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Was darf man (nicht) fotografieren? (Gelesen 1218 mal)
Moderator: thomas
Was darf man (nicht) fotografieren?
Bei einem Ausflug in das Heimatstädchen meiner Mutter hatte ich heute ein sehr unerfreuliches Erlebnis.
Das Städtchen war/ist ein Kleinod, das sich im Zentrum einige Straßenzüge in weitgehend originaler Bausubstanz erhalten hat.
Manche Häuser tragen eine NRW-Denkmalplakette, einige sogar Erläuterungstafeln. Die Stadt hat allen Grund, mit ihrem schmucken Stadtbild zu werben und noch mehr, sich um dessen Bewahren zu bemühen.In Kindheitserinnerungen schwelgend und voller Freude darüber, dass in meiner Heimat hier und da von dem alten Charakter noch etwas erhalten ist, hatte ich die Kamera gezückt und versucht, malerische Ecken ins Bild zu bekommen, um mir diese schönen Blickwinkel immer mal wieder anschauen zu können.Da kommt plötzlich jemand aus dem Haus gestochen und springt mir mit großer Wut förmlich ins Gesicht: Ich hätte ein Bild von seinem Haus gemacht, das hätte er genau gesehen, ich hätte ihn nicht um Erlaubnis gefragt und solle das Bild löschen, andernfalls würde er mich anzeigen. Völlig verblüfft habe ich dem Mann das letzte Bild auf dem Display gezeigt, auf dem sein Haus im Hintergrund teilweise zu sehen ist. Auf "das interessiert mich nicht, ich werde sie anzeigen", habe ich irritiert ein Bild gelöscht und blöderweise
auf die Frage nach meinem Namen geantwortet.Meine Frage nun: Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht? Wo kann man Informationen darüber bekommen, was erlaubt ist zu fotografieren und was nicht?
Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. (Afrikan.)
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Mufflon
Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
Schau mal hier:FotorechtDas Haus müsstest Du ohne Konsequenzen fotografieren dürfen.
Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
§ 59 UrhG gibt aufschluss + der typ ist ein choleriker + du viel zu harmlos
§ 59Werke an öffentlichen Plätzen(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.geh nochmal hin, fotografier es, klingel bei ihm + erzähl ihm, dass du sein haus ins internet stellst. im übrigen ist er in google schon lange drin.
z6b
sapere aude, incipe
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Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
Dann darf man wohl auch den Vorgarten über den Zaun hinweg fotografieren, ohne Einverständnis der Besitzer, wenn ich das richtig interpretiere? 
Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
stimmt wohl beides ...der typ ist ein choleriker + du viel zu harmlos![]()
Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. (Afrikan.)
Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
der gesetzestext zu § 59 urhg ist da eindeutig meine ich. was anderes wäre, wenn die holde gärtnerin, weswegen du wahrscheinlich eigentlich deinen foto zücken willstDann darf man wohl auch den Vorgarten über den Zaun hinweg fotografieren, ohne Einverständnis der Besitzer, wenn ich das richtig interpretiere?
z6b
sapere aude, incipe
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- riesenweib
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windig. sehr windig.
Re:Was darf man (nicht) fotografieren?
da gab es vor kurzem im rosarium eine diskussion dazu, mit input einer juristen (schien es mir) ...lg, brigitte
will bitte jemand meine tippfehler? Verschenke sie in mengen. danke ;-)