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Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe (Gelesen 923 mal)

Bäume und Sträucher, Duftgehölze, Blütengehölze, Blattschmuckgehölze, Wildobst, Koniferen, Moorbeetpflanzen

Moderator: AndreasR

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Granate
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Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Granate »

Hallo,

Ich habe da mal eine Frage, die mir bisher keiner beantworten konnte.
Wie ich mitbekommen habe, darf man unmittelbar an der Grundstücksgrenze keine Bäume und Sträucher pflanzen, die mehr als 2 Meter lang werden. Diese müssten 2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein, damit sie doch höher wachsen können.

Meine Frage: wieso sehe ich dann so viele Gärten, die direkt am Zaun sehr hohe Bäume und Sträucher haben.
Gibt es da eventuell Ausnahmenregeln, wie beispielsweise, wenn der Hauseingang in der Nebenstraße ist oder wenn der Garten an der Hauptstraße liegt?

Oder ist es den Bewohnern/ Eigentümern einfach schlichtweg egal?

Oder nehmen sich eventuell vor jedes Jahr die Sträucher auf 2 Meter zu kürzen und irgendwann lassen sie es dann so langsam schweifen und kümmern sich nicht mehr?


Ich wünsche mir für unseren Vorgarten eigentlich auch einen Sichtschutz mit schönen hohen Sträuchern. Obwohl wir am Ortsrand wohnen, sind hier sehr viele Passanten unterwegs.
Und da nichts höher als 2Meter werden soll, habe ich extra einen kleinwüchsigen Granatapfelbaum gekauft. Soll angeblich nur 1,5 Meter werden. Aber was, wenn er doch höher wird?

Wer kann mir das erklären?
Danke schon mal!

Lg, Granate
Zuletzt geändert von Granate am 26. Apr 2025, 08:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Luckymom
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Luckymom » Antwort #1 am:

Das dürfte gemischt sein. Vielleicht besteht Bestandsschutz oder es ist den Leuten tatsächlich egal. Wo kein Kläger...
Es gibt allerdings keine deutschlandweite Regel, was die Pflanzabstände angeht. Das ist bundeslandabhängig, da müsstest Du gucken, was bei Euch gilt.

Edit: Sehe grad, ich hab mich verlesen. Statt
Wie ich mitbekommen habe, darf man unmittelbar an der Grundstücksgrenze keine Bäume und Sträucher pflanzen
las ich
Wie ich hier mitbekommen habe, darf man unmittelbar an der Grundstücksgrenze keine Bäume und Sträucher pflanzen
Das "hier" hatte ich aufs Forum bezogen. ;D

Wenn Du 2 m Höhe darfst, ist das doch schon ein ordentlicher Sichtschutz. Es werden ja hoffentlich nicht soviele Basketballteams bei Euch vorbeikommen. 8)
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mora
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

mora » Antwort #2 am:

So hat es ein Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) geschafft, in dem es um die Frage ging, ob es eine gesetzliche Höhenbegrenzung für Hecken gibt. Antwort aus Karlsruhe: Nein, gibt es nicht"
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... mbus-hecke

War erst letztens einer im TV mit einer "Bambushecke"
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Gartenplaner
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Gartenplaner » Antwort #3 am:

In den meisten Bundesländern (und Kommunen?) ist es wohl so, dass Hecken, auch Schnitthecken bis 2m Höhe bis zu 50cm an die Grenze dürfen (wobei man sie dann kaum von der Seite zum Nachbarn hin geschnitten bekommt, ich würde da immer einen etwas breiteren Pflegepfad empfehlen), alles, was höher als 2m wird, muss in 2m Abstand von der Grenze stehen.
Wobei es da viele Variationen gibt in Bundesländern und Kommunen.

Bäume auf Grenzen können noch alte “Grenzbäume” sein, oft sind sie aber wirklich das Ergebnis von Nachlässigkeit, Sämlinge übersehen und schwups war der Baum da, wenn der Nachbar dann nicht in den 5 Jahren, wo der Baum die 2m überschritten hat, die Entfernung fordert, ist das oft verjährt, dann greifen mancherorts eben auch, wie schon geschrieben, Baumschutzsatzungen….
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Kranich » Antwort #4 am:

Gartenplaner, dem kann ich mich nur anschließen, wenn man nicht innerhalb
der 5 Jahresfrist Einspruch einlegt, kann es schon passieren, dass das eigene Grundstück
komplett verschattet wird.
Wir hatten dieses Thema hier vor 10 Jahren mit einer Fichtenhecke und können jedem nur
raten beizeiten mit dem Nachbarn eine zu dicht geratene Grenzbepflanzung zu besprechen.
Liebe Grüße Kranich
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Mufflon » Antwort #5 am:

Ich glaube hier hält fast niemand die Grenzabstände ein.
Und ja, entweder wissen Sie es nicht und kommen garnicht auf die Idee, dass so etwas existiert, oder sie ignorieren es.
Und so grundsätzlich gibt es zwar in D keine Höhengrenzung bei Hecken, aber unsere städtische Satzung verbietet es z.B. Hecken höher als 80cm zu ziehen, wenn diese eine Ein-/Ausfahrt begrenzt.
Heißt für mich, ich darf nur 80cm, der angrenzende Nachbar ohne Einfahrt darf so hoch er will.
Wir beide dürfen aber keine giftigen Pflanzen direkt an den Weg pflanzen, und auch nicht mit Stacheln/Dornen.
Mein Sohn wohnt eine Stadt weiter, dort ist das mit Höhe neben Einfahrt egal, und auch Giftigkeit, nur nichts was piekst.
Jede Stadt darf zusätzliche Regeln aufstellen.
Manche schreiben jetzt "heimische Bäume" vor, oder beschränken sich sogar auch ein paar wenige Arten.
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AndreasR
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

AndreasR » Antwort #6 am:

Die meisten Leute haben von den jeweiligen Regelungen (Nachbarschaftsrecht ist Landesrecht, da musst Du also nachschauen, was für Dein Bundesland gilt) in der Tat keine Ahnung, oder sie interessiert es nicht. Auch das, was in den Bebauungsplänen steht, wird meist ignoriert, wobei die Liste der erlaubten Gehölze ohnehin immer wieder einfach nur kopiert wird, da werden teils riesige Waldbäume und ausläuferbildende Sträucher wie Schlehen aufgelistet, nur, weil die hier heimisch sind. ::)

Ich würde jedenfalls auch besser vorher mit den Nachbarn sprechen, und wenn die einem erlauben, die Hecke genau auf die Grundstücksgrenze zu pflanzen, kann man das durchaus tun. Vielleicht möchten sie ja auch etwas Sichtschutz, und man kann sich Kosten und Pflege sogar teilen. Aber auch wenn man die Abstände einhält, ist ein Gespräch sicher nicht verkehrt, jedenfalls ist das allemal besser, als auf die Verjährungsfrist zu hoffen, sollten die Gehölze doch mal die zugedachte Größe überschreiten.
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Luckymom » Antwort #7 am:

AndreasR hat geschrieben: 26. Apr 2025, 10:28 wobei die Liste der erlaubten Gehölze ohnehin immer wieder einfach nur kopiert wird, da werden teils riesige Waldbäume und ausläuferbildende Sträucher wie Schlehen aufgelistet, nur, weil die hier heimisch sind. ::)
Jupp, ein Bekannter wollte bei München ein Haus bauen, auf 300 m² sollte er 6 Eichen pflanzen, weil für das Wohngebiet ein Stück Wald abgeholzt wurde. ::)
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Nox » Antwort #8 am:

Granate hat geschrieben: 26. Apr 2025, 08:33 .....
Und da nichts höher als 2Meter werden soll, habe ich extra einen kleinwüchsigen Granatapfelbaum gekauft. Soll angeblich nur 1,5 Meter werden. Aber was, wenn er doch höher wird?
...
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Gartenlady » Antwort #9 am:

Ich hatte an anderer Stelle gelesen, dass Du Granatäpfel hast, aber selbstverständlich angenommen das seien Kübelpflanzen. Kann man die wirklich auspflanzen? Und tragen sie dann Früchte, womöglich genießbare? Du wohnst in 7b, hast Du Dir das wirklich überlegt?
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

das Döderlein » Antwort #10 am:

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es hier ja um Passanten, also die Höhe zum öffentlichen Weg oder Straße.

Da sind die Höhen viel unkritischer, weil es keinen Nachbarn gibt. Die Regel mit der Ausfahrt finde ich aber ziemlich gut. Wir wohnen in dritter Reihe und fahren einen langen schmalen Weg nach vorn zur Straße. Und genau dort hat der Nachbar eine riesige Hecke samt Bäumen, sodass wir einen Großteil des Jahres keine Chance haben, den Gehweg einzusehen. Also tasten wir uns immer zentimeterweise vorwärts, um bloß keine Fahrradkinder auf dem Schulweg abzumähen.
Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Mufflon » Antwort #11 am:

Genau das ist der Grund für die Regelung, hier sind 3 Schulen und 2 KiTas in der Nähe.
Leider ist dadurch der Garten von der Straße einsehbar, ich muss Sichtschutz hinter der Hecke etablieren. ::)
.
Ich denke auch, der Granatapfelbaum ist viel zu zart um irgendeinen Sichtschutz zu bilden.
Es gibt so viel schöne Sträucher, die man pflanzen kann, die in der Höhe 1,5-2,5m liegen, und recht dicht werden.
Eine gemischte Hecke, und wenn man alle paar Jahre die höchsten Äste rausschneidet, werden sie auch nicht zu hoch.
So mache ich das am Maschendrahtzaun zum Nachbarn.
Ein paar hübsche Stauden in die Lücken zwischen den Sträuchern.
Denkbar ist auch ein Spalier mit Kletterpflanzen.
So viele Möglichkeiten. ;)
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Gartenplaner » Antwort #12 am:

Gartenlady hat geschrieben: 26. Apr 2025, 13:56. …Kann man die wirklich auspflanzen? …
Im Thread über Granatäpfel gibts Berichte und Fotos von jahrelang ausgepflanzten Exemplaren im Südwesten Deutschlands, es soll auch winterhärtere Selektionen geben….wird wohl nach Mittelmeerzypresse, Pinie und vielleicht zusammen mit Olive die nächste mediterrane Pflanze, die durch den Klimawandel nun hier wachsen kann…
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Granate » Antwort #13 am:

Nox hat geschrieben: 26. Apr 2025, 13:31
Granate hat geschrieben: 26. Apr 2025, 08:33 .....
Und da nichts höher als 2Meter werden soll, habe ich extra einen kleinwüchsigen Granatapfelbaum gekauft. Soll angeblich nur 1,5 Meter werden. Aber was, wenn er doch höher wird?
...
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Ich kann ja verstehen, dass Du Granatapfelbäume magst. Aber solchen zartwüchsigen Exoten die harte Aufgabe eines Sichtschutzes zuzumuten - würde ich nicht machen, nichtmal bei mir in Zone 8b-9a.
Dieser Baum soll ja nicht als Sichtschutz dienen, sondern als Zierde ;) direkt vor meinem Küchenfenster fällt mein Blick mehrmals pro Tag darauf und ich freue mich, dass er da ist. Gehört zu meinen Lieblingspflanzen.

Das Thema mit dem Sichtschutz habe ich ja eben mehr oder weniger aufgegeben, weil es ja hieß, dass nichts mehr als 2 Meter lang werden darf.

Wir haben links und rechts vom Grundstück dementsprechend zu den Nachbarn ne gewöhnliche Thuja-Hecke.
Also Streit mit den Nachbarn haben nicht und wir achten auch schön drauf, dass die 2 Meter Abstand zur Grenze eingehalten werden (mein Mandelbaum wird nächste Woche verpflanzt).

Entlang unserer Straße sehe ich aber so viele Gärten, die teils fünf Meter hohe Bäume haben, die sichtbar nicht 2 Meter Abstand zum Zaun haben.
Wahrscheinlich wird das Gartenamt das nicht so genau kontrollieren bzw. hat es wohl verpasst zu kontrollieren und daher sind mind. fünf Jahre vergangen. So ein Baum wächst ja auch nicht über Nacht in solche Höhe.

Gartenlady hat geschrieben: 26. Apr 2025, 13:56 Ich hatte an anderer Stelle gelesen, dass Du Granatäpfel hast, aber selbstverständlich angenommen das seien Kübelpflanzen. Kann man die wirklich auspflanzen? Und tragen sie dann Früchte, womöglich genießbare? Du wohnst in 7b, hast Du Dir das wirklich überlegt?
Ja, ich habe drei Bäume, davon sind zwei ausgepflanzt, weil sie laut Beschreibung sehr winterhart sein sollen (-15 Grad). Beim Dritten kenne ich leider die Sorte nicht, aber es ist höchstwahrscheinlich eine spanische Sorte und dementsprechend verträgt er nicht so viel Kälte ab. Daher bleibt dieser im Kübel.
Dieser hat letztes Jahr eine erste Frucht gehabt :D

Die anderen zwei haben den Winter draußen sehr gut überstanden und treiben gerade wunderschön aus! Ich hoffe, dass sie in zwei drei Jahren auch Blüten bilden und Früchte ansetzen.
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Re: Die Sache mit der Grundstücksgrenze und der Baumhöhe

Mufflon » Antwort #14 am:

Warum hast Du das Thema Sichtschutz aufgegeben?
2m reicht doch satt für Sichtschutz.
Stell Dir einen Mann von 1,80m vor, der schaut auf ca.1,6m.
Die wenigsten werden sich die Mühe machen richtig hindurchzugaffen.
Man braucht keine dichte Wand, es reichen Sträucher, die bis ca.1,40m relativ dicht sind.
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