Eigentor GartPersephone fällt hier seit Wochen mit Nonsenseposts zum Thema auf.
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Abmahnung - wer kann uns helfen? (Gelesen 96111 mal)
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Garten-anna
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
- Violatricolor
- Beiträge: 3674
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Danke! Aber Preise angegeben finde ich weitaus besser, als nachfragen zu müssen.LGViolatricolorViolatricolor,auf der website sind die Preise ebenfalls angegeben. Notfalls muss man nachfragen.p.
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callis
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Er ist eben nicht besonders sportlich, unser Gart.Eigentor GartPersephone fällt hier seit Wochen mit Nonsenseposts zum Thema auf.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Nö, erwirbt man in CH das juristische Staatsexamen beim Migros?Habt ihr fertich?
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
P., du hast doch einen Knall.
Mir scheint, Du bist nicht so clever wie Du gerne den Eindruck erwecken magst.Hochmut kommt vor dem Knall, ääh, Fall...
- Nina
- Garten-pur Team
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Nur zur Info, der Satz ist seit 11:35 von Gart entschärft worden:
P., da bist du ja wieder.Schreib doch wenn schon mal was Hilfreiches. Dies hier ist kein Plauderthread.Edit: Satz 1 entschärft
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Meines Wissens sind die Preise für Nutzungen Verhandlungssache. Bei der Nutzung von Texten ist das jedenfalls so. Die Kosten hängen auch vom zu erwartenden Gewinn ab, den der Lizenznehmer mit der Sache macht. Beispiel: Die Lizenzgebühr für einen Text in einer Anthologie mit einer Auflage von 1000 Stück ist in der Regel niedriger als bei einer Auflage von 10 000. Wenn sich jetzt einer ungefragt bedient, die Verhandlung wegfällt und eine Abmahnung zustande kommt, entstehen Fantasiepreise, weil schon mal die Gebühr viel höher bemessen wird und dann ja noch die "Strafe" dazukommt.Violatricolor,auf der website sind die Preise ebenfalls angegeben. Notfalls muss man nachfragen.
- persephone
- Beiträge: 163
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Hellebora,Verhandlungen über den Preis finden im Rahmen des Vertragsschlusses statt. Im Fall der nichtvertraglichen Nutzung gibt es solche Verhandlungen ja eben gerade nicht.Diese Preisverhandlungen lassen sich im Nachhinein nicht nachholen. Bei einer Abmahnung ist der einzige Weg, die Kosten möglichst niedrig zu halten, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Führte man jetzt die gerichtliche Auseinandersetzung um die Höhe der fiktiven Nutzungsgebühr weiter, würde die potentielle Ersparnis jedenfalls von den gleichzeitig entstehenden Gerichtskosten wieder aufgefressen. Deshalb ist für den Gartenpurfall leider das Kind schon in den Brunnen gefallen.p.
- thomas
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Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Es macht wenig Sinn, sich hier zu streiten. Ich weiß auch nicht, ob es Sinn macht, nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen. Aber ich versuche es nochmal in einem kurzen Statement. Es geht nicht um die grundsätzliche Frage, ob es sich um eine Copyrightverletzung gehandelt hat, und es geht schon gar nicht um die Frage, ob Copyrightverletzungen grundsätzlich geahndet werden sollten oder nicht. Es geht aber schon um diese und ähnliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Kartenmaterial eines Berliner Unternehmens, über dessen Praktiken man mit geringer Mühe genügend erfährt.Und in erster Linie geht es um die Angemessenheit der ganzen Abmahnung in unserem konkreten Fall, insbesondere der Kosten. Denn es gibt eben auf der Website des Unternehmens keine Preislisten für die bei uns stattgefundene Verwendung, sondern nur Analogien zu einer Verwendung beim Druck.Es ist für jeden, der genau hinsieht, klar erkennbar, dass die Kostenberechung der Gegenseite in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft ist (s. Details in meinem Post #20: falsche Größenberechnung eines Druckes der verwendeten Daten, dadurch zu hohe Kosten; Unterstellung einer kommerziellen Verwendung ...). Schon die falsche Größenberechnung ist interessant, wurde sie doch in anderen Fällen von den jeweiligen Gerichten anstandslos 'geschluckt'. Für jeden Kenner der Materie aber ist die Berechnung offenkundig falsch, die Argumentation der Gegenseite hat hier starken Nebelkerzen-Charakter. - Eine kommerzielle Verwendung mag man formaljuristisch noch als gegeben ansehen, sie widerspricht dann allerdings erheblich den Tatsachen. - Usw., ich erspar's mir ...Aber leider hat sich ja das Gericht nur oberflächlich mit der Sache befasst, und Ähnliches ist wohl auch für die nächste Instanz zu erwarten, wie unsere diversen Nachfragen und Recherchen ergeben haben.Um es ganz klar zu sagen: Wir verfolgen das nur deshalb nicht weiter, weil uns das finanzielle Risiko und die zeitlichen und nervlichen Belastungen angesichts des wahrscheinlicheren Verlaufs zu hoch sind. Liebe GrüßeThomas
Kaum macht man etwas richtig, klappt es auch.
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
@ Persephone: Bist du sicher, du hast die juristische Grundlage dieser und ähnlicher Klagen richtig dargestellt? Denn die Analogie mit dem Apfelverkauf hinkt schwer.Die Äpfel, die Sarastro erstaunlicherweise verkaufen will, sind in ihrer Anzahl begrenzt. Jeder gestohlene Apfel bedeutet, dass ein Apfel weniger verkauft werden kann. Wenn es nur einen Apfel gäbe, und Nachbarssohn würde ihn einstecken, könnte Sarastro gar kein Apfelgeschäft mehr machen. Dabei wäre es unerheblich, ob das Kind den Apfel selbst essen oder ihn verkaufen wollte.Eben weil es eine begrenzte Anzahl von Äpfeln gibt, handelt es sich bei jedem entwendeten (auch bei jedem verdorbenen, von Vögeln gefressenen...) um "entgangenen Gewinn".Internet-Graphiken, -Bilder, -Karten gibt es natürlich in unbegrenzter Menge, und die Selbstbedienung ist gesetzlich zulässig. Ich kann den Internet-Apfel selbst essen (herunterladen) und habe nichts verbrochen. Erst wenn ich diese(n)(s) Apfel(bild) veröffentliche, verstoße ich gegen das Gesetz.Aber selbst in letzerem Fall ist es überhaupt nicht klar, ob es dabei in jedem Fall um einen entgangenen Gewinn handelt. Und darum müsste es wohl gehen, wenn die Rechtsprechung solche Fälle als Diebstahl wertet.Ich denke, es kann sich hier nur um den Schutz des geistigen Eigentums handeln. Das ist nicht nur eine Frage des entgangenen Gewinns, sondern zumindest auch (und manchmal nur) des Rechts eines Autors, die Zusammenhänge, in denen sein Werk erscheint, mitzubestimmen.Ich brauche Nina bestimmt nicht darauf hinzuweisen, dass 5 Minuten in einem Graphik-Programm das ganze Problem vermeidet...Die Rechtsprechung braucht unbedingt ein Update!
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Ich finde es schon übel, wie sich hier zu diesem Thema geäußert wird. Ich habe für die albernen Sprüche hier kein Verständnis.Ist ja schließlich kein Sandkastenstreit. PS: Ein User hier, hat den netten Spruch in seinem Profil:'Wenn man nichts zu sagen hat, so sollte man einfach mal den Mund halten'
LG Margrit
"Willst du wertvolle Dinge sehen, so brauchst du nur dorthin zu blicken, wohin die grosse Menge nicht sieht" (Laotse)
"Willst du wertvolle Dinge sehen, so brauchst du nur dorthin zu blicken, wohin die grosse Menge nicht sieht" (Laotse)
Re:Abmahnung - wer kann uns helfen?
Hi,eine Möglichkeit dem Gesetzgeber ein Problem nahezubringen, besteht auch darin, eine mit Unterschriften von Forumsteilnehmern versehene Petition beim Bundestag einzureichen.Eloquente und juristisch versierte Forumsteilnehmer, die so was ausarbeiten könnten, scheint es ja doch einige zu geben. Letztere müssen ja nicht unbedingt aus Deutschland kommen ;-)GrußPjoter