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Abmahnung - Pachtgarten (Gelesen 34461 mal)

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fars
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Re:Abmahnung - Pachtgarten

fars » Antwort #90 am:

Schon, aber Formulierungen wie "...den Beschlüssen des Vereins..." geben dem Vorstand zumindest entsprechende Druckmittel an die Hand.
Dazu muß der Verein erstmal beschließen. Und in ihm sind hoffenlich nicht alle so wie der eine vom Vorstand, haben vielleicht auch eine eigene Meinung.
Ich glaube, dass damit eher Vereinssatzungen gemeint sind. Also Beschlüsse, die bereits auf dem Papier stehen und keine ad-hoc-Entscheidungen.
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