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Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch (Gelesen 44631 mal)

Hier bist du richtig, wenn du nicht genau weißt, wohin mit deiner Frage oder deinem Thema!

Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

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bristlecone

Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

bristlecone » Antwort #90 am:

Ich habe Dein Post an den bestehenden Thread angehängt.Ob es inzwischen neue juristische Erkenntnisse zu Beseitigungsansprüchen gibt?
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_felicia
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

_felicia » Antwort #91 am:

aus Erfahrung kann ich nur sagen, daß der Knöterich auf Glyphosphat noch nicht mal reagiert hat - stärkere Mittel sind nicht zugelassen (soweit ich weiß). Ich würde sagen - Wurzelsperre ist die einzige Möglichkeit, wenn er nicht zu tief dafür wurzelt. Wie tief kann er denn wurzeln? Das weiß ich jetzt nicht mit Sicherheit.Gruß _felicia
...ist es nicht ein schöner Tag?
lemo

Re:Keule oder dulden?

lemo » Antwort #92 am:

ob ich ggf. einen Beseitigungsanspruch habe.
Angenommen, es kommt raus, dass du - wegen übermässiger Einwirkung - einen solchen Anspruch hast.Würde das im Verhältnis zum Nachbarn was verbessern? Er ist ja an sich jetzt schon einsichtig, verschleppt die Sache aber durch seine wohl mehr oder weniger absichlich trottelige Art. Wie würdest du ein vielleicht mühsam erstrittenes Urteil gegen ihn durchsetzen (lassen)?Könnte das Problem ev. durch eine gemeinsam oder sonst halt durch dich auf der Grenze eingebaute Rizomsperre nicht mit weniger Aufwand und Ärger gelöst werden?
zwerggarten

Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

zwerggarten » Antwort #93 am:

enteignen! entmündigen! zwangsverwalten! 8) ;)
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Violatricolor
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

Violatricolor » Antwort #94 am:

dass bei mir hinter dem Zaun auch dieser Staudenknöterich wild wuchert
Wie heisst denn dieser Knöterich? Ich wüsste gern seinen lateinischen Namen, da es ja soviele Sorten von ihm gibt.LGViolatricolor
bristlecone

Re:Keule oder dulden?

bristlecone » Antwort #95 am:

Ein Nachbar ... hat in seinem Garten vor vielen Jahren Fallopia japonica (= Japanischer Staudenknöterich) angepflanzt...
Lemo spricht einen wichtigen Punkt an: Wie willst Du so einen Anspruch, so es ihn denn geben sollte, durchsetzen? Auf dem Rechtsweg? Letztendlich mit erst angedrohter und dann vollstreckter Zwangsbeseitigung des Knöterichs auf dem Nachbargrundstück? Doch wohl eher nicht, oder? Ich seh da eigentlich nur die Möglichkeit, noch rechtzeitig an der Grundstücksgrenze eine solide Rhizomsprerre zu errichten.Ich würde mich a) erkundigen (Anwaltskammer?), wo es in deiner Nähe einen Rechtsanwalt gibt, der im Nachbarschaftsrecht kompetent ist. Dann würde ich mich beraten lassen, was es für Möglichkeiten gibt. (Lass uns das Ergebnis bitte wissen). Dann, wenn es einen Anspruch auf Verschonung deines Grundstücks vor derartigen "Einwirkungen" gibt, die vom Nachbars Grundstück ausgehen, würde ich mit dem Nachbar sprechen und ihm mitteilen, dass ich eine Rhizomsperre an der Grenze setzen lassen werde und ihm vorschlagen/unterbreiten, sich die Kosten zu teilen. Wenn er darauf nicht eingeht, kannst Du ihm die möglichen Konsequenzen aufzeigen.
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fars
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Re:Keule oder dulden?

fars » Antwort #96 am:

ob ich ggf. einen Beseitigungsanspruch habe.
Angenommen, es kommt raus, dass du - wegen übermässiger Einwirkung - einen solchen Anspruch hast.Würde das im Verhältnis zum Nachbarn was verbessern? Er ist ja an sich jetzt schon einsichtig, verschleppt die Sache aber durch seine wohl mehr oder weniger absichlich trottelige Art. Wie würdest du ein vielleicht mühsam erstrittenes Urteil gegen ihn durchsetzen (lassen)?Könnte das Problem ev. durch eine gemeinsam oder sonst halt durch dich auf der Grenze eingebaute Rizomsperre nicht mit weniger Aufwand und Ärger gelöst werden?
Ich habe noch keine Lösung, könnte mir aber vorstellen, dass ich selbst aktiv werde, wenn dieser Beseitigungsanspruch besteht. Der Nachbar ist ja nicht unwillig, sondern nur "faul". Es würde für ihn Arbeit bedeuten, wenn er etwas tatsächlich Effektives unternehmen müsste.Mit einem Beseitigungsanspruch könnte ich - selbstredend zu seinen Lasten - jemanden damit beauftragen, eine wirksame Wurzelsperre (keine Ahnung, wie tief) z.B. in Form einer schmalen Betonwand (ist schnell gegossen, aber bei unserem steinigen Boden weniger schnell ausgeschachtet) zu verbauen. Mit dem anwaltlichen Papier könnte ich dann ein wenig wedeln und seine Zahlungswilligkeit fördern.
lemo

Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

lemo » Antwort #97 am:

Ich denke, zurzeit besteht das Problem noch darin, dass auf deinem Grundstück noch keine Jungknöteriche aufgetaucht sind und du noch keinen Schaden hast. Gleichzeitig willst du ja den Eintritt auch des blossen Anfangs eines solchen verständlicherweise vermeiden. Insgesamt eine etwas ärgerliche Situation. Hier in der Schweiz muss man gemäss mehreren Urteilen (Unkraut-)Samenflug vom Nachbargrundstück dulden. Dein Fall ist noch nicht mal soweit, erst die Rhizome stossen unterirdisch in deine Richtung vor.
bristlecone

Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

bristlecone » Antwort #98 am:

Fars: Da haben sich unsere Posts jetzt überschnitten. Ich sehe, du denkst in eine ähnliche Richtung. Erst sehen, was möglich wäre, damit man ggf. nicht nur heiße Luft produziert, wenn der Nachbar untätig bleibt.Lemo: Eben dass ist ja die interessante Frage, über die mehr zu erfahren ein Anwaltbesuch lohnen dürfte: Samenanflug ist ja schon etwas Anderes als ein Vordringen von Wurzeln oder Rhizomen übers Erdreich. Mal angenommen, Nachbars Pflanzen wachsen in meine Regenwasserabflüsse oder heben meine Terrasse an - wer kommt dann für den Schaden auf?
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fars
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

fars » Antwort #99 am:

Klar, der "Schadensfall" (= auftauchen des ersten Knöterichs auf meinem Grundstück) muss bei strenger Auslegung erst eingetreten sein.Die Frage aber ist, ob ich die Invasion dulden muss. M.W. gibt es bei Bäumen den Anspruch, dass schädigende Wurzeln, die über die Grundstücksgrenze hinauswachsen, gekappt werden dürfen. Die Gerichte urteilen inzwischen wohl anders, wenn der Baum dadurch im Bestand gefährdet ist (ökologisches Prinzip: Erhalt des Baumes). Habe Zweifel, ob das auf Fallopia anzuwenden ist.
we-went-to-goe

Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

we-went-to-goe » Antwort #100 am:

... es muss aber doch ein Herbizid geben, dass mit dem Knoeterich fertig wird - und ich finde es auch wichtig das hier zu erwaehnen, da es bereits Bestaende gibt, die in Naturparks ausbuechsen und sonst manch einer mit den Schultern zuckt nach dem Motto: Konnt ja eh nix machen.In Bayern wurde ein Haus abgerissen und im Zuge dessen kam auch zu Tage, dass es dort einen geschlossenen Bestand Staudenknoeterich hatte. Da wurde gespritzt und der Knoeterich ist tatsaechlich in die Knie gegangen. Nun war das Grundstueck anschliessend an landwirtschaftliche Flaeche, sprich, ob die ein Herbizid verwendet haben, wo der Laie nicht dran kommt und der Landwirt gespritzt hat - das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber auf jeden Fall ist moeglich dem ganzen Herr zu werden.Viele GruesseSabine
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Lilia
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

Lilia » Antwort #101 am:

Hier geht alles so schnell mit den Antworten!Meine Idee wäre gewesen, statt Anwälte zu bemühen und nur zu reden, einfach zu handeln. Mit dem Spaten in der Hand freundlich klingeln und den Urwald selber roden.
lemo

Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

lemo » Antwort #102 am:

@lilia: Dazu wird fars schlicht die Lust fehlen... ;DWenns schon ein Urteil gäb, wär das natürlich praktisch. Ich weiss es leider nicht.Wenns keins gibt, würd ich an fars' Stelle eben einfach behaupten, einen Beseitigungsanspruch zu haben ab dem Zeitpunkt, wo die Rhizome die Grenze durchwachsen. Oft ist es besser, erst mal nach gesundem Menschenverstand einen Standpunkt zu vertreten. Juristische Argumente müssen ja dann ohnehin auf die allfällige Reaktion des Nachbarn Bezug nehmen. Dann muss also er ein Urteil finden, das seine Position stützt.
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Ulli
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Re:Nachbarrecht hier: Beseitigungsanspruch

Ulli » Antwort #103 am:

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Violatricolor
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Re:Keule oder dulden?

Violatricolor » Antwort #104 am:

Ein Nachbar ... hat in seinem Garten vor vielen Jahren Fallopia japonica (= Japanischer Staudenknöterich) angepflanzt...
Und überall ist es immer derselbe?? Ich sehe auch den Namen Polygonum cuspidatum.Abgesehen davon habe ich in einem anderen Forum folgende ökologische Lösung zur Ausrottung von diesem Knöterich gefunden:- man warte auf den Zeitpunkt der Welke- dann reisst man ihn aus und befördert diesen Abfall in Plastiksäcke (ökologisch ???), die man eingräbt.-Danach wird diese Stelle mehrmals mit kochendem Salzwasser begossen. Vielleicht wiederholt man diese Prozedur auch öfter an mehreren Tagen, ich weiss es nicht. Auf jeden Fall hat ein Dorf sich so von diesen Dingern erlösen können.Ein anderer Ratschlag war, gleich davor Brennessel zu pflanzen. In zwei Jahren wäre dann nichts mehr von dem Knöterich übrig. Ja, aber ....., Brennessel ist ja auch schwer zu säubern, finde ich wenigstens. ::)Also, vielleicht ist dieser Nachbar ja gewillt, die Ärmel hochzukrempeln, und gemeinsam macht Ihr dann mit Euren Kindern, Enkeln oder auch mit Freunden ein heiteres Knöterich-Fest? Gemeinsam geht's doch immer besser!Viel Erfolg!LGViolatricolor
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