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Frage zu Glyphosat (Gelesen 798483 mal)

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zorro

Re: Frage zu Glyphosat

zorro » Antwort #4830 am:

Könnten wir beim Thema "Risikobewertung von Glyphosat" bleiben und nicht vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen?
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thuja thujon
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4831 am:

Mir ist unklar, was der 5m Pufferstreifen bringen soll. Dort wird doch dann gemulcht, was einen unkontrollierten Nährstoffeintrag in die Gewässer bedeutet. Und evtl wird auch mal gepflügt oder mehrfach gegrubbert, was ein Erosionsrisiko bedeuten würde.
Beides könnte wegen anderen Auflagen verboten werden. Die Flächen, auch wenn es nur 5m sind, bei 100m schon mehr Fläche als 2 übliche Hausgärten, wären somit nicht mehr bewirtschaftbar.

Empfinde ich nicht gerechtfertigt, wenn ich die Mobilität und Abbauverhalten von Glyphosat im Boden betrachte.

Es kommt auch der Verdacht auf, das Studien berücksichtigt wurden, die vor allem das Abbauprodukt AMPA in Gewässern nachgewiesen haben. Und da wissen wir doch alle, das es auch von Waschmitteln und Co kommen kann, also der Rückschluss auf Glyphosat nicht zulässig ist.
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ringelnatz
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Re: Frage zu Glyphosat

ringelnatz » Antwort #4832 am:

thuja hat geschrieben: 16. Nov 2023, 16:38
Wenn ich Netzschwefel spritze rieche und sehe ich den auch. Ich konnte allerdings noch keine Krankheiten feststellen, die ich deshalb bekommen habe.


Sorry, aber das ist wirklich Quatsch.
"Herr Doktor, ich rauche seit 50 Jahren, ich konnte allerdings noch keine Krankheiten feststellen, die ich deshalb bekommen habe."
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hobab
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Re: Frage zu Glyphosat

hobab » Antwort #4833 am:

zorro hat geschrieben: 16. Nov 2023, 18:43
Könnten wir beim Thema "Risikobewertung von Glyphosat" bleiben und nicht vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen?


Hast du es eilig?
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Amur
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Re: Frage zu Glyphosat

Amur » Antwort #4834 am:

Pjoter hat geschrieben: 16. Nov 2023, 15:20


Laut Gesetz muss er das sein,
man muss aber berücksichtigen,
dass er das nicht immer ist.

Der Acker ist halt kein Labor.
.....


Sofern sich das auf das Betretungsrecht bezieht, dann stimmt das nicht.
$44 Abs Naturschutzgesetz BW

(2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

D.h. Wenn gespritzt wird hast du normal auf den Flächen nix verloren.
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thuja thujon
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4835 am:

Ringelnatz, ja, das ist Quatsch. Nur weil ich nix festgestellt habe, muss das nix heissen.
ringelnatz hat geschrieben: 16. Nov 2023, 19:13"Herr Doktor, ich rauche seit 50 Jahren, ich konnte allerdings noch keine Krankheiten feststellen, die ich deshalb bekommen habe."
Glyphosat wird auch seit 50 Jahren benutzt, und da wurde das besser untersucht als für andere PSM-Wirkstoffe. Und gefunden wurde bei der Betrachtung plus Jahrzehntelange Erfahrung: nichts. Da ist das schon nicht mehr so viel Quatsch.
Um weiter beim Vergleich zu bleiben:
Beim rauchen ist der PSM-Wirkstoff Nikotin nicht mal das schlimmste, da sind ganz andere Stoffe dabei. Nikotin ist als PSM trotzdem längst verboten. Es gab hunderte Tote unter den Nikotin spritzenden Landwirten, die mit Nervenschäden gestorben sind. Gemüse und Co, auf dem Nikotin mit mehr als 0,01mg/kg nachgewiesen werden kann, ist deshalb nicht mehr verkehrsfähig. Weil der Grenzwert überschritten wird. Der kann allerdings schon überschritten werden, wenn Raucher zB einen feuchten Salat anfassen. Dann gelangt Nikotin über den Schweiß auf die Ware, die Feuchtigkeit hilft dabei. Zum Schutz der Gesundheit müsste der Salat dann eigentlich vernichtet werden. Klingt absurd, aber der PSM-Markt ist stark reguliert. Wie gesagt zurecht, das sich Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen.
https://www.ua-bw.de/pubmobil/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=5&ID=2888
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Re: Frage zu Glyphosat

Pjoter » Antwort #4836 am:

Amur hat geschrieben: 16. Nov 2023, 20:26
Pjoter hat geschrieben: 16. Nov 2023, 15:20


Laut Gesetz muss er das sein,
man muss aber berücksichtigen,
dass er das nicht immer ist.

Der Acker ist halt kein Labor.
.....


Sofern sich das auf das Betretungsrecht bezieht, dann stimmt das nicht.
$44 Abs Naturschutzgesetz BW

(2) Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

D.h. Wenn gespritzt wird hast du normal auf den Flächen nix verloren.




Wenn denn der Spritznebel sich auch daran halten würde
und nur auf der Ackerfläche bliebe, tut er aber nicht. :-\

Wenn du also auf einem Feldweg unterwegs bist wo 2 Stunden vorher
gespritzt wurde kriegst du die volle Dröhnung.

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Re: Frage zu Glyphosat

Amur » Antwort #4837 am:

Das der Spritznebel weiter geht als genau unter die Spritze das ist klar, aber das du da 2h nach der Spritzung im angrenzden Feldweg beim Spazieren gehen relevante Mengen abbekommst, halte ich für Panik. Wenn das Zeug so lange in der Luft verbleiben würde, dann wäre ja gar keine Ziel gerichtete Ausbringung möglich. Aber dazu mögen Spezialisten was dazu sagen. Wenn du dich evtl. im Randbereich des Feldwegs im Bewuchs wälzen würdest oder dort Kräuter sammelst, dann würde ich dir zustimmen, da würdest du vermutlich was vom Mittel mitnehmen.
Wobei die Zeiten von E605 und Metasystox und wie die Hämmer der 60er so hiessen auch schon lange vorbei sind.
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #4838 am:

Auf diesem Foto sieht man, wie genau die Ausbringung erfolgt. Bei Abdrift wären auch links gelbe Flecken im Bestand.
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Re: Frage zu Glyphosat

lerchenzorn » Antwort #4839 am:

Werbefotos zählen nicht. ;)
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Re: Frage zu Glyphosat

Amur » Antwort #4840 am:

Ist wie fast überall, der Idealfall sieht super aus, aber in der Praxis gibts einerseits Schluris in der Anwendung und andererseits idealisierte Annahmen was den Wind, Temperatur, Feuchte etc. angeht und korrekte Einstellung des Spritzgeräts.
Wenn da für die Prüfung immer schöne windstille Wetterlagen bei 20° und trockenem Wetter voraus gesetzt werden, für die Risikobewertung, dann ist das genauso neben der Kappe wie nur mit Windstärke 6 bei strömendem Regen zu rechnen.
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Re: Frage zu Glyphosat

thuja thujon » Antwort #4841 am:

Es werden durchaus realistische Wetterlagen angenommen.
Ausführlich wird es hier nochmal auf nur 4 Seiten beschrieben:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/abdrift-verfluechtigung-und-verfrachtung-von-pestiziden.pdf

Es gibt Mittel die bei hohen Temperaturen Probleme machen, weil der Dampfdruck recht hoch ist. Diese dürfen nur bei bestimmten Wetterlagen ausgebracht werden. Der DWD bietet einen entsprechenden Service dafür an.
Glyphosat ist davon nicht betroffen.
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Re: Frage zu Glyphosat

Staudo » Antwort #4842 am:

Gerade bei Glyphosat wird jeder Bauer sehr genau schauen, dass nichts abdriftet. Auf Feldrainen sieht man es überdeutlich, auf benachbarten eigenen Feldern ist es sehr ärgerlich, bei benachbarten fremden Feldern ist ordentlich Stress vorprogrammiert.
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Re: Frage zu Glyphosat

zwerggarten » Antwort #4843 am:

du bist doch von bayer gekauft! :o 8) ;D

glyphosat ist an allem schuld, basta.
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Re: Frage zu Glyphosat

Hyla » Antwort #4844 am:

Wenn jemand so vehement für ein Mittel kämpft, der eigentlich dafür keine Verwendung hat, macht einen das mißtrauisch.

Man kann doch einfach den Kunden entscheiden lassen. Auf den Verpackungen von unverarbeiteten Lebensmitteln sollten zwingend die auf demselben Acker verwendeten Spritzmittel deklariert werden.
Dann gucken wir mal, wer was noch kauft oder nicht kauft.
Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
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