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Abmahnung - wer kann uns helfen? (Gelesen 95811 mal)
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Ich denke, dass es in der Hand des Richters liegen wird wie er es bewertet und ob er das für relevant hält. Selbst wenn es unstrittig ist, dass es eine private Verwendung war wird es in die nächste Instanz gehen.Was ist mit den Anwaltskosten/Gerichtskosten. Das sind alles Faktoren die schwer zu kalkulieren sind, da weis man selten wie der Richter entscheidet. Doch wie Ihr Euch auch entscheidet, ich drücke Euch die Daumen 

LG Margrit
"Willst du wertvolle Dinge sehen, so brauchst du nur dorthin zu blicken, wohin die grosse Menge nicht sieht" (Laotse)
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Dazu gibt es den alten Grundsatz: "Judex non calculat" (der Richter rechnet nicht). Will heißen, dass mit Rumrechnerei keine Gerechtigkeit erzielbar ist.Angesichts der letzten Ausführungen würde ich mich zähneknirschend und fäusteballend mit dem Vergleich anfreunden.
- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Die Euro Cities leiten ihre Forderung an uns davon ab, ob die Verwendung des Kartenausschnitts durch ein Unternehmen i.S. § 14 BGB oder aber lediglich zur privaten Nutzung geschah. Die Kosten für Unternehmer sind i.d.R. teurer (auch wenn man auf den Seiten der Euro Cities ständig andere Zahlen findet).Mithin ist die Frage, wie Ninas Post einzuschätzen ist, von grundlegender Bedeutung.Ich habe mal recherciert und das hier gefunden:
QuelleBeziehen wir diese Definition auf den strittigen Fall:Nina hat mit ihrem Post ja eben nicht "in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt", noch hat sie mit dem Post ein Rechtsgeschäft abgeschlossen. Sie hat nur eine unentgeltliche Information gegeben.Nina hat zudem als 'Master Member' gepostet, d.h. als normales Mitglied, und nicht als Moderator, Administrator oder als Gesellschafterin von Garten-pur.Ich finde das sehr eindeutig. Was sagt ihr dazu?Liebe GrüßeThomas§ 14 BGB hat folgenden Wortlaut:I.Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.II.Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Ein "Rechtsgeschäft" ergab sich allein schon durch die Verwendung des Kartenausschnittes. Allerdings ohne Zustimmung der Gegenseite. Und wer will als Außenstehender schon beurteilen, ob die Absicht rein privater oder aber doch auch geschäftlich motivierter Natur war (Forumspflege o.ä.)
- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Selbst wenn die Verwendung des Kartenausschnittes als Rechtsgeschäft ausgelegt werden würde, so ist doch die Info über Frau Schmiemanns Veranstaltung keine 'Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit'. Viele Mitglieder hier machen solche und ähnliche Hinweise, das gehört zum Informationsaustausch in einem Forum.Wenn so etwas gewerblich wäre, dann wäre ja z.B. auch jede Information von Nina und mir gewerblich, etwa wenn ich einen fototechnischen Hinweis gebe.
Verständnislose GrüßeThomas

Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Und wenn du mal hier direkt nachfragst, Thomas?Auf die Schnelle habe ich keinen vergleichbaren Fall gefunden,aber die Suche in einem Forum ist ja immer so eine Sache 

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Die Frage ist letztendlich nicht, ob wir hier die Enscheidung logisch und gerecht finden, sondern die Gerichte ...Selbst wenn die Verwendung des Kartenausschnittes als Rechtsgeschäft ausgelegt werden würde, so ist doch die Info über Frau Schmiemanns Veranstaltung keine 'Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit'. Viele Mitglieder hier machen solche und ähnliche Hinweise, das gehört zum Informationsaustausch in einem Forum.Wenn so etwas gewerblich wäre, dann wäre ja z.B. auch jede Information von Nina und mir gewerblich, etwa wenn ich einen fototechnischen Hinweis gebe.
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.
- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Schon klar, Silvia. Aber es hier zu diskutieren hilft, Knackpunkte herauszuarbeiten. Und es werden außerdem interessante Aspekte und Ünberlegungen gepostet.Fionelli, danke für den Hinweis. Dieses Forum hatten wir schon mal angeschaut, aber leider wollen die dort gerade keine konkreten Fälle diskutieren. Unserer ist aber einer.Liebe GrüßeThomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Ist sie das tatsächlich nicht?Advocatus diaboli: Ihr betreibt das Forum mit Gewinnabsicht. Auch wenn ihr (momentan) keinen oder nur einen minimalen Gewinn erzielt, ist die Absicht eine kommerzielle. Indiz: GbR.Ninas Maßnahme hatte den Hintergrund, die Forumsakzeptanz zu erhöhen mit dem Ziel, die Forumsgemeinde zufriedenzustellen, neue Mitglieder zu gewinnen und dadurch das Forum für neue Werbebanner (= Einnahmen) attraktiver zu machen.Selbst wenn die Verwendung des Kartenausschnittes als Rechtsgeschäft ausgelegt werden würde, so ist doch die Info über Frau Schmiemanns Veranstaltung keine 'Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit'.
- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Was unterscheidet denn Ninas Post von dem eines beliebigen anderen Mitglieds? Nina hätte diese Info doch jederzeit auch woanders gepostet, und sie hätte sie hier auch als Nicht-Gesellschafterin gepostet.Spricht ein 'Unternehmer' immer in Gewinnabsicht? ::)Thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Wenn die böse Gegenseite es so interpretiert: Ja.Spricht ein 'Unternehmer' immer in Gewinnabsicht?
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Nun ja, im Kopf seid ihr wahrscheinlich immer noch nicht bei den kommerziellen Forenbetreibern angekommen, die große Gewinne scheffeln wollen, sondern es geht eher um Kostendeckung. Leider ist eine GbR aber ein kommerzieller Betrieb. Und Nina ist Betreiberin, keine einfache Userin. Das nutzt diese Schweinebande gnadenlos aus.Was unterscheidet denn Ninas Post von dem eines beliebigen anderen Mitglieds?

Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Silvia, das leuchtet mir nicht ein. Was macht dich da so sicher? Führ doch mal aus, bitte.Wohn- oder Ehegemeinschaften sind eine GbR. Das sind doch keine Kommerzeinrichtungen mit gewinnorientierter Ausrichtung, zumindest nicht per definitionem. "Vereine" hingegen dürfen per BGB gar nicht kommerziell bzw. gewinnorientiert agieren. Be den anderen Gesellschaftsformen, die GmbHs oder AGs ist die Gewinnorientierung ja klar.Leider ist eine GbR aber ein kommerzieller Betrieb.
Kleine Korrektur: Das versucht diese Schweindebande gnadenlos auszunutzen.Das nutzt diese Schweinebande gnadenlos aus.![]()

Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Unsere größte Baumschule gleich hier in der Nähe wird als eine GbR geführt.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Sind die Geschäftsführer Eheleute?Unsere größte Baumschule gleich hier in der Nähe wird als eine GbR geführt.