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Abmahnung - Pachtgarten (Gelesen 34504 mal)
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Re:Abmahnung - Pachtgarten
Wenn der Pachtvertrag tatsächlich mit nur einer Unterschrift gar nicht gültig ist, drängt sich mir immer mehr der Verdacht auf, dass hier eine Dumme gesucht wurde, die den Garten in Ordnung bringt und dann rausgeschmissen wird für gute Bekannte, die nicht so viel Mühe mit einem verwilderten Garten haben sollen.
Re:Abmahnung - Pachtgarten
wenn das tatsächlich so sein sollte, wird "die dumme" sich das dank pur-unterstützung hoffentlich nicht gefallen lassen! 

Re:Abmahnung - Pachtgarten
Halte durch, Doris ! Schaff Dir Deine kleine Oase, sie ist es wert. Wäre doch himmelschreiend, wenn Du Dir die Arbeit gemacht hast, dann alles hinwirfst und der nächste hat den Nutzen ...Ich würde den Gartenzwerg ansprechen, stinkhöflich, sch...freundlich, begeistert über die tolle Gartenanlage schleimen und tieftraurig um Rat fragen, wie das besser gemacht werden könnte. Diese Art von Knilchen weicht bei so einer Schleimerei manchmal auf wie Butter ... :-)Nochmal: Halte durch Doris !Ich hoffe es gibt ein paar Beerensträucher und Bäumchen mit Früchten, die Dir den Ärger aktuell versüßen.GrußTraudi
Re:Abmahnung - Pachtgarten
Das wäre bei einem Kleingarten nach Bundeskleingartengesetz dermaßen was von illegal, daß der Verein dafür massiv auf die Mütze bekäme, sogar zu Entschädigungszahlungen über den gezahlen Gartenwert hinaus verdonnert werden könnte.Ich wiederhole noch mal meine Frage an Doris: Ist das ein städtischer Kleingarten?Wenn der Pachtvertrag tatsächlich mit nur einer Unterschrift gar nicht gültig ist, drängt sich mir immer mehr der Verdacht auf, dass hier eine Dumme gesucht wurde, die den Garten in Ordnung bringt und dann rausgeschmissen wird für gute Bekannte, die nicht so viel Mühe mit einem verwilderten Garten haben sollen.
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Abmahnung - Pachtgarten
Illegal?Dieser Verein hier kennt durchaus Alleinbefugnisse (2. Absatz ff):http://www.kleingartenkolonie-gruene-aue.de/der_vorstand.htm
Re:Abmahnung - Pachtgarten
redet ihr vielleicht aneinander vorbei?nach meiner auffassung benötigt der vertrag für sein zustandekommen zwei willensbekundungen/unterschriften: eine des/der pächter/in, eine des/der verpächter/in.nicht notwendig sind m.e. zwei unterschriften von verpächter/innenseite.
Re:Abmahnung - Pachtgarten
Du hast völlig Recht, Zwerggarten.Aber möglicherweise bedarf die Verpachtung eines Gartens der Zustimmung des Vereins(vorstandes). Wer ist denn eigentlich der "Verpächter"? Die Stadt/Kommune?Bei der Gelegenheit:"§ 3 MitgliedschaftJede unbescholtene Person, die einen Garten bewirtschaftet oder den Zweck und die Aufgaben des Vereins fördert, kann Mitglied werden. Die Aufnahme ist schriftlich beim Verein zu beantragen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Vorstand.Im Falle einer Ablehnung sind Gründe nicht anzugeben. Sie bedeutet in keinem Falle ein Werturteil über einen Antragsteller...."Ja, wo sind wir denn???? Effie Briest hätte wohl vergeblich einen Antrag gestellt.http://www.garten-kaltental.de/satzung.htm
Re:Abmahnung - Pachtgarten
im land berlin ist es bei kleingärten auf landeseigenen flächen so: die berliner bezirke als grundstückseigentümer sind verpächter, die verschiedenen bezirksverbände der kleingärtner pächter. bezirke und bezirksverbände schließen zwischenpachtverträge. die bezirksverbände organisieren sich aus den verschiedenen kleingartenvereinen in ihrem einzugsgebiet und schließen dann unterpachtverträge für die konkreten parzellen mit neuen gartenfreunden ab. im regelfall wird die passende vereinsmitgliedschaft dabei mitbegründet oder diese liegt schon vor. sicherlich agiert der bezirksverband bei der verpachtung von kleingärten eines vereins nicht gegen das votum des jeweiligen vereinsvorstands, der vereinsvorstand selbst ist aber hier tatsächlich nicht vertragspartner.
Re:Abmahnung - Pachtgarten
Ich beziehe mich in meiner vorigen Nachricht auf diese Vermutung:
Für die Vergabe eines Kleingartens nach Bundeskleingartengesetz gibt es eindeutige, bundesweit geltende Regeln. Die sind nachzulesen. Diese Regeln kann kein Verein und kein Vorstand eigenmächtig ändern, ohne sich schnurstracks in den Bereich der Illegalität zu begeben.Auf keinen Fall ist es möglich, einen Garten zu verpachten und dann nach Instandsetzung den Pächter "rauszuschmeißen". Wie schon mehrfach gesagt, ein Stadtverband, der Landesverband, sogar der Bundesverband sind Ansprechpartner. Oder: bei einem städtischen Garten das zuständige Amt.Ich kann Doris nur empfehlen, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen....die den Garten in Ordnung bringt und dann rausgeschmissen wird für gute Bekannte, die nicht so viel Mühe mit einem verwilderten Garten haben sollen
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
Re:Abmahnung - Pachtgarten
Tja, unsere Hilfe hättest Du zum überwiegenden großen Teil.Solltest Du Dir nicht Verbündete suchen unter den Nachbarn, mit denen Du gut kannst?Sprich mit ihnen, stelle ihnen die Situation dar, ohne über den "Gequetschten" zu schimpfen (und ohne seine drei Rechtschreibfehler anzuprangern), bitte sie um Rat, eventuell auch um Unterstützung.kleingärtnerischer Gruß- Bernhard... Mit den Gartennachbarn selber kommen wir gut aus ...
Re:Abmahnung - Pachtgarten
Die Rechte des Vereins(vorstands) sind aber nach dem Muster-Unterpachtvertrag sehr weitgehend.Man beachte §8 (1) in Verbindung mit §13. http://www.gartenverband-freiberg.de/formulare/unterpachtvertrag.pdf
Re:Abmahnung - Pachtgarten
nein, hier wird auch zwischen verpächter (verband) und vereinsvorstand unterschieden - nur der verpächter/verband kann kündigen - der vereinsvorstand liefert aber mit seinen abmahnungen die grundlage dazu.und "sehr weitgehend" ist gut - es gibt nunmal im zusammenhang mit kleingärten gesetzlich begründete regeln, die auch durchsetzbar sein müssen. sonst ist es ja eine komplette farce!ups...Die Rechte des Vereins(vorstands) sind aber nach dem Muster-Unterpachtvertrag sehr weitgehend.Man beachte §8 (1) in Verbindung mit §13. http://www.gartenverband-freiberg.de/formulare/unterpachtvertrag.pdf



Re:Abmahnung - Pachtgarten
Schon, aber Formulierungen wie "...den Beschlüssen des Vereins..." geben dem Vorstand zumindest entsprechende Druckmittel an die Hand.und "sehr weitgehend" ist gut - es gibt nunmal im zusammenhang mit kleingärten gesetzlich begründete regeln, die auch durchsetzbar sein müssen.
Re:Abmahnung - Pachtgarten
Dazu muß der Verein erstmal beschließen. Und in ihm sind hoffenlich nicht alle so wie der eine vom Vorstand, haben vielleicht auch eine eigene Meinung.Schon, aber Formulierungen wie "...den Beschlüssen des Vereins..." geben dem Vorstand zumindest entsprechende Druckmittel an die Hand.