News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten! | garten-pur unterstützen mit einer Spende oder über das Partnerprogramm!
Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt?? (Gelesen 6070 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Hallo Leute,ich habe vor mir (bei uns auf dem Land) ein 800m2 Gartengrundstück am Waldrand zu kaufen.Es sind so ne Art Kleingartenanlagen (ca. 15-20 Gärten a´400-1500m2), die aber laut Bauamt als Wald- und Wiesengrundstücke laufen. Bestandshütten die nach dem Krieg gebaut wurden, haben so ne Art Bestandsschutz und der Zaun darf wohl auch bleiben. Von seiten der Gemeinde gibt es wohl auch keine Probleme, aber evtl. von seiten des Kreisbauamtes oder untere Naturschutzbehörde. Der Gemeinde ist das egal, so lange da keiner ein Einfamilienhaus hinstellt, aber wenn andere Behörden wieder mal Zeit und Lust haben könnte es evtl. wieder mal geprüft werden. Seit ca. 12-13 Jahren ist wohl ruhe von den Ämtern, aber man weis halt nie. Bissel komische Sache halt.Der Kaufpreis des Grundstücks ist halt relativ günstig, da bisher total zugewildert.Ich würde gerne ein Holz-Geräteschuppen für Rasenmäher und einen "kleinen" Traktor (ca. 30PS - um die größe einordnen zu können) bauen. Ohne Fundament, eher ein Carport das zu ist, wegen Diebstahl... Ob eine Gerätehütte wohl erlaubt ist?? Wie ich Deutschland kenne wohl nicht. Da wir evtl. das Nachbargrundstück mit ebenfalls 800m2 dazukaufen wollen, wäre ein Traktor nicht schlecht, mit dem könnte ich dann die Wiese alle paar Wochen mulchen. Der Traktor hat also schon einen Zweck!Wollte diese mit Thuja-Hecken umpflanzen, dass man die nicht so sieht und teilweise Sichtschutz an die Grenze setzen. In den 90ern haben die Gartenbesitzer wohl eine Katalog übergeben, was gepflanzt werden darf. Der liegt mir aber nicht vor. Wohl eher heimisches Gehölz usw. – spricht hier was gegen Thuja??? Der Nachbar könnte sich ja z. B. auch daran stören. Höher wie 2Meter sollen die eh nicht wachsen, würde die so bei 1,80m halten…Bin auf Eure Antworten gespannt!GrussDennis
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Die Regelungen sind von Ort zu Ort verschieden. Also frag mal bei deiner Gemeinde, dem Kreisbauamt und der unteren Naturschutzbehörde nach. Und falls du einen Brunnen graben willst, auch gleich bei der entsprechenden Wasserbehörde.Nur da kannst du für deinen Fall gültige Auskünfte bekommen.Was die Thuja angeht, dazu sieh mal in den entsprechenden threads zu Grünbeton und Wachstumsunterschätzungen nach...
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Wenn es der Gemeinde egal ist, kann es u.U. von Vorteil sein, wegen des Schuppens nicht zu fragen.
Allerdings würde ich in dem Fall nicht zu viel Geld investieren. Man weiß nie, was passiert, wenn sich der Nachbar beschwert. Eine Thuja-Hecke kann die Geduld der ortsansässigen Naturschützer überstrapazieren. Mit einer Wildgehölzhecke hat man dagegen ein gutes Argument für die naturnahe Nutzung des Grundstückes.

„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Staudo leigt da m.E. voll richtig: "Wer viel fragt, geht viel irr ... "
(meine Omma, ist aber irgendwas klassisches). Das Problem bei den Wildgehölzhecken ist, daß sie, um einigermaßen "blickdicht" zu werden, doppelt so tief (=breit) gepflanzt werden müssen. Dürfte aber bei der Fläche kein Problem sein. W/ Brunnen: wenn du im Netz nichts findest: Anruf bei der unteren Wasserbehörde (Kreisbene) reicht i.d.R., zumindest ist es bei uns in Hessen so. Maximal besteht Anzeigepflicht, genehmigungspflichtig sind die Dinger im Privatbereich nicht mehr, es sei denn, du liegst in einem Wassereinzugsgebiet etc. (diese komischen blauen Schilder mit dem orangefarbenen Tankwagen).Ansonsten, es muß ja nicht gleich alles auf einmal sein (Hecke, Schuppen, ...) Rom ist ja auch nicht an einem Tag ... ;)Gruß und viel Erfolg,Groundhog

Allgemein: es steht doch schlimm um Anstand, Werte und Benimm !
- Zuccalmaglio
- Beiträge: 2831
- Registriert: 27. Jan 2005, 19:55
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
dennis99, falls du in NRW wohnst und die Fläche im Landschutzgebiet liegt, hast du schlechte Karten.Selbst nur 50 m vom letzten Haus der Siedllung entfernt und 3 m hinterder Grenze zum Landschaftsschutz haben sie mir noch nicht einmal einen Geräteschuppen der üblichen 2,5 x 3m genehmigt bzw. im Fall der Zuwiderhandlung mit Zwangsmaßnahmen gedroht.Leider hat mir dann auch mein Anwalt die Richtigkeit dieser Rechtslage erläutern müssen.Mit dem "Bestandsschutz" ist das so eine Sache. Solange die Behörden so etwas dulden hast du Glück. Wenn es hart auf hart kommt, hast du, wenn ich mich richtig erinnere, juristisch schlechte Karten.Mit Thuja und Traktor wäre ich vorsichtig. Wie Staudo schon sagt, weckt Thuja die Emtotionen.Das gilt auch für den Traktor. Behörden, die von der verfallenden Hütte über Handwerkszeug bis zum Rasenmäher noch duldsam hinwegsehen, könnten beim Traktor hellhörig werden weg. ÖL, Diesel etc.
Tschöh mit ö
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Kann ins Auge gehen.In meiner unmittelbaren Nachbarschaft hat jemand den Unmut der Unteren Naturschutzbehörde erregt und darf jetzt für viel Geld einige Gartenhüttchen abreißen, damit er einen gehörigen Abstand zu einem Bachlauf wieder herstellt.
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Bussen kanns auch noch geben bei illegalem Bauen.Such für den Traktor doch eine Garage in der Nähe.
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Deshalb: billig bauen, guten Willen zeigen (Wildgehölzhecke), ruhig verhalten.Buden an einen Bachlauf zu bauen ist freilich auch sehr, sehr provozierend.In meiner unmittelbaren Nachbarschaft hat jemand den Unmut der Unteren Naturschutzbehörde erregt und darf jetzt für viel Geld einige Gartenhüttchen abreißen, damit er einen gehörigen Abstand zu einem Bachlauf wieder herstellt.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Thuja und Hütte auf Wiesengrundstück erlaubt??
Es kommt halt darauf an, wie pingelig so manche Naturschützer sind. Da soll es welche geben, die korrekter als Briefmarkensammler sind.