.. und machst es dann so, wie ein Investor bei uns, dem mitten in der Stadt ein Park verkauft wurde, um einen Betonklotz hinzustellen, mit der Auflage, das Dach zu begrünen, damit die Patienten des benachbarten Krankenhauses noch was Grünes haben. Das Dach wurde mit grüner Folie bezogen!!! Und anscheinend war das rechtens
"Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerlässlich ist." Shakespeare
... abgefahren! Sachen gibt´s! Wir haben da, glaube ich, so einiges anzubieten... Bin mal gespannt, was die mir erzählen werden. Ich halte euch auf dem Laufenden... Gibt´s sonst noch Anregungen, oder Erfahrungen, was Ausgeleichsmaßnahmen angeht?
Grüße, Björn
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"Die Pracht der Gärten aber hat stets die Liebe zur Natur zur Voraussetzung."
- Anne Louise Germaine de Staël, (1766 - 1817), genannt Madame de Staël, französisch-schweizerische Autorin
Moin,war heute bei der Kreisverwaltung in Osterholz. Na, das wird noch was... Das Bauamt konnte mir zwar Mut machen, was unsere Vorhaben im Aussenbereich angeht, allerdings treffen unsere Ideen im LSG erstamal auf mündliche Gegenwehr.
Herzlichen Glückwunsch! Ich habe mich auch schon gelegentlich gefragt, ob der behördliche Naturschutz ein Segen oder ein Fluch für die Umwelt ist. Irgendwann heilen die den Letzten vom Naturschutzgedanken.Nein, versuche Dir Verbündete bei der Kommune zu suchen, geh alle Gespräche ohne irgendwelche Erwartungen an Gutwilligkeit und Vernunft an, versuche deeskalierend eingestellt zu sein, komme mit naturfreundlichen Ideen (Streuobstwiese statt Koniferensammlung, Öko-Schwimmteich statt Plastikschüssel, Blumenwiese statt Rasen - zusätzlich zum intensiver genutzten Wohnbereich natürlich). Manchmal geht man ohne Ergebnis auseinander und wenn sich die Wogen geglättet haben, sind beide Seiten kompromissbereit.Ansonsten erscheinen mir Ausgleichsmaßnahmen bei Deinem Grundstück ziemlich sinnlos. Wie viel natürlicher soll es denn noch werden?Viele GrüßePeter
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
@ PeterKann es sein, dass Du etwas negtaiv eingestellt bist und bei einem Gespräch mit Behörden eine leicht krawallige Grundeinstellung hast? So wird es bestimmt ein sehr erfolgreiches Gespräch, dass beiden Seiten sehr viel bringt. Vielleicht sollte man einfach so in ein Gespräch einsteigen, wie man von seinem Gegenüber auch die Gesprächsführung erwartet. Hilft manchmal...Beim Ausgleich und Ersatz geht es tatsächlich darum, das, was man der Natur durch seinen Eingriff wegnimmt, an anderer Stelle wieder zu geben. Ob dabei eine begrünte Garage anerkannt würde, weiß ich nicht, solch eine Idee habe ich allerdings noch nie gehört. Meist sind es Pflanzungen mit heimischen Gehölzen, das Schieben einer Plänke (und nicht das Erstellen eines Schwimmteichs), etc. Ich bin zwar weder Biologe, noch Geologe oder Landschaftsplaner, noch habe ich beruflich direkt etwas damit zu tun, aber ich glaube schon, dass es bei jedem Grundstück noch Optimierungspotential gibt. Und die Kollegen der Unteren landschaftsbehörden, die ich bisher so kennengelernt habe, waren eigentlich alles Realisten und keine Ökofundies, die unrealistische Luftschlösser bauen wollten.Und wenn sich die Mitarbeiter der ULB Gedanken über Ausgleich und Ersatz machen, so ist es eigentlich ein gutes Zeichen. Dieses ist ja der zweite Schritt, nachdem die geplante Maßnahme zugelassen wird
@ PeterKann es sein, dass Du etwas negtaiv eingestellt bist und bei einem Gespräch mit Behörden eine leicht krawallige Grundeinstellung hast? So wird es bestimmt ein sehr erfolgreiches Gespräch, dass beiden Seiten sehr viel bringt. Vielleicht sollte man einfach so in ein Gespräch einsteigen, wie man von seinem Gegenüber auch die Gesprächsführung erwartet. Hilft manchmal...
Wenn ich einen alten Obstgarten (70er Jahre, marode Niederstämme) wegen anderweitiger, umweltfreundlicher Nutzung beseitigen will und statt dessen freiwillig eine Streuobstwiese mit Hochstämmen anlegen möchte und das endlose und freudlose Diskussionen mit verbeamteten Öko-Fundis auslöst, so bekommt die ganze Umweltfreundschaft einen gewaltigen Dämpfer. Wenn ich dann höre, dass die Wiedererrichtung eines Gewässers am angeblich notwendigen, aber für den Auftraggeber viel zu teuren Raumordnungsverfahren scheitert, wird es nicht besser. Und wenn ich dann höre, dass im Umweltamt 30 Jahre alte Kühltruhen mit Totfunden in einer ungedämmten, in voller Sonne stehenden Garage dauerlaufen, dann hört es bei mir ganz auf.Was Behörden angeht, kann ich sehr negativ eingestellt sein, muss ich aber nicht. Es gibt auch andere.Peter
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Ich musste mal zum Ausgleich für eine schon etwas kränkliche Birke, die zwischen Eiche und Lärche eingequetscht stand, Ausgleich schaffen: entweder 3 einheimische Gehölze, Baumschulqualität soundso oder diverse m Hecke. Ich durfte wählen zwischen dem eigenen Grundstück und sonst irgendwo (z.B. entlang einer Straße). Lt. Gesetz war ich auch verantwortlich für das Anwachsen der Gehölze, was bedeutet hätte, dass ich mindestens ein Jahr lang irgendwo hätte bewässern müssen... . Ich habe mich für den Garten entschieden und 3 Gehölze gepflanzt, aber keine Hochstämme (die haben wir sowieso genügend), sondern mehrstämmige Versionen: Weißdorn (entpuppt sich als Crus galli, das nur nebenbei ), Sorbus und Ilex. Für dieses Vorhaben brauchte ich etliche Überredungskünste, Telefonate und Briefwechsel inklusive (schließlich musste man den erforderlichen Stammumfang in die richtige Größe mehrerer Stämme umrechnen). LGoile
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
Mein Rat: Such dir einen Architekten oder Bauingenieur aus der Nähe aus. Der kennt sich in der Regel mit den örtlichen Gegebenheiten und Behörden aus. Bei den Ausgleichsmaßnahmen legt in der Regel das Bauamt/die Landschaftsbehörde fest, was als Ausgleich angelegt werden muss.
Ich habe auch mal die Ausgleichspflanzungen für eine gefällte Pappel eines Freundes vorschlagen dürfen... Vorgabe waren 3 einheimische Gehölze, angeboten wurde von mir Rotdorn als Hochstamm, Birne als Hochstamm oder Wildapfel. Zweiseitig bebauter großer Berliner Innenhof, die Pappel war zerbrochen und die nachfolger sollten nicht ganz so riesig werden. Alles wurde abgelehnt, mein entnervter Freund schlug dann Bambus vor - und hatte Erfolg!!! Also steht da jetzt ein "einheimischer Bambus" unbestimmter Art .., Will sagen, erwarte nicht zuviel Fachkenntnisse..Gruß Julian
... diese Geschichten! Ich liebe das Leben in good old Germany - solange man nichts mit den Behörden zu tun bekommt! Ich habe mich jetzt auch entschlossen, dass ganze mit einem Architekten (&Bauing.) durchzusprechen... Apropos "natürlich": Wenn ein Altwasserarm mit umliegenden Moorland "naturisiert" (Zitat) wird (Fließgewässer mit "natürlichem" Ufer), dann sprechen wir hier von einer Ausgleichsmaßnahme! Ein wenig kenne ich mich auch aus - habe mal beim Wasserwirtschaftsamt ein Praktikum gemacht...
Grüße, Björn
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"Die Pracht der Gärten aber hat stets die Liebe zur Natur zur Voraussetzung."
- Anne Louise Germaine de Staël, (1766 - 1817), genannt Madame de Staël, französisch-schweizerische Autorin
Hallo zusammen,erstmal ein Kompliment an alle, das ist glaube ich das hochwertigste und von der Qualität der Beiträge das substanziellste Forum, dass ich je besucht habe!Innerhalb dieses Beitrags, der sehr gut zu meiner eigenen Situation passt, hätte ich auch eine Frage:Ich wohne in Mittelfranken und habe im Außenbereich einige Hektar Wiese, die dem Landschaftsschutz unterliegen. Da ich dort Bäume anpflanzen möchte, hätte ich dir Frage, wo man genau nachlesen kann, was man in diesem Bereich darf und was nicht. Auch würde ich dort gerne Pferde halten, was aber nach Auskunft des Landratsamts nur stundenweise erlaubt ist, damit die Wiese nicht zertrampelt wird. Wäre ich aber "privilegiert", z.B. Schafzüchter, dann könnte ich die Wiese mit dem Segen des Landratsamts zerfressen und zusammentrampeln lassen. Wäre ich dann durch Gründung eines Betriebs zum coachen von Managern mit Hilfe von Pferden (Beispiel: http://www.pferdehof-steinhauser.de/de/ ... oC8t_w_wcB) auch privilegiert? Das Landratsamt ist sich nicht sicher, deshalb diese Frage an das hochkarätige Forum hier, was ich machen kann, um das wirklich rechtskräftig abzusichern.Vielen Dank an alle im voraus!Viele Grüße,Mutzi
Willkommen im Forum, Mutzi.Ich fürchte, auf deine Frage kannst du hier keine wirklich hilfreiche Antwort bekommen. Wenn die zuständige Behörde schon keine genaue Auskunft geben kann, wie soll dir dann irgendein Dritter eine rechtsverbindliche Angabe machen?
Zu jedem Schutzgebiet gibt es normalerweise eine Schutzgebietsverordnung, in der genauer aufgeführt ist, was dort zulässig ist und was nicht. Die Zuständigkeit für Schutzgebiete ist in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, evt. ist das Landesumweltamt zuständig und nicht die Untere Naturschutzbehörde. Ich würde Dir empfehlen, etwas Geld in die Hand zu nehmen und die Unterstützung eines auf Umweltrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu suchen.
Übertreibt es mal nicht. Die UNB sollte Auskunft geben können. Wird man am Telefon abgewimmelt, kann man sich immer noch auf den Weg dorthin machen und das Büro erst verlassen, wenn man befriedigende Antworten erhalten hat.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck