News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!

Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters (Gelesen 689 mal)

Hier bist du richtig, wenn du nicht genau weißt, wohin mit deiner Frage oder deinem Thema!

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

Antworten
Benutzeravatar
Indy
Beiträge: 35
Registriert: 24. Nov 2023, 13:01
Wohnort: Weserbergland (Nds.)

Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Indy »

Hallo, ihr Lieben,

heute kam ein Anruf der Vermieterin:

Die Brombeeren an der hinteren Grundstücksgrenze sollen weg. Sie und ihr Mann haben ein spezielles Gerät(?) angeschafft und wollen in zwei Wochen alles bodennah abschneiden. Dürfen die solche Maßnahmen als Eigentümer einfach beschließen und durchführen? Inwiefern haben wir als Mieter Mitspracherecht?

Mir geht nur in zweiter Linie um die Brombeeren - davon stehen noch genügend an anderer Stelle. Das Problem sind unsere Obstbäume. Sie sind ihnen schon länger ein Dorn im Auge. Da die Apfelsäulen in Reihe vor den Brombeeren stehen, kam dann heute der Hinweis, dass sie wegen der Schnittmaßnahmen entfernt werden müssten.

Wir hatten vor zwei Jahren beim "Vorstellungsgespräch" darauf hingewiesen, dass wir einige kleine Obstbäume aus unserem alten Garten mitbringen würden, die aber schwachwüchsig und außerdem in Pflanztaschen und Containern gepflanzt sind. Der einzige Einwand ihrerseits war, dass genügend Abstand zur einfassenden Hecke bleiben müsste, so dass sie zum Heckenschnitt mit einem Traktor dort entlang fahren könnten. Daran haben wir uns gehalten. Die Vermieterin machte als Anhang zum Mietvertrag Fotos vom aktuellen Zustand des Gartens (verwilderte Wiese mit abgesägten Baumstümpfen und lückiger Thujahecke) und ließ und unterschreiben, dass wir alles, was wir anpflanzen und verändern, bei Auszug wieder rückgängig machen. (Fand ich zwar etwas bedenklich, aber meiner Kenntnis nach sind wir daran nur begrenzt gebunden. Und wer weiß schon, auf welche Weise wir - jetzt Anfang sechzig - mal abtreten werden? Vielleicht hätten meine Alarmglocken schrillen sollen...)

Nach dem Einzug habe ich bezüglich der Bäume alles gezeigt und erklärt, um die Gemüter zu besänftigen. Trotzdem gab es immer wieder Kritik. Zwei schmale Blühstreifen, die ich entlang der Garage und auf der Wiese als Eingrenzung eines kleinen Sitzplatzes angelegt hatte, wurden ebenfalls kritisch beäugt.

Im Frühjahr tauchte die Vermieterin mit einer gefüllten "Giftspritze" auf, um dem Moos zwischen den Pflastersteinen den Garaus zu machen. Wir möchten aber naturnah und insektenfreundlich gärtnern, betreiben Fugenpflege lediglich mit einer Fugenbürste und Besen. Es brüten Sandbienen zwischen den Steinen. Klar wird das optisch nicht so "gründlich" wie mit Gift. Leider haben sie hinsichtlich Naturschutz null Ahnung und Interesse. Ihre Interpretation ist: Wir machen es nicht ordentlich, lassen das Unkraut wuchern. Genauso geht es dem am Rand des Niemandslandes (Grundstücksgrenze) angelegten Totholzbereich/Benjeshecke mit Wildblumenstreifen. Ich habe schon einige mir unbekannte Käfer- und Insektenarten gegoogelt - manche stehen auf der roten Liste. Wenn ich all das wegmachen soll, ist mein Traum zerstört und der Garten sinnlos. Ich wollte hier glücklich sein und den Rest meines Lebens auf diese Weise genießen.

Jetzt holt mich anscheinend das gleiche Problem ein, das mir schon im vorherigen Zuhause das Leben schwer gemacht und meine Freiheit eingeschränkt hat. Wir haben das, was für uns wesenlich ist, vor Einzug angesprochen, weshalb ich mit einer solchen Entwicklung nicht gerechnet habe (war wohl mal wieder zu gutgläubig). Ich bin wirklich am Boden zerstört. Habe viel Übles erlebt, möchte meinen Garten genießen, mich an der Natur freuen und in Frieden gelassen werden. Statt dessen geht es schon wieder los.

Welche Rechte habe ich als Mieter, den Garten nach meinen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten?

Zu welchen Tätigkeiten kann der Vermieter mich verpflichten?

Welche Maßnahmen darf ein Vermieter ohne meine Zustimmung durchführen (lassen)?

LG Indy
Benutzeravatar
dmks
Beiträge: 4520
Registriert: 18. Jul 2011, 08:45
Wohnort: bei Forst/Lausitz
Region: 24 Einwohner/km² (Ortslage)
Höhe über NHN: 67m
Bodenart: sandiger Lehm und lehmiger Sand

Staatlich anerkannter Steuerzahler

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

dmks » Antwort #1 am:

Alleinbestimmungsrecht (und auch da eingeschränkt) hast Du nur als Eigentümer. Als Mieter geht nur reden (oder miteinander reden) oder akzeptieren. Schade - aber is so.
Benutzeravatar
Hyla
Beiträge: 6176
Registriert: 4. Sep 2018, 14:57
Wohnort: Östliches Niedersachsen
Region: Norddeutsche Tiefebene
Höhe über NHN: 43 m
Bodenart: Lehmiger Sand
Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Hyla » Antwort #2 am:

Wenn's nicht im Mietvertrag steht, hast du kein Recht dazu.
Andererseits mußt du auch nichts im Garten tun, wenn das nicht drin steht.
Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
Benutzeravatar
Indy
Beiträge: 35
Registriert: 24. Nov 2023, 13:01
Wohnort: Weserbergland (Nds.)

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Indy » Antwort #3 am:

Das würde ja bedeuten:

Wenn die Vermieter es nicht wollen, darf ich rein GAR NICHTS im Garten machen?? Auch nichts, was sich rückgängig machen lässt? Keine Blumen aussäen, kein Gemüse anpflanzen, kein Folienanzuchtbeet aufstellen, irgendwelche Kübel, Wildbienenhilfen, Schneckenzaun - was auch immer? Ihnen kann jederzeit einfallen, dass sie irgendwas nicht wollen, und ich muss es entfernen und zukünftig unterlassen?

Das ist ja furchtbar.

Warum ist es so anders als IN der Wohnung? Da hat der Mieter das Recht, Dinge nach seinem Geschmack zu gestalten - Bodenbelag, Tapeten, Anstriche, Vorhänge, Waschmaschine, Möbel, sogar eine eigene Küche, falls keine vorhanden ...
Rieke
Beiträge: 4186
Registriert: 18. Mär 2009, 18:08
Bodenart: Sand auf Geschiebemergel mit Sandlinsen
Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Rieke » Antwort #4 am:

Sind in dem Anhang an den Mietvertrag die Obstbäume erwähnt? Die Verpflichtung von Euch, dass Ihr beim Auszug Anpflanzungen entfernen müßt, impliziert ja, dass Ihr welche anlegen dürft.
Wie aufwendig ist das Umpflanzen der Obstbäume?

Wahrscheinlich verstößt das Entfernen der Brombeeren gegen das Naturschutzrecht, Schutz von Niststätten. Das Entfernen von Gehölzen ist daher vom 1.3. bis 30.9. verboten.
https://baden-wuerttemberg.nabu.de/umwe ... 34461.html
Chlorophyllsüchtig
Benutzeravatar
AndreasR
Garten-pur Team
Beiträge: 18188
Registriert: 8. Feb 2017, 00:36
Wohnort: bei Bad Kreuznach
Region: Naheland (RLP)
Höhe über NHN: 180 m ü. M.
Bodenart: lehmig
Winterhärtezone: 8a: -12,2 °C bis -9,5 °C
Kontaktdaten:

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

AndreasR » Antwort #5 am:

So, wie Indy die Vermieter schildert, dürfte "Naturschutz" bei denen ziemlich weit hinten rangieren. Offenbar wird ja jedes Fitzelchen (Un-)Kraut in der Einfahrt kritisch beäugt, und eine wilde Brombeerhecke muss mit dem Traktor niedergemäht werden (geht wahrscheinlich am einfachsten mit einem Forstmulcher, der würde auch aus den Apfelbäumen ohne weiteres Kleinholz machen...). Es wäre auf jeden Fall wichtig, wie genau die Gartennutzung im Mietvertrag geregelt ist, in der Regel darf man den Garten halt benutzen und auch Dinge verändern, sofern die sich rückgängig machen lassen (alles andere bedarf auf jeden Fall einer Genehmigung durch den Vermieter). Trotzdem darf der Vermieter auf seinem Grundstück weiterhin Bäume fällen, Sträucher roden usw., sofern diese sein Eigentum sind. Ein dezenter Hinweis auf Naturschutzgesetze wäre sicher nicht verkehrt, vielleicht kann man Giftspritze und Co. so wenigstens etwas minimieren. Den Wert eines Naturgarten wird man solch zwanghaft "ordentlichen" Menschen aber leider nie vermitteln können... ::)
Benutzeravatar
Gartenplaner
Beiträge: 21825
Registriert: 26. Nov 2010, 22:07
Wohnort: Süden Luxemburgs, ein paar Kilometer von der französischen Grenze
Region: „Gutland“, Süden Luxemburgs
Höhe über NHN: 274-281
Bodenart: „Töpfer“lehm
Winterhärtezone: 8a: -12,2 °C bis -9,5 °C
Kontaktdaten:

Nitwit! Blubber! Oddment! Tweak!

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Gartenplaner » Antwort #6 am:

Ehrlich gesagt und so hart es auch klingen mag - sucht euch nochmal ein anderes “Mietobjekt mit Garten” und lasst eure Wünsche im Mietvertrag eintragen :-[

Ansonsten klingt es für mich nach einem sich anbahnenden, grundsätzlich für alle Seiten erschöpfenden, juristischen “Kleinkrieg” :-X :-X :-X
Zuletzt geändert von Gartenplaner am 4. Mai 2026, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
Wer meinen Lern-Garten sehen will - unterm Goldfrosch-Bild den Globus klicken!

Erich Kästner, (1933/46), Ein alter Mann geht vorüber

“Frei zu sein bedeutet nicht nur seine eigenen Ketten abzulegen, sondern sein Leben so respektvoll zu leben, dass es die Freiheit anderer steigert.“ Nelson Mandela
Rieke
Beiträge: 4186
Registriert: 18. Mär 2009, 18:08
Bodenart: Sand auf Geschiebemergel mit Sandlinsen
Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Rieke » Antwort #7 am:

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt auch die Bußgelder bei Verstößen. Ein Hinweis auf die mögliche Höhe - 10.000€ - könnte sinnvoll sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnat ... /__69.html

@Indy: so wie ich das sehe, habt Ihr 3 Möglichkeiten. Entweder geht Ihr in die Auseinandersetzung mit den Vermietern, mit Verweis auf den Anhang zum Mietvertrag, die mündlichen Vereinbarungen (ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden) und das Naturschutzrecht, schriftlich natürlich. Ein Anwalt oder der Mieterverein, falls Ihr da Mitglied seid, wäre dann sinnvoll. Insgesamt ist das Mietrecht in Deutschland sehr mieterfreundlich, Eure Vermieter können Euch nicht kündigen, weil Ihr Euch wehrt. Ab dem 1.10. können sie die Hecke allerdings roden :-\

Oder Ihr lasst die Vermieter machen und kümmert Euch nur soweit um den Garten, wie Ihr vertraglich verpflichtet seit. Gibt es andere Möglichkeiten, an einen Garten zu kommen? Kleingarten etc.?

Oder Ihr sucht eine andere Wohnung :-\ Kann es sein, dass die Vermieter Euch los werden wollen? Verkauf des Hauses oder so?
Chlorophyllsüchtig
hqs
Beiträge: 912
Registriert: 30. Jan 2024, 20:00
Wohnort: Kassel, Nordhessen
Höhe über NHN: 190
Bodenart: lehmig
Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

hqs » Antwort #8 am:

Der Vermieter kann das normalerweise alles bestimmen. Hat doch keinen Sinn, sich mit dem anzulegen, damit ist keinem geholfen. Entweder mit dem einigen oder ausziehen bzw. einen separaten Garten mieten/pachten. Vielleicht kann man sich ja auch einigen auf ein paar wenige wilde Ecken.
Benutzeravatar
thuja thujon
Beiträge: 23692
Registriert: 28. Apr 2016, 21:50
Region: Gemüsegarten Vorderpfalz
Höhe über NHN: 90
Winterhärtezone: 8b: -9,4 °C bis -6,7 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

thuja thujon » Antwort #9 am:

Wenn die Brombeerhecke im Garten steht kann man davon ausgehen, dass es eine gärtnerisch genutzt Fläche ist und somit keine zeitliche Beschränkung für Rückschnitt existiert. Man muss vor dem Schnitt lediglich kontrollieren, dass keine Brutplätze von Vögeln vorhanden sind.

Ich kenne die Situation vor Ort nicht, aber Obstbäume pflanzen bedarf in der Regel einer anschließenden Pflege derselben und da sie mit dem einpflanzen zum Eigentum des Vermieters werden, muss er da zustimmen, weil er dafür verantwortlich ist. Verwilderte Grundstücke verlieren an Wert, ein gepflegter Naturgarten wird bei manchen Laien nicht als solcher erkannt, da kann man dann das Gespräch suchen und erklären.
Der ökologische Wert von Rispengras in Gehwegfugen ist gering und überwiegt nicht die Nachteile für Laib und Leben wie Rutschgefahr.
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität
Benutzeravatar
Hyla
Beiträge: 6176
Registriert: 4. Sep 2018, 14:57
Wohnort: Östliches Niedersachsen
Region: Norddeutsche Tiefebene
Höhe über NHN: 43 m
Bodenart: Lehmiger Sand
Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Hyla » Antwort #10 am:

Im Mietvertrag steht drin, was Mietsache ist. Steht da drin, ihr habt einen Gartenanteil mitgemietet, dann dürft ihr dort alles machen, was reversibel ist oder was als Richtlinie im Vertrag steht. Steht nichts drin, dann eben nicht.
Du kriegst, wofür du zahlst.

Für die Rodung von Sträuchern während der Brutzeit ist das Ordnungsamt zuständig. Falls das ein kleines Minidorf ist, wo wieder mal nichts passiert, weil der Vermieter der Saufkumpan des zuständigen Beamten ist, geh gleich eine Instanz höher in die Kreisstadt.
Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
Rieke
Beiträge: 4186
Registriert: 18. Mär 2009, 18:08
Bodenart: Sand auf Geschiebemergel mit Sandlinsen
Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Rieke » Antwort #11 am:

Das Rodungs- bzw. Fällverbot nach Bundesnaturschutzgesetz während der Brutzeit gilt auf gärtnerisch genutzten Flächen nicht für Bäume, aber sehr wohl für Hecken. Bäume sind geschützt, wenn sie Niststätten haben, also Vogelnester, Hornissen, Fledermäuse. Außerdem gibt es in vielen Orten Baumschutzsatzungen.
Die Situation in NRW ist in diesem Text relativ allgemeinverständlich erläutert:
https://www.umwelt.nrw.de/system/files/ ... pflege.pdf
Chlorophyllsüchtig
Benutzeravatar
thuja thujon
Beiträge: 23692
Registriert: 28. Apr 2016, 21:50
Region: Gemüsegarten Vorderpfalz
Höhe über NHN: 90
Winterhärtezone: 8b: -9,4 °C bis -6,7 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

thuja thujon » Antwort #12 am:

Und was ist dann mit lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen?
Wer jetzt einen zweiblättrigen Ahornsämling ausgräbt oder 10m hohen Ahorn (ohne Brutstätten) fällt macht sich nicht strafbar aber das entfernen einer Rose oder einem Thymian ist verboten?
Gut zu wissen, dann mache ich dem Umweltamt hier demnächst mal ein bisschen Arbeit, wenn irgendeine Umweltgruppe zur Gartenarbeit einlädt, werde ich da genauer hinschauen.
gesundes und krankes Gemüse in Amish-Qualität
Rieke
Beiträge: 4186
Registriert: 18. Mär 2009, 18:08
Bodenart: Sand auf Geschiebemergel mit Sandlinsen
Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Rieke » Antwort #13 am:

Die Juristen werden schon definiert haben, was ein Gehölz aus ihrer Sicht ist. Möglicherweise gibt es dazu auch Verwaltungsvorschriften. Ich habe vor Jahren mal mit einiger Verwunderung einen langen Text, 20 Seiten oder so, über die juristische Definition von Wald gelesen. Das war ein Kommentar zum Bundeswaldgesetz. Biologen haben definitiv eine andere Vorstellung, was einen Wald ausmacht, als Juristen.

Der von mir verlinkte Text ist übrigens vom Landesumweltamt in NRW und sollte daher die dortige Rechtslage halbwegs korrekt darstellen.
Chlorophyllsüchtig
Benutzeravatar
Hyla
Beiträge: 6176
Registriert: 4. Sep 2018, 14:57
Wohnort: Östliches Niedersachsen
Region: Norddeutsche Tiefebene
Höhe über NHN: 43 m
Bodenart: Lehmiger Sand
Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C

Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters

Hyla » Antwort #14 am:

Niedersachsen (Nds.) kann aber noch zusätzliche Verordnungen je nach Gemeinde haben.
Vielleicht auf deren Seiten etwas genauer suchen.
Liebe Grüße!


Wenn du denkst es geht nicht mehr,
kommt irgendwo ein Lichtlein her.
Antworten