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Abmahnung - wer kann uns helfen? (Gelesen 95646 mal)
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Hallo Nina,war die Seite eigentlich urheberrechtlich geschützt?Viel Glück und liebe Grüße Anna
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Mal bei www.abmahnwelle.de anfragen. Vielleicht können die Rat geben oder eine RA Adresse gebenmfg
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- Nina
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Ja, die Karten sind geschützt.Hallo Nina,war die Seite eigentlich urheberrechtlich geschützt?Viel Glück und liebe Grüße Anna

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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Ich habe zwar keine Ahnung von Internetrecht aber ich drücke auch die Daumen.Steven
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
damals auch schon, oder erst jetzt?LG Anna
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
das dürfte egal sein, da, wie ich gelesen hatte, stadt- oder landkarten grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind

Eigentlich kennen wir uns nur vom säen.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Eine Verletzung des Urheberrechts ist auf jeden Fall gegeben. Daran gibts wohl leider nix zu rütteln. Es hat ja auch schon zahlreiche andere arme Socken, wie Studenten und kleine Vereine getroffen.
Besonders pervers ist die Grundlage zur Berechnung des "Schadensersatzes".http://www.internetrecht-rostock.de/sta ... ahnung.htm

Die Kartographieverlage erfinden horrende Summen, wie z.B. A 5 oder A 4 großen Kartenausschnitt zu 1500,00 Euro, die sie in ihren Preislisten führen. In der Praxis wird das wohl kaum jemand zahlen, aber damit wird auch getrickst, nämlich Unterlagen frisiert von angeblich Zahlungswilligen.Wie errechnet sich der Schadenersatzanspruch?Lizenzanalogie, d.h.: "Welchen Lizenzbetrag hätte der Stadtplannutzer zahlen müssen, um eine Genehmigung des Verlages zu erhalten, den Stadtplanausschnitt im Internet zu verwenden."
Leider wurde das Urteil in der Berufung nicht bekräftigt. Sowieso widersprechen sich die Gericht ganz gewaltig. :(Interessant ist auch die Frage der Abmahnkosten, bzw. Kosten des gegnerischen Anwalts. Immerhin handelt es sich ja um standardisiertes Schreiben, was in 2-3 Minuten durch den PC gejagt wird, plus Aufschlagen der Akte, Kopie f. Mandanten etc. beträgt der Aufwand ja nicht viel mehr als eine Viertelstunde. http://www.wvv-volleyball.de/76.html?&u ... [quote]Der Anwalt hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten. Dies bedeutet, dass der abmahnende Rechtsanwalt seinem Mandanten eine Rechnung geschrieben hat und der Geschädigte seinen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung dieser Anwaltskosten beauftragt hat. [/quote] Ob das wohl stimmt?Dazu gibt es ein Urteil, dass u.a. besagt: "Was niemand freiwillig bezahlen würde, kann auch nicht als Lizenzschaden in Rechnung gestellt werden." Vor diesem Hintergrund konnte das Gericht den tatsächlichen Schaden, wie bereits ausgeführt, schätzen.

"Man muss nicht das Licht des anderen ausblasen, um das eigene leuchten zu lassen." Griechisches Sprichwort
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Die Fülle an Tipps aus dem versammelten Halbwissen wird langsam unübersichtlich.Ich würde nur zwei Dinge tun:1. Forderung zurückweisen (Schaden bestreiten/auf die Harmlosigkeit des Vorgangs und die bereits erfolgte Entfernung der Karten hinweisen/Abmahnkosten bestreiten)2. Erst im Falle einer Klage und wenn das dann wirklich notwendig ist: Vertretung durch einen Anwalt (der Fall ist simpel - muss daher kein Spezialist sein, er sollte aber die wesentlichen Punkte "sehen")Bis dann empfielt sich einstweilen: cool bleiben.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
das wird doch sehr schnell passieren gart...das konkrete fristablaufsdatum deutet ja schon drauf hin. nach ablauf der frist wird ein mahnbescheid beantragt, dem wird widersprochen + dann kommt's automatisch zum prozess.wo ist eigentlich der gerichtsstand? ort des servers?
z6b
sapere aude, incipe
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Sehe ich auch so. Das mit den kurzzeitigen Fristen ist nur zur Panikmache gedacht. wichtig ist erst mal der Widerspruch/Zurückweisung.Die Fülle an Tipps aus dem versammelten Halbwissen wird langsam unübersichtlich.Ich würde nur zwei Dinge tun:1. Forderung zurückweisen (Schaden bestreiten/auf die Harmlosigkeit des Vorgangs und die bereits erfolgte Entfernung der Karten hinweisen/Abmahnkosten bestreiten)2. Erst im Falle einer Klage und wenn das dann wirklich notwendig ist: Vertretung durch einen Anwalt (der Fall ist simpel - muss daher kein Spezialist sein, er sollte aber die wesentlichen Punkte "sehen")Bis dann empfielt sich einstweilen: cool bleiben.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Leider kann ich auch nicht mit guten Ratschlägen aufwarten, drücke euch aber auch ganz fest die Daumen.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Wie heißt denn der angeblich geschädigte Kartenverlag? Ich habe nicht vor, diesen mit Spam-Mails zu nerven, aber ich würde diesen Leuten schon mitteilen, daß ich in Zukunft lieber bei einem Mitbewerber kaufe und nicht die Abmahnpraktiken durch den Kauf von Produkten dieser Firma weiter fördern will.
Boykott hilft manchmal mehr, als man denkt...

- Nina
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Die Sache ist jetzt einem Fachanwalt übergeben.
Sobald ich etwas öffentlich berichten kann, werde ich das tun. Stadtplandienst werde ich jedenfalls nicht mehr nutzen.


Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
wir werden hier erstmal keine namen nennen, denn das kann auch nach hinten losgehen .....
Konstruktiven Gruß,
Bernhard
Bernhard
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Meldet Euch jedenfalls wegen der Kosten, da könnte man ja sammeln gehen unter den Mitgliedern....