


The best way to have a friend is to be one!
@ Christoph, Dein Winterhaus zählt nicht zu sog. "fliegenden Bauten". (Das wären z.B. Zirkuszelte und ähnliche mobile Bauwerke, die an verschiedenen Orten benutzt werden sollen.) Du baust ja ortsfest, welches Fundament ist wurscht. Es würde sogar das einfache Hinstellen ausreichen (Definition "ortsfest" - § 2 BauO NRW).Egal ob temporär oder nicht, auch bei temporären Bauten muss die Sicherheit gewährleistet sein... aber daran denkst du sicher.Wie es sich ästhetisch präsentiert, ist vermutlich egal. Eine Gestaltungssatzung wird´s für ein Wohngebiet (?) wohl nicht geben, und wenn doch, wird in der Regel nur der öffentlich wahrnehmbare Teil der Grundstücke geregelt. Hinten dürfte es auch hässlich ausfallen. In diesem speziellen Fall würde ich aber alles für die Nachbarn tunWas sagen die Nachbarn dazu? Bei denen ist es so schön ordentlich. Na ja,ehrlich gesagt will ich das gar nicht wissen. Ich habe mal gelesen, dass man für Fliegende Bauten keine Genehmigung benötigt.Außerdem ist der Schutz ja temporär und wird im Frühjahr abgebaut.Ich habe keine Betonfundamente, sondern Einschlagen verwendet.Mir ist aber auch klar, dass die Nachbarn im Winter keinen schönen Anblick haben.Bisher staunen sie noch und bezweifeln mehr die Sturmsicherheit.Christoph
Stimmt Katrin, Hobbys haben selten etwas mit Vernunft zu tun.Letztlich leben wir uns hier in unseren manchmal auch verrückten Ideen aus.Ich würde auch nicht über Autoschrauber oder Briefmarkensammler lachen.Jedem sein Spleen. ChristophIch finds schade, dass hier so viel Zweifel aufkommen, wo doch jeder hier in bestimmten Sparten sehr viel Aufwand betreibt und Zeit investiert, der anderen bestimmt hinterfragenswert vorkommt.