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Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück (Gelesen 26143 mal)
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- Mufflon
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Laut Bundesverwaltungsgericht ist das eben nicht richtig.
Zitat aus dem Link weiter oben:
"15a) Unrichtig und mit § 13 Abs. 1, § 15 KrW-/AbfG nicht vereinbar ist die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müsse nur solche Abfälle entsorgen, die in seinem Gebiet angefallen und ihm überlassen worden sind. Diese Rechtsauffassung übersieht, dass es auch Abfälle ohne überlassungspflichtigen Abfallbesitzer geben kann, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst einsammeln und weiter entsorgen muss. Dies gilt z.B. für den Fall des „wilden“ Abfalls, der auf Privatgrundstücken abgelagert worden ist, die kraft gesetzlicher Verpflichtung frei zugänglich sind (Urteile vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 <46> = Buchholz 451.22 § 3 AbfG Nr. 2, vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 <12> = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 11)."
Zitat aus dem Link weiter oben:
"15a) Unrichtig und mit § 13 Abs. 1, § 15 KrW-/AbfG nicht vereinbar ist die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müsse nur solche Abfälle entsorgen, die in seinem Gebiet angefallen und ihm überlassen worden sind. Diese Rechtsauffassung übersieht, dass es auch Abfälle ohne überlassungspflichtigen Abfallbesitzer geben kann, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst einsammeln und weiter entsorgen muss. Dies gilt z.B. für den Fall des „wilden“ Abfalls, der auf Privatgrundstücken abgelagert worden ist, die kraft gesetzlicher Verpflichtung frei zugänglich sind (Urteile vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 <46> = Buchholz 451.22 § 3 AbfG Nr. 2, vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - BVerwGE 67, 8 <12> = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 11)."
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Rumi
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Natura hat geschrieben: ↑20. Jul 2023, 20:46
Ich habe die Nachricht bekommen, dass die Sachen von der vermuteten Person stammen könnten. Diese war beim Kleintierzuchtverein und bekam dort gekündigt, weil er alles zugemüllt hat. Er musste per Anwalt verpflichtet werden, zu räumen. Die Abnahme war am Samstag, also am Tag bevor ich entdeckte, dass sich die Dinge vermehrt hatten und zugedeckt waren. Die Polizei kann allerdings nur etwas unternehmen, wenn ich Beweise habe, ich muss also weiter forschen. Eben dieser Mann hat vor zwei Jahren gefragt, ob er ein Stück pachten könne zum Gemüse anbauen, was ich abgelehnt habe. Er hat mir aber Namen und Telefonnummer hinterlassen.
Heute war ich mit dem Vorstand des Kleintierzuchtvereins und einem weiteren Mitglied dort. Sie haben mir bestätigt, dass es die Dinge dieses Mannes sind. Nur wie werde ich sie los ??? Bei der Polizei ist die Kollegin die den Fall bearbeitet, erst am Donnerstag wieder da. Die anderen wissen nichts davon, obwohl ich auch mit einem Mann gesprochen und eine E-Mail geschrieben habe.
Der Vorstand des Vereins ist angeblich jeden Tag zu dem Typ hingefahren und hat ihn genervt. Lt. Polizistin muss ich ihm ja per Anwalt eine Frist setzen lassen :P. Ich muss doch mal beim Abfallentsorger fragen, ob die es holen.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Bei uns ist für die Entsorgung wilder Müllkippen die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuständig, die Beseitigung übernimmt der städtische Bauhof. Hast Du mit der Stadt-/Gemeindeverwaltung schon gesprochen?
Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Hoffentlich habt ihr jetzt bald Ruhe.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Ich würde dem einfach schreiben, dass er bis XY (Samstag?) die Fläche komplett geräumt haben muss und sich anschließend nie wieder blicken lassen darf, weil ihr ansonsten sein Zeug (für ihn kostenpflichtig!) entsorgt und er außerdem wegen Landfriedensbruch angezeigt wird.
Egal, ob das rechtlich so haltbar ist. Allein die Drohung wirkt oft schon ;D.
Meine Eltern hatten mal Pech mit einem Mieter, der ständig besoffen randaliert und die Wohnung vermüllt hat. Dem haben wir auch so einen Brief geschrieben (ganz ohne Anwalt). Nach zwei Tagen war er weg ;D (gottseidank war die Miete schon bezahlt).
Egal, ob das rechtlich so haltbar ist. Allein die Drohung wirkt oft schon ;D.
Meine Eltern hatten mal Pech mit einem Mieter, der ständig besoffen randaliert und die Wohnung vermüllt hat. Dem haben wir auch so einen Brief geschrieben (ganz ohne Anwalt). Nach zwei Tagen war er weg ;D (gottseidank war die Miete schon bezahlt).
Liebe Grüße von der Apfelbäuerin
Das Schöne zieht einen Teil seines Zaubers aus der Vergangenheit.
Hermann Hesse
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Gestern habe ich mit dem Verursacher am Handy gesprochen. Er sagte: "ich bin jetzt einen Monat in Urlaub und dann will ich dort weiter arbeiten" :o. Und weiter: "dort ist Platz und ihr macht doch nichts - wegen 3 Tomaten"!
Nachdem ich ihm sagte, dass das nicht geht und ich die Dinge entsorgen lassen würde, meinte er ganz empört: "ich will dort weiter arbeiten!" Weitere Aussagen waren: "ich habe gefragt" und "da brauche ich LKW. Nachdem ich sagte, ich warte den Monat und dann muss das Zeug weg, sagte er:"dann können wir reden".
Wenn man etwas will und nicht bekommt, nimmt man es sich, so einfach ist das.
Hauptgarten: dort habe ich gestern den Zaun reparieren lassen und ein neues Vorhängeschloss an die Tür gemacht. Das bisherige konnte man einfach aufziehen, vielleicht hat es der Typ kaputt gekriegt.
@Apfelbäuerin: mit Mietern hatten wir auch mal einen kuriosen Fall. Damals ging dem Mieter die Frau durch und er brachte eine mit 3 Kindern. Die schlug in krankenhausreif und brachte uns ein Formular vom Arbeitsamt, das wir unterschreiben sollen, damit sie die Miete bekommt. Damit wäre sie Mieterin gewesen ::).
Nachdem ich ihm sagte, dass das nicht geht und ich die Dinge entsorgen lassen würde, meinte er ganz empört: "ich will dort weiter arbeiten!" Weitere Aussagen waren: "ich habe gefragt" und "da brauche ich LKW. Nachdem ich sagte, ich warte den Monat und dann muss das Zeug weg, sagte er:"dann können wir reden".
Wenn man etwas will und nicht bekommt, nimmt man es sich, so einfach ist das.
Hauptgarten: dort habe ich gestern den Zaun reparieren lassen und ein neues Vorhängeschloss an die Tür gemacht. Das bisherige konnte man einfach aufziehen, vielleicht hat es der Typ kaputt gekriegt.
@Apfelbäuerin: mit Mietern hatten wir auch mal einen kuriosen Fall. Damals ging dem Mieter die Frau durch und er brachte eine mit 3 Kindern. Die schlug in krankenhausreif und brachte uns ein Formular vom Arbeitsamt, das wir unterschreiben sollen, damit sie die Miete bekommt. Damit wäre sie Mieterin gewesen ::).
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der eine Frist setzt und dann räumen lassen. Außerdem ankündigen (durch den Anwalt), dass die Kosten für die Räumung ihm in Rechnung gestellt werden.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Es wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. Vielleicht schreibe ich ihm auch erst mal selber (aber dann vergeht evtl. nur unnötig Zeit, der wird das wohl doch nicht ernst nehmen). Die Kleintierzüchter haben es, glaube ich, so gemacht. Die haben am Sonntag Gockelfest, da will der Vorstand noch mal mit mir reden, nachdem er sich mit dem 2. Vorstand? besprochen hat.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Der Mann ist uneinsichtig, was die Rechtsverhältnisse betrifft.
Da würde ich definitiv nur noch über den Anwalt gehen.
Er will da weiter arbeiten?
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Rumi
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Ja., will er. Es ist also keine wilde Müllablagerung sondern sein "Besitz". Das haben wir von Anfang an vermutet, weil alles ordentlich aufgeschichtet war, nicht wild hingeworfen.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Ich würde ihm den Monat nicht gewähren, alleine schon deshalb weil er so unverschämt ist. Hau weg das Zeug.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Natura hat geschrieben: ↑27. Jul 2023, 15:29
Ja., will er. Es ist also keine wilde Müllablagerung sondern sein "Besitz". Das haben wir von Anfang an vermutet, weil alles ordentlich aufgeschichtet war, nicht wild hingeworfen.
Geh zu einem.Anwalt, sofort! Und lasse Dich auf keine direkten Gespräche mehr ein. Du bist viel zu freundlich.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Der Mann glaubt anscheinend einer verwitweten Frau kann er einfach so das Grundstück wegnehmen. >:(
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Nimm Dir einen Anwalt und reiche dem Typen nichtmal den kleinen Finger. Der soll sein Zeug abholen und sich von Dir und Deinem Besitz künftig fernhalten, ohne Diskussion.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Mufflon hat geschrieben: ↑27. Jul 2023, 15:24
Der Mann ist uneinsichtig, was die Rechtsverhältnisse betrifft.
Da würde ich definitiv nur noch über den Anwalt gehen.
Er will da weiter arbeiten?
Es ist zu bedenken, wenn du einen RA beauftragst, entstehen dir Kosten, die du einfordern kannst, aber nur bekommst, wenn Geld da ist.
Wenn er kein Einkommen hat, schwierig.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück
Wenn du die Hütte jetzt abgeschlossen hast, stell in eine obere Ecke eine Kamera. Wenn er wieder so blöd ist, da aufzubrechen, hast du ihn wegen Einbruchs. Ich würde auch sofort Anzeige erstatten wegen unbefugten Betretens und illegaler Müllentsorgung. Zeugen, daß es ihm gehört, hast du ja.
Und Telefonate besser vermeiden. Der kann ja alles mögliche erzählen, was ihr ausgemacht habt. :o
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Liebe Grüße!
Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
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