Gerade dann, wenn der Verpächter ein Privatmann ist sollte sich der Zwischenpächter ganz genau an das BKleinG halten. Eine Kommune hat in der Regel (es gibt auch Beispiele wo Baumärkte auf Kleingartenanlagen geplant wurden) nicht das Interesse seine Grünflächen, und das sind Kleingartenanlagen! (daher auch die Bauvorschriften), zu verlieren. Anders ein privater Verpächter. Es gibt Fälle bei uns, wo der Verpächter jede Möglichkeit sucht um mehr Geld zu bekommen. Am leichtesten kann er das, indem er die kleingärtnerische Nutzung angreift. Und da sind die Kleingärtner immer wieder ihr eigener Feind, indem sie sich nicht an das BKleinG halten und damit angreifbar sind.Im Kleingarten von Ayamo sehe ich das einzige "Unrecht", dass er ohne Genehmigung größer gebaut hat. Meines Erachtens aber unerheblich, zudem handelt es sich um ein Gewächshaus welches der kleingärtnerischen Nutzung dient und nicht um eine Gartenlaube, Pool oder sonstwas. 1. Such das sachliche Gespräch mit deinem Vorstand (Vorsitzenden). Gehe auf ihn zu und rede mit ihnen (Ihm).2. Mach Zugeständnisse, Bereue aufrichtig. Aber lass dich nicht darauf ein das Gewächshaus zu entfernen. Bestenfalls Rückbau - versuch aber zu einer Einigung zu kommen.3. Lass Dich in den Vorstand wählen. Nur so kannst du etwas (Küngeleien, "Mobbing", Diktatorengehabe, wegen denen Kleingärtner immer wieder in schlechtes Licht gerückt werden) in deinem Verein ändern. Vielleicht sogar mal als Vorsitzender. Du wirst dann sehen, mit was die sich alles herumschlagen müssen, und Du wirst Dich auch zwangsläufig mit den Gesetzen und Ordnungen auseinandersetzen müssen. Ich denke Du wärst ein gutes Vorstandsmitglied.Susanne,das ist nicht immer dar Fall,dass KG subversioniert werden.Es mag sein,wenn der Eigentümer kommunal ist,aber wenn der Eigentümer ein Privater oder eine andere einrichtung ist,der das Land dann verpachtet an einen Verein und der dann die Kleingärtner als Unterpächter hällt.
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Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein? (Gelesen 18035 mal)
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Gruß Solanin
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Wenn der Verpächter ein Privatmensch oder ein Unternehmen ist (betriebliche-Kleingärten), kommt das BKleinG nur zur Anwendung, wenn sich der Verpächter ausdrücklich dazu bekennt. Ansonsten gelten die hausgemachten Gartenordnungen, und die sehen häufig ganz anders aus...Gerade dann, wenn der Verpächter ein Privatmann ist sollte sich der Zwischenpächter ganz genau an das BKleinG halten.
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- Wiesentheo
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Ja,ja so sieht es aus Susanne.Unser Eigentümer bekennt sich zwar zum BKlein G aber er sieht das etwas lockerer.Du hast in einem Beitrag geschrtieben mit dem Rückbau,venn durch Sterbefall,oder altershalbers Ausscheiden....Na,das die laube nicht rückgebaut wird,ist klar.Aber wie sieht es aus,wenn Vattern vor 30 Jahren mal so ein klitzkleines niedliches Tannebäumchen gepflanzt hat,was Muttern doch so schön gefunden hat.Das ist nun nicht mehr so niedlich und so.Wie sieht da die Meinung aus.?Frank
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. - Umgedreht ist das schon schwieriger.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
@ SusanneWas sind betriebliche Kleingärten?
Habe ich noch nie gehört- man lernt doch ständig dazu!@ Wiesentheonur weil es jahre- bzw. jahrzehntelang geduldet wurde wird es nicht zum Recht. Waldbäume gehören und gehörten nie zur kleingärtnerischen Nutzung und müssen deshalb entfernt, in manchen Anlagen stark eingekürzt werden. Über das Einkürzen kann man sich dann auch noch streiten.Fakt ist ein kleines Waldbäumchen wird eben mal groß. Und dann gehört es nicht mehr in den Kleingarten. Nehmt die Spitze als Weihnachtsbaum und pflanzt einen schönen Obstbaum dahin. So würde ich es machen.


Gruß Solanin
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Der müßte eigentlich sofort raus... zumindest in Kleingärten, bei denen Koniferen nicht zulässig sind. Ich habe unseren Kleingärtnern damals gesagt, wenn sie unbedingt ein Tannenbäumchen oder eine Blauzeder usw. brauchen, dann sollen sie die Pflanze in einen Kübel packen. Dann ist es eine Kübelpflanze, die dem Nachbarn weder Wasser noch Licht nimmt und die im Bedarfsfall schnell entsorgt ist. Gilt natürlich nicht für Wacholder als Zwischenwirt für Birnengitterrost...Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein langjähriger Kleingärtner 8 m hohe Koniferen in seinem Garten hatte. Die waren bei der Pflanzung auch ganz klein und niedlich. Als der Garten neu verpachtet wurde, lag der Preis der Wertermittlung unter dem für die Rodung und Entsorgung der Koniferen. Die Familie durfte noch satt draufzahlen.Aber wie sieht es aus,wenn Vattern vor 30 Jahren mal so ein klitzkleines niedliches Tannebäumchen gepflanzt hat
Früher, in den guten alten Zeiten, als Unternehmertum häufiger als heute mit sozialer Verantwortung und Sorge für die Gesundheit die Beschäftigten verknüpft war, gab es nicht nur Arbeitersiedlungen, Betriebskindergärten und Betriebssportanlagen, sondern auch Kleingartenanlagen für die Mitarbeiter und ihre Familien.Was sind betriebliche Kleingärten?
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
betr.: gute alte Zeitnicht böse sein,Susanne, aber Kleingärten waren oft notwendig um sich mit dem allernötigsten zu versorgen (Kartoffel...), wie heute noch in Russland etc., da die soziale Verantwortung des Unternehmertums nicht so weit reichte...
- Kleingärtner
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Moin,ein Kleingarten ist ein Garten in einer Anlage, die die Anforderungen des BKleingG erfüllt. Dazu gehört auch die Gemeinnützigkeit. Ein Kleingartengelände kann also nicht Gewinne abwerfen. Solange sich die Kleingärtner an des BKleingG halten (1/3-Regelung, Gemeinnützigkeit, 24 m² Überdachung), ist das Gelände geschützt und der Verpächter (idR die Komune) hat es verdammt schwer, die Anlage zu entpachten. Ein einfacher Baumarktbau reicht nicht aus.Grüsse
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Warum soll ich böse sein? Das schließt sich doch nicht aus...nicht böse sein
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
@ SusanneWollte nur das Bild vom sozial verantwortlichen Unternehmer und dem dahinterstehenden politischen Kalkül zurechtrücken:Das "Familienoberhaupt" war mit einem elend bezahltem 6x14 Stundentag politisch und gewerkschaftlich kaltgestellt.Anstatt einer adequaten Bezahlung stellte man billiges Land (vorübergehend- nicht als Eigentum) zur Verfügung, auf dem sich die restlichen Familienmitglieder notdürftigst selbst versorgen konnten. Damit sichert sich der Verpächter auch die Mitsprache bei allen Angelegenheiten das verpachtete Grundstück betreffend- womit wir wieder beim Grundthema dieses Fadens angelangt sind- ein 80cm zu langes Gartenhaus, dass darüberhinaus irgendjemanden nicht gefällt!Ich habe mich wissenschaftlich mit der historischen Entwicklung des englishen Reihenhauses beschäftigt- steht in direktem Zusammenhang mit dieser Problematik- aber das ist eine andere (sehr traurige) Geschichteernst
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Zurück zur Ästhetik.Leider viel zu oft muss man der Not gehorchen, so dass die Ästhetik auf der Strecke bleibt. Nun gehen die Ansichten darüber, was Ästhetik ist und was "Vermüllung" (im Sinne von Wegwerfresten, die einfach nur zusammengeschustert werden), weit auseinander. Auch wenn in dem vorliegenden Fall keinesfalls von einer "Vermüllung" gesprochen werden kann, so kann dieses Tomatenhäuschen dennoch als Alibi für optisch schlimmere Lösungen dienen. Wo beginnt bzw. endet hier die Toleranz? Wenn mein Nachbar aus alten Fensterelementen ein Gewächshaus bauen darf, ist mir dann der Schuppen aus Jaffa-Kisten oder eine rostige Wellblech-Lösung erlaubt?Trotz meiner generellen Vorbehalte gegen Kleingärten und dem dort offenbar häufig vorzufinden diktatorischen Geist verstehe ich dennoch, wenn in diesen Fällen zumindest eine Diskussion im Verein geführt wird, ob diese Art des Hüttenbaus toleriert werden soll.
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
@farsRichtig!Die Rahmenbedingungen gehören festgelegt. Als "Bau- und Kunstmensch" einige Bedenken:Im ach so schönen Salzburgerland legt mann alles fest: ua Firstrichtung, Dachform, Dachneigung; Farbe der Dachdeckung etc.Die Folge: Einheitsbrei- fade bis zum umfallen, und der Protest der Bürger: die Fasade ist quitschgelb, johannisbeerjoghurtviolett, ferarrirot..., das Augenlicht ist in Gefahr.In der Steiermark ists umgekehrt: alles ist erlaubt, das ergiebt eine große Vielfalt an neuen Lösungsansätzen aber auch schreckliche und potthäßliche Ergebnisse.Also??? WAS legt WER fest?
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Hast du ne Ahnung was hier bis Mitte der 90iger Jahre alles möglich war. Heute zum Glück nicht mehr. @SusanneDanke Susanne. Sowas gab es hier auch. Nennt sich blos nicht so. Unsere Kleingartenanlage entstand z.B. durch die Sportler. Sie wollten ihre Familien in Sicherheit an einem schönen Ort wissen, während sie Fußball, Handball und anderes trainierten. Daher ist unser Vorsitzender kein Diktator - er nimmts sportlichMoin,ein Kleingarten ist ein Garten in einer Anlage, die die Anforderungen des BKleingG erfüllt. Dazu gehört auch die Gemeinnützigkeit. Ein Kleingartengelände kann also nicht Gewinne abwerfen. Solange sich die Kleingärtner an des BKleingG halten (1/3-Regelung, Gemeinnützigkeit, 24 m² Überdachung), ist das Gelände geschützt und der Verpächter (idR die Komune) hat es verdammt schwer, die Anlage zu entpachten. Ein einfacher Baumarktbau reicht nicht aus.Grüsse

Gruß Solanin
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Geschmack macht halt einsam.Außer ein paar Rahmenbedingungen sollte nicht sfestgelegt werden. Wer seine Almhütte in Ostfriesland haben möchte: bitte sehr. Ebenso wer im Hochgebirge ein Reetdach sein Eigen nennen will: auch toleriert.Sobald man dem Menschen freie Hand lässt, baut er seine Zwingburg mit Schießscharten neben der Retro-Fischerhütte des Nachbarn. Da hilft kein Baurecht. Aber hier geht es ja um etwas anderes. Wie weit geht die Toleranz gegenüber "Resteverwertung" und wo beginnt die Vermüllung der Umgebung. Da es auch hierzu keine scharfen Grenzen gibt schrieb ich "Diskussion". Leider ist das Ergebnis zu vermuten, da leider viele Menschen den Begriff "Vorstand" mit "Macht" gleichsetzen.Da in diesen Kleingartenanlagen hohe Hecken/Sichtschutzgehölze untersagt sein dürften, gereicht es nicht jedermann zur Freude, auf derartige "einfache Lösungen" blicken zu müssen. Viele hier stellenihre wunderschönen Gärten vor, die einen sehr gepflegten und ästhetischen Eindruck machen. Würde es diesen Gartenliebhabern gefallen, von zusammengezimmerten Gartenhütten umgeben zu sein?Ich habe das, nein, mein Problem, dass ein langes Gartenstück an einen ebenso langen Pferdestall grenzt, der aus diversen schrottigen Materialien zusammengestückelt ist. Leider haben ihn die bisherigen Stürme unbehelligt gelassen. Ich bemühe mich verzweifelt, Sträucher hochzuziehen, um den Blick auf diese Gammellandschaft zu mildern.Also??? WAS legt WER fest?
- Wiesentheo
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Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
Ja,nun wieder da.Ich möchte Gern noch einmal auf die Nadelgehölze zurückkommen.Wo finde ich irgendwelche bindenden Festlegungen zu Nadelgehölzen in KG.Suche schon eine ganze Weile.Ich lasse nun alle rausmachen zur Rückgabe bei einer Kündigung.Dabei ist mir eigendlich nun egal wer und wie.das stimmt schon,dass es jahrelang versäumt wurde und immer wieder gab es irgend welche Gründe,dass die Stehen blieben.Nun mache ich Ernst.Frank
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. - Umgedreht ist das schon schwieriger.
- Wiesentheo
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- Registriert: 23. Dez 2007, 18:38
Re:Ästhetikvorschriften im Kleingartenverein?
So ein Manster.Na,diesen Herbst gehts los.
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. - Umgedreht ist das schon schwieriger.