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Abmahnung - Pachtgarten (Gelesen 34496 mal)

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Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR

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Doris66
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Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 »

Ich hätte gern mal einen Rat, wie ich mich denn nun richtig verhalte. Mitte April habe ich einen Garten übernommen der eine totale Unkrautwüste war, der Pachtvertrag begann 1. Mai. Da hab ich nun schon sehr viel Zeit investiert um das Unkraut zu beseitigen, der vordere Teil sieht auch schon recht ansprechend gut aus. Bereits aber bei der Übergabe des Gartens kam uns der Vorstand etwas schnippig, er hätte so einiges negatives über meine Kids gehört. Wo ich das Gefühl hatte als ob er uns nun doch nicht den Garten geben wollte. Anfang Juni fing er mich ab dass ich angemahnt werde., weil wir nichts tun würden. Diese Mahnung bekamen wir dann mitte Juni. Wir habe seitdem auch weiterhin fleissig geackert. Ebenfalls habe ich das Unkraut vor dem Garten, und an den angrenzten Gärten entfernt. Heute kam nun die 2 Mahnung ins Haus mit der Aufforderung bis 1.8 alles Unkraut zu entfernen, ansonsten wird uns gekündigt zum 30.11.09.Beim ersten Gepräch als wir uns den Garten angeschaut hatten, sagte er selber dass wir uns bemühen sollen, aber es niemals in paar Wochen zu schaffen ist. Nun aber hab ich das Gefühl dass er irgendeinen Grund sucht um mich rauszuschmeissen. Ich bin ehrlich dass ist derzeit absolut nicht motivierend, da noch weiterzuarbeiten, wenn man weiss er versucht alles um einen zu kündigen. Mit den Gartennachbarn selber kommen wir gut aus und ich glaub, der hätte schon längst was gesagt, wenn er mit unseren bisherigen Arbeiit unzufrieden wäre.Wie also können wir uns nun verhalten, ich sehe im Moment wenig Chance den Vorstandschef anzusprechen.
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fars
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Re:Abmahnung

fars » Antwort #1 am:

Der Vorstand setzt sich vermutlich aus ehemaligen Blockwarten zusammen. Gebt einem Deutschen eine Satzung oder ein Regelwerk und das Unheil nimmt seinen Lauf.Da du eine schriftliche Mahnung bekommen hast, würde ich schriftlich antworten: Du seiest bemüht, aber kurzfristig sei der Wunsch des Vorstands nicht umzusetzen.
zwerggarten

Re:Abmahnung

zwerggarten » Antwort #2 am:

ui, doris66,das hört sich aber überhaupt nicht gut an! verstehe ich dich richtig, dass du einen kleingarten nach bundeskleingartengesetz gepachtet hast oder ist das eine andere form von pachtgarten? was steht in deinem pachtvertrag/ der satzung des gartenvereins zum thema abmahnung und kündigung?bei unserer kleingartenkolonie ist es üblich, "den neuen" hinweise, anregungen und ggf. auch mal anstöße zu geben, bei so harten bandagen wie abmahnung oder kündigung haben die neuen pächter aber allgemein einen einjährigen "welpenstatus" zum eingewöhnen. nicht immer allerdings funktioniert das mit dem eingewöhnen, manche tun sich sehr schwer damit, sich den welpenstatus wieder abzugewöhnen, vielleicht gibt es deshalb so etwas nicht bei euch...aber da du ja selbst sagst, dass du dich abmühst gegen das unkraut, kann ich deinen vorstand nicht verstehen. ???
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Doris66
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 » Antwort #3 am:

hallo zwerggarten, ja der pachtvertrag basiert auf das bundeskleingartengesetz, gegen hinweise, anregungen, tipps usw... hätte ich absolut nichts und würde diese gern auch dann annehmen, nur im moment frage ich mich hat es sinn weiter zumachen?
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hhi
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

hhi » Antwort #4 am:

hallo, doris,ich wäre da dann doch so frech, dass ich schriftlich antworten würde, ungefähr mit folgenden worten:"Sehr geehrter Herr xy,vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.09. Ich freue mich, dass Sie sich an das Gespräch erinnern, welches wir führten, als wir den Garten besichtigt haben. Sie sagten damals sehr weise, dass das Unterfangen "Unkrautentfernung" ein längerwieriges sein könnte.Wie recht Sie doch mit dieser Vermutung hatten.Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass wir trotz Ihrer Voraussagen schon ein ganzes Stück weiter gekommen sind, als wir uns das im Rahmen unserer Möglichkeiten erhofft hatten.Aus Erfahrung wissen Sie sicherlich, dass die Verwendung von Unkrautvernichtern nicht das Optimalste ist, und so sind wir sehr stolz, doch schon eine ganze Menge vom Unkraut einfach durch unserer Hände Arbeit entfernt zu haben.Ihr Schreiben nun hat uns sehr erfreut, sehen wir doch, dass Sie weiter rege Anteil an der Entwicklung vom Dschungel zum Garten nehmen. Gerade Sie als Vorstand verfügen doch bestimmt über das nötige Know-How, damit wir schneller mit der Arbeit vorankommen und unser Garten so bald als möglich Ihnen und unseren gemeinsamen Mit-Gärtnern für ein zünftiges "Willkommens-Barbecue" herausgeputzt ist.Vielen Dank für den Ansporn, das Mutmachen und das freundliche Entgegenkommen.Mit freundlichen Grüßen,Doris".... öhm, ja ... ;D :P ;Dherzliche grüßeheike
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Buchsini
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Buchsini » Antwort #5 am:

Hallo,das ist ja so richtig ironisch...... zum Totlachen schön.Man sollte es wirklich so machen, denn wenn das Konsortium den Garten wegnehmen will, dann tun die das sowieso. Also warum nicht ein bisschen keck heraus sein. Frechheit siegt!Schöner Text.LGBuchsini
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*Falk*
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

*Falk* » Antwort #6 am:

;D
Bin im Garten.
Falk
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pearl
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Weinbauklima im Neckartal

Re:Abmahnung - Pachtgarten

pearl » Antwort #7 am:

der Text ist hervorragend, ich würde ihn so abschicken und mir dann eine andere Möglichkeit zum Gärtnern suchen.Mit d i e s e n Leuten wird man niemals glücklich! Auf Dauer. Man kann vor ihnen nur die Flucht ergreifen. fars hat es schon gesagt. Blockwart und Regelwerke in Deutschen Händen! Da muss automatisch der Fluchtinstinkt wirksam werden.
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Gartenlady
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Gartenlady » Antwort #8 am:

Aber es fällt schwer, wenn man schon so viel Arbeit reingesteckt hat ::)
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hhi
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

hhi » Antwort #9 am:

hi,danke für euer lob. in einem abschnitt ist allerdings ein fehler. müßte heißen:"Gerade Sie als Vorstand verfügen doch bestimmt über das nötige Know-How, damit wir schneller mit der Arbeit vorankommen und unser Garten so bald als möglich für Sie und unsere gemeinsamen Mit-Gärtner für ein zünftiges "Willkommens-Barbecue" zur Verfügung steht."ich seh es wie fars. wenn das schon so anfängt, dann kann man es eigentlich gleich knicken. man sollte aber dem vorstand die freude nehmen, die er hätte, wüßte er, wie sehr er verletzt.grußheike
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Doris66
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 » Antwort #10 am:

ich sag erstmal an alle danke die hier reagiert haben, besonders sag ich an heike danke dieses schreiben werde ich auf alle fälle machen und dann überlege ich was wir tun werden...im moment bin ich nur mächtig frustriert, weil ja schon einiges an arbeit reingesteckt hab und ich ungern so schnell aufgebe, aber wiederum denk ich mal wenn solcher sinnloser kleinkrieg losgeht wird man nicht unbedingt glücklich der vorstand ist übrigens spitze, diese mahnung besteht aus 5 zeilen mit 9 rechtschreibfehlern versehen ;D
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Susanne
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Susanne » Antwort #11 am:

Man sollte es wirklich so machen, denn wenn das Konsortium den Garten wegnehmen will, dann tun die das sowieso.
Das ist grundfalsch. Auch Kleingärten sind keine rechtsfreien Räume, wo ein Vorstand nach Gutsherrenart Terror schieben kann.Tatsächlich muß euch der Verpächter einen schweren, wiederholten Verstoß gegen die Kleingartenordnung nachweisen. Und es muß jedesmal der gleiche Verstoß sein. Da genügt es nicht, dreimal zu schreiben, daß in eurem Garten Unkraut wächst. Nach Bundeskleingartengesetz seid ihr außerdem zu ökologischem Gärtnern verpflichtet, das heiß, eine gewisse Menge einheimischer Wildkräuter sind durchaus erwünscht. Offensichtlich scheint dieser einzelne Herr (wo ist eigentlich der Rest vom Vorstand?) aber zu versuchen, euch mit der Einschüchterungsmethode rauszugraulen, aus welchem Grund auch immer.Tatsache ist, solange euer Verein keine Warteliste hat, gibt es fast keine Möglichkeit, einen Pächter loszuwerden. Der Verpächter kann euch zwar kündigen, aber er kriegt euch vor der Neuverpachtung nicht aus dem Garten... In den meisten Gartenordnungen steht nämlich, daß der Garten bis zur Neuverpachtung vom alten Pächter weiter gepflegt werden sollte...Heikes Brief ist lustig, genügt deshalb aber nicht. Ihr müßt schon korrekt Einspruch gegen die Abmahnung erheben, um eure Rechte zu wahren. Ganz sachlich, klar und deutlich. Wenn dieser Vorstandstyp vom durchschnittlichen Großmaultyp ist (durchgeknallter Angstbeißer), dann wird er danach möglicherweise kleinlaut einlenken.Am besten schließt ihr euch mit dem Stadtverband oder dem Landesverband kurz und laßt euch beraten. Außerdem würde ich mir mal die restlichen Vorstandsmitglieder zur Brust nehmen, ob sie überhaupt hinter den Briefen stehen oder möglichweise davon gar nichts wissen...
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Gartenlady » Antwort #12 am:

Das Problem ist doch wohl, dass es noch keinen Pachtvertrag gibt, so habe ich das jedenfalls verstanden.
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Doris66
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 » Antwort #13 am:

doch den pachtvertrag gibt es seit 1.mai, hatte es auch in meinen anfangsthread geschrieben
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Susanne
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Susanne » Antwort #14 am:

Wenn weder Pachtvertrag noch Gartenordnung übergeben wurden, die Schätzsumme aber bereits bezahlt wurde, gilt die für den Pächter günstigste Regelung...Das heißt, an eine Gartenordnung, die man nicht kennt, braucht man sich auch nicht zu halten.
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
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