Genau, denn das Grundstück gehört ja nun mal jemand anderem.
News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!
Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters (Gelesen 656 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
- IrisLost
- Beiträge: 434
- Registriert: 31. Mai 2023, 21:04
- Region: südliches SH
- Bodenart: Lehm mit Humusanteil
Re: Gartengestaltung als Mieter - Mitbestimmung des Vermieters
Das stimmt so nicht ganz: Eigentum werden von Mietern gesetzte Pflanzen erst wenn sie nicht mehr verpflanzbar sind. Sowas hatten wir vor Jahrzehnten mal, die damalige Vermieterin mußte Konkurs anmelden und Haus mit Garten sollte zwangsversteigert werden.thuja thujon hat geschrieben: ↑4. Mai 2026, 09:18
... aber Obstbäume pflanzen bedarf in der Regel einer anschließenden Pflege derselben und da sie mit dem einpflanzen zum Eigentum des Vermieters werden...
Meine damaligen Pflanzen waren noch recht jung, ich hatte Quittungen/Kaufbelege darüber, Pflanzpläne, vorher-nachher-Fotos vom Garten und eidesstattliche Erklärungen von Nachbarn über den vorher-nachher-Zustand. Sogar im für Mieter wesentlich ungünstigeren Fall einer Zwangsversteigerung (kürzere Kündigungsfristen u. a.) hätte ich alle gesetzten Pflanzen mitnehmen können.
- Wenn Indys Pflanzen sogar in Behältnissen gepflanzt sind, liegt der Fall m. E. noch klarer: So können sie ja gar nicht "untrennbar mit dem Boden des Grundstücks verbunden sein" (so in der Art lautete die Formulierung damals).
Und auch im damaligen Zwangsversteigerungs-Vorverfahren mußte jeder, der das Grundstück betreten wollte, ob Kaufinteressent oder Rechtspfleger, dazu vorher einen Termin mit uns vereinbaren. Im Normal-, also nicht mal Zwangsversteigerungsfall, so kenne ich das, gehört ein mitgemieteter Garten genauso zur Mietsache wie Bad oder Schlafzimmer, wo der Vermieter ja auch nicht einfach ein und aus gehen darf (Stichwort "Hausrecht"). - Ist aber sehr lange her, daß ich mich mit dieser Thematik beschäftigt habe (u. a. damals auch mit dem Mieterverein).
Am besten nimmst du dir einen Anwalt, Indy, und läßt dich nicht unterkriegen! Meine besten Wünsche hast du auf jeden Fall.