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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 54906 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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Jule69
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Jule69 » Antwort #165 am:

Vielleicht unqualifiziert zwischendurch, aber ich finde das einfach zum *:-X * Wo finde ich nur das Brechzeichen....
Liebe Grüße von der Jule
Es genügt nicht, mit den Pflanzen zu sprechen, man muss ihnen auch zuhören.
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #166 am:

@ brissel: wenn du bei allem tun ansonsten auch jede vorhandene rechtsvorschrift beachtest, dann solltest du das wohl so machen. immer noch aber geht es hier aber um gewerbliches fotografieren (und verwerten), und für diejenigen, die ihre/seine fotografien geplant gewinnbringend verkaufen möchten, finde ich es nun nicht völlig vermessen, sich vorab auch mit den motivobjekten ein klein wenig auseinanderzusetzen. blöd nur, dass ja nun nicht alles geplant abläuft (wie z.b. auftragsweises fotografieren/filmen für eine buch- oder eine filmproduktion) und noch blöder, wenn auch private veröffentlichungen in einem onlineforum ein problem wären (was wir noch nicht wissen)...
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planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

planwerk » Antwort #167 am:

Jetzt aber konkret zu Ihren Fragen:- In allen Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung gilt den Bedarf einer Fotogenehmigung für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen: Schlösser, Gärten, Parks und Seen inklusive. Über die genaue Grenze des jeweiligen staatlichen Grundstücks können Sie sich bei unseren Außenverwaltungen informieren. Aufnahmen von außerhalb des Grundstücks sind nicht genehmigungspflichtig.- Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig. Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. Die Preise in der angehängten Liste sind bis Ende des Jahres gültig. Ab 2015 wird eine neue Preisliste in Kraft treten, die gerade bearbeitet wird und dann auf unserer Homepage zu finden sein wird. Sofern Sie einen See z.B. von einer städtischen Seepromenade oder von einem angrenzenden privaten Grundstück fotografieren, liegt dies nicht in unserer Zuständigkeit (Panoramafreiheit). Wie ich Ihnen aber schon geschrieben habe, Informationen zu den genauen Grenzen des jeweiligen Grundstücks erhalten Sie bei unseren Außenverwaltungen: http://www.schloesser.bayern.de/deutsch ... org_av.htm. Mir liegen diese Informationen leider nicht vor.
Das ist ja wohl echt ein Witz. Ich könnt ko...dh jede Veröffentlichung eines Seephotos ist genehmigungspflichtig, wenn es vom Grund der BSuSV aufgenommen wurde. Das musst Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen. Bin ehrlich gesagt etwas erschüttert. :P
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toto
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

toto » Antwort #168 am:

Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht. Stative sind schon mal gar nicht erlaubt... und, und, und...
Na, dann lies nochmal in dem Link nach, wie die Verwaltung das konkret handhabt: 50 Euro für ein einzelnes Foto, plus 105 Euro Reproduktionsgebühr, ein Belegexemplar des Buches und des Fotos, außerdem ist die Fotografie der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unentgeltlich und unbegrenzt zur freien Nutzung in deren eigenen Publikationen zur Verfügung zu stellen.
Stimmt. Nachlesen hilft. Denn soweit ich entziffern konnte, gibt es auch Rabatte ??? bis zu 50% oder frei verhandelbar...Wenn jemand professionell fotografiert und damit Honorare empfängt, ist er durchaus in der Lage, die Gebühren zu begleichen.
Wat dem eenen sin Uhl, is dem annern sin Nachtigall.
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #169 am:

Macht Euch bitte sachkundig... auch in anderen Großstädten wie in Paris dürfen bestimmte Gebäude nur mit Genehmigung fotografiert werden, wenn es um professionelle Verwertung geht.
Staudo hat geschrieben:Die spinnen, die Deutschen. ::)
Das ist nicht auf die Deutschen beschränkt. Panoramafreiheit.
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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #170 am:

blöd nur, dass ja nun nicht alles geplant abläuft (wie z.b. auftragsweises fotografieren/filmen für eine buch- oder eine filmproduktion) und noch blöder, wenn auch private veröffentlichungen in einem onlineforum ein problem wären (was wir noch nicht wissen)...
Zwerggarten, ja du hast recht, da wäre noch eine Stellungnahme interessant. Würdest du da anfragen? Aus welchem Bundesland kommst du? Ich gebe dir dann einen Link, wo du anfragen kannst. Ich möchte jenen freundlichen Herrn jetzt nicht gerne nochmals die Zeit stehlen. Also, würdest du das tun? Wäre superLG Evi
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #171 am:

warum möchtest du das ausgerechnet an jemanden delegieren, der diesen thread zwar interessant findet, aber die relevanz für nichtgewerbliche fotografie bezweifelt? außerdem, bristlecone hat doch schon angefragt. :)in meinem profil steht, dass ich in berlin lebe.
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moin

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Faulpelz
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Faulpelz » Antwort #172 am:

Zwerggarten, ich weiß, dass Bristlecone schon gefragt hat. Er hat jedoch die bayerische Schlösserverwaltung angeschrieben und noch keine Antwort erhalten. Ich dachte mir, es wäre interessant zu erfahren, was ein anderes Bundesland dazu sagt. Ich glaube nämlich, dies ist eine sehr brenzlige, schwer zu beantwortende Frage. In deinem Fall wäre www.gruen-berlin.de eine Adresse, wo du dich hinwenden könntest. Da du dich für das Thema zu interessieren scheinst, dachte ich, du würdest das gerne machen und nicht kneifen 8) ;) :PNix für ungut, Zwerggarten.LG Evi
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oile
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

oile » Antwort #173 am:

.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

planwerk » Antwort #174 am:

Joo, Punkt.Bin erschüttert über die Reaktion der BSuSV. Unglaublich.
Staudige Grüße vom Chiemsee!
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oile
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

oile » Antwort #175 am:

Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein? ::)
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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fars
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

fars » Antwort #176 am:

Warum nur fällt mir bei dieser Diskussion immer das Wort vom Verwertungsinteresse des Kapitals ein? ::)
Kaum jemand wird daran gehindert, seine Erinnerungsfotos zu machen. Oder hat hier einer von den Amateuren jemals einen Cent gezahlt? Warum sollen Berufsfotografen, die Geld mit diesen Fotos verdienen (wollen), besonders schutzwürdig sein?Außerdem: Bei der Erhebung dieser Gebühren geht es ja wohl in erster Linie um eine minimale Senkung der Kosten für diese Objekte. Oder glaubt hier jemand, dass damit ein Reibach gemacht wird? Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.
enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #177 am:

Mich würde mal interessieren, wie oft ungenehmigte Fotos geahndet wurden. Vermutlich sehr selten.
Möglich. Aber das ändert nichts am Grundsatz. Offenbar muss aus jedem Eigentum Geld gemacht werden. Das nennt sich "Freiheit".
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fars
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

fars » Antwort #178 am:

Eben ein typisches Pur-Aufregerthema. Kaum jemand ist betroffen, aber man kann anklagen.Da finde ich es schon schlimmer, wenn von öffentlichen Bedürfnisanstalten Geld verlangt wird. Die nutzen sogar noch eine Notlage aus!
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joachim
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

joachim » Antwort #179 am:

Wenn man sich nicht aufregen darf, dann sähe jeder Thread so aus , ... gut.. find ich auch etc. das wäre langweilig :) :)
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