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Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein? (Gelesen 17956 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Es geht bei solchen Baulichkeiten auch um Versiegelung von Flächen. Feste Lauben mit Betonfundament und Terrassen dürfen insgesamt 24 m² nicht überschreiten. Gewächshäuser, die lediglich auf Punkt- oder Rahmenfundamenten stehen, werden (hier) auf Antrag genehmigt, wenn sie ein bestimmtes Format nicht überschreiten. Die Einschränkung der Größe ist schon deshalb nötig, weil manche Kleingärtner davon träumen, ihren Kleingarten unter Glas zu legen...
Grundsätzlich sind Kleingärtner gehalten, ihre Gärten "mit den geringsten Mitteln" anzulegen, also keine sündhaft teuren Elemente und Materialien zu verwenden, die einen eventuellen Übernahme-Preis in absurde Höhen treiben würden. Die Verwendung gebrauchter Fenster liegt sicher auf dieser Linie. Allerdings sieht man es deinem Tomatenhaus an, daß es "zusammengesucht" wurde, und das empfinden andere vielleicht als "Müll". Ich würde versuchen, mit einem einheitlich dunkelgrünen Rahmenanstrich das Aussehen dezenter zu gestalten. Was die Vergißmeinnicht angeht, hättest du sagen können, daß du sie aussamen läßt. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange sie noch grün sind. Es muß ja nicht unbedingt sein, daß sie an der Grenze zum Nachbargrundstück aussamen.Auf jeden Fall würde ich versuchen, cool zu bleiben, es gar nicht erst zum Streit kommen zu lassen. Wenn dein Nachbar einen geleckten Garten mag, okay, dann lobe das, was bei ihm nicht geleckt ist. Wenn der Vorstand sich an deiner Wildnis stört, dann schwärme von den zahlreichen Schmetterlingen, Vögeln und Nützlingen, die darin wohnen und auch den "sauberen" Gärten zugute kommen. Versuche, jede negative Bemerkung auf ihre positive Seite zu drehen.

Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
- Wiesentheo
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Du hast Recht Susanne.Es kann verschieden sein.Das bezieht sich auch auf Landesebene und auf die Statuten.Im allgemeinen ist es ja so geregelt,dass Laube,einschließlich Sitzfläche nicht größer als 24 Quadrat sein dürfen(BKleinG § 3 glaube ich).Nun wird das ganz verschieden gehandelt.Im hessischen ist es ganz krass.Da zählt alles.Sa spielt es keine Rolle,ob da eine Bodenversiegelung vorliegt.(aufpassen...Ein Plattenweg kann verschiedener Orts auch drunter zählen).Bei uns hier zählt eine überdachte Fläche dazu,aber es schert sich keiner,wenn es nicht übertrieben wird.Ist zwar Quatsch,aber irgendjemand hat das mal erfunden.Frank
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. - Umgedreht ist das schon schwieriger.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Als wir unseren Garten übernommmen haben, mussten wir die überdachte Veranda abbauen. Dasselbe Dach haben wir drei Meter weiter als Tomatenhausdach wieder aufgestellt. Das ging.
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
- Wiesentheo
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Ist eben ganz unterschiedlich. ;DDas liegt dann auch am Verein und der Gemeinde.Es besteht die Möglichkeit,auf die Quadratmeter,die darüber liegen (gild nur für Laube einschl.Verrande),bei der Gemeinde Steuern zu zahlen.Das ist aber bei einem Neubau ausgeschlossen und wird auch nicht mehr genehmigt.Nicht vom Vorstand und auch nicht im Genehmigungsverfahren.(Genehmigungsverfahren zwecklos.).Bestandsschutz!Nimmt man daran Veränderungen vor ist der weg.Frank
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
@alle: Vielen Dank für Eure Zuschriften, das scheint ja - in Abwandlungen - überall ein Thema zu sein.Vielen Dank auch für die "Durchhalte"-Zurufe. Einen neuen Garten suchen kommt nicht in die Tüte. Zuviel Arbeit (und Geld) stecken schon drin, und es gibt da auch sehr nette Leute, mit denen ich gut kann.Frida - Dein Motto von Karl Valentin gefällt mir ganz gut!
Der Garten ist ansonsten gepflegt (und gar nicht so wild, wie der Rhabarber im Vorgarten vermuten lässt): der Rasen ist kurz, alle Obstbäume sind geschnitten, tw. veredelt Buschbäume haben Baumscheiben, Beerensträucher sind gemulcht, Gemüsebeete und Rosen (fast) unkrautfrei. Aber ich lasse in ein paar Ecken und zwischen kräftigen Stauden auch mal ein bissel Rauke, Cosmea, Vergissmeinnicht oder diese herrliche weiße Glockenblume versamen, aber nur ein wenig.@rheno: Tatsächlich wird im Vorstand unter Freunden "mehr als ein Auge zugedrückt". Da gibt es nämlich nicht nur formelle Verstöße gegen die Gartenordnung, sondern materiellrechtliche Verstöße gegen die Gartenordnung: Da stehen gemauerte Kamine, obwohl "feste Feuerstellen verboten" sind. Da stehen in einigen(wenigen) Gärten 2 Hütten, von denen jeweils eine in den letzten Jahren dazugekommen ist. Verstoß gegen die GO und gegen das BKleingG (nur ein Bauköper pro Pachtgarten). Da wird dann den Sommer über gewohnt, mit Hund, Fernseher, Waschmaschine usw. Es ist aber keine Freizeitgartenkolonie, und die Hütten haben auch keinen Bestandsschutz wie die alten Steinhäuschen, die sonst im Osten oft zu finden sind. @Brigitte: gute Idee! habe gleich mal aufgeschrieben, was ich seit 2 Jahren gemacht habe (eigentlich alles auch im Sinn des BKleingG): Verjüngungsschnitte, Entfernen von 25 m Thuja-Hecke, von 2 Wacholdern, dafür Apfel, Pfirsich, Johannisbeere, Stauden... Weil sie mir ja auch vorwerfen, nix zu machen im Garten, deshalb wär er ja so verunkrautet im Eingangsbereich. Und Fotos für die nächste Begehung, ja. Und - danke für den Ideenanstoß: ich mache Fotos, was noch so an Basteleien/Tomatenhäusern in der Kolonie herumsteht.@Berta, Zwerggarten u.a.: Es ist momentan tatsächlich 80 cm zu lang und entspricht damit nicht (mehr) dem Antrag. Die hätten den aber liegen gelassen, schon bei dem ersten musste ich nachfragen.Aber denken wir das mal durch: Ich kürze das Tomatenhaus um 80 cm. Schreibe allerdings sofort einen Antrag, es um 80 cm zu verlängern (oder dann gleich um 3m?) (und darf gleichzeitig laut Gartenordnung sofort ohne Genehmigung das Haus als Folientunnel verlängern
). Den Antrag müssen sie bearbeiten und genehmigen, denn die materiell-rechtlichen Anforderungen der GO werden durch meine Planung eingehalten. Ablehnen geht nicht (Willkürverbot). Danach gehe ich hin und verlängere das Häusel wieder um 80 cm? Da bin ich schon der Meinung, dass dies unverhältnismäßig wäre. Im Baurecht gilt dies übrigens analog. Eine Abrissverfügung kann eine Kommune auch erst erlassen, wenn das Gebaute oder die Nutzung gegen MATERIELLES (inhaltliches) Recht verstößt, nicht aber bei Verstößen gegen FORMALES (Verfahrens-) Recht. Da wäre nur eine zeitlich befristete Nutzungsuntersagung zulässig. Also: ich nutze 80 cm nicht, 3 Tomaten müssen wieder in den Regen...
Verstöße sind ja "heilbar: Antrag nachholen. Ich könnte ja als Strafe ein paar Arbeitsstunden für die Gemeineinrichtungen machen. @Lehm: keine Angst, grün bleibt in meinem Garten den Pflanzen vorbehalten und braun der Erde... Ich denke allerdings inzwischen über eine Fortentwicklung des TH zu einer Plastik a la Niki de Saint Phalle nach
Oder lieber nicht... man muss ja nicht unnötig provozieren. Weiße Ölfarbe ginge schon.Ich halte euch auf dem Laufenden! Irgendwann im Juli oder August ist ja eine Begehung der "Problemgärten" geplant, zu denen ich ja nun zähle.Viele Grüße,Ayamo




Im schlechtesten Raum/ pflanz einen Baum/ und pflege sein!/ er bringt dir's ein. (J. L. Christ) (Stimmt das wirklich?)
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Noch ein bissel Nachtrag zu Baurecht, was vielleicht nicht alle interessiert:@sarastro, zwerggarten: Die BauANZEIGE, die in fast allen deutschen Bundesländern für die "Standardfälle des Baugeschehens" (Einfamilienhaus, Supermarkt von der Stange, ...) eingeführt wurde, ist eigentlich ein Verfahren, das viele private Bauherren entlastet: Nämlich: Anzeige durch Arch/Ing abschicken lassen, einen Monat warten, wenn kein Widerspruch kommt, losbauen. Die Verantwortung für das Einhalten der materiell-rechtlichen Regeln bleibt, sie liegt aber beim Bauherren bzw. dem Arch/Ing. Die BauGENEHMIGUNG dagegen ist noch für öffentliche Bauten (Schulen, ...) und für diejenigen Bauten nötig, die nicht Standardfälle des Baugeschehens sind, zB Hochhäuser, Industrie, Bahnhöfe, Einkaufszentren... Da muss man auf die Genehmigung warten, der Staat prüft und trägt soweit auch Verantwortung zB für Statik und Einhalten der planungsrechtlichen Anforderungen.Für Lauben in Kleingärten besteht in Berlin und auch in Brandenburg nur Anzeigepflicht. Eine Genehmigungspflicht für Gewächshäuser / Tomatenhäuser in geringem Umfang - meines zählt dazu - besteht nicht aufgrund der Gesetze, sondern nur aufgrund unserer Gartenordnung. Ist auch grundsätzlich ok, die wollen halt wissen, was bei 120 Parzellen so gebaut wird. Es war tatsächlich unklug, nicht auf die 2. Erweiterungsgenehmigung zu warten. Aber noch im April hatte ich nichts vorliegen und denke auch, dass dies kein Zufall ist... @ Wiesentheo, Frida, Susanne: Nach dem Nachbargesetz gibt es schon die Möglichkeit, direkt an der Grenze zu bauen, aber hier gilt ja die speziellere Gartenordnung. Nach dieser ist 1m Abstand einzuhalten, das ist bei mir der Fall. Die Größe wäre kein Problem, ich könnte sogar noch größer bauen, nämlich bis 10 m2. Gewächshäuser gelten (zumindest hier) auch nicht als Versiegelung, daher zählen Laube+Terasse extra (also 24m2 bzw. größer mit Bestandschutz, dann Sondersteuer an die Kommune). Zusätzlich zum Gewächshaus könnte ich noch (unbegrenzt!) Folientunnel aufstellen. Will ich aber gar nicht... Die sollen sich also mal nicht so haben mit den 80cm. Beim zwischenzeitlichen Abriss könnte ich doch am selben Tag mit Folientunnel verlängern. Ist das nicht albern?Schattenwurf gibt es übrigens von mir nicht, ich sitze nördlich meines Nachbarn. Schatten habe nur ich - nämlich von seiner 2m-Thuja-Hecke, die ZU NAHE an der Grenze steht.Grüße - jetzt muss ich aber schleunigst zur Arbeit
Ayamo

Im schlechtesten Raum/ pflanz einen Baum/ und pflege sein!/ er bringt dir's ein. (J. L. Christ) (Stimmt das wirklich?)
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Als ich einen Kleingarten in Pflege hatte über einige Jahre, lief es auf das Gleiche raus. Hier an der falschen Stelle Veilchen ( im Kleingartenverein als Unkraut beschimpft ), dort an der falschen Mulch ( Rasenschnitt ) ect. ect. Hintergrund der Geschichte war eigentlich - der Nachbar war im Vorstand und wollte durch mobbing genau diesen Kleingarten haben als " seine Erweiterung des Gartens für seine Tochter".... schleim, schleim, schleim...Irgendwann wurde mir das zu bunt mit den steten Meckereien hier und dort.... und ich habe seine noch nicht geernteten Kartoffeln voll von ansteckender Braunfäule fotografiert. Fortan war Ruhe.Ich habe den Garten dann abgegeben - allerdings an jemand, der ihn liebte und für den es Sinn machte, endlich eine kleine Oase zu besitzen.Über die Jahre der Betreuung dieses Kleingartens habe ich gelernt, daß es ist wie im richtigen Leben: Vorschriften, Vorschriften, Vorschriften.Ich - für meinen Geschmack - finde NICHTS anrüchiges an Deinem Tomatentreibhaus. Ich würde vielleicht die Fenster abbeizen und einfach nur ölen oder mit Holzschutzlasur in DEINER Lieblingsfarbe ( und sei es Rosa! ) streichen - dagegen kann keiner was haben. Aussitzen die Geschichte.Was die Größe anbetrifft - auch da gibt es leider Vorschriften - an die muß man sich halten.... oder Du bringst dem Meckerer frische TomatenNimm jedes mal wenn du in Garten gehst ne Digicam mit, und mach Fotos am besten mit Datum/Uhr (sofern möglich) von etwailigen Regelverstössen deines Nachbarn. Und wenn dein Vorstand eben So Kleinkariert ist im Bezug Regeln schau halt ob dein Nachbarn sie auch alle einhält, meinstens ist es so das unter "Freunden im Vorstand" mehr als nur ein Auge zugedrückt wird.Gruss aus BerlinRenato

- Kleingärtner
- Beiträge: 35
- Registriert: 10. Mai 2006, 22:14
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Moin Moin,grundsätzliches:
- Das Kleingartenrecht ist voll von länder- und komunalspezifischen Verordnungen und erlassen. Es ist daher sehr schwer, die verschiedenen Erfahrungen zu vergleichen.
- Du schreibst, dass die Bebauung an der Grenze nach LBO untersagt es, die Gartenordnung jedoch dagegen steht. Das kann nicht sein. Eine Gartenordnung kann niemals über einer Länderverordnungstehen. Das sind die kleinen Feinheiten, die man wissen sollte, bevor man dahingehend argumentiert.
- Eigentlich sollte jeder Verein eine Schiedsstelle haben, die für solche Streitfälle der richtige Ansprechpartner ist. Ansonsten wende dich an den Kreis- oder Landesverband. Die kämpfen mit den gleichen Rechtsgrundlagen wie dein Verein, sind aber in der Regel ein ganzes Stück neutraler.
- Die erste Frage muss immer sein, "Wo steht das?" Ein "das weiss man" oder "Das war schon immer so" sind keine Rechtsgrundlagen.
- Wenn du zu groß gebaut hast, musst du rückbauen. Das führt kein Weg dran vorbei.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Unvorstellbar, das Ganze >:(Ich träume von genau so einem selbstgebautem Haus, das aussieht als stündees schon seit Jahren da, und nicht von einem Fertigteil.Lass dich bloß nicht unterkriegen, und verkürze Deins notfalls, damit Du es nicht doch noch ganz abreißen mußt.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Vielleicht nicht ganz so unvorstellbar, wenn man sich vor Augen führt, daß Kleingärten nach dem BKleinG mit Steuergeldern subventioniert werden. Das ist kein Eigentum, auf dem (fast alles) tun und machen kann, was man will. Das ist Pachtland, das gemeindienlich bearbeitet und im Wert erhalten bleiben soll.Vergleichbar mit einer Sozialwohnung - da kann man auch nicht alles nach den eigenen Vorstellungen verändern.Unvorstellbar, das Ganze
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
... mir tut es leid, wegen dem Gewächshaus - ich finde es wirklich schön - ich glaube einfach, da steckt so viel Liebe drin und Ideen und handwerkliche Leistung. Ich würde jederzeit eines meiner gekauften Tomatenhäuser damit tauschen wollen.lg Maude
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Hallo Susanne, das war mir so wirklich nicht bewußt.Aber wie bei einem Mietverhältnis kann doch auch hier der Ursprungszustandwiederhergestellt werden, sprich Entfernung des Häuschens, bei Beendigung desPachtvertrages.Klar Grenzabstände und Baugrößen müssen eingehalten werden.Aber hier ging es doch vordergründig um ein (mir unverständliches)ästhetisches Problem?
- Wiesentheo
- Beiträge: 3836
- Registriert: 23. Dez 2007, 18:38
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Susanne,das ist nicht immer dar Fall,dass KG subversioniert werden.Es mag sein,wenn der Eigentümer kommunal ist,aber wenn der Eigentümer ein Privater oder eine andere einrichtung ist,der das Land dann verpachtet an einen Verein und der dann die Kleingärtner als Unterpächter hällt.Da fragt keiner,wo das Geld her kommt.Z.B.Bei hohem Leerstand oder so.die geforderte Zins,egal was der für einen Namen hat muß entrichtet werden.Der Eigentümer hat das Recht zu bestimmen,aber wenn alles läuft und das Geld kommt,wird er sich nicht muchsen.Die Gestaltung und alles weitere unterliegt dem Verein.Was der gestattet,sollte im Rahmen bleiben,aber auch nicht so engstirnig gehandelt werden.Wenn die Anlagen nicht zu groß sind,ist das ein prima Auskommen.Natürlich gibt es auch hier Quertreiber,aber die gibt es überall.Wenn ich nach allen Vorschriften gehen würde,stünde ich bald alleine da.Frank
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Rein theoretisch ja. Kommt drauf an, wie der Pachtvertrag beendet wird. Es gibt da ganz tolle Beispiele, wo der Rückbau verschiedener Bauten und Anpflanzungen den Verein ein Heidengeld gekostet hat, das mit dem Betrag aus der Wertermittlung nicht ausgeglichen wurde. Ich sage nur Todesfall (wer erwartet von einer armen Witwe, daß sie so ein Tomatenhaus rückbaut?) oder Scheidung (keiner ist mehr verantwortlich).Aber wie bei einem Mietverhältnis kann doch auch hier der Ursprungszustand wiederhergestellt werden, sprich Entfernung des Häuschens, bei Beendigung des Pachtvertrages.
Das hast du richtig erkannt. Es ist nur vordergründig ein äesthetisches Problem. Wenn das Tomatenhaus den Vorschriften entspräche, könnte jeder eins bauen, genau so schön, genauso zusammengesucht. Der eine mit Wellblech auf dem Dach, der zweite mit Folie, der dritte mit Teppichboden, der vierte mit Dachpappe. Ein Jahr lang ist das Tomatenhaus, danach ist es Spielhaus für die Kindern, dann ist es Papas Werkstatt und zum Schluß der Unterstand für das Motorrad. Alles schon dagewesen.Davor graut den kommunalen Verpächtern, die hätten es gerne vorzeigbar und konfliktfrei.Aber hier ging es doch vordergründig um ein (mir unverständliches) ästhetisches Problem?
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Deshalb steht da ja auch:Susanne,das ist nicht immer dar Fall,dass KG subversioniert werden. ...
... daß Kleingärten nach dem BKlgG mit Steuergeldern subventioniert werden ...
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.