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Abmahnung - Pachtgarten (Gelesen 34547 mal)

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freitagsfish
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

freitagsfish » Antwort #60 am:

das ganze klingt für mich immer mehr nach schweren versäumnissen bei der übergabe. und das in kombination mit einem offenbar feudalistisch agierenden oberhäuptling. in solchen situationen hilft es in deutschland wirklich, sich auf die regularien zu berufen. ist man irgendwo mitglied, hat man auch rechte, und auch das recht, die organisationsstruktur des vereins zu nutzen. aufregung schadet, nüchterne inanspruchnahme der regeln des vereins/der vereinigung/des verbands/der partei blablabla - hilft!
Banane

Re:Abmahnung - Pachtgarten

Banane » Antwort #61 am:

Wieso habe ich eigentlich ständig das Gefühl, als würden ganz wesentliche Aspekte dieses Falles noch nicht "auf dem Tisch liegen"?Täuschung oder Vorurteil?Banane
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oile
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

oile » Antwort #62 am:

Täuschung oder Vorurteil?
??? Unterstellung?
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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Doris66
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 » Antwort #63 am:

Wieso habe ich eigentlich ständig das Gefühl, als würden ganz wesentliche Aspekte dieses Falles noch nicht "auf dem Tisch liegen"?Täuschung oder Vorurteil?Banane
Welche Aspekte liegen deiner Meinung da noch nicht auf den Tisch?
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Wiesentheo
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Wiesentheo » Antwort #64 am:

Ich möchte nichts unterstellen oder so und auch nicht mit Vorurteilen schreiben,aber irgendwier ist da was komisch bei der ganzen Angelegenheit.Ich kann und werde mir auch nicht vorstellen,dass so ein Vorstand handelt.Das wäre ja gegen alle Regeln der Kunst.Zumal der Vorstand davon ausgehen muß,dass es rechtliche Schritte geben kann.Nennt mir einen Verein,bzw Vorsand,der sich auf so was einläßt.Auch kenne ich keinen Vorstand,der so vorgeht.Das ist nichts gegen Doris,aber als Vorstand kann ich doch nicht so eine Abmahnung und so weiter ausstellen.Was ist da los?????????????????????????????????????So.
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Gänselieschen
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Gänselieschen » Antwort #65 am:

@ Doris,ich würde hier garnicht so lange rumfackeln.Du hast was Schriftliches - weißt nicht ob mit oder ohne Zustimmung des ganzen Vorstandes.Warum tust Du nicht einfach was?? Ein kurzes Schreiben dazu, quasi als Widerspruch, dann hast Du erstmal das getan, was nötig ist, falls der Tanz weitergeht. Ggf. sind trotzdem Fristen am Laufen. So ist es einfacher. Frist verkackt - Pech jehabt!!!!!!!!!!!!Dann suchst Du Dir den "Restvorstand" und stellst wen Du auch ranbekommen hast zur Rede. Gehe das doch einfach mal offensiv an. Sprich Deine Gartennachbarn an, mit denen Du ja kannst, ob Sie ne Satzung haben... Klingt alles bischen Du bist hier die Beleidigte - der Typ spinnt doch total.lass Dich bloß nicht ins Bockshorn jagen, diese Abmahnung ist inhaltlich mit Sicherheit nicht haltbar. Vielleicht probiert der das nur, weil er noch einen anderen Kandidaten hat, dem er was versprochen hat oder so.Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.Viel Spaß im Garten und bleib dran.L.'G.Gänselieschen
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Groundhog
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Groundhog » Antwort #66 am:

Hi,ich kann Gänselieschen da nur beipflichten: schriftlich widersprechen !M.E. ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes allerdings nicht nötig, wenn jedesmal sieben Unterschriften drunter stehen müßten, wäre das nicht praktikabel. Einer kann also allein. Das müßte aber in der Satzung stehen.Ganz astrein kommt mir aber die ganze Sache auch nicht vor, kein Vereinsvorstand (außer mit "gequetschtem Hirn" ! ;D Klasse ! :D ) verzapft so einen Unsinn.Dranbleiben !Gruß, Groundhog
Allgemein: es steht doch schlimm um Anstand, Werte und Benimm !
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Wiesentheo
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Wiesentheo » Antwort #67 am:

unter einen Pachtvertrag müssen zwei Unterschriften stehen,damit er Gerichtsstand hat
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. -  Umgedreht ist das schon schwieriger.
soso

Re:Abmahnung - Pachtgarten

soso » Antwort #68 am:

selbst Grundbesitzer haben Nachbarschaftsprobleme(es gibt halt solche und solche) ;)aber wenn ich nachvollziehe - von mitte April bis Anfang Juniist das Unkraut nicht mal sichtbar ( zumindest oberflächlich ) entfernt?hast du einen großen Park gepachtet?ein Schrebergarten ist leider nicht nur ein Wochenendgrundstück und bedarf Arbeit und Pflege -wer in 6Wochen das Unkrautproblem nicht lösen kann ist meiner Meinung nach überfordert.Bis 1. August kannst du doch zeigen, daß du es nicht bist ...(also in die Hände gespuckt und das problemchen löst sich von selbst)zumal du ja die beste Pflanzzeit schon verstreichen ließest ...nichts für ungut - aber es gibt immer 2 Seiten und einen Kompromißhzl.
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fars
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

fars » Antwort #69 am:

Muss nicht. Es kommt auf die Satzung an. Und vor Gericht sind wir, d.h. Doris, ja noch lange nicht.Es geht doch ohnehin nicht um einen juristischen Tatbestand. Noch nicht. Sondern dass offenbar ein (unerwünschtes?) Vereinsmitglied aus den hier genannten Gründen, die in unseren Augen nichtig sind, an den Pranger gestellt werden soll. Dazu genügt ein übelwollender Vorstand und mehrere abtauchende/wegschauende Vorstände nach dem Motta: "Dann mach mal..." Mündliche Beschwerden bei anderen Vorständen enden bei dem bekannten Krähenprinzip.Schriftlich antworten ist die vorerst einzig empfehlenswerte Reaktionsweise (s. #1)
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Doris66
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 » Antwort #70 am:

selbst Grundbesitzer haben Nachbarschaftsprobleme(es gibt halt solche und solche) ;)aber wenn ich nachvollziehe - von mitte April bis Anfang Juniist das Unkraut nicht mal sichtbar ( zumindest oberflächlich ) entfernt
doch es ist mehr als sichtbar entfernt, der vordere teil sieht schon recht ansprechend aus und hinten hab ich das grosse bereits entfernt
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Doris66
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 » Antwort #71 am:

unter einen Pachtvertrag müssen zwei Unterschriften stehen,damit er Gerichtsstand hat
eine unterschrift nur, extra nochmal geschaut hab
soso

Re:Abmahnung - Pachtgarten

soso » Antwort #72 am:

dann würde ich in der von fars angeratenen schriftlichenStellungsname eine Gartenbegehung erbeten,zum abgleichen der evtl. unterschiedlichen Auffassungen ...dann werdet ihr sicher noch Freunde.(es hört sich für mich eher wie ein Problemchen -der kann mich eh nicht riechen- an
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Doris66
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Doris66 » Antwort #73 am:

so als ich hab nun schriftlich widerspruch eingelegt
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Gänselieschen
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

Gänselieschen » Antwort #74 am:

... und dann kannst Du beruhigt in den Feierabend gehen.Meine Eltern haben mal ein sehr verwildertes Grundstück übernommen, als Nicht-Gärtner. Das waren allerdings 800 m2 voll Goldrute, Brennnessel, Flieder, Schneebeeren... Das hat sicher nicht nur eine Saison gedauert, bis es ein Garten war.Vernünftig wäre aus meiner Sicht, einem Neugärtner eine Saison zu geben, bis man nachschaut und ggf. abmahnt.Es kann auch mal was dazwischen kommen und man kann mal ein paar Wochen nicht in den Garten, selbst krank, Kind krank, Sch...wetter, Beruf. Dafür muss man sich doch wohl nicht sofort beim Vorstand rechtfertigen. Soviel Zeit muss sein.In sechs Wochen "Unkraut weg" scheint mir bischen hart. Das wächst auch nach, wenn man darin nicht so firm ist. Der gute Wille zählt und der ist ja wohl bei Doris - wie sie selbst schreibt - sehr wohl für alle zu sehen.Das wird sich alles klären, halte uns aber auf dem Laufenden, wenn wir schon so mitfiebern ;)L.G.
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