@Sarracenie,
so ganz stimmt das nicht in allen Punkten. Du kannst auch auf Deinem Privatgrund durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten eine Gefahrenlage schaffen, für die Du einzustehen hast. Das gilt umso mehr wenn öffentlich und privat nicht klar voneinander abzugrenzen sind. Ich würde jedenfalls nicht einzelne, dünne, dunkle Stahlrohre hinstellen, die bereits bei Dämmerung kaum wahrzunehmen sind. Das ist vom Erscheinungsbild kein Zaun, sondern einfach nur gefährlich. Abgesehen davon, habe ich keine Lust, Diskussionen mit Geschädigten zu führen, wenn ich das durch schlichte, mich nicht belastende Maßnahmen vermeiden kann. Auf der anderen Seite bringt es erfahrungsgemäß wenig, nur ein Schild hinzustellen. Das wird sehr häufig dickfällig ignoriert. Ich bin ein Fan von Pragmatismus.
Hätte ich Hemmungen, in meine Garageneinfahrt zur Abgrenzung einer Fläche Findlinge hinzustellen?!? Nö

!!! Wenn jemand dagegen kracht, hat er sich eindeutig unbefugt auf meinem Grundstück aufgehalten. Meine Nachbarn haben schon erlebt, dass fremde Autos in ihrem Carport standen, wobei die privaten Parkflächen seitlich von unseren Reihenhäusern liegen. Begründung der Parkenden: Man habe die gepflasterte Seite für einen Parkstreifen gehalten

. Ist schon klar, zumal Parkstreifen überdacht werden und dahinter ein Abstellraum liegt. Aber so sind die Leute mittlerweile

.
Wir haben hier in unserer Gegend diverse Privatstraßen, die mal der Öffentlichkeit den Zutritt erlauben und mal nicht. Im Übrigen gibt es auch Privatstraßen, bei denen sich Kommune/Stadt ein Wegerecht hat einräumen lassen. Generell ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließbar.