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Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ? (Gelesen 12487 mal)

Bäume und Sträucher, Duftgehölze, Blütengehölze, Blattschmuckgehölze, Wildobst, Koniferen, Moorbeetpflanzen

Moderator: AndreasR

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k.peace
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

k.peace » Antwort #30 am:

Ist der Eigentümer nun auch verpflichtet vom Schadensersatz eine "ebenbürtige" Ersatzpflanzung vorzunehmen / vornehmen zu lassen, also nicht nur für ein paar Euro Jungpflanzen im Baumarkt kaufen und setzen? Wird das auch kontrolliert?Oder kann er jetzt auch alles so belassen und z.B. eine kleine Kreuzfahrt von der Zahlung unternehmen, um über den Verlust hinweg zu kommen? ;)Von der Vorbesitzerin unserer Grundstückes habe ich damals beim Kauf erfahren, dass hier auf den 750 m² Grund 10 große Nadel- und Laubbäume standen (Fichte, Eiben, Eichen, Birken, Linden). Es soll wohl so gut wie kein Tageslicht mehr ins Haus gedrungen sein und selbst im Sommer war es so schattig, dass man auf der Terrasse fror. Eine beantragte Fällgenehmigung scheiterte, so dass ihr Mann in Eigenregie 5 Bäume fällte. Sie mussten auch eine große Summe von mehreren 1000 DM zahlen, aber damit haben sie gerechnet. Zu einer Ersatzpflanzung wurden sie jedenfalls nicht verpflichtet.
Lehnchen, ich denke mal, die kann mit dem Geld tun was sie will. Sie hatte ja unzweifelhaft einen Schaden und der ist durch die Zahlung wieder gutgemacht. Dass die Entschädigung so hoch ausfiel, heisst ja nicht, dass das Geld zweckgebunden ist.
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Pinguin
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Pinguin » Antwort #31 am:

ich glaube, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, zumindest habe ich gerade aus Hamburg gehört, dass jemand einen unrechtmässig auf Privatgrund gefällten Baum ersetzen muss, und die Neupflanzung wird auch von Amtswegen kontrolliert!
LG Pinguin
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bristlecone

Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

bristlecone » Antwort #32 am:

Ist der Eigentümer nun auch verpflichtet vom Schadensersatz eine "ebenbürtige" Ersatzpflanzung vorzunehmen / vornehmen zu lassen, also nicht nur für ein paar Euro Jungpflanzen im Baumarkt kaufen und setzen? Wird das auch kontrolliert?Oder kann er jetzt auch alles so belassen und z.B. eine kleine Kreuzfahrt von der Zahlung unternehmen, um über den Verlust hinweg zu kommen? ;)
Wenn jemand zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet wird, so bedeutet das nicht, dass der Geschädigte verpflichtet ist, den vorherigen Zustand wiederherzustellen.Wenn jemand Dein Auto zu Schrott fährt und Du von seiner Versicherung den Zeitwert des Autos ersetzt bekommst, bist Du ja auch nicht verpflichtet, Dir wieder ein Auto zu kaufen.Falls es eine Baumschutzsatzung gibt, die eine Neuanpflanzung vorschreibt, kann das anders aussehen, wenn aus Sicht der Kommune ein Interesse daran besteht, dass der Baum ersetzt wird. Das ist aber erst der zweite Schritt.
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Susanne
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Susanne » Antwort #33 am:

Falls es eine Baumschutzsatzung gibt, die eine Neuanpflanzung vorschreibt, kann das anders aussehen, wenn aus Sicht der Kommune ein Interesse daran besteht, dass der Baum ersetzt wird.
Wobei die Auslegung der Neuanpflanzung auch häufig Ermessensache des Sachbearbeiters ist.Ein Freund in Düsseldorf hatte in seinem Garten eine alles dominierende Atlaszeder stehen. Der Baum war riesig, beschattete (und entwässerte) auch zwei Nachbargärten. Dem Antrag auf Fällung wurde schon deshalb sofort stattgegeben, weil mein Freund die Pflanzung eines heimischen Laubbaums als Ersatz vorgeschlagen hatte.Nachdem die Zeder gefällt worden war, entwickelte sich in dem nun sonnigen Garten eine üppige Wildnis mit zahlreichen Gehölzsämlingen.Als die Behörde dann nach einiger Zeit fragte, welchen Baum er gewählt und gepflanzt habe, hat er ihnen ein Foto von der Wildnis mit einem Sorbus-Sämling geschickt. Damit war alles geregelt.
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
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Hilmar
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Hilmar » Antwort #34 am:

Die Berechnung des Baumwertes nach der Methode Koch beruht auf den Anschaffungskosten für das Gehölz mitsamt sämtlichen Arbeiten bis dieser am entgültigen Standort angewachsen ist plus den Kosten für die weitere Pflege bis zu seiner Funktionserfüllung (Herstellkosten), alles das verzinst über die Jahre hinweg, abzüglich vorhandener Schäden, Mängel und einer Wertminderung auf grund zunehmenden Alters. In diesem beschriebenen Fall bezweifle ich, dass diese Gehölze eine Funktion auf dem Grundstück besaßen. Bei irgendwelchen unterständige, nicht arttypisch gewachsene Bäume am Waldrand ist selbst die psychologische Funktion fragwürdig.Sollten diese Gehölze doch eine Funktionserfüllung besitzen, was ich wie schon geschrieben, stark bezweifle, dann ist der Wert bei unterdrückten und nicht arttypisch gewachsenen, niemals gepflegten Gehölzen minimal und kann bei dem Alter der Bäume keinesfalls im fünfstelligem Bereich liegen. Ich empfehle, die Aushändigung der Wertermittlung und Einsichtnahme in diese. Als nächstes eine Rücksprache mit einem geeignetem Gutachter, welcher diese Wertermittlung kontrollieren soll. Bei größeren Differenzen würde ich ein gerichtliches Urteil einfordern. Dazu ist dann ein richterliches Gutachten von einem öffentlich bestelltem und vereidigtem Gutachter notwendig. Und den bestellt das Gericht. Keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, kämpfen.Gruß Hilmar
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Christiane
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Christiane » Antwort #35 am:

Merkwürdiger Fall. Da fällt - natürlich aus Versehen - eine Firma 14 (!!!) Bäume auf dem Waldgrundstück des Nachbarn. Macht ja nichts, das Einhalten von Sorgfaltspflichten ist was für Schwachmaten. Schließlich waren die Bäume nach Auffassung desjenigen, der zusammen mit anderen den Schaden bezahlen soll, alt, verkrüppelt und völlig wertlos. Im Grunde genommen soll doch der Nachbar froh sein, dass ihm das Entsorgen der Bäume abgenommen worden ist ...... Und wir hier in einem Gartenforum, die wir uns um den Erhalt von Bäumen bemühen, sollen dann Tipps geben, wie derjenige, der offensichtlich in der Gemeinschaft der Personen, die den Schaden zu vertreten haben, als einer der wenigen den Schadensersatz drücken möchte, dieses tun kann. (Die verursachende Firma muss ja wohl offensichtlich nicht zahlen, sonst würde doch nicht gejammert werden! Schon diese Tatsache spricht Bände.) Das darf doch wohl nicht wahr sein. Ich bin gespannt, wie Ihr reagieren würdet, wenn es Eure Bäume gewesen wären.Und das RA-Kosten entstehen .... nun gut, das geht nach Streitwert. Bei Gutachten wird nach Aufwand abgerechnet. M.E. hätte dieses Geld besser angelegt werden können. Mir klingt das mehr nach einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit. Sorry. wenn ich dann noch höre, dass die zu Unrecht abgesägten Bäume sofort abtransportiert worden sind, bin ich völlig misstrauisch und mir drängt sich kurz ein Gedanke in Richtung Beweisvereitelung auf. Natürlich hat hier zivilprozessual der Schadensverursacher das von ihm veranlasste Abhandenkommen von Beweisen zu vertreten. Oder soll der Geschädigte noch schlechter gestelt werden, weil die Schadensverursacher ganze Arbeit geleistet haben?!?Sarastro, dass es schwer ist, bei einer Veräußerung von Immobilien den Verkehrswert zu realisieren, ist leider so. Die Nachfrage bestimmt den Preis. Das darf aber nicht Anlass sein, einen Schädiger zu begünstigen, frei nach dem Motto: Hätte der Geschädigte sein Grundstück veräußert, hätte er nie 10.000,- EUR mehrbekommen, wenn die Bäume noch dargewesen wären. Ich kann hier nur raten, sich beim geschädigten Nachbarn zu entschuldigen. Insofern von mir keine Ermunterung so weiterzumachen.Kopfschüttelnde Grüße,Christiane
macrantha
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

macrantha » Antwort #36 am:

Naja - wir wissen ja nun nicht, was hier wirklich passiert ist. Es reicht schon, wenn die gedachte Grenze um 50cm verschoben war (und im ländlichen Raum sind Grundstücksgrenzen ja nicht immer eindeutig).
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Querkopf
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Querkopf » Antwort #37 am:

Hallo, Christiane,
... wir hier in einem Gartenforum, die wir uns um den Erhalt von Bäumen bemühen, sollen dann Tipps geben, wie derjenige, der offensichtlich in der Gemeinschaft der Personen, die den Schaden zu vertreten haben, als einer der wenigen den Schadensersatz drücken möchte, dieses tun kann. ... Das darf doch wohl nicht wahr sein. ...
ein klares Wort. Und ein wahres Wort. Aber wenn du den Thread genau liest, wirst du sehen, dass etliche Mitschreiber (ich auch) dein – vorsichtig ausgedrückt – Unbehagen teilen.
macrantha hat geschrieben:Naja – wir wissen ja nun nicht, was hier wirklich passiert ist. Es reicht schon, wenn die gedachte Grenze um 50cm verschoben war (und im ländlichen Raum sind Grundstücksgrenzen ja nicht immer eindeutig).
Einspruch, ein bisschen was wissen wir schon:- Es ging um eine Fläche von 7 x 16 Metern (siehe Eingangsposting). Das ist nicht mehr mit ländlichen "Grenzunklarheiten" zu erklären, sondern setzt ein sehr hohes Maß an Nicht-Sorgfalt voraus. - Ein Gericht hat die Schadensverursacher verurteilt, knapp 10.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Es hat den Betrag zu gleichen Teilen aufgeteilt auf die Eigentümergemeinschaft, deren Vertreter bei der Fällaktion und die ausführende Firma (siehe #5). Demnach gab es Beweisnöte: Die Richter haben den Schadensverursacher nicht eindeutig ausmachen können und daher Verantwortlichkeit und Zahlungspflicht verteilt. - Das Gericht hat sich bei seiner Entscheidung auf ein Gutachten gestützt, in dem die Methode Koch angewendet wurde (siehe Eingangsposting). Gerichte ziehen aber nicht Hinz & Kunz zu Rate, sondern vereidigte Baumsachverständige. Die wiederum verlassen sich weder aufs Hörensagen noch auf Fotos (beides könne "gefärbt" sein, sei daher für Bewertungen unbrauchbar, haben mir zwei Baumsachverständige unabhängig voneinander mal in anderem Kontext erklärt), sondern ausschließlich auf eine gründliche Analyse der realen Objekte. Von Letzteren aber blieben offenbar nur Stümpfe übrig, die gefällten Stämme wurden gleich nach der Rodung abtransportiert (siehe #5). - Der Gutachter musste also karges Beweismaterial auswerten. Das kostet viel Zeit. Die hat der Gutachter offenbar aufgewendet, wie man aus den hohen Kosten seines Gutachtens ablesen kann: knapp 4000 Euro (siehe #27). Da sich die Summe, die die Schadensverursacher zahlen müssen, i.d.R. aus dem eigentlichen Schadensersatz plus Gutachterkosten zusammensetzt, bedeutet das, dass der Schadensersatz selbst wohl nur rund 6000 Euro beträgt; bei 14 Bäumen sind das knapp 430 Euro pro Stück. Das ist sehr wenig für Bäume der hier zur Debatte stehenden Arten mit einem Stammumfang von 30-60 cm und einem Alter von 30 Jahren und mehr. Demnach hat der Gutachter bei seiner Kalkulation Wuchs-Defizite, so weit sie sich aus Überresten und Standort ermitteln ließen, bereits berücksichtigt. Wegen der hohen Zahl der illegal gefällten Bäume tut der Gesamtbetrag dennoch weh – aber ohne solche Schmerzen lernen manche Leute den Wert von Bäumen wohl nie schätzen. Insofern finde ich es sehr gut, dass man vor Gericht Bäumen auch einen handfesten materiellen Wert zumisst. Die in diesem Fall zur Zahlung Verpflichteten haben jedenfalls keinen Anlass zum Jammern.Schöne GrüßeQuerkopf
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fars
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

fars » Antwort #38 am:

Auf Gerichts- und Gutachterurteil kann man pfeifen. Gibt es eigentlich eine Statistik, wieviele erst- und zweitinstanzliche Gerichtsurteil in weiterführenden Verfahren gekippt werden? Und für jedes Gutachten bekommt man gegen Geld ein Gegengutachten.Hier in meiner Stadt wurde jetzt eine 83-jährige, streitbare Seniorin, die sich lange erfolgreich gegen die Fällung einer riesigen Douglasie gewehrt hat, die nachweislich die Drainage des Nachbarn zerstört hatte. Volle 10 Jahre hat dieser Rechtsstreit mit Gutachten und Gegengutachten gedauert, davon alleine 9 Jahre in zweiter Instanz.Die alte Dame ist nun doch unterlegen. Neben ihrem geliebten Baum verliert sie jetzt auch noch 30.000 € an Gerichts- und Gutachterkosten.Das nur zur "Beweislage".Ansonst: Warum soll sich hier ein Forumsmitglied nicht hilfesuchend an die Gemeinschaft wenden. Geschieht allenthalben ohne dass das moralische Fundament hinterfragt wird.Für mich jedenfalls war es schon sehr interessant zu erfahren, wie überhaupt Werte von Bäumen festgestellt werden. Ob da irgendwer durfte oder nicht, hat ja wohl kaum etwas mit der Fragestellung zu tun.
kl. Hobbygärtner
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

kl. Hobbygärtner » Antwort #39 am:

Auf Gerichts- und Gutachterurteil kann man pfeifen.
Dann würde ich vorschlagen, dieses sinnlose System sofort zu ändern, in Zukunft auf Gerichte und Gutachten zu verzichten und Streitparteien statt in den Gerichtssaal auf eine Blutwiese zu schicken, wo sie mit Knüppeln ihr Anliegen ausmachen können. ::) Dass man für jedes Gutachten das nötige Gegengutachten bekommt ist so nicht richtig. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger würde sich hüten, dem Gericht ein völlig an den Haaren herbeigezogenes Gutachten vorzulegen. Dass ein SV allerdings in seinem Gutachten einen gewissen Spielraum hat, ist unbestritten.
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fars
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

fars » Antwort #40 am:

Und warum gibt es je nach Streitwert mehrere Instanzen und warum folgt auf Gutachten prompt ein Gegengutachten?Kleines aber nur unbedeutendes Beispiel: Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gegen die Verfassung. Das interessiert unsere Regierung aber nicht, sondern hofft auf das gegenteilige Urteil des Verfassungsgerichts.Die Richter stützen sich auf Gutachten. ;D
bristlecone

Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

bristlecone » Antwort #41 am:

Bitte bleibt beim konkreten Thema dieses Threads.
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Christiane
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Christiane » Antwort #42 am:

Fars,auch wenn Gutachter einen gewissen Spielraum haben, ist es nicht so, dass das Gericht mal eben locker einen weiteren Gutachter bestellt und dann noch einen und noch einen ..... Üblicherweise wird auf öffentlich vereidigte Gutachter zurückgegriffen. Das geht aber leider nicht in allen Bereichen, sondern nur dort, wo ein solcher Gutachter tatsächlich zur Verfügung steht. Erst wenn das erstellte Gutachten nicht plausibel ist oder eine der Parteien fundiert gegen das Gutachten vorgeht, wird das Gutachten ergänzt. Kommt eine Ergänzung nicht in Betracht, wird ein weiteres Gutachten erstellt.Davon zu unterscheiden sind Privatgutachten. Selbstverständlich kannst Du als Privatperson Dir so viele Gutachten erstellen lassen, wie Du möchtest. Ob Du die Kosten erstattet bekommst, ist eine andere Frage.Was heißt: "Die Richter stützen sich auf Gutachten"?!? Das klingt so negativ. Ein Richter ist nun einmal kein technischer, medizinischer, biologischer, was auch immer Sachverständiger. Daher muss das Gericht in bestimmten Fragen auf Fachleute zurückgreifen.Die 10.000,- EUR habe ich verstanden als reinen Schadensersatz für die zu Unrecht gefällten Bäume. Handelt es sich bei den Gutachterkosten um die Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters, sind diese Kosten Prozesskosten und nicht Bestandteil des zu zahlenden Schadensersatzes. Anders verhält es sich bei Kosten eines Privatgutachtens. Diese können Bestandteil des Schadensersatzanspruches sein.Ich finde es auch schade, dass Urteile so lange dauern. Die Justiz ist aber hoffnungslos überlastet. Die alte Dame, die ihren geliebten Baum verloren hat, tut mir leid. Noch größeres Mitgefühl habe ich allerdings für den Nachbarn, dessen Drainage zerstört worden ist. Du kannst ganz sicher sein, dass ich die Drainage meines Hauses ganz schnell und mit allen Mitteln wieder hergestellt hätte um einen Gebäudeschaden zu vermeiden. Da hätte ich mit der alten Dame in keinster Weise debattiert. Weißt Du, wie teuer es ist, Feuchtigkeitsschäden am Gebäude zu beseitigen?!? Und dann möglicherweise das erhebene Gefühl erleben zu dürfen, dass Mme Nachbarin pleite ist und Du auf den Kosten sitzen bleibst? Es hat immer seinen Charme, über das Geld anderer Leute zu diskutieren, bis die eigene Geldbörse betroffen ist.Ich gebe gerne zu, dass wir bei vielen Themen moralische Fragen nicht angesprochen haben. Das ist auch gut so. Aber diese Angelegenheit ist äußerst dubios, wenn man zwischen den Zeilen liest und ich nehme mir das Recht heraus, bestimmte Positionen nicht zu unterstützen. So ist das mit der Meinungsfreiheit ;).LGChristiane
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fars
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

fars » Antwort #43 am:

Da Gutachten auch in diesem Fall eine wesentliche Rolle spielen sind wir weiterhin hautnah beim Thema. Es spielt keine Rolle, ob das AG einen vereidigten Gutachter bestellt. Wenn die Gegenseite gute Argumente gegen das Gutachten ins Feld führen kann (selbstredend mit Hilfe eines anderen Gutachters), treten Zweifel auf und ist die Schneise für die nächste Instanz geschlagen. Die Frage bleibt, warum so viele erstinstanzliche Urteile gekippt werden.Es geht mir auch gar nicht um die Frage, wer Recht hat. Dazu kennen wir die Fakten auch in diesem Fall zu wenig. Interessant ist vielmehr, wer Recht bekommt und das auf welche Weise. Oftmals gewinnt der, der den längeren Atem hat und bereit ist, die nächste Instanz anzurufen. Ist halt sehr kostenintensiv.Auch die Haftung des Fällunternehmens ist nicht immer eindeutig. Als ich meine Pappeln fällen ließ, hatte der Baumfäller angeblich (Zeugen gab es nicht) mit der gegenüber wohnenden Nachbarin vereinbart, dass er die Bäume auf ihr Grundstück fallen lassen dürfe. Die dabei zerschmetterten Tannen und Obstbäume sollten - wieder angeblich lt. Nachbarin - ohnehin beseitigt werden.Davon wollte die Nachbarin anschließend nichts mehr wissen. Der Baumfäller sah sich frei jeder Haftung und ich habe des nachbarlichen Friedens willen gezahlt, bzw. 3 neue Obstbäume gekauft und gesetzt. War nicht teuer. Hätte aber anders ausgehen können.
Querkopf
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Querkopf » Antwort #44 am:

Hallo, Christiane,
... Die 10.000,- EUR habe ich verstanden als reinen Schadensersatz für die zu Unrecht gefällten Bäume. Handelt es sich bei den Gutachterkosten um die Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters, sind diese Kosten Prozesskosten und nicht Bestandteil des zu zahlenden Schadensersatzes. Anders verhält es sich bei Kosten eines Privatgutachtens. Diese können Bestandteil des Schadensersatzanspruches sein. ...
du hast Recht: Was hier im Thread mitgeteilt wurde, lässt beide Varianten als möglich erscheinen. Insofern ist meine Rechnung in #37 - bei der ich die Gutachterkosten von der 10.000 Euro-Gesamtzahlung abgezogen hatte - kein "Wissen", sondern nur eine Annahme. Doch egal, welche der beiden Kalkulationen nun zutrifft: Nach meiner bescheidenen Ansicht haben die Schadensverursacher keinen Anlass zum Jammern, so oder so. Dass sie wegen subjektiv empfundener "Ungerechtigkeit" im Forum gefragt haben, finde ich andererseits völlig legitim. Denn das Wissen um den materiellen Wert von Bäumen ist bisher noch lange nicht so verbreitet, wie es sein müsste. (Deshalb sieht man ja z. B. auf Baustellen oft haarsträubende Baum-Misshandlungen; das ist freilich ein Thema für sich.) Dass Bäume nicht immer und überall als verteidigenswert empfunden werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aus meinem Fenster schaue ich gerade auf "Übernachbars" Garten, wo eine Reihe von Koniferen steht: Rotfichten, Omorikafichten, Lärchen, Kiefern, Douglasien in kapitalem Waldformat, mittlerweile auf 30-35 Meter Höhe herangewachsen. Von uns aus gesehen, stehen sie im Süden - unser noch vor 15 Jahren weitgehend sonniger Garten hat sich inzwischen in eine ziemlich schattige Fläche verwandelt. Und wird noch schattiger werden, denn Nachbars Koniferen sind noch lange nicht ausgewachsen... So sehr ich ansonsten Bäume mag, so lebhaft wünsche ich mir in diesem Fall, dass wenigstens einige der düsteren Riesen verschwänden. (Die stehen übrigens z. T. auch viel zu dicht, können sich daher je für sich nicht optimal entwickeln - doch was bringt diese Feststellung?!?) Einen Rechtsstreit wär's mir aber nie und nimmer wert. Einen Zuschuss zu möglichen Fällkosten schon. Aber ob der Übernachbars Bereitschaft, sich von einigen der Schattenmacher zu trennen, tatsächlich steigern würde, ist ungewiss :-\...Schöne GrüßeQuerkopf
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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