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Tafeltrauben (Sorten und Anbauerfahrungen) (Gelesen 2692955 mal)

Obstgehölze, Beerensträucher und Wein (Veredlungen, Unterlagen, Schnitte und Selektionen) sowie Staudenobst (Erdbeeren)

Moderator: cydorian

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thuja thujon
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Re: Tafeltrauben (Sorten und Anbauerfahrungen)

thuja thujon » Antwort #10485 am:

Es wäre auch hilfreich den Inhalt wieder zu geben und nicht nur einen Link zu setzen. Wir reden hier ja noch und arbeiten nicht nahtlos in einer App voller APIs und mit FAIR Data.
Bei mir hat Google als Quelle das pdf von Bayern angeführt, Titel Achtung Hobbygärtner

https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/wei ... cd-neu.pdf
Keine Pflanzung wurzelechter Reben! Dies gilt auch für Hausrebstöcke.
In Supermärkten werden immer wieder wurzelechte Europäerreben zum Verkauf angeboten.
Trotz Zulässigkeit des Verkaufs dürfen diese in Bayern nicht ausgepflanzt werden.
Das schlecht ausformulierte, Bundesweit geltende Gesetz ist in dem Punkt leider nicht präzise genug formuliert.
Unterm Strich gibts aber kein Bundesland, wo es erlaubt ist, wurzelechte Reben zu pflanzen. In Österreich mit den Kantonen dürfte es ähnlich sein.
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cydorian
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Re: Tafeltrauben (Sorten und Anbauerfahrungen)

cydorian » Antwort #10486 am:

Baden-Württemberg, Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Änderung der Weinrechts-DVO BW, Ausgegeben Stuttgart, Freitag, 21. November 2025 im Gesetzblatt Nr. 110:

Es dürfen nur Unterlagsreben, die nach § 4 Absatz 2 der Reblausverordnung nicht für die Wurzelreblaus anfällig sind, angebaut werden. Das Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen gibt die Rebsorten, die als nicht anfällig für die Wurzelreblaus gelten, im Bundesanzeiger bekannt. Unterscheidung zwischen Hausgarten und Weinberg gibts nicht.

Text ist auch sonst interessant. Es gibt auch eine Verpflichtung zur Entfernung oder Abtötung von Edelreiswurzeln,
Unterlagsreben oder Rebstöcken in Drieschen.

https://www.baden-wuerttemberg.de/index ... signed.pdf
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Re: Tafeltrauben (Sorten und Anbauerfahrungen)

thuja thujon » Antwort #10487 am:

In RLP ist zusätzlich zu dem was in BaWü gilt der (sachgerechte) Pflanzenschutz zwingend vorgeschrieben.
Im Hobbygarten ist das allerdings nicht möglich, da es kaum zugelassene Mittel gibt und auch die Low Risk Produkte, die eigentlich Zulassungsfähig wären, keine Zulassung haben, weil der Inverkehrbringer kein Interesse daran hat. Stichwort Natrisan als Fungizid weil der Wirkstoffgleiche Grundstoff Natriumhydrogencarbonat nicht dafür verwendet werden darf. Zumindest für Weinreben, ob Tafeltrauben betroffen sind ist weiter unklar, und wann Weinrebensorten zu Tafeltrauben werden ist zwar geregelt, aber nicht beim Hobbyanbauer.

Tolles Behördenwirrwarr.
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