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Mit der Keule des Gesetzes (Gelesen 3024 mal)

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fars
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Mit der Keule des Gesetzes

fars »

Obwohl wir eigentlich genug Gesetze und Regularien haben, ja, geradezu in ihnen ersticken, wünschte ich mir dennoch, dass auch für Gärten einige Richtlininen gelten würden, was das Ansiedeln bestimmter, insbesondere invasiver Pflanzen betrifft. Es müsste sich allerdings um einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch handeln, um so allzu unbedenkliche Pflanzaktionen, die später aus dem eigenen Gartenareal auswandern können, unterbinden.Ich denke dabei an den hier oft bejammerten Essigbaum (Rhus typhina) oder die gefürchtete Robinie (Robinia pseudoacacia) . An der Grenze zu meinem Garten bittet von Nachbarsseite her inzwischen der grauenvolle Japanische Knöterich (Fallopia sachalinensis) um Einlass. Auch hat dieser an sich sonst freundliche Mensch in seiner Hybris bei sich die Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum) angepflanzt, die er zwar regelmäßig vor Samenbildung köpft, die sich aber offensichtlich auch unterirdisch ausbreitet. Das Indische Springkraut (Impatiens glandulifera) gehört ebenfalls in diese Aufzählung. Die überall in der freien Natur auftretenden Bestände widern einen inzwischen geradezu an.Sonst wird hier bei uns in D jeder F*** gesetzlich geregelt. Warum wird dann nicht, so frage ich, auch das Anpflanzen bestimmter Neophyten verboten ? Die Schweiz soll da weiter sein, oder?
callis

Re:Mit der Keule des Gesetzes

callis » Antwort #1 am:

Da würde doch ein ganz simples Gesetz genügen:Ausläufer bildende Pflanzen sind so zu setzen, dass sie die Grundstücksnachbarn nicht in ihren Gärten belästigen.Tritt der Fall doch ein und ein Nachbar f ü h l t sich belästigt, muss der Verursacher die ausbreitungsfreudige Pflanze in seinem Garten umsetzen/eindämmen/roden und im Garten des Nachbarn auf eigene Kosten entfernen.Das erspart genauere Pflanzenkenntnis beim Nachbarn ;)Gegen Samenflug oder -verschleppung ist natürlich kein Gesetz möglich, sonst müssten allzuviele Wildpflanzen ausgerottet werden, damit unsere Gärten 'sauber' bleiben. Man denke z. B. nur an den Löwenzahn.
hans-de

Re:Mit der Keule des Gesetzes

hans-de » Antwort #2 am:

Australien hat diesbezüglich strenge Gesetze, wenn sie nicht kürzlich gelockert wurden, weil es seine doch recht besondere einheimische Flora und Fauna gegen Neophyten schützen muss. In der Schweiz gibt es Eingriffsmöglichkeiten gegen Ambrosia, Bärenklau usw., die somit auch nicht aktiv angepflanzt werden dürfen, aber einen Essigbaum zu pflanzen ist glaub ich legal. Im Übrigen gibt das Nachbarrecht Möglichkeiten, theoretische Möglichkeiten, denn viele Urteile scheitern an der Durchsetzung. Das ist ja sowieso die Krux, dass gesetzliche Regelungen zwar bestehen, aber die Durchsetzung ausserordentlich schwierig ist.
knorbs
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

knorbs » Antwort #3 am:

Da würde doch ein ganz simples Gesetz genügen:
sowas in der richtung ist doch schon geregelt...im bgb ...schaut mal hier in § 1004 bgbbei fallopia fars würde ich jetzt schon einschreiten...der treibt wahninnige unterirdische ausläufer...oft erst nach jahren + dann hast du ein echtes problem!
z6b
sapere aude, incipe
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fars
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

fars » Antwort #4 am:

Je nun, diese Gesetze gegen "Belästigung" oder "Beeinträchtigung" sind mir bekannt. Sie allerdings durchzusetzen bedeutet in nicht seltenen Fällen an kriegerische Auseinandersetzungen erinnernde Nachbarschaftskämpfe. Das Forum ist voll von derartigen Stellungskriegen.Mir geht es eher um Gesetze, die die Anpflanzung von vornherein verbieten und zwar verbunden mit einer so starken Ächtung, dass selbst Gartenmuffel oder Sturköpfe sie verinnerlichen. So wie heute kaum noch jemand wagt, eine Batterie wegzuwerfen.Wenn einer Cannabis anbaut, wird er von amtswegen verfolgt. Gleiches sollte für die von mir genannten Pflanzen gelten. Und jetzt träume ich weiter. ::)
Gart

Re:Mit der Keule des Gesetzes

Gart » Antwort #5 am:

Kürzlich verteilte die Gemeinde ein "Merkblatt Problempflanzen". Man soll sie nicht setzen, aus dem Garten entfernen, indem man Einzelpflanzen ausreist und nicht auf dem Kompost entsorgt, sondern der Verbrennung übergibt. Zu sechs Neophyten (1) wurden Alternativen (2) angegeben.(1) Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) (2) Blutweiderich (Lythrum salicaria), Sigmarswurz/Rosenmalve (Malva alcea)(1) Kanadische Goldrute (Solidago canadensis/gigantea) (2) Echte Goldrute (Solidago virgaurea), Grossblütiger Fingerhut (Digitalis ambigua)(1) Japanischer Staudenknöterisch (Reynoutria japonica) (2) Waldakelei (Aquilegia vulgaris), Grossblütige Königskerze (Verbascum thapsiforme)(1) Riesenbärenklau (Hearcleum mantegazzianum) (2) Wiesenbärenklau (Hercleum sphondylium), Echtes Mädesüss (Filipendula ulmaria)(1) Aufrechte Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) (2) Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Gelbe Reseda (Reseda lutea)(1) Einjähriges Berufskraut (Erigeron annuus) (2) Gemeines Leinkraut (Linaria vulgaris), Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis)Kommentare?
Gart

Re:Mit der Keule des Gesetzes

Gart » Antwort #6 am:

Vielleicht könnte man dazu sagen, dass es sich lohnt, einheimische Alternativpflanzungen in Betracht zu ziehen. Die von der Gemeinde angegebene Auswahl ist ja nicht übel.Bei Neophyten, die nicht übermässig nach Ausbreitung streben, kann man wohl auch mal eine Auge zudrücken. Grad die Robinie liefert ja eines der wenigen Harthölzer hier und ist nicht vergleichbar mit einem sich rasch vermehrenden Unkraut.
mickeymuc
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

mickeymuc » Antwort #7 am:

Hey Gart,Die Robinie ist eines der schlimmsten Unkräuter. Die Pflanze besiedelt nämlich auch sehr nährtoffarme und trockene Standorte, an denen eigentlich gar keine Bäume wachsen würden. Dadurch nimmt sie vielen gefährdeten Pflanzen (die unter dem Blätterdach nicht mehr überleben können) den Lebensraum und sorgt zudem durch Anreicherung von Stickstoff aus der Luft für Nährstoffeintrag in den Boden, so daß selbst durch Fällen der Bäume der ursprüngliche Zustand nicht wieder hergestellt werden kann. Auch ist es mit einem einmaligen Fällen nicht getan, da die Robinien eine hohe Regenerationskraft haben und mehrfach aus dem Stock ausschlagen können.Ich sehe mal zu ob ich ein offizielleres Statement finden kann. Sicher hat die Robinie auch Vorteile wie Holz und Nektar, aber verharmlosen darf man gerade diese Pflanze nicht.
Viele Grüße aus dem Ermstal !
max.
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

max. » Antwort #8 am:

@mickeymuc,
Die Pflanze besiedelt nämlich auch sehr nährtoffarme und trockene Standorte, an denen eigentlich gar keine Bäume wachsen würden.
wo in mitteleuropa gibt es denn standorte, auf denen eigentlich keine bäume wachsen würden?ich antworte gleich mal selbst: nirgends.
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kraut_ruebe
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

kraut_ruebe » Antwort #9 am:

Auch ist es mit einem einmaligen Fällen nicht getan, da die Robinien eine hohe Regenerationskraft haben und mehrfach aus dem Stock ausschlagen können.
...auch die samen sind äusserst fruchtbar und übersäen in kürzester zeit ganze flächen mit nachwuchs >:(
Liebe Grüße, Angela

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tomir
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

tomir » Antwort #10 am:

@mickeymuc,wo in mitteleuropa gibt es denn standorte, auf denen eigentlich keine bäume wachsen würden?ich antworte gleich mal selbst: nirgends.
Hochmoore (gut, die letzten Reste) - Hochlagen der AlpensG tomir
Katrin
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

Katrin » Antwort #11 am:

wo in mitteleuropa gibt es denn standorte, auf denen eigentlich keine bäume wachsen würden?ich antworte gleich mal selbst: nirgends.
Trockenwiesen, Magerrasen, alpine Hochmatten, subalpine Hochflächen, südseitige Berghänge, Lawinenkegel, steppenartige Gebiete, ....
"Ich glaube, viele von uns haben ihre Heimat längst verloren, denn sie haben sie in der Kindheit gelassen, in den staubigen Straßen und an den sonnigen Tagen, als die Welt noch gut war, weil wir nur die Fassade sahen und zu klein waren, die Türen zu öffnen."

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tomir
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

tomir » Antwort #12 am:

wo in mitteleuropa gibt es denn standorte, auf denen eigentlich keine bäume wachsen würden?ich antworte gleich mal selbst: nirgends.
Trockenwiesen, Magerrasen, alpine Hochmatten, subalpine Hochflächen, südseitige Berghänge, Lawinenkegel, steppenartige Gebiete, ....
katrin, ich fuerchte bei den Standorten die du aufgezaehlt hast sind so einige dabei die anthropogenen Ursprungs sind - also nicht natuerlich. Bei Nutzungsaufgabe zB von Mager oder Trockenrasen kommt es zumindest langfristig zu einer Bewaldung.sG tomir
Katrin
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

Katrin » Antwort #13 am:

Des menschlichen Ursprungs mancher dieser Biotope bin ich mir schon bewusst :). Es gibt bei uns einen Landschaftsschutzverein , der sich der Erhaltung solcher Lebensräume widmet, sie pflanzenfördernd bearbeitet und rasch positive Erfolge in der Artenvielfalt verzeichnen konnte. Die langfristige Bewaldung würde natürlich einsetzen und wurde seit der mittelalterliche Landnahme durch die traditionelle Bearbeitung verhindert. Solchen Bereichen setzen Neophyten am stärksten zu, dort machen sie die meisten Probleme und genau in solchen Habitaten gibt es aufgrund von Fremdpflanzen den meisten Schaden.
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tomir
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Re:Mit der Keule des Gesetzes

tomir » Antwort #14 am:

Die langfristige Bewaldung würde natürlich einsetzen und wurde seit der mittelalterliche Landnahme durch die traditionelle Bearbeitung verhindert. Solchen Bereichen setzen Neophyten am stärksten zu, dort machen sie die meisten Probleme und genau in solchen Habitaten gibt es aufgrund von Fremdpflanzen den meisten Schaden.
...wenn man bedenkt, dass die meisten Arten erst durch diese Nutzung bei uns enwandern konnte, stellt sich schon die Frage warum es "gute" und "boese" Neophyten gibt - die guten werden gepflegt und die boesen verdraengt... ::)
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