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Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück (Gelesen 26128 mal)

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oile
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

oile » Antwort #105 am:

Und nicht jeder/jede ist so gestrickt, dass sie alleine so eine Aktion gut durchstehen kann. Ich z.B. wüsste vorher schon gerne exakt, wie die Rechtslage ist. Und ich würde sehr, sehr ungern mit so jemandem direkt kommunizieren müssen.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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Nox
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Nox » Antwort #106 am:

Natura hat geschrieben: 22. Jul 2023, 19:35
Mufflon hat geschrieben: 22. Jul 2023, 18:54
https://www.bverwg.de/de/270809U7CN2.08.0
Das ist das Urteil von dem im Link die Rede ist.
Unter Punkt 15 nimmt das Urteil Bezug auf "wilde Müllkippen", und sagt im Prinzip, dass Grundstücke, die aufgrund der öffentlichen Verordnung ohne Abgrenzung sind, vom Entsorger von Müll gereinigt werden müssen.

....
Hmm, warum sagen dann Ordnungsamt und Polizei, dass der Eigentümer zuständig ist ???
....

.
So Leute, jetzt macht mal aus einer Mücke keinen Elefanten. Das Rechtssystem ist verworren und widersprüchlich, siehe oben. Da gibt es höchstrichterliche Beschlüsse, an die sich letzlich keiner hält. Natura hat schon versucht, bei Polizei und Behörden Hilfe zu bekommen und man lässt sie einfach alleine. Das ist ein klares Signal: hilf Dir selber.
.
Wenn der Typ einen Monat in die Türkei reist, wunderbar. Sag ihm klipp und klar, dass er zuerst seinen Kram wegräumt und dann in den Urlaub fahren kann. Anscheinend ist er ja nicht berufstätig, da wird man wohl mal ein bisschen Flexibilität erwarten dürfen.
Ansonsten gilt: wenn er wiederkommt, dann sind einfach Dachpaneele und Wasserbehälter weg, und alles anderes, was Leute gebrauchen können, auch. Die Polizei hat die grössten Schwierigkeiten, Kinder und Frauen vor Gewalttätigkeiten ihrer Familien zu schützen, da erwartet Ihr ersthaft, dass sie sich um einen Haufen illegal abgelagerten Sperrmüll kümmert ? Und so, wie es hier geschildert wurde, wird der Eigentümer des Haufens wohl auch nicht den Rechtsweg beschreiten. Mal ganz davon abgesehen, dass der Angegriffene im Vorteil ist und es dann ein Fall für die Rechtsschutzversicherung wird.
.
Was für eine feige Empfehlung, Natura solle sich einen Anwalt nehmen. Immer darauf bedacht, ja nichts falsch zu machen, selbst wenn andere sich ungestraft jede Frechheit herausnehmen. Das heisst nur, dem ganzen Ärger auch noch Geld hinterherzuschmeissen. Wenn die Sache erstmal bei den Rechtsexperten gelandet ist, hat Natura über 3 Jahre keine Lösung.
Übrigens: ich weiss, von was ich spreche. Ich muss auf meinem Platz auch Ordnung halten und mit Störenfrieden fertigwerden. Wenn ich selber Rechtsschutz gesucht habe, hat das nie zu einem Ergebnis geführt. Wenn ich angegriffen wurde, habe ich bisher immer Recht behalten, auch vor Gericht. Und am elegantesten ist es, sich selbst möglichst wenig zu exponieren, freundlich aber bestimmt zu bleiben und trotzdem an einer ganz praktischen Lösung zu arbeiten.
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oile
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

oile » Antwort #107 am:

Feige Empfehlung? Geht's noch?
Ich bin hier raus.
Viel Glück, Natura!
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Nox
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Nox » Antwort #108 am:

Beim Austeilen bist Du jedenfalls deutlich weniger sensibel.
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Arachne
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Arachne » Antwort #109 am:

Natura hat geschrieben: 27. Jul 2023, 21:40
Da muss wohl ein Anwalt her, mit dem werde ich nicht einig. Der Verein hat ja auch einen gebraucht.


Da ist doch der Lösungsweg ist vorgezeichnet. Er fordert von natura keinen körperlichen Einsatz (räumen), vermeidet die direkte Konfrontation mit jemanden, der nicht gewillt ist, das, was eine Frau sagt, ernst zu nehmen (Sowas muss sich eine Frau nicht antun!).

Dem Verein hat der anwaltliche Einsatz geholfen. Ich finde, Natura sollte sich dort erkundigen, welcher Anwalt das geregelt hat. Wenn nämlich derselbe - schon mal erfolgreiche - Anwalt wieder in Erscheinung tritt, dann könnte das hilfreich sein. Der Mann hat mit dem ja schon die Erfahrung gemacht, dass er den Kürzeren gezogen hat.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Hawu » Antwort #110 am:

oile hat geschrieben: 27. Jul 2023, 22:49
Und nicht jeder/jede ist so gestrickt, dass sie alleine so eine Aktion gut durchstehen kann. Ich z.B. wüsste vorher schon gerne exakt, wie die Rechtslage ist. Und ich würde sehr, sehr ungern mit so jemandem direkt kommunizieren müssen.

Sehe ich genauso. Wenn das feige sein sollte - dann bin ich das wohl. ::)
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

ringelnatz » Antwort #111 am:

och Leute, haltet euch doch bitte mit persönlichen Angriffen zurück.

Ich denke zwar genauso wie Nox über den Fall, aber man muss auch anerkennen, dass sich viele nicht trauen, sich zu exponieren und ein (meiner Meinung nach kleines) Risiko einzugehen. Das würde ich nicht als feige bezeichnen.

Das Problem ist einfach, dass der fiese Typ offenbar ein Gespür dafür hat, mit wem er es machen kann. Umso wichtiger ist es, von Anfang an klar zu machen, dass man es eben NICHT mit sich machen lässt.
Und so wie der Typ gestrickt zu sein scheint, interessiert ihn Anwaltspost nicht. Der checkt das nur, wenn er sieht, dass abgeräumt wird.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Hyla » Antwort #112 am:

Ich muß allerdings gestehen, daß wir das Problem wahrscheinlich nicht öffentlich gemacht hätten, sondern den Kram auf den Anhänger geladen und ab dafür zur Deponie. Das Dorf hätte sich vielleicht noch die Rosinen rauspicken können und gut.
Wenn man Gerümpel irgendwo auf fremden Grundstücken hinschmeißt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn es weggeschmissen wird. Will man das nicht, macht man einen Zettel dran mit einer verdammt guten Erklärung und den eigenen Daten + Handynummer. Kennt er doch aus der Türkei! :-\
Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
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Arachne
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Arachne » Antwort #113 am:

ringelnatz hat geschrieben: 27. Jul 2023, 23:12
..., aber man muss auch anerkennen, dass sich viele nicht trauen, sich zu exponieren und ein (meiner Meinung nach kleines) Risiko einzugehen. Das würde ich nicht als feige bezeichnen.
... Umso wichtiger ist es, von Anfang an klar zu machen, dass man es eben NICHT mit sich machen lässt.
[/quote]

Warum soll man sich überhaupt auf eine Situation einlassen, die den Blutdruck hochtreiben und einem die Freude am Leben vergällen kann? Da eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, kann man das Problem outsourcen.
Zudem: wenn der Mann nach dem anwaltlichen Schreiben das Problem noch mit Natura diskutieren will, kann sie mit: "Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an meinen Anwalt. Auf Wiedersehen" und mit sofortigem Weggehen reagieren.

Das
ringelnatz hat geschrieben: 27. Jul 2023, 23:12
Und so wie der Typ gestrickt zu sein scheint, interessiert ihn Anwaltspost nicht.

ist damit
[quote author=Natura link=topic=72616.msg4071804#msg4071804 date=1690486814]
Da muss wohl ein Anwalt her, mit dem werde ich nicht einig. Der Verein hat ja auch einen gebraucht.

eigentlich widerlegt.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Krokosmian » Antwort #114 am:

Mir hat ein Anwaltsgespräch in einer ziemlich besch... und weitläufig artverwandten Sache sehr die Augen geöffnet, dass das Ding mit Recht und Gerechtigkeit zwar einen meterlangen Bart hat, aber eben auch nicht von ungefähr kommt. Selbst nach tätlichen Angriffen. Hätte ich mich auf die "Rechtsberatung" durch das Umfeld+Hörensagen verlassen, dann wäre zwar keine übergroße Dummheit rausgekommen, die Angelegenheit aber auch keinen Deut besser geworden. Eher das Gegenteil. Der Anwalt war übrigens durchaus erschwinglich, damals sogar noch ohne RS-Versicherung.
.
Ich hätte ja anfangs auch zum möglichst schnellen Entsorgen geraten, aber die Situation stelllt sich jetzt anders dar. Wünsche ebenfalls viel Glück und Erfolg! Sowas braucht man ungefähr so dringend wie den Hausschwamm.
.
"Mal was zu wagen" halte ich in solchen Angelegenheiten für mäßig schlau. Bei allem nötigen Respekt.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Nox » Antwort #115 am:

oile hat geschrieben: 27. Jul 2023, 22:54
Feige Empfehlung? Geht's noch?
Ich bin hier raus.
Viel Glück, Natura!

.
Ich habe das garnicht gegen Dich persönlich geschrieben, oile. Wenn Du mal auf die Uhrzeiten siehst, wird klar: ich habe noch meinen etwas längeren Beitrag editiert und beim Posten kam der Hinweis, dass inzwischen eine neue Antwort kam.
Mehrere hier haben empfohlen, den Rechtsweg zu beschreiten. Meine Erfahrung ist halt, dass in Bagatellfällen der Rechtsweg keine Lösung bringt, schon gar keine rasche. Aber ich stecke schliesslich weder in der Haut von Natura, noch kenne ich die Feinheiten.


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oile
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

oile » Antwort #116 am:

Ok.
Nox hat geschrieben: 28. Jul 2023, 09:38Aber ich stecke schliesslich weder in der Haut von Natura, noch kenne ich die Feinheiten.

Das sollten wir hier alle dick unterstreichen.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Blush » Antwort #117 am:

Natura schrieb doch, dass der Betreffende im KGV geräumt hat, nachdem der Anwalt tätig wurde. Denselben Anwalt zu nehmen, ist eine sehr gute Idee. So teuer kann es nicht werden, Anwaltskosten richten sich in der Regel nach dem Streitwert, der hier gering sein dürfte. Oder es wird eine Pauschale vereinbart, die ebenfalls nicht die Welt sein dürfte.

Persönlich zu werden ist ebenso unangebracht, wie fest davon auszugehen, dass der türkischstämmige Herr sich von Frauen grundsätzlich nichts sagen ließe. Naturas Eindruck mag stimmen oder auch nicht. Mir scheint zumindest ein gerüttelt Maß an Realitätsverlust vor zu liegen, das kommt in allen Kulturen vor. Und damit muss Natura sich nicht konfrontieren. Außerdem hat sie sich bereits entschieden.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Brezel » Antwort #118 am:

Rein rechtlich ist die Sache mit der Kleingartenanlage meiner Ansicht nach was anderes gewesen als das, was bei Natura abläuft. Hier hat er sich - gegen den ausdrücklichen und mehrmals erklärten Willen des Eigentümers - ein Stück Land genommen, das er quasi "besetzt" hat. Es geht also eigentlich nicht nur darum, den Krempel loszuwerden, sondern darum, dass er diesen Grund und Boden nie wieder betritt.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Roeschen1 » Antwort #119 am:

Man muß entscheiden, ob man den Rechtsweg geht, das kann kosten und dauern, Ergebnis offen.
Ich würde handeln, meine Erfahrung mit Gerichten reicht mir, und einen Sperrmülltermin ausmachen, nach dem Setzen einer Abholfrist von wenigen Tagen.
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