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Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ? (Gelesen 12463 mal)
Moderator: AndreasR
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Hainbuchen , Bergahorn und Rotbuchen sind verhältnismäßig hochwertige Gehölze und ich würde mich freuen wenn sich diese ohne mein zutun auf meinem Grundstück ansiedeln würden. Sie stellen schon einen Wertzuwachs dar und auch ich würde Schadensersatz verlangen wenn sie ohne meine Zustimmung abgesägt würden. Angepflanzt bekommt man dementsprechende Bäume nicht für 714,00 Euro das Stück. Schau mal in einen Baumschulkatalog was man für einen älteren Baum bezahltRotbuche 3,00 - 4,00 m hoch 750 EUROBergahorn 25 - 30 cm Umfang 850 EUROHainbuche 20 - 25 cm Umfang 780 EUROHinzu kommen noch die Fracht- und Pflanzkosten. Und die aufgeführten Bäume sind wesentlich kleiner.
Liebe Grüsse Crispa
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
pffff ... wenns vor Gericht geht, dann könnte der eigene Anwalt argumentieren, dass Bäume mit sehr engen Jahresringen kaum Zuwachs hatten und demnach nicht optimal Versorg waren ...Aber das ist sehr haarig ... schließlich gibt es auch im Gebirge sehr alte - und wertvolle - Bäume, die dennoch durch die Wuchsbedingungen klein geblieben sind.Wenn, dann müsste man mit dem engen Bestand argumentieren und dass die Bäume nie volle Kronen entwickelt hätte - also nicht wie ein freisthender 30jähriger Baum bewertet werden dürfen.Das ist ein sehr spezieller Fall, der nichts mehr mit Bewertungsverfahren bei Ausgleich-Ersatzmaßnahmen zu tun hat. Du (oder Dein Anwalt) kannst nur schauen, ob es schon ähnliche Urteile gab.... oder mal einen Blick aufs Sparbuch werfen ... 

Wenn Du einen Schneck behauchst, schrumpft er ins Gehäuse,
Wenn Du ihn in Kognak tauchst, sieht er weiße Mäuse. (Ringelnatz)
Wenn Du ihn in Kognak tauchst, sieht er weiße Mäuse. (Ringelnatz)
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Ich verstehe ehrlich gesagt, den Grund für die Frage nicht.Wer Bäume, und das noch am Waldrand (und auch noch auf fremdenGrundstück ohne Rückfrage und Genehmigung entfernt),macht sich evtl. sogar noch strafbar.Die Wiederherstellungskosten für 14 alte Bäume,mit Einpflanzungskosten und Anwuchsbetreuung,sind mit 10000 Euro nicht hoch. Außerdem sind Bäume, mit Fehlwuchs oder Astbruchschaden nicht zu erwerben,also irrrelevant beim festlegen der SchadenshöheAußerdem übernimmt den Schaden, doch die Privat- Geschäfts- oderBauhaftpflicht (je nach Status).Die überprüft die Forderung alle mal.Und bei Anerkennung der „Schuld“, ist meist ein Vergleich,von 50% machbar- oder üblich.Aber der Schuldige sollte Reue zeigen,und nicht dem Geschädigten –Profit- Unterstellen.Ich sage immer zu meinen Kunden:„Wenn Sie der Geschädigte wären, was würden Sie, ehrlich fordern?“bestimmt nicht weniger, oder ?- sind Sie ganz sicher ?hzl.
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
morgen ist ein Treffen mit dem Anwalt, der uns "verteidigt" hat, ich hoffe, ich bekomme das Gutachten dann zu sehen.
Ich würde mir erstmal das Gutachten ansehen... wenn es wirklich ein Fantasieprodukt sein sollte, kannst du immer noch ein Gegengutachten bestellen. Dafür müßte aber gesichert sein, daß der Gegengutachter auch was zu sehen bekommt - also mindestens Baumstümpfe, vielleicht auch Fotos der vorherigen Situation.Aber ein solch an den Haaren herbeigezogenes Gutachten darf man doch nicht so stehen lassen.
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Da bin ich mir nicht so sicher ... wenn ein Baum weder vom Aussehen noch von seiner ökologischen Funktion wie ein freistehender 30jähriger Baum einzustufen ist ...Wie das aber vor Gericht argumentiert wird, ist eine andere Sache.Außerdem sind Bäume, mit Fehlwuchs oder Astbruchschaden nicht zu erwerben, also irrrelevant beim festlegen der Schadenshöhe
Wenn Du einen Schneck behauchst, schrumpft er ins Gehäuse,
Wenn Du ihn in Kognak tauchst, sieht er weiße Mäuse. (Ringelnatz)
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Die Rechtslage ist, der Kläger kann auf Wiederherstellung des Ist Zustandes klagen.Dazu müssen gleichalterige Bäume erworben werden.Daraus dürfen gerne, die vorher nicht gesunden oder fehlende Äste,ausgesägt werden. (Nachweispflicht)Der Kostenfaktor bleibt aber der gleiche.Im Gegenteil;Wenn der Landschaftsgärtner, auch noch nach einem evtl vorhanden Bild, rekonstruierensollte- wird es noch teuerer.- denke ich-hzl.
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Sei froh, daß die untere Naturschutzbehörde noch nicht auf der Matte steht.Dann wird es richtig teuer und eine Strafanzeige ist in Aussicht
.Wie ich schon schrieb, versuche zu verhandeln und Ersatzpflanzung zu stellen. Halt einen Vergleich. Mit etwas Geschick Deines Anwaltes könntest Du da wesentl. günstiger bei wegkommen, da bei einer Einigung mit Ersatzpflanzung meistens nicht die bestandene Größe geliefert werden muss.Und löse Dich mal von den Gedanken, daß Du die Bäume krüppelig fandest und sich keiner drum gekümmert hat. Damit kommst Du keinen Schritt weiter.Wie oben schon geschrieben, was würdest Du machen, wenn es Dir widerfahren wäre.....

LG Margrit
"Willst du wertvolle Dinge sehen, so brauchst du nur dorthin zu blicken, wohin die grosse Menge nicht sieht" (Laotse)
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Also ideeller oder materieller Wert hin oder her, da wird schon sehr übertrieben. Mal umgekehrt gedacht:Wenn ich mein Haus samt Grundstück veräußere und jede Rarität, jeden der großen Ahorne samt der 50-jährigen Blutbuche nach der Methode xy bewerte, dann käme ich auf einen Wert, den niemand zahlen würde. Oder gilt dies nur für verursachte Schäden?? ???Vor Jahren sah ich im Schaufenster eines Maklerbüros in England ein sehr einfaches Haus zu einem irrsinnig hohen Preis angeboten. Warum lag dieser Preis gegenüber vergleichbaren Immobilien so viel höher? Ganz einfach: es befanden sich im Garten rund 25 uralte Topiary, deren geschätzter Wert den Gesamtwert in die Höhe trieben. Bei uns müsste man erst mal einen Liebhaber finden, der bereit ist, so viel Geld für einen ideellen Wert zu berappen. Das war eben in England, da zählt auch bei Veräußerungen das Grün etwas.Wenn ich morgen mit meiner Gärtnerei bankrott gehe, hat die Bank zuerst die Hand auf Immobilien, dann auf Grund und Boden. Die Pflanzen und sonstige Raritäten kann sie nicht verkaufen, also zählen sie in ihren Augen als Umlaufvermögen und haben Bagatellwert. So stehen leider die Aktien!Nichts gegen die Bewertung von Bäumen, doch wird in unserer Gesellschaft manches Mal mit zweierlei Maß gemessen. Es wird ebenso auf der einen Seite Natur unwiderbringlich zerstört und hier ist man so knippelschisserig, wenn es um privates Eigentum geht und versucht, soviel Geld wie möglich herauszuschinden? Ist ja wunderbar, aber auch ein wenig abseits der Gerechtigkeit.
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Hallo, Kalle,
. Was "richtiger" Schaden ist, entscheidet gewiss nicht der Schädiger. Sondern der Geschädigte für sich persönlich bzw. das Gericht als neutrale Instanz. Nach deiner Argumentation dürfte jeder fröhlich eingreifen ins Eigentum Dritter, nach dem Motto "ist ja kein richtiger Schaden" - das geht gar nicht.
spielt für die Kalkulation von Entschädigungen m. W. keine Rolle. Zumal bei Bäumen, die der Gutachter nie hat sehen können - da werden dann vermutlich Durchschnittswerte angesetzt.... es waren eben keine freistehenden Bäume, sie wuchsen am Waldrand und waren davon auch nicht zu unterscheiden...
Jetzt mach aber bitte mal 'nen Punkt...Es wurde also dem Eigentümer nicht mal richtiger Schaden zugefügt, weder monetärer (Haus ist mittlerweile ohne Wertminderung verkauft) noch ideeller, da ungenutzt und vom Haus noch nicht einmal einsehbar. ...

Hättet ihr wahrscheinlich nicht: Im Kontext mit Wald gelten in vielen Fällen andere rechtliche Regeln als im gewöhnlichen Nachbarschaftsrecht. (Forstbetriebe z. B. sind nicht verpflichtet zur Beseitigung von Ästen, Wurzeln etc., die auf private Nachbargrundstücke übergreifen.)Euer Fall, Macrantha hat's schon geschrieben, sieht ziemlich speziell aus. Fast unmöglich, hier per Forum, ohne Kenntnis/ Anschauung der Situation, einen sinnvollen Rat zu geben. Fragt euren Anwalt...Schöne GrüßeQuerkopfk.peace hat geschrieben:...Streng genommen, hätten wir auf Entfernung klagen können, denn der Waldrand war ja durch Nichtpflege bereits bis auf unser Grundstück vorgerückt...
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Im Prinzip hast Du Rescht sarastro.Deine Pflanzen werden praktisch mit null bewertet, wie übrigens viele der Umlaufvermögen. Unrecht, selbstverständlich.Doch wenn mir jemand meine 50 Jahre alte Magnolie absäbelt, sollte er auch die Konsequenzen tragen. Unsere Immobilie, sie steht in Deutschland, konnte nur unseren geforderten hohen Preis erzielen, weil wir einen sehr schönen alten Baumbestand hatten und das Grundstück nicht aufgeteilt war, wie es umliegend getätigt wurde.Der alte Baumbestand unterstrich das Haus und rundete das Bild ab.Und das ist jetzt nicht übertrieben, sondern die Bäume waren wirklich der Ausschlag dafür, das der Preis gezahlt wurde.
LG Margrit
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
In den einzelnen Bundesländern gibt es vereidigte Sachverständige die man in solchen Fällen befragen kann. Den kontakt bekommt man in der Regel über die Landwirtschaftsämter.
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Die Naturschtzbehörde war da, natürlich hatte die Nachbarin die auch gleich informiert...allerdings hatte nichts einzuwenden, denn der Umfang der Stämme war allsamt geringer, als der Grenzwert.Wenn mir das passieren würde, hätte ich mit dem Verursacher geredet und ihn gebeten, mir als Ersatz das Holz passend für den Kamin zu schneiden !Sei froh, daß die untere Naturschutzbehörde noch nicht auf der Matte steht.Dann wird es richtig teuer und eine Strafanzeige ist in Aussicht.Wie ich schon schrieb, versuche zu verhandeln und Ersatzpflanzung zu stellen. Halt einen Vergleich. Mit etwas Geschick Deines Anwaltes könntest Du da wesentl. günstiger bei wegkommen, da bei einer Einigung mit Ersatzpflanzung meistens nicht die bestandene Größe geliefert werden muss.Und löse Dich mal von den Gedanken, daß Du die Bäume krüppelig fandest und sich keiner drum gekümmert hat. Damit kommst Du keinen Schritt weiter.Wie oben schon geschrieben, was würdest Du machen, wenn es Dir widerfahren wäre.....
Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Für mich ist der Fall abgeschlossen, es kostet einfach zu viele Nerven, gegen Windmühlen zu kämpfen. Da ihr aber so reges Interesse gezeigt habt, hier noch die letzten Infos :Gestern Abend war Eigentümerversammlung, 3 Anwälte haben versucht, mich und 2 Mitstreiter zu überzeugen, dass alles Nach Recht und Gesetz in Ordnung ist.Ich bleibe bei meiner Meinung (ich habe ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, das sich stets als verlässlich erwiesen hat). Niemand wird mich überzeugen, dass es keinen Unterschied macht, ob ich auf einer verwilderten Wiese einen mickrigen, alten Apfelbaum ummache, der seit 30 Jahren keine Früchte mehr trägt, Pilz den Stamm zerfressen hat, Schädlinge die Blätter fressen, sobald sie sich zeigen oder einen alten, mächtigen Apfelbaum, dessen Besitzer ihn über Jahrzehnte gehegt und gepflegt hat, ihn gedüngt, die Schädlinge bekämpft, jedes Jahr sorgsam geschnitten hat und der jedes Jahr 100 Kg feinster Äpfel liefert. übrigens haben wir gestern noch erfahren, dass der Gutachter fast 4000 Euro gekostet hat !
- Nina
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Uff!übrigens haben wir gestern noch erfahren, dass der Gutachter fast 4000 Euro gekostet hat !

Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?
Ist der Eigentümer nun auch verpflichtet vom Schadensersatz eine "ebenbürtige" Ersatzpflanzung vorzunehmen / vornehmen zu lassen, also nicht nur für ein paar Euro Jungpflanzen im Baumarkt kaufen und setzen? Wird das auch kontrolliert?Oder kann er jetzt auch alles so belassen und z.B. eine kleine Kreuzfahrt von der Zahlung unternehmen, um über den Verlust hinweg zu kommen? ;)Von der Vorbesitzerin unserer Grundstückes habe ich damals beim Kauf erfahren, dass hier auf den 750 m² Grund 10 große Nadel- und Laubbäume standen (Fichte, Eiben, Eichen, Birken, Linden). Es soll wohl so gut wie kein Tageslicht mehr ins Haus gedrungen sein und selbst im Sommer war es so schattig, dass man auf der Terrasse fror. Eine beantragte Fällgenehmigung scheiterte, so dass ihr Mann in Eigenregie 5 Bäume fällte. Sie mussten auch eine große Summe von mehreren 1000 DM zahlen, aber damit haben sie gerechnet. Zu einer Ersatzpflanzung wurden sie jedenfalls nicht verpflichtet.