener Jahrzehnte sich als hochproblematisch erwiesen haben - "in" waren ja nicht nur Thujen, Scheinzypressen, Lorbeerkirschen, sondern auch Atlaszedern, Fichten, Birken etc.pp. . Solche Bäume sind jetzt, 40, 50 Jahre später, entweder viel zu groß für ihre Standorte, oder sie fallen bei Stürmen reihenweise um (hier im Ort grad wieder beobachtet, Riesenfichte in einem Vorgarten hat sich hingelegt und den Eisenzaun zur Straße/ zum Bürgersteig demoliert, glücklicherweise ist niemand zu Schaden gekommen).

Aber die Ämter-Reaktionen sind völlig überzogen. Und zudem Lichtjahre entfernt vom aktuellen Stand des Wissens. Den repräsentiert die GALK-Liste, die hier ja schon verlinkt wurde; da machen sich richtig sachkundige Leute echt 'nen Kopp, beobachten systematisch, auf lange Sicht. Das ist wirklich eine gute Grundlage fürs Auswählen und ggf. auch fürs Argumentieren.

Juristisch müsste gegen Auflagen, die auf kleinen Grundstücken Großbäume vorschreiben (wollen), was zu machen sein: ist ja ein sehr ernsthafter Eingriff in Eigentumsrechte, die Grundstücksnutzung wird extrem eingeschränkt. Aber juristisch würde ich erst dann drangehen, wenn/ falls die Amtsmenschen im Nachhinein Zicken machen. Schadet aber nichts, für diesen - vermutlich nicht allzu wahrscheinlichen - Fall das eine oder andere Argument schon in der Schublade zu haben :).

"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)
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Re: Bäume in Wohngebieten?

Querkopf » Antwort #249 am:

Hab' grad mal nach der Sorbus-Sorte geguckelt, die kannte ich bisher nicht.
Hier steht zu lesen, sie sei "anfällig gegen "Bakterienfeuer" (=Pseudomonas).

Die Autoren der Vorschriften-Liste haben wirklich keine Ahnung. Aber davon sehr viel :-X.
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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Re: Bäume in Wohngebieten?

enaira » Antwort #250 am:

Querkopf hat geschrieben: 31. Okt 2021, 14:57
Hab' grad mal nach der Sorbus-Sorte geguckelt, die kannte ich bisher nicht.
Hier steht zu lesen, sie sei "anfällig gegen "Bakterienfeuer" (=Pseudomonas).

Die Autoren der Vorschriften-Liste haben wirklich keine Ahnung. Aber davon sehr viel :-X.

.
Danke, das hatte ich nicht gesehen.
Gutes Gegenargument!
Liebe Grüße
Ariane

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Ayamo
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Re: Bäume in Wohngebieten?

Ayamo » Antwort #251 am:

Querkopf hat geschrieben: 31. Okt 2021, 14:05
hat geschrieben: 30. Okt 2021, 20:51... ich kenne sowas in den alten Bundesländern nicht und ich finde es eine Frechheit. ...
Doch, sowas gibt es in den alten Bundesländern auch, Hamburg z. B. will partout "heimische" Bäume auf Privatgrundstücken sehen. (Jedenfalls ist das der Baumschutzsatzungs-Stand, der mir bekannt ist; nicht unmöglich, dass sich da mittlerweile was geändert hat).

Grundsätzlich kann ich verstehen, dass Planungsämter diesbezüglich Vorgaben machen. Sie reagieren damit a) darauf, dass private Grundstückseigentümer vielerorts gnadenlos abgeholzt haben und b) dass die Baum-Moden vergangener Jahrzehnte sich als hochproblematisch erwiesen haben - "in" waren ja nicht nur Thujen, Scheinzypressen, Lorbeerkirschen, sondern auch Atlaszedern, Fichten, Birken etc.pp. . Solche Bäume sind jetzt, 40, 50 Jahre später, entweder viel zu groß für ihre Standorte, oder sie fallen bei Stürmen reihenweise um (hier im Ort grad wieder beobachtet, Riesenfichte in einem Vorgarten hat sich hingelegt und den Eisenzaun zur Straße/ zum Bürgersteig demoliert, glücklicherweise ist niemand zu Schaden gekommen).

Aber die Ämter-Reaktionen sind völlig überzogen. Und zudem Lichtjahre entfernt vom aktuellen Stand des Wissens. Den repräsentiert die GALK-Liste, die hier ja schon verlinkt wurde; da machen sich richtig sachkundige Leute echt 'nen Kopp, beobachten systematisch, auf lange Sicht. Das ist wirklich eine gute Grundlage fürs Auswählen und ggf. auch fürs Argumentieren.

Juristisch müsste gegen Auflagen, die auf kleinen Grundstücken Großbäume vorschreiben (wollen), was zu machen sein: ist ja ein sehr ernsthafter Eingriff in Eigentumsrechte, die Grundstücksnutzung wird extrem eingeschränkt. Aber juristisch würde ich erst dann drangehen, wenn/ falls die Amtsmenschen im Nachhinein Zicken machen. Schadet aber nichts, für diesen - vermutlich nicht allzu wahrscheinlichen - Fall das eine oder andere Argument schon in der Schublade zu haben :).


Das ist ganz gut geschrieben.
Allerdings machen kaum noch Ämter ihre Bebauungspläne selbst. Zu aufwändig, zu viele juristische Fallstricke. Die begleiten und organisieren das. Die Pläne werden von Stadtplanern gemacht, die für die Pflanzvorgaben im besten Falle Landschaftsplaner hinzuziehen, im schlechtesten Falle selbst aus irgendeiner Liste abschreiben. Da landen schon mal Pflanzen für feuchte Standorte dann auf trockenen Standorten 8)

Letztlich verantwortlich dafür ist aber neben allerlei städtebaulich-ökologischen Moden auch die Politik. Die Gemeindevertreter beschließen den Plan, und da wetteifern Grüne und spd gerade darum, wer die weitreichendsten ökologischen Forderungen macht.

Ob man etwas dagegen machen kann, hängt von vielem ab. Hattest du das Grundstück schon oder kaufst du es jetzt freiwillig mit dem bereits rechtsverbindlichen Plan, ist es nicht mehr wirtschaftlich verwertbar oder einfach nur teurer, ist es eine Pflanzfestsetzung, basierend auf Landesrecht/Gestaltungsvorschriften oder wird die Festsetzung mit naturschutzrechtlichem Ausgleichserfordernis begründet... Die Gemeinde hat im Rahmen der Gesetze einen recht weiten Spielraum, aus ihrer kommunalen Planungshoheit. Sie muss aber nachvollziehbar damit umgehen und ihre Festsetzungen begründen (§ 9 BauGB "aus städtebaulichen Gründen"...). Zu jedem Plan gehört daher eine Begründung, in der nachzulesen sein muss, wozu die Festsetzung (Pflanzforderung dient). Ist öffentlich einsehbar (im Amt). Wenn nix drin steht, und das ist des öfteren so bei schlecht gemachten Plänen, kann man bei unsinnigen Festsetzungen auf die Nichtigkeit der Festsetzung klagen.

Ich würde allerdings in der Praxis eher nicht das Amt ansprechen, die können ja von Amts wegen nicht gegen das Gesetz verstoßen, selbst wenn es Unsinn ist. Kostet alles Zeit.
Einfach den Punkt im Bauantrag machen, Etikett selbst drucken, an ein schwächliches Bäumchen dranbasteln und fertig.

Guten Abend ;)
Im schlechtesten Raum/ pflanz einen Baum/ und pflege sein!/ er bringt dir's ein. (J. L. Christ)                    (Stimmt das wirklich?)
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Re: Bäume in Wohngebieten?

*Xela* » Antwort #252 am:

Genau ein Mini Bäumchen pflanzen und alle paar Jahre aus Versehen mit dem Rasenmäher drüber mähen ;D
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Re: Bäume in Wohngebieten?

AndreasR » Antwort #253 am:

Naja, ganz so "Mini" darf das Bäumchen auch nicht sein. ;) Ich habe rein interessehalber mal die verschiedenen Bebauungspläne hier in der Gemeinde angeschaut, und da wurde ein Hochstamm, 3x verpflanzt, gefordert. Die Baumliste praktisch aller Bebauungspläne seit den 60er-Jahren bis in die 2000er-Jahre gleicht der von Ariane genannten, in den neueren Plänen (die sind in der Tat von einem Stadtplanungsbüro erstellt worden) sind zwar noch grundlegende Angaben zur Begrünung, Baumstandorten auf öffentlichen und ggf. privatem Grund gemacht, aber es werden keine speziellen Baumarten mehr gefordert - da hat wohl mal jemand mitgedacht.

Überhaupt scheinen die Belange der Bürger wieder mehr zu zählen. Als die Gemeinde vor einigen Jahren neue Straßenbäume gepflanzt hat (u. a. wurden eine Reihe von Robinien entfernt, da die Stämme wohl morsch waren und die Wurzeln teilweise das Pflaster beschädigt haben), hat der Bürgermeister im Amtsblatt dazu aufgerufen, Vorschläge für Baumarten zu machen, ich hatte dann u. a. auf die GALK-Liste verwiesen und ein paar passende Arten herausgesucht, welche die Gemeinde dann in Abstimmung mit dem örtlichen Forstamt besprochen, ausgesucht und gepflanzt hat. Es wurden auch gleich Bewässerungssäcke mitgekauft, so dass alle Bäume gut durch die trockenen Sommer gekommen sind.
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Re: Bäume in Wohngebieten?

enaira » Antwort #254 am:

Ayamo hat geschrieben: 31. Okt 2021, 23:17
Die Gemeinde hat im Rahmen der Gesetze einen recht weiten Spielraum, aus ihrer kommunalen Planungshoheit. Sie muss aber nachvollziehbar damit umgehen und ihre Festsetzungen begründen (§ 9 BauGB "aus städtebaulichen Gründen"...). Zu jedem Plan gehört daher eine Begründung, in der nachzulesen sein muss, wozu die Festsetzung (Pflanzforderung dient).
[/quote]
.
Eine Begründung gibt es, hatte ich ganz am Anfang geschrieben: "Zur inneren Durchgrünung des Plangebiets und zur Begrünung des Straßenraums...", finde ich nachvollziehbar.

[quote author=Ayamo link=topic=22702.msg3770495#msg3770495 date=1635718658]
Einfach den Punkt im Bauantrag machen, Etikett selbst drucken, an ein schwächliches Bäumchen dranbasteln und fertig.

.
Die Bauherren wollen und werden einen (richtigen) Baum pflanzen, nur etwas anderes als vorgeschrieben.
Liebe Grüße
Ariane

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