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Abhangpflege: Vermieter zuständig? (Gelesen 2214 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Abhangpflege: Vermieter zuständig?
Ich wollte mal wissen, ob diejenigen unter euch, die1. zur Miete wohnen2. in einem Hanghaus mit zugehörigem steilem Abhang leben(ich gebe zu, die Zielgruppe ist sicher sehr klein
)mir etwas sagen können über die rechtliche Verpflichtung,des Vermieters, den sehr steilen, nicht gesicherten Abhang am Ende des Gartens zur Straße hin zu pflegen.Unser Vermieter, der ein ganzes Stück weit weg lebt, schertsich nämlich überhaupt nicht darum. Es ist ihm egal, ob dieAckerkratzbeere wie wild wuchert, die Clematis sich überallhochrankt und die Bäume, vor allem ein riesiger Hollunder,quasi in den Himmel wachsen.Ich versuche zwar, das Chaos irgendwie zu bändigen, aberes braucht schon eine Motorsäge und Männerkraft, um demher zu werden.Kennt sich irgendjemand mit der Rechtslage ein bisschenaus?

- Nina
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Re:Abhangpflege: Vermieter zuständig?
Steht denn nichts in eurem Mietvertrag dazu?
Re:Abhangpflege: Vermieter zuständig?
Das kommt auf den Mietvertrag an.Wenn darin lediglich "Gartenbenutzung" steht, musst du nicht pflegen. Hast du die Gartenpflege jedoch übernommen, dann liegt sie bis zu einem gewissen Rahmen bei dir. Das muss aber nicht soweit gehen, dass du dir Geräte für diese Pflege anschaffen musst. Bäume beschnieden wird wohl kaum dazu gehören.
Re:Abhangpflege: Vermieter zuständig?
Der Vermieter muß seinen eigenen Garten (auch wenn darauf ein Mietshaus steht) nicht pflegen. Er hat aber eine Verkehrssicherungspflicht: sprich Bäume beschneiden bevor der Sturm sie umweht und jemand zu Schaden kommt, den Gehweg freihalten etc.
VG
Cordula
Cordula