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Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück (Gelesen 26126 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Dieser Tunnel dürfte eigentlich keine Einladung sein, Müll abzuladen :-\. Der Acker ist praktisch unser "Zweitgarten" und wir sind von Frühjahr bis Herbst oft dort, z. Zt. mindestens jeden zweiten Tag, zum gießen und ernten. Es ist also kein verlassenes Grundstück.
Das ist jetzt etwas OT: Gestern hatte ich im "Erstgarten" ein Erlebnis, das zeigt, wie unverschämt doch manche Zeitgenossen sind. Ich ging mit dem Hund zur Tür hinein, Wuschel rannte los und bellte. Da sah ich weiter vorne einen Mann schnellen Schrittes Richtung Zaun gehen und verschwinden. Der Zaun war nieder gedrückt, er ist also darüber gestiegen. Man ist also auch im eingezäunten und verschlossenen Garten nicht sicher.
Das ist jetzt etwas OT: Gestern hatte ich im "Erstgarten" ein Erlebnis, das zeigt, wie unverschämt doch manche Zeitgenossen sind. Ich ging mit dem Hund zur Tür hinein, Wuschel rannte los und bellte. Da sah ich weiter vorne einen Mann schnellen Schrittes Richtung Zaun gehen und verschwinden. Der Zaun war nieder gedrückt, er ist also darüber gestiegen. Man ist also auch im eingezäunten und verschlossenen Garten nicht sicher.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Ich habe die Nachricht bekommen, dass die Sachen von der vermuteten Person stammen könnten. Diese war beim Kleintierzuchtverein und bekam dort gekündigt, weil er alles zugemüllt hat. Er musste per Anwalt verpflichtet werden, zu räumen. Die Abnahme war am Samstag, also am Tag bevor ich entdeckte, dass sich die Dinge vermehrt hatten und zugedeckt waren. Die Polizei kann allerdings nur etwas unternehmen, wenn ich Beweise habe, ich muss also weiter forschen. Eben dieser Mann hat vor zwei Jahren gefragt, ob er ein Stück pachten könne zum Gemüse anbauen, was ich abgelehnt habe. Er hat mir aber Namen und Telefonnummer hinterlassen.
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- Mufflon
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Ich weiß nicht wie relevant dieser Text ist, aber hier kommt man zu dem Ergebnis, dass der örtliche Müllentsorger solchen fremden Müll entsorgen muss.
https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/bundesverwaltungsgericht-entscheidet-gemeinden-nicht-zur-entsorgung-von-wildem-muell-verpflichtet/
https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/bundesverwaltungsgericht-entscheidet-gemeinden-nicht-zur-entsorgung-von-wildem-muell-verpflichtet/
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Rumi
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Das muss ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen. Es ist aber eine andere Sachlage. Mir hat das Ordnungsamt gesagt, wenn die Dinge auf einem privaten Grundstück liegen, ist der Grundstückbesitzer dafür zuständig, sie zu entsorgen. Die Polizei sagte mir, wenn ich den Besitzer ermitteln könnte, müsse ich ihm von einem Rechtsanwalt eine Frist setzen lassen, wie es jetzt auch bei dem Besagten der Fall war.
Nochmal zum Garten: heute ist meine Tochter dort und stellte fest, dass unter dem Feigenbaum ein Liegestuhl aus dem Häuschen aufgestellt ist :o. Das Vorhängeschloss am Riegel war zu, das muss Derjenige irgendwie auf bringen und wieder zu machen. Die Brombeerranken, die ich auf den Zaun gehängt hatte, lagen unten >:( >:(.
Nochmal zum Garten: heute ist meine Tochter dort und stellte fest, dass unter dem Feigenbaum ein Liegestuhl aus dem Häuschen aufgestellt ist :o. Das Vorhängeschloss am Riegel war zu, das muss Derjenige irgendwie auf bringen und wieder zu machen. Die Brombeerranken, die ich auf den Zaun gehängt hatte, lagen unten >:( >:(.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Nicht zu fassen, der Mensch macht sich auf Deinem Land breit. :-\ (Nimm immer den Hund mit, wenn Du hingehst.)
Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Im Garten haben wir ihn eigentlich immer dabei. Aber heute ist Tochter von der Arbeit aus hingefahren, da war er bei mir zu Hause.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
https://www.bverwg.de/de/270809U7CN2.08.0
Das ist das Urteil von dem im Link die Rede ist.
Unter Punkt 15 nimmt das Urteil Bezug auf "wilde Müllkippen", und sagt im Prinzip, dass Grundstücke, die aufgrund der öffentlichen Verordnung ohne Abgrenzung sind, vom Entsorger von Müll gereinigt werden müssen.
Das ist das Urteil von dem im Link die Rede ist.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Natura hat geschrieben: ↑22. Jul 2023, 18:32
Nochmal zum Garten: heute ist meine Tochter dort und stellte fest, dass unter dem Feigenbaum ein Liegestuhl aus dem Häuschen aufgestellt ist :o. Das Vorhängeschloss am Riegel war zu, das muss Derjenige irgendwie auf bringen und wieder zu machen. Die Brombeerranken, die ich auf den Zaun gehängt hatte, lagen unten >:( >:(.
Das finde ich eigentlich noch wesentlich frecher als die Lagerung von Zeugs auf dem uneingezäunten Acker! >:(
Ob das ein- und dieselbe Person ist? ???
Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Mach ein neues Schloß dran. Auch noch ein Schild mit Drohung.
Liebe Grüsse, Dabra
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Bei mir wäre spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen mit Kameras zu arbeiten. Dieses Level an Dreistigkeit ist gruselig.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Ich wäre ganz ehrlich bei jeder Veränderung am Grundstück bei der Polizei.
Ich hatte hier einen Obdachlosen, der alle paar Nächte meinen Vorgarten als WC missbrauchte und sich dafür durch die Hecke drückte.
Irgendwann brach er auch in den Wohnanhänger ein und nutze ihn für den gleichen Zweck und schlief auch darin.
Ich war bei jedem Hausfriedensbruch bei der Wache, die wiegelten erst ab, aber irgendwann fuhren sie hier nachts mehrfach Streife, und erwischten ihn dann.
Er bekam Platzverbot, es eskalierte und ich habe ihn nicht mehr wieder gesehen.
Von daher - steter Tropfen und so.
Ich hatte hier einen Obdachlosen, der alle paar Nächte meinen Vorgarten als WC missbrauchte und sich dafür durch die Hecke drückte.
Irgendwann brach er auch in den Wohnanhänger ein und nutze ihn für den gleichen Zweck und schlief auch darin.
Ich war bei jedem Hausfriedensbruch bei der Wache, die wiegelten erst ab, aber irgendwann fuhren sie hier nachts mehrfach Streife, und erwischten ihn dann.
Er bekam Platzverbot, es eskalierte und ich habe ihn nicht mehr wieder gesehen.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Kann sich denn niemand den ganzen Tag dort aufhalten?
Liebe Grüsse, Dabra
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Mufflon hat geschrieben: ↑22. Jul 2023, 18:54
https://www.bverwg.de/de/270809U7CN2.08.0
Das ist das Urteil von dem im Link die Rede ist.
Unter Punkt 15 nimmt das Urteil Bezug auf "wilde Müllkippen", und sagt im Prinzip, dass Grundstücke, die aufgrund der öffentlichen Verordnung ohne Abgrenzung sind, vom Entsorger von Müll gereinigt werden müssen.
Hmm, warum sagen dann Ordnungsamt und Polizei, dass der Eigentümer zuständig ist ???
@Brezel: Die selbe Person kann es unmöglich sein, weil die Grundstücke 15 km voneinander entfernt sind.
@Dabra: ein stabileres Schloss wollen wir anbringen. Womit soll ich drohen? Der Polizei habe ich es gemeldet, aber wenn da ein Mann im Liegestuhl liegt, wissen sie ja nicht ob der hinein gehört. Ich muss noch sagen, dass da kein Mann was zu suchen hat.
@dadado: dann bräuchten wir schon mal zwei Kameras oder müssten sie abwechselnd anbringen. Außerdem kann man sie schlecht irgendwo hin machen, wo man sie nicht sieht, dann werden sie höchstens noch geklaut. Bei Tieren geht das, die sehen sie nicht, bzw. stören sich nicht daran.
@Mufflon: es schliefen auch schon mal zwei Jugendliche in dem Gartenhäuschen, die aus einem Heim abgehauen waren. Die hat GG erwischt und ist mit ihnen zur Polizei.
@Dabra: das geht leider nicht. Wie gesagt, der Garten ist 15 km entfernt, Tochter arbeitet, ich bin allein mit Haus und Hof, Hund, Katze, Hühner, Vögel usw. Und wenn wir an einem Tag hin gingen, käme er da vielleicht gerade nicht. Außerdem ginge der bestimmt nicht hinein, wenn er sähe dass Jemand da ist.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Das Ordnungsamt oder Polizei wäre zumindest hier der falsche Ansprechpartner.
Wilde Müllkippen meldet man hier direkt an die Entsorger.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Es kommt eben drauf an, wo sich die Müllkippe befindet. Auf "öffentlichem" Grund und Boden - ist die Gemeinde bzw. direkt Entsorger der Ansprechpartner. Auf Privatland - der Eigentümer. Das gilt sogar dann, wenn der Eigentümer von dem Müll gar nichts wusste, weil er sein Häuschen auf eine alte illegale Müllkippe gesetzt hat. Da hat er sozusagen die A...karte.
Gemüsegierhals, Sommergegner und "Schönwetter"-Leugner
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