Problematisch kann es werden, wenn die Plattform Betreiber Haftbar gemacht werden für Aussagen von Usern, denn diese müssen im Zweifel zeitnah reagieren und Beitrage schnell löschen, daher gibt es oft Verbote auf Plattformen solche Aussagen zu tätigen. Damit man dieses Problem erst garnicht hat. Das Verbot ist dann aber nur das Hausrecht des Plattform Betreiber, der entsprechende User dann verbannen kann oder ähnliches. Aber kein Verbot im Sinne der Gesetzgebung.
Aber es kommt immer auf die Aussage an es gibt Faktenaussagen und Meinungsäußerung. Sehr vereinfacht gesagt, bei Faktenaussagen wären Lügen strafrechtlich relevant und bei Meinungsäußerungen bspw Beleidigungen
Diese Aussage von dir enthält durchaus schon eine Unterstellung "Sterne gekauft" :
hat geschrieben: ↑1. Jan 1970, 01:00Die Bewertungen, die Roeschen1 verlinkt hat, sind sehr aufschlussreich: abwechselnd 1 Stern und 5 Sterne, es ist doch klar, dass die 5-Stern-Bewertungen gekauft wurden. Bei solchem Bewertungsprofil muss man misstrauisch sein.
Ich denke da sollte man in jedemfall misstrauisch werden, aber du kannst in dem Fall nicht klar behaupten, dass sie gekauft seien. So eine Aussage müsstet du im Zweifel nachweisen können, und die Aussage könnte zumindest eine Anspruchsgrundlage für das Unternehmen sein. Besser verbleibst du dabei, dass negative zu schildern, was du auch wirklich erlebt hast. Das andere sind höchstens Indizien.