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Abmahnung - wer kann uns helfen? (Gelesen 94610 mal)
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
ein bißchen o.T.Ich hatte schon mal darauf hingewiesen, finde den Beitrag aber nicht mehr und erinnere mich, daß ich keine Reaktion bekam...
Gedichte und Zitate dürfen erst verwendet werden, wenn der der Autor 70 Jahre gestorben bzw. dessen Übersetzer (bei ausländischen Texten)... egal ob private Homepage oder gewerbliche. (Ich habe einen ganzen Ordner voll mit Genehmigungen bei den wenigen Ausnahmen, die ich auf meinen Homepages mache) Einige Mitglieder haben nicht copyfreie Zitate als Signatur, Ihr zitiert, wo das Urheberrecht nocht nicht abgelaufen ist - das kann genauso böse enden! Gerade hat eine von mir oft besuchte wunderschöne Seite wegen eines Gedichtes eine Abmahnung bekommen und daraufhin unheimlich viel auch anderes von ihrer Homepage gelöscht... hier klickenEs ist eben so - für Anwälte ist das ein leicht verdientes Geld und manche tun nicht anderes mehr als das Internet zu durchforsten...o.T. Ende

herzliche Grüße
Maria Zauberfee
Maria Zauberfee
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Herzlichen Dank für deine Hinweise, Maria Zauberfee. 

- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Vielen Dank für den Hinweis, Maria Zauberfee.Aber so wichtig er ist, hier geht es in erster Linie um etwas anderes. Darum kopiere ich meinen letzten Post etwas abgewandelt hier nochmal ein, damit jeder die aktuelle Fragestellung sieht:
Liebe GrüßeThomasIch habe jetzt übrigens alle Fakten und Dokumente (incl. Klageschrift, Entgegnung etc.) zum Download auf eine passwortgeschützte Seite gestellt. Wer die Infos herunterladen möchte, muss sich aber bitte mit einer gültigen und für uns identifizierbaren Email-Adresse und seinen realen Daten (Name, Adresse) bei uns melden. Dafür bitte ich um Verständnis.Bei Interesse bitte PM an mich mit eurer Mailadresse, in meiner Antwort teile ich dann mit, wie wir verfahren.Es interessiert uns eigentlich am meisten, was Mitglieder mit juristischen Kenntnissen (oder Erfahrungen mit ähnlichen Fällen) zur aktuellen Lage sagen, insbesondere wie sie den Vergleich bzw. die Chancen in einem weiteren Verlauf beurteilen.
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
lieber thomas, liebe nina,als noch ein nicht-jurist & verzweifler an manchem sogenannten "recht" möchte ich euch auch meine finanzielle unterstützung versichern sowie insoweit moralisch unterstützen, als ich auch gerade einen ersten vergleich zu meinen ungunsten abgelehnt habe - gerade weil alle anderen beteiligten (kläger, richter, anwälte) von einem schnellen vergleich profitieren, sollte man nicht vorschnell einknicken und faulen frieden vorziehen (es sei denn, ein fachlich versierter anwalt rät ausdrücklich und nachvollziehbar einem solchen vergleich zu; meiner hat dies nicht getan). allerdings habe ich im hintergrund die kostenübernahme der rechtsschutzversicherung laufen, das hilft schon ein bisschen beim mut, für das recht - oder wenigstens weniger ungerechtigkeit zu kämpfen...
lg,zwerggarten

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Vermutlich ein 'Profi-Abmahn-Anwalt', sagte Thomas eingangs.
Hoffentlich bin ich mit meiner Frage noch dicht genug am Thema:Wie machen die das konkret? Internet durchwühlen und Sündenfälle ausfindigmachen, die Adressen der Urheber aufstöbern ... klar, das alles sehe ich vor mir. Dann aber: Gehen dann mit ihrem Fundus wortwörtlich hausieren, rufen bei den Leuten an "Wir hätten da etwas für sie..."? Oder wie darf man sich das vorstellen?Es ist eben so - für Anwälte ist das ein leicht verdientes Geld und manche tun nicht anderes mehr als das Internet zu durchforsten...
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Das Leben ist eine Baustelle. Betreten geboten.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Das ist richtig und auch meine Erfahrung. Zunächst mal hat das Gericht höchstes Interesse an einem Vergleich, weil damit Entlastung für die chronisch im Rückstand befindliche Justiz verbunden ist. Ein Urteil macht richtig viel Arbeit. Die Anwälte fahren auch nicht schlecht dabei, winkt doch eine attraktive Vergleichsgebühr ...Mich mit diesem Abzockekläger zu vergleichen würde mir allerdings schwerfallen. Andererseits wird die nächste Instanz schon richtig teuer. Hier gilt analog zu dem bekannten Satz vom früheren Sterbenmüssen, wenn du kein Geld hast: Recht kriegt wahrscheinlich nur der, der das Geld hat, es auch durchzusetzen.... gerade weil alle anderen beteiligten (kläger, richter, anwälte) von einem schnellen vergleich profitieren ...
[color=green]Mit Dampfmüllergrüßen. Womit sonst?![/color]
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Die Geschichte lese ich erst jetzt. Ist ja wohl unglaublich!
Irgendwie kommt es einem vor, als sorgten sie gut füreinander ...
Sagt Bescheid, wenn es knapp wird.

Das habe ich in einer ganz anderen Sache (Garagenbau) auch schon erlebt. Der Richter hat sich den Sachverhalt offensichtlich nicht genau angesehen. Verbockt hat es aber letztendlich der Anwalt, der nicht die richtigen Argumente vorgebracht hat. Wir haben das Urteil nicht akzeptiert und dann in zweiter Instanz mit einem anderen Anwalt Recht bekommen. Auch wenn ich es euch wünsche, aber die Hoffnung habe ich hier leider nicht. Denn realistischerweise ist es in vielen Fällen dieser offensichtlichen Abzocke so, dass die Gerichte sie aus mir unerfindlichen Gründen tragen, wie man es leider überall nachlesen kann.Die Richterin hat sich anscheinend nur oberflächlich mit der Sache befasst und wohl im Wesentlichen die Argumentation der Gegenseite angenommen,


Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Eins verstehe ich an der Sache nicht.Euer Anwalt hat doch die Möglichkeit, einschlägige Urteile in diesem Umfeld über spezielle Datenbanken aufzurufen. Er muss somit in der Lage sein einzuschätzen, ob euer Fall gewisse Chancen bei einer Berufung hat.Zu dieser "Abmahnungsbranche" gibt es m.W. etliche Urteile.
- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Fars, es gibt jede Menge Urteile in ähnlichen Fällen. Oberflächlich betrachtet. Aber hier ist es eben die wesentliche Frage, ob die Verwendung der Kartenausschnitte durch eine Privatperson oder aber durch ein Unternehmen erfolgte. Denn daran hängt ja die Berechnung der Kosten.Wie man bei genauer Betrachtung sieht, hat Nina als Privatperson anderen Mitgliedern uneigennützig einen Tipp mit Wegbeschreibung und eben den Kartenausschnitten gegeben. Das hat mit dem Geschäft von Garten-pur (wenn man denn überhaupt unsere paar Bannerchen und Partnerprogramme als kommerziell ansehen wollte) nichts zu tun. Denn wir erhielten keine Provision oder sonst etwas von Frau Schmiemann für den Hinweis, und sie hat auch noch nie bei uns Werbebanner geschaltet oder dergleichen. - In Post #5 desselben Threads hat übrigends 'sabinchen' ebenfalls einen Hinweis auf eine Veranstaltung gepostet, allerdings ohne Karte. - Es handelt sich eben um einen typischen Post mit einem Hinweis, wie es sie zu Tausenden gibt.Die Verwendung des Kartenausschnitts stellt sich somit vollkommen anders dar als etwa auf der Website eines Unternehmens, das damit eine Anfahrtsskizze zu seinen Geschäftsräumen zur Verfügung stellt: Damit wäre eine geschäftsfördernde Absicht gegeben.Die tatsächliche Verwendung war am ehesten vergleichbar der, bei der ein Unternehmer auf der Straße nach dem Weg zu einem ganz anderen Unternehmen gefragt wird, und der Gefragte zur Erklärung dann eben einen solchen Kartenausschnitt heranzieht.D.h. unser Fall liegt eben grundsätzlich anders als viele andere, wenn man genauer hinschaut.Und eben das, das genaue Hinschauen, ist scheint's nicht passiert.Insofern sind jetzt auch Prognosen schwierig. Richter haben anscheinend bisweilen kein großes Interesse, sich lange mit so einer 'Banalität' zu befassen. Deshalb hat die Richterin auf den Vergleich gedrängt. Wahrscheinlich wird sie, wenn wir den Vergleich ablehnen, dann auch gegen uns entscheiden.Aber wir nehmen an bzw. hoffen, dass eine höhere Instanz doch ein wenig sorgfältiger prüft.
Davon abgesehen bleibt es natürlich ganz unabhängig von unserer konkreten Lage generell ein dubioser Fall, den man vielleicht als Abmahnungsmissbrauch ansehen könnte. Aber da ist offenbar die Rechtsprechung zur Zeit noch nicht so weit, wenn es auch Bestrebungen gibt, solche Praktiken einzudämmen.Liebe GrüßeThomas
Davon abgesehen bleibt es natürlich ganz unabhängig von unserer konkreten Lage generell ein dubioser Fall, den man vielleicht als Abmahnungsmissbrauch ansehen könnte. Aber da ist offenbar die Rechtsprechung zur Zeit noch nicht so weit, wenn es auch Bestrebungen gibt, solche Praktiken einzudämmen.Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Dann gleicht es tatsächlich einem Würfelspiel
Und ob man die nächste Instanz ausprobiert, kann nur nach einem Blick ins Portemonnaie entschieden werden. Die deutsche Justiz ist halt unberechenbar.

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
ohne jetzt wieder OT zu werden aber fragen hier beantworten zu wollen verlinke ich mal zu einem eintrag, mit dem ich schon einige foren versehen habe:http://forum.garten-pur.de/index.php?bo ... 0#lastPost
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Mein Beitrag #110 war nicht nur anekdotisch gemeint. Entscheidender als dieses Einzelbeispiel: Elterlicherseits komme ich aus einem mitttelständischen, florierenden Unternehmen. Juristische Querelen gehören zur Tagesordnung, die sind Alltag. Die Erfahrung über Jahrzehnte sagt mir:Amtsgericht = potentiell "privates Geplänkel", warum auch immer. Erst am ....Landesgericht geht's zur Sache, hier erst wird zumindest einigermaßen verlässlich die Sachlage geprüft.Aber wir nehmen an bzw. hoffen, dass eine höhere Instanz doch ein wenig sorgfältiger prüft.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Jetzt habe ich mich noch mal hier durchgearbeitet.Ich denke, das die Richterin Eure Darstellung, dass es lediglich ein komerziell-loser Hinweis war, damit honoriert hat, dass sie den Vergleich auf 2 Drittel, 1 Drittel festgelegt hat.Fest steht, dass Ihr eine GbR seid mit Nina (wenn hier von der Nina aus dem Impressum die Rede ist) als Geschäftsführerin. Von daher wird die Glaubhaftmachung einer privaten Nutzung schwierig.Davon unabhängig egal ob Privat oder Geschäftlich, eine Abmahnung kann ich in diesem Fall immer bekommen.Wenn ich z.B. auf meiner privaten Homepage zum Geburtstag einlade und eine fremde Karte verwende, muss ich mit einer Abmahnung rechnen. So ist momentan die Rechtslage.Wenn jemand eine Abmahnung verschickt, bleiben ihn bei einer Nicht-Anerkennung zwei Möglichkeiten:1. Nach fruchtlosen Fristablauf, kann er eine Einstweilige Verfügung erlassen.2. Er reicht die Klage ein.Zu 1. bleibt er auf seinen Kosten sitzen, d.h. er muss seine entstandenen Kosten nebst Anwalt selber zahlen.Zu 2. er kann seine gesamten Unkosten geltend machen. Daher auch die Klage von der Gegenpartei. Habt ihr eigentlich auf das Urteil von Charlottenburg AZ: 236 C 282 04 verwiesen? Da wird darauf verwiesen, dass Die Anwälte von E.C. bereits eine Vielzahl von Verstößen abgemahnt haben, und daher nur eine pauschale Aufwandsentschädigung verlangen können, da sie ja bereits vorher Zahlreiche gleich lautende Abmahnungen verschickt hätten. Das Gericht meinte, dass es Musterformulare verwendet wären und die Vorgänge von einer Sekretärin und nicht von einem Anwalt bearbeitet wird. Von daher wären die Gebühren des RVG nicht gerechtfertigt.Die Minderung des Betrages wegen privater Nutzung halte ich für ziemlich dünnes Eis.Leider geben die Gesetze noch nicht viel her.
LG Margrit
"Willst du wertvolle Dinge sehen, so brauchst du nur dorthin zu blicken, wohin die grosse Menge nicht sieht" (Laotse)
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- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Ok, kann ja sein, dass die Abmahnung als solche berechtigt ist. Das ist ja - wie wir meinen - nicht der Punkt.Die berechnen die Kosten wie bei einer kommerziellen Verwendung, und die ist ja definitiv nicht gegeben. Es war eine private Verwendung, und die ist halt nicht so teuer.Wie beurteilst du das?(Davon abgesehen: Die Berechnung in Analogie zu einer gedruckten Karte ist ja auch falsch ... die von denen angegebene Größe lässt sich mit den Daten gar nicht erzielen.)Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
"GbRs sind ein anderes Wort für 'juristisches Freiwild', die Rechts- und Interessensverhältnisse sind juristisch - relativ - beliebig auslegbar", so meine RA. Die losen Verbände von Wohngemeinschaften z.B. laufen unter GbRs. Wegen der Glaubhaftmachung einer privaten Nutzung der Landkarte würde ich mir da keine Sorgen machen, eher im Gegenteil sogar: günstig. Wäret ihr eine GmbH oder AG - in dem Fall ginge das gar nicht ...Fest steht, dass Ihr eine GbR seid mit Nina (wenn hier von der Nina aus dem Impressum die Rede ist) als Geschäftsführerin. Von daher wird die Glaubhaftmachung einer privaten Nutzung schwierig.
In der Hoffnung nicht vorlaut zu sein, zufällig gerade gesehen: Ja. (Erwiderung ihrer RAs vom 11/2007)Habt ihr eigentlich auf das Urteil von Charlottenburg AZ: 236 C 282 04 verwiesen?