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Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun? (Gelesen 13551 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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zwerggarten

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

zwerggarten » Antwort #90 am:

"das machen wir immer so." :o :P >:(
raiSCH
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

raiSCH » Antwort #91 am:

Jedenfalls ist das kein Fall mehr für eine Entschuldigung und ein nachträgliches Honorar, sondern ein Fall für die Gerichte - schon im Hinblick auf andere potentielle Opfer!
Querkopf
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Querkopf » Antwort #92 am:

Hallo, Brigitte,
... Der rahmen mit dem copyright wurde entfernt ;).Der betreffenden CC-lizenz wurde also in einigen punkten nicht genüge getan. ...
den Rahmen hätte ich fürs Drucken wohl auch entfernt: Was einem I-Net-Solobild gut bekommt, passt in einem Printprodukt meist schlecht ins grafische Gesamtkonzept. Und jedes Druck-Dingens hat seine eigenen Standards, wo und wie der Urhebernachweis verstaut wird.Aber - das ist der Knackepunkt - ich hätte diese Beschnitt-Frage vorher mit der/dem Bildurheber/in besprochen. Und nie, nie, nie (!!!) ohne sein/ihr Wissen gehandelt. Siehe Posts weiter oben. Im speziellen Falle macht das Faktum, dass der Copyright-Hinweis ausgerechnet im Rahmen steckt, die Sache extrapikant >:(. @Raisch: "Vorsichtshalber misstrauisch", das Valentin-Zitat trifft's ;D. Schöne GrüßeQuerkopf
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137

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Querkopf
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Querkopf » Antwort #93 am:

Hallo, Raisch,
Jedenfalls ist das kein Fall mehr für eine Entschuldigung und ein nachträgliches Honorar, sondern ein Fall für die Gerichte - schon im Hinblick auf andere potentielle Opfer!
och, lass es im speziellen Fall nur teuer werden. Richtig teuer, wohlgemerkt (nach dem Muster: "Mein übliches Druckhonorar sind 500 Euro; es verdoppelt sich hier, da ohne Erlaubnis und ohne korrekten Urhebernachweis gedruckt wurde; außerdem verlange ich Ersatz für die mir entstandenen Auslagen (Rechtsberatung, Zeitaufwand etc.pp.) in Höhe von..."). Dann ist da für die nächsten Jahre Ruh'. Und Brigitte kann sich ein paar Extrapflanzen gönnen und bei Gelegenheit einen ausgeben. ;DSchöne GrüßeQuerkopf
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Betty

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Betty » Antwort #94 am:

Der Rahmen mit dem copyright wurde tatsächlich entfernt? :o :o :o Jetzt würde ich mich auch nicht mehr mit einer Entschuldigung zufrieden geben. Die Frage ist jetzt nur, wie weiter vorgehen, denn lohnt es sich überhaupt für eine Privatperson, einen Anwalt einzuschalten? Raisch: "Vorsichtshalber misstrauisch" bin ich eigentlich von Natur aus auch. Daß sich allerdings eine Gartenzeitschrift eine derartige Blöße gibt, ist für mich jedoch unfassbar.
den Rahmen hätte ich fürs Drucken wohl auch entfernt: Was einem I-Net-Solobild gut bekommt, passt in einem Printprodukt meist schlecht ins grafische Gesamtkonzept.
Sollte man sich dort nicht entblöden, dies als Ausrede zu benutzen, würde mich das mittlerweile auch nicht mehr wundern. GrußBettina
raiSCH
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

raiSCH » Antwort #95 am:

Betty:Wenn man im Recht ist, d. h., wenn eindeutig Gesetze verletzt worden sind, lohnt sich das immer. Ich glaube schon, dass der Fall recht klar ist.
Querkopf
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Querkopf » Antwort #96 am:

Hallo, Betty,
... lohnt es sich überhaupt für eine Privatperson, einen Anwalt einzuschalten? ...
ja. Diese Redaktion weiß nämlich ganz genau, dass das, was sie gemacht hat, hinten und vorne nicht geht.Dazu gleich mal ein erweiterter Brieftextvorschlag ;) (Einschreiben mit Rückschein, logo!):
... "Mein übliches Druckhonorar sind 500 Euro; es verdoppelt sich hier, da ohne Erlaubnis und ohne korrekten Urhebernachweis gedruckt wurde; außerdem verlange ich Ersatz für die mir entstandenen Auslagen (Rechtsberatung, Zeitaufwand etc.pp.) in Höhe von...")
Ergänzung: "Ich erwarte Ihre Zahlung bis spätestens... auf mein Konto Nr. .... Sollte ich bis zu diesem Termin keinen Zahlungseingang feststellen, sehe ich mich leider gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Dies dürfte Ihre Kosten deutlich erhöhen; es liegt also in Ihrem eigenen Interesse, die Angelegenheit rasch zu erledigen." ;D
Betty hat geschrieben:
Querkopf hat geschrieben:den Rahmen hätte ich fürs Drucken wohl auch entfernt: Was einem I-Net-Solobild gut bekommt, passt in einem Printprodukt meist schlecht ins grafische Gesamtkonzept.
... Sollte man sich dort nicht entblöden, dies als Ausrede zu benutzen, würde mich das mittlerweile auch nicht mehr wundern. ...
Wenn sie das tut, sitzt die Redaktion endgültig in der Falle: Änderungen ohne Zustimmung der Autoren - das ist rechtlich nicht nur eindeutig, sondern eineindeutig - sind strengstens verboten. Schöne GrüßeQuerkopf
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Staudo
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Staudo » Antwort #97 am:

Wie heißt die betreffende Gartenzeitschrift? Kannst Du das noch einmal wiederholen? 8)
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Susanne
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Susanne » Antwort #98 am:

Ich habe gerade in der September/Oktober ausgabe der (österr.) zeitschrift Garten+Haus eines meiner bei flickr geposteten bilder aus meinem privatgarten in einem artikel abgedruckt gefunden. ...
Bitteschön. 8)
Edel sei der Mensch, hilfreich und gut.
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Staudo
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Staudo » Antwort #99 am:

Oh, die kenne ich. Die schicken mir laufend ungebeten Newsletter.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
smotzerle

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

smotzerle » Antwort #100 am:

Oh, die kenne ich. Die schicken mir laufend ungebeten Newsletter.
???kostenlos?oder gibts du ihnen dafür Baumachsenfällbilder ab? ;)
Betty

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Betty » Antwort #101 am:

Mit 'lohnen' meinte ich eher, daß es oftmals ein Unterschied ist, Recht zu haben bzw. es auch zu bekommen. Deine Idee mit diesem Brief finde ich deshalb gut, auch wenn mir die Höhe des Honorars etwas zu hoch scheint ;D Eben dies ist das Problem bei Privatfotografen, sie haben nämlich kein 'übliches Honorar' und das wird dem zuständigen Rechtsverdreher... sorry, dem zuständigen Rechtsanwalt natürlich, sofort ins Auge fallen. GrußBettina
Betty

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Betty » Antwort #102 am:

Oh, die kenne ich. Die schicken mir laufend ungebeten Newsletter.
Schaut doch doch mal........ 'die' haben sogar ein Forum. Möglicherweise sollte man dort mal nachfragen, was in einem solchen Falle zu tun ist.BildBettina
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Landpomeranze †
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Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

Landpomeranze † » Antwort #103 am:

Oh, die kenne ich. Die schicken mir laufend ungebeten Newsletter.
... und haben mit dem Bauernbund einen finanziell doch ziemlich potenten Inhaber...
sarastro

Re:Ungefragt bild in gartenzeitschrift - was tun?

sarastro » Antwort #104 am:

Meine befreundete Redakteurin hat bis dato noch nicht geantwortet. Entweder sie "schämt" sich für das Tun ihrer Kollegin, d.h. es ist ihr unangenehm oder sie ist momentan noch im Urlaub, oder sie ruft mich noch an. Mündlich ist ja heutzutage leichter reden als bindend schriftlich formulieren. Inwieweit sie noch im Agrarverlag involviert ist, weiß ich nicht, sie war es zumindest bis vor kurzem.Auch größere Verlage haben diesbezüglich schon Datenklau begangen. Es stellt sich mir nur die Frage, ob man wegen eines Pflanzenbildchens bzw. dem niedrigen Streitwert mit einem normalen "Rechtsverdreher" durchkommt oder geistiges Eigentum ähnlich vergleichbar ist mit Landfriedensbruch. Dies scheint mir bald schon eher der Fall zu sein, glaubt man manchen obigen Beiträgen.Ich jedenfalls habe einmal ein Malheur mit einem Heizungsmonteur gehabt, der ganz offensichtlich Mist baute. Ohne jetzt die Geschichte auszuweiten, der Streitwert lag in etwa bei 1.200 Euro. Da wagte ich, einen kostenlosen Rechtsgutachter einzuschalten. Er sagte, ich solle nur brav einzahlen, wegen diesem Betrag bückt sich keiner, bis dies durchgefochten ist, betragen die Rechtsanwaltskosten um ein Vielfaches und es ist nie sicher, ob man da durchkommt, auch wenn die Sachlage eindeutig ist. Auch wenn man rechtsschutzversichert ist, kostet es zumindest Zeit und Nerven.
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