Doch, genau das tun sie. Seit z. B. Fotolia (oder anderen Microstock Agenturen) kann jeder, auch mit mittelmäßigem Material, Geld mit Fotos verdienen. ;-)reinesHobby: "...wenn nicht jedes Motiv von "einem ambitionierten Hobbyfotografen" billig verramscht werden kann."Ich glaube eigentlich nicht, daß viele Hobbyfotografen ihre Bilder billig verramschten. Die allerwenigsten finden eine Möglichkeit, mit ihren Fotos Geld zu verdienen.
News: Problem bei der Anmeldung? Bitte Mail über das Kontaktformular ganz unten!
Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 54776 mal)
Moderator: thomas
-
- Beiträge: 294
- Registriert: 16. Mär 2013, 07:15
- Kontaktdaten:
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Da hat reines Hobby recht.Die Mikrostockagenturen und ihre Belieferung durch Amateurfotografen hat zu ganz erheblichen Einbrüchen bei Fotografenhonoraren geführt und dieser Trend geht weiter. Allerdings ist darunter der Anteil von Aufnahmen, die solche Motive wie die hier besprochenen betrifft, sehr gering. Die meisten Microstock-Fotos zeigen Symbolbilder und Fotos von Menschen bei irgendwelchen austauschbaren Aktivitäten.Die Verwaltung baden-württembergischer Schlösser und Parks hat mir schon geantwortet und um Geduld gebeten, die prüfen gerade die Regelungen für solche Art Veröffentlichungen wie hier im Forum.
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
- zwerggarten
- Beiträge: 21027
- Registriert: 1. Jan 2014, 00:00
- Wohnort: berlin
- Region: märkische streusandbüchse/lüneburger heide
- Bodenart: sandiger hortisol/podsol
- Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C
-
berlin|7a|42 uelzen|7a|70
gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
und daraus folgt was? alle dürfen alles damit? nö. warum? es gibt in unserem rechtssystem kein volkseigentum. (auch das gleichbezeichnete in der ddr war nicht das, was man glauben könnte, das es gewesen wäre.)... Gemeinbesitz. ...

die frage ist doch eher, ob mit den gemachten fotos gewerblich geld gemacht werden soll. da sehe ich keine erhebliche verunsicherung. wenn die fotos nicht gewerblich verwendet werden, werden sie privat genutzt. sobald einkünfte erzielt werden sollen, möchte das für den erhalt und damit die existenz des fotografierten verantwortliche eigentümi einen anteil daran haben, eigentlich doch gut nachvollziehbar. wie finden berufsfotografi eigentlich die sonstige urhebi-rechtslage, gar die gema? wer die gema und die rechtevertretung schöpferisch tätiger menschen gutheißt, kann mit der hier in frage gestellten finanziellen beteiligung von spsg oder gebietskörperschaften an gewerblicher nutzung von raumschöpfungen (bauwerken, parkanlagen, kulturlandschaft) kaum ein problem haben. eintritt ins museum oder in ausstellungen zahlt ihr doch auch, und da gibt es in der regel aus mindestens zwei guten gründen fotografierverbote? also.... erhebliche Verunsicherungen. ...
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Es ist nichts Neues, dass Eigentümer von Gebäuden, Parks etc. untersagen können, dass von der Fläche des betreffenden Eigentums aus Fotos gemacht werden. Deshalb war und ist das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken eben oft von den betreffenden Eigentümern untersagt bzw. genehmigungsbedürftig.Nichts Neues.Vom öffentlichen Raum aus darf jeder - oder durfte jeder? - fotografieren, solange er dabei nicht auf eine Leiter klettert, um über die Mauer fotografieren zu können, oder vom Nachbarhaus aus oder von einer Hubplattform Fotos macht. Ich stoße mich hieran:
Sollte es tatsächlich so sein, dass ein Foto des Chiemsees, auf dem meinetwegen auch ein Schloss mit drauf ist, nur noch mit Genehmigung gemacht werden darf, auch wenn der Fotograf außerhalb des Grundbesitzes, also im öffentlich zugänglichen Gelände steht, dann gute Nacht!In Freiburg gab es vor vielen Jahren mal einen Streit um Fotopostkarten des Holbeinpferds.Wie ein Gericht wohl heute darüber entscheiden würde? Oder: Ob sich heute überhaupt noch jemand traut, solche Postkarten zu verkaufen, ohne Angst zu haben, dass ihm jemand mit dem Kadi droht und - darum geht es ja letztendlich ausschließlich - Geld von ihm haben will?Es ist nämlich jetzt ohne Fotogenehmigung verboten, Aufnahmen vom Chiemsee zu machen und diese gewerblich zu nutzen.
- zwerggarten
- Beiträge: 21027
- Registriert: 1. Jan 2014, 00:00
- Wohnort: berlin
- Region: märkische streusandbüchse/lüneburger heide
- Bodenart: sandiger hortisol/podsol
- Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C
-
berlin|7a|42 uelzen|7a|70
gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
ein gewerbliches foto! eines, mit dem das fotografi geld verdienen will, mit einem motiv, für dessen erhalt andere geld aufwenden müssen.... Sollte es tatsächlich so sein, dass ein Foto des Chiemsees, auf dem meinetwegen auch ein Schloss mit drauf ist, nur noch mit Genehmigung gemacht werden darf, auch wenn der Fotograf außerhalb des Grundbesitzes, also im öffentlich zugänglichen Gelände steht, dann gute Nacht!
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Ja und?Die ganze Debatte dreht sich um die Auffassung, dass das Privateigentum an einer Sache das höchste Gut sein soll.Jede Beschäftigung mit dem Privateigentum wird als "Nutzung" definiert, die gefälligst der Kapitalverwertung zugeführt werden muss.Als nächstes erklärt dann der Bund, ein Bundesland oder eine Kommune, dass ein Straßenfoto, das jemand verkaufen möchte, gebührenpflichtig ist, weil der Unterhalt der Straße ja schließlich Geld kostet. Und wenn erstmal Gebäude und Straßen in Public-Privacy-Partnerschaft errichtet werden, lässt sich die Gebührenordnung sicherlich noch erweitern.Meinst du im Ernst, dass z.B. ein solches Foto
,wenn ich es verkaufen würde, der Genehmigung des Schlosseigentümers bedürfen sollte, weil sein Schloss mit auf dem Foto ist?Come on.

- zwerggarten
- Beiträge: 21027
- Registriert: 1. Jan 2014, 00:00
- Wohnort: berlin
- Region: märkische streusandbüchse/lüneburger heide
- Bodenart: sandiger hortisol/podsol
- Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C
-
berlin|7a|42 uelzen|7a|70
Re:gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
.
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
-
- Beiträge: 8574
- Registriert: 15. Dez 2003, 09:31
- Region: Raum Ulm
- Höhe über NHN: 480
- Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Auch wieder so ein Verbot das letztendlich keiner kennt. Das beste ist ja wenn es noch "interne" Listen der betroffenen Objekte gibt, die nicht veröffentlich werden dürfen.Woher soll man denn wissen was noch frei ist und was nicht. Ist die schöne barocke Dorfkirche von Hintertupfingen frei in einem Buch zu zeigen oder muß man erst Hinz und Kunz fragen?Hab ich schon erwähnt dass ich ein Verfallsdatum von längstens 4 Jahren nach gültig werden für Gesetze haben möchte?Danach müßen sie neu beschlossen werden oder erlöschen.
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
- Quendula
- Beiträge: 11669
- Registriert: 27. Okt 2011, 12:36
- Kontaktdaten:
-
Brandenburger Streusandbüchse / 7b / 42 m
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Brissel, Du vergisst ja die Hälfte. Nicht nur den Schlosseigentümer, sondern auch die Bauern, die die Wiesen bewirtschaften und den Waldbewirtschafter solltest Du fragen!*ist traurig und schockiert, solche Entwicklungen zu erfahren*
Erwarte nichts, doch rechne mit allem!
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Die spinnen, die Deutschen.

„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
- lonicera 66
- Beiträge: 5918
- Registriert: 18. Jul 2010, 21:31
- Kontaktdaten:
-
Farben sind das Lächeln der Natur... D-7a-420münN
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Eine identische Streiterei gibt es in Uelzen mit den Hundertwasser Erben - die verbiete jegliche Alichtung des Uelzener Bahnhofs.Wenn sie das nicht wollen, auch von Hobbyfotografen zu nicht kommerziellen Zwecken, sollen sie doch den Bahnhof aus dem öffentlichen Raum entfernen...
Das Fotonutzungsverbot für Landschaften finde ich ziemlich geistlos. Da hatte wohl wieder mal einer eine Idee, wie man noch mehr Geld scheffeln kann...

liebe Grüße
Loni
Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"
Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
Loni
Ich bin der Schatten, der die Nacht durchflattert und nicht "Everybodys-Darling"
Auch wenn ich bald 60 werde... Du kannst trotzdem auf meine Schuhe aufpassen, wenn ich auf der Hüpfburg bin.
- zwerggarten
- Beiträge: 21027
- Registriert: 1. Jan 2014, 00:00
- Wohnort: berlin
- Region: märkische streusandbüchse/lüneburger heide
- Bodenart: sandiger hortisol/podsol
- Winterhärtezone: 7a: -17,7 °C bis -15,0 °C
-
berlin|7a|42 uelzen|7a|70
gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
das wäre in diesem fall ausgesprochen erfreulich, früher war der bahnhof zwar marod, aber schön, dafür heute nurmehr ein disneyland-touristi-idyll. :Pdie bayerischen seen möchte ich nun aber eher nicht entfernt haben.... sollen sie doch den Bahnhof aus dem öffentlichen Raum entfernen... ...

pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
-
- Beiträge: 8574
- Registriert: 15. Dez 2003, 09:31
- Region: Raum Ulm
- Höhe über NHN: 480
- Winterhärtezone: 7b: -14,9 °C bis -12,3 °C
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Die Frage ist ja wer bekommt denn für so was wie den Chiemsee das Geld? Vermutlich der immer Geld verschlingende Staat? Oder die Besitzer der abgelichteten Ufer? Woher erfährt man denn wer das Recht an so einem Objekt hat. Bei einem Schloss dürfte es ja relativ einfach sein. Aber bei so was?
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
Re:gebührenpflicht für gewerbliche Fotografie von Denkmälern und anderem
Wenn das immer so einfach wäre. Ist ein Foto auf meiner Webseite privat genutzt, wenn ich die Betriebskosten der Webseite mit Werbebannern decke? Oder ist es eine werbliche Nutzung, wenn ich mehr Einnahmen erziele als mich der Server etc. kosten? Wie ist es beim Forum? Und auch die Grenzziehung zwischen werblicher und redaktioneller Nutzung ist heute sehr schwer geworden. Wenn ich eine informative Webseite unterhalte und dort z.B. die Sehenswürdigkeiten einer Stadt vorstelle, den Betrieb mit Werbung finanziere - ist das dann keine redaktionelle Nutzung mehr? Aber ein Stadtmagazin wie "City" oder so ist redaktionell? Oder erst der "Tagesspiegel"? Erhebliche Unsicherheiten bestehen in weiterer Hinsicht: Bei manchen Motiven wie dem Bahnhof Uelzen oder dem Sony Center in Berlin wollen Eigentümer auch solche Bilder verbieten, die vom öffentlichen Raum aus aufgenommen worden sind.Dann stellt sich die Frage, was ist öffentlicher Raum: Parkanlagen in Landesbesitz, die nicht umzäunt und öffentlich zugänglich sind, fallen durchaus unter die Regelungen der entsprechenden Verwaltungen. Es wird sicher nicht immer einfach zu erkennen sein, wo der Grundbesitz der Stiftung xy anfängt und der Grundbesitz der angrenzenden Kommune Z. aufhört. Stehe ich bei der Aufnahme auf dem Grund der Kommune Z. darf ich fotografieren, sofern dieser öffentlich zugänglich ist. Drei Meter auf dem Grund der Verwaltung Schlösser und Parks nicht.die frage ist doch eher, ob mit den gemachten fotos gewerblich geld gemacht werden soll. da sehe ich keine erhebliche verunsicherung. wenn die fotos nicht gewerblich verwendet werden, werden sie privat genutzt.... erhebliche Verunsicherungen. ...
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Frida, was du beschreibst, betrifft die Probleme bei der Umsetzung in der Praxis.Mich stört bereits der Schritt davor: Das jedes Ding, aber auch jedes nicht-materielle Etwas zur Ware gemacht wird, an der jemand ein Eigentumsrecht hat, aufgrund dessen ihm ein Geldwert zusteht.So wird die ganze Welt zur Ware.