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Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ? (Gelesen 12465 mal)

Bäume und Sträucher, Duftgehölze, Blütengehölze, Blattschmuckgehölze, Wildobst, Koniferen, Moorbeetpflanzen

Moderator: AndreasR

Querkopf
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Querkopf » Antwort #45 am:

Hallo, Fars,
... Auch die Haftung des Fällunternehmens ist nicht immer eindeutig. Als ich meine Pappeln fällen ließ, hatte der Baumfäller angeblich (Zeugen gab es nicht) mit der gegenüber wohnenden Nachbarin vereinbart, dass er die Bäume auf ihr Grundstück fallen lassen dürfe. ... Davon wollte die Nachbarin anschließend nichts mehr wissen. Der Baumfäller sah sich frei jeder Haftung ...
Haftungsfragen vorab zu klären, ganz eindeutig, nachprüfbar, also schriftlich, gehört m. E. zu den von Christiane angesprochenen Sorgfaltspflichten. In deinem Fall hätte das Fäll-Unternehmen dafür sorgen müssen. Es hat schließlich nicht nur die eigenen Interessen zu wahren, sondern ist diesbezüglich auch gegenüber seinem Auftraggeber in der Pflicht. (OT): Man lernt hier tatsächlich jede Menge - wenn wir (vielleicht) demnächst einen großen ungeliebten Nadelbaum fällen lassen, weiß ich jetzt, worauf ich die entsprechende Firma vor Auftragsvergabe "nageln" muss. (Ende OT)Schöne GrüßeQuerkopf
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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fars
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

fars » Antwort #46 am:

Haftungsfragen sind in den meisten Fällen unschwer zu lösen. Dazu bedarf es keiner vorherigen schriftlichen Absprachen. Auch das gesprochenen Wort gilt, soweit beweisbar.In dem vorliegenden Fall wäre zu klären, ob dem Fällunternehmen die Grundstücksgrenzen bekannt waren. Des weiteren muss ja der Umfang des Auftrags präzisiert worden sein (soundsoviel Bäume fällen und vermutlich nicht "alles platt machen").Wenn die Haftung des Unternehmens nicht greift, kann es sich entweder um- unpräzise Auftragsvergabe oder- keine ausreichende Vermögenslage oder- Schwarzarbeit handeln.Was bleibt ist dann noch die Frage, wie gehe ich mit dem verursachten Schaden um. Überlasse ich es dem Geschädigten, sein Recht durchzusetzen (wie das meistens der Fall ist) oder bin ich als "guter" Nachbar moralisch verspflichtet, einzuspringen. Ein weites Feld, würde Effies Vater auch hierzu sagen.Aber hier geht es ja wohl in erster Linien um die Qualität des Gutachtens. Und deren Qualitäten sind nicht selten olala, dagegen ist der breite Daumen gar nichts.
Tollpatsch

Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Tollpatsch » Antwort #47 am:

Also ich meine, ja behaupte, daß man in der RegelGerichtliche Gutachten über einnander legen kann.Weil sie mit Vergleichsfällen und Tabellen erarbeitet werden.Zum vorliegenden Fall, möchte ich als stiller Betrachter,noch anmerken.Daß der Verursacher genau wusste, wo die GRENZE ist:Hat er doch ausgeführt , dass er auch auf Beseitigung hätte klagen können.Doch ihm war bewusst, das Bäume über 25 Jahre, dem GewohnheitsrechtUnterliegen und nicht entfernt werden müssen.Außer bei Gefahr.(Dies nenne ich kalt abbrennen).Nocheinmal:Ein Gespräch mit dem Nachbarn wäre sinnvoller, und billiger gewesen.Zum Glück hat er verkauft, denn „es kann der frömmste nicht in Frieden leben,wenn es dem netten Nachbar nicht gefällt.
kl. Hobbygärtner
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

kl. Hobbygärtner » Antwort #48 am:

Zum vorliegenden Fall, möchte ich als stiller Betrachter,noch anmerken.Daß der Verursacher genau wusste, wo die GRENZE ist:Hat er doch ausgeführt , dass er auch auf Beseitigung hätte klagen können.Doch ihm war bewusst, das Bäume über 25 Jahre, dem GewohnheitsrechtUnterliegen und nicht entfernt werden müssen.Außer bei Gefahr.
Vielleicht hat er zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. bei der Einweisung im Gelände jedoch die genaue Grenze wirklich nicht gewußt und hat erst nach der Fällung erfahren, dass er "auf Beseitigung hätte klagen können". Wir wissen es nicht.
Querkopf
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Querkopf » Antwort #49 am:

Hallo, Tollpatsch,
... dass Bäume über 25 Jahre dem Gewohnheitsrecht unterliegen und nicht entfernt werden müssen. ...
Ergänzung, nur der Vollständigkeit halber: Solches "Gewohnheitsrecht", das das Weiterleben von Gehölzen - auch gegen nachbarliche Wünsche - sichert, greift bereits sehr viel früher. Pflanzt jemand ein Gehölz näher an die Grenze, als das im jeweiligen Bundesland gültige Nachbarschaftsrecht es erlaubt (da sind die Regeln im Detail unterschiedlich), muss er es nicht mehr entfernen, wenn der betroffene Nachbar nicht binnen einer kurzen Frist (deren Länge ist ebenfalls je nach Bundesland verschieden, mal zwei, mal vier Jahre) interveniert hat. Schweigen gilt als Duldung; und nach Fristablauf gibt es rechtlich keine Handhabe mehr, den Gehölz-Eigentümer zur Rodung zu zwingen. Ansonsten wäre auch ich vorsichtig mit Wertungen, "in dubio pro reo" ;): Wie der Kleine Hobbygärtner schon geschrieben hat, wissen wir hier nicht, ob die Baumfäller ihr Wissen um Grenzverlauf etc. schon vor der Rodungsaktion besaßen oder erst in der darauf folgenden Auseinandersetzung erworben haben. Schöne GrüßeQuerkopf
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Christiane
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Christiane » Antwort #50 am:

Hobbygärtner,ich habe sehr viel mit Menschen zu tun und ganz viel mit wirklich interessanten Ausreden. Hier glaube ich nicht an Zufall und Versehen, ich schwöre ::).Fars,ich hätte mich mit der Nachbarin angemessen geeinigt und es dem freundlichen Baumfäller von der Vergütung abgezogen. Diese Vereinbarung hätte ich schriftlich und unter Darlegung der Gründe dokumentiert. Soll er mich doch verklagen, der Gute .... Da habe ich einen anderen Druck als bei Frau Nachbarin. Wenn er merkwürdige Absprachen entgegen seiner Weisung trifft, ist das sein Problem. Den Nachweis, dass Du ihm gesagt hast, die Bäume sollen auf das Nachbargrundstück fallen und dort Schaden anrichten, hätte er wohl kaum erbringen können. (Mittlerweile bin ich bei solchen Sachen knallhart geworden. Dumme Ausreden nerven mich, gerade wenn sie mein Portemonnaie betreffen.)LGChristiane
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Christiane
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Christiane » Antwort #51 am:

Querkopf,zu den Sorgfaltspflichten einer Arbeiten am Grenzverlauf durchführenden Firma gehört, sich über genau diesen Grenzverlauf zu informieren. Hat sie wohl nicht hinreichend gemacht, daher auch die Mithaftung.Kann ein Sachverhalt nicht geklärt werden, entscheidet ein Gericht nach der Beweislage. Eine Haftungsquotelung bedeutet, dass hier unterschiedliche Parteien einen ihnen zuzurechnenden Beitrag zur Entstehung des Schadens geleistet haben.LGChristiane
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fars
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

fars » Antwort #52 am:

ich hätte mich mit der Nachbarin angemessen geeinigt und es dem freundlichen Baumfäller von der Vergütung abgezogen. Diese Vereinbarung hätte ich schriftlich und unter Darlegung der Gründe dokumentiert. Soll er mich doch verklagen, der Gute ....
Wenn es so einfach gewesen wäre. ::) Die alte Dame (84 Jahre) von gegenüber hat auch mir gegenüber sehr widersprüchliche Aussagen gemacht, so dass ich zum Schluss rigoros jedes Gespräch mit ihr abgelehnt und nur noch ihre betreuende Nichte als alleinige Gesprächspartnerin akzeptiert habe. Dann habe ich darum gebeten, den Schiedsmann als Mediator einzuschalten. Die Ansprüche der Dame kamen zeitlich nach der Vergütung an den Baumfäller.Auch wenn es anders gelaufen wäre, hätte ich aus nachbarschaftlichen Gründen die Greisin dem Baumfäller zum Fraß hinwerfen sollen? Der hätte sie in seiner rüden Art zur Schnecke gemacht und ich hätte für einige Jahre ein gestörtes Nachbarschaftsverhältnis gehabt. Nee, nee, so arm bin ich nicht und ein Prozesshansel schon gar nicht. Ich habe während meiner beruflichen Laufbahn genügend Prozesse völlig unerwartet enden sehen. So einem Amtsrichter kommen hin und wieder ganz kauzige Gedanken.
Querkopf
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Querkopf » Antwort #53 am:

Hallo, Christiane,das sehe ich im Prinzip ebenso wie du. Nur ist mir persönlich im speziellen Fall die gesicherte Fakten-Basis zu dünn und zu wacklig, um eine energisch formulierte Bewertung drauf zu bauen. Die "salomonische" Schadensersatz-Drittelung, die das Gericht verfügt hat, spricht m. E. ebenfalls für gewisse - ähm - Schwierigkeiten bei der Antwort auf die Frage, wer was versaubeutelt hat.Kleinere "Grenzverletzungen", wie sie Macrantha angedeutet hat, gibt es offenbar öfter. Bei uns z. B. ragt eine Ecke des Nachbarhauses 30 cm in unser Grundstück hinein, die Nachbargarage sogar noch weiter. Das passiere so häufig, hat mir mal eine Fachfrau erklärt, dass das Amtsdeutsch einen eigenen Fachausdruck dafür kenne: "Überbauung". Ursache dafür, fügte die Fachfrau hinzu, sei meistens ungenaue Arbeit von Handwerkern (oder Selbermachern). Womit wir natürlich schon wieder bei den Sorgfaltspflichten wären...Schöne GrüßeQuerkopf
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kl. Hobbygärtner
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

kl. Hobbygärtner » Antwort #54 am:

Hobbygärtner,ich habe sehr viel mit Menschen zu tun und ganz viel mit wirklich interessanten Ausreden. Hier glaube ich nicht an Zufall und Versehen, ich schwöre ::).
@ Christiane: Ich glaube auch nicht dass es aus Versehen passiert ist. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Wir haben jetzt gerade mal die Sachlage von einem der 3 betroffenen Parteien gehört. Ich nehme mal an, dass sich das Gericht für die Meinungen aller Beteiligter interessiert hat. Wäre interessant was der Grundbesitzer bzw. die Firma (oder Schwarzarbeiter, was ich jedoch nicht annehme) dazu sagen.
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k.peace
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

k.peace » Antwort #55 am:

Die Angelegenheit ist für uns soweit erledigt, vor allem, da "unser" Anwalt von juristischer Seite alles in Ordnung findet und das Gutachten nicht anzweifelt.Trotzdem noch ein paar Infos, da ihr offensichtlich noch weiterdiskutieren wollt.Es ist unstrittig, dass wir als Verursacher den entstandenen Schaden ersetzen !1.) Die Gutachterkosten gehen separat (Beweissichererungsverfahren)2.) Es handelte sich um einen schriftlichen Auftrag an eine Gartenbaufirma, mit klar umrissenem Auftrag BÜSCHE an einem Hang zu roden. Kosten = 1000 Euro (dafür kann man eigentlich keine 14 Bäume fällen)3.) Diese Firma behauptet mit 2 Zeugen, dass angeblich unser "Hausmeister" zusätzlich noch die Fällung forderte (Hausmeister sagt :Lüge, also Aussage gegen Aussage)4.) Die Grundstücksgrenzen (zu unsrem Grund) sind nicht eindeutig zu erkennen gewesen und geht von Seiten der Nachbarin übergangslos in Wald über.5.) Die Vollstreckung erfolgt gesamtschuldnerisch. D.h. die Klägerin sucht sich jemanden aus, der bezahlt und die Beklagten müssen sich später einig werden.6.) Die genannte Fläche von ca. 7x16 Metern betrifft nur die Fläche mit den Stümpfen, also den Teil des Nachbargrundstückes, wo die„Bäume„ angeblich standen. p.s. wie aus meinem Namen vielleicht zu erahnen, ich denke grün, hätte somit eine Ersatzpflanzung vorgezogen....KEINESFALLS will ich die Vernichtung von Naturrechtfertigen. Es ging einzig um die Höhe des Schadenersatzes und da macht es juristisch offensichtlich keinen Unterschied, ob ich 1.) einen mickrigen Apfelbaum fälle, der zufällig auf einem seit Jahrzehnten nicht mehr bewirtschafteten Grundstück steht, der keine Früchte mehr trägt, dessen Stamm von Pilz zerfressen ist und Blätter von Raupen abgenagt werden, sobald sie erscheinen und dessen Existenz auch sonst keinen Nutzen (Schatten, Bodenbedeckung, Windschutz.....) bringtoder2.) einen vor 30 Jahren teuer erworbenen, gepflanzten und über all die Jahre sorgsamgehegten Apfelbaum fälle, der kraftstrotzend jedes Jahr 100 kg feinste Äpfel trägt und auch sonst dem Besitzer jede Menge Vorteile bringt(Schatten, Bodenbedeckung, Windschutz.....)Ich habe eigentlich nur versucht, mein in Jahrzehnten erworbenes und durchaus gesundes Rechtsempfinden mit gesprochenen Recht in diesem Fall in Einklang zu bringen....und das ist mir nicht gelungen.Danke noch mal für eure Hilfe !Kalle
Habakuk

Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Habakuk » Antwort #56 am:

Es gibt da ine neue ÖNORM zur Bewertung von bepflanzten Grundstücken. ( ÖNORM L 1123:2007-09-01Bewertung von Gehölzen und Vegetationsflächen ).Ich hab sie leider noch nicht (kostet ne Stange Geld).Ich könnt mir aber vorstellen, daß die Österreicher da eine deutsche DIN-Norm mitverbraten haben, die's vielleicht zu dem Thema auch schon gibt.Musst mit Gehölzwertermittlunggoogeln, da wirst Du bezüglich anderer Sachverständiger fündig ! :o :o :o
Habakuk

Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Habakuk » Antwort #57 am:

Sorry. wenn ich dann noch höre, dass die zu Unrecht abgesägten Bäume sofort abtransportiert worden sind, bin ich völlig misstrauisch.
Wenn eine Firma beauftragt wird (und dafür Geld bekommt), Gehölze und Bäume abzusäbeln, dann ist doch sonnenklar, daß der Auftrag in einem Stück erledigt wird und die Äste ins nächste Hackschnitzelwerk gebracht werden. Der Grundeigentümer wird halt auch nicht ständig alle seine Latifundien im Auge haben und irgendwann ist er auf den Schaden draufgekommen. Da war vermutlich schon alles fachmännisch entsorgt.Fraglich ist, ob die Baum- und Strauchabschneider sich vergewissern hätten müssen, ob der Hausmeister die Befugnis für die Anweisungen hatte oder sie dies in gutem Glauben annehmen konnte. Ziemlich viel Grauzone dabei.ANDERER ähnlich gelagerter FALL:Eine Gartenbesitzerin möchte ihren Hanggarten terrassieren lassen. Ruft bei einem Gartengestalter an. Der weist sie per e-mail darauf hin, daß sie bei diesem Boden, Winkel und den Aufschüttungen einen Geologen beiziehen sollte und gewisse Höhenänderungen der Behörde anzeigepflichtig sind.Der Gartengestalter macht Bauaufsicht an einem Tag des Baggerns, wobei wenig terrassiert wird, verlangt aber kein Honorar. Danach wird ohne ihn weitergebaggert (der Hang angeschnitten und unterseitig aufgeschüttet), weil die Eigentümerin mehr ebene Flächen haben will.Nach einem heftigen Regenguß rutscht ein Teil des aufgeschütteten Materials in das Nachbargrundstück darunter.Wer haftet nun für den Schaden?
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Paulownia
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Paulownia » Antwort #58 am:

k.peace ob ich 1.) einen mickrigen Apfelbaum fälle, der zufällig auf einem seit Jahrzehnten nicht mehr bewirtschafteten Grundstück steht, der keine Früchte mehr trägt, dessen Stamm von Pilz zerfressen ist und Blätter von Raupen abgenagt werden, sobald sie erscheinen und dessen Existenz auch sonst keinen Nutzen (Schatten, Bodenbedeckung, Windschutz.....) bringt[quote hat geschrieben:
Hier mein mickriger Apfelbaum, den ich letzte Jahr auf dem neuen Grundstück, welches Jahrzehnte nicht mehr bewirtschaftet wurde entdeckt habe. Ich habe ihn im Herbst für teuer Geld ausschneiden lassen um zu retten was zu retten ist.Eins ist gewiss, wenn den mir Jemand umsägen würde, ich wäre stinksauer >:(
LG Margrit
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Paulownia
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Re:Schätzwert von Hainbuchen, Bergahorn, Rotbuche...könnt ihr mir helfen ?

Paulownia » Antwort #59 am:

Sorry, habe jetzt in der Aufregung das Foto vergessen:
Dateianhänge
August_2007_007.jpg
LG Margrit
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