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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 54970 mal)

Pflanzen und Tiere, Landschaften, Jahreszeiten und Stimmungen, Technik, Ausrüstung und Komposition

Moderator: thomas

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fars
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

fars » Antwort #195 am:

Die Erhaltung der oberbayerischen Seen durch die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung verschlingt Unsummen?Das wusste ich nicht, dann ist das alles natürlich etwas völlig Anderes. Ich dachte bisher immer, ein See verdankt seine Existenz der Natur - wenn's nicht gerade ein Stau- oder Baggersee ist -, und seine ggf. notwendige Pflege ist eine öffentliche Aufgabe.
Tja, ist aber so. Uferbefestigungen, teils in kommunaler Regie, aber stark bezuschusst durch das Land/BRD/EU, Hochwasserschutzmaßnahmen, Fischtreppen, Zuflussregulierungen etc.
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uliginosa
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

uliginosa » Antwort #196 am:

.... Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung.Das ist der Punkt der mich als bayerischen Bürger zucken lässt. Aber ich falle bestimmt unter nichtkommerzielle Tourismuswerbung. ;D 8)
Dem kann ich nur zustimmen: Wenn ich schöne Fotos aus Bayern (oder anderen Gegenden) sehe, denke ich: Oh da würd ich auch gern mal (wieder) hingehen. ::) Was soll denn das sonst sein? "nichtkommerzielle Tourismuswerbung" ???
Viele Grüße aus dem Trockengebiet, Uli
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planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

planwerk » Antwort #197 am:

@ zwerggarten: Zitat aus dem Schreiben an faulpelz: Jede Veröffentlichung und Veräußerung von Aufnahmen ist prinzipiell genehmigungspflichtig.Je nach Verwendung fallen unterschiedliche Gebühren an. Kostenfrei sind generell nur die nichtkommerzielle Tourismuswerbung sowie die aktuelle Presseberichterstattung. ...
ich lese das unter der voraussetzung des gewerblichen fotografierens/handelns. aus dieser perspektive hatte faulpelz ja offenbar auch angefragt.
Ist mir schon klar das es bei der Anfrage von Faulpelz maßgeblich um gewerbliche Fotografen geht. I bin ja aa ned auf da Brennsuppn dahergschwomma.Ich lese hier aber jede Veröffentlichung (damit auch Bild eines Sees vom Grund der BSuSV aus), von gewerblich steht in dem Absatz nichts. Und das finde ich mehr als grenzwertig.
Staudige Grüße vom Chiemsee!
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Staudo
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Staudo » Antwort #198 am:

Ist diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?
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fars
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

fars » Antwort #199 am:

Is diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?
Eigentlich nicht, denn den darf man auch nicht ungenehmigt zu gewerblichen Zwecken fotografieren.
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Callis
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Callis » Antwort #200 am:

Is diese Diskussion nicht so etwas wie ein Streit um des Kaisers Bart?
S'ist halt Winter und die Gartenthemen schlafen ein.
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #201 am:

also ich habe jetzt mal etwas recherchiert, zur lage in berlin. hier haben die piraten das getan, was dieser thread auch tut und weiter in die welt trägt, nämlich viel fragen. 8) ;Dpanoramafreiheit in öffentlich zugänglichen räumen berlins0% tempelhofer feld - fotografieverbote in öffentlichen parks?noch nicht abgeschlossen ist offenbar die behandlung eines den anfragen folgenden antrags:landschaft für alle: keine fotografieverbote in öffentlichen parksirgendwie zweifle ich aber daran, dass die situation und rechtslage nachher sympathischer sein wird als vorher... ::)
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Staudo
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Staudo » Antwort #202 am:

Im hiesigen Park ist fotografieren uneingeschränkt erlaubt. Das lege ich einfach fest. Verboten ist allerdings, sich auf die Schneeglöckchenwiesen zur Zeit des Wachstum zu begeben oder durch das Blumenbeet zu latschen.
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thomas
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

thomas » Antwort #203 am:

Was gewerbliches Fotografieren angeht, kann ich / können wohl die meisten von uns gut nachvollziehen, dass hierfür Genehmigungen eingeholt werden müssen, und dass es ohne Genehmigung verboten ist.Was nicht gewerbliches Fotografieren von Landschaften und Denkmälern in Landschaften, insbesondere im Rahmen der Panoramafreiheit angeht, fehlt mir allerdings jedes Verständnis für Versuche, dieses ebenfalls genehmigungspflichtig zu machen. Und an alle, die das für eine Diskussion aus Langeweile oder so halten, die man auch über öffentliche Toiletten führen könnte: Interessant für ein Forum wie garten-pur ist eben die Frage, welche Bilder hier gepostet werden dürfen. Wir betreiben dieses Forum ohne die Intention, damit Gewinn zu erzielen; insofern ist dieses Forum nach meiner Auffassung nicht-kommerziell. Demnach erfolgt auch das Posten von Fotos im o.g. Sinne nicht in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen.Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.Liebe GrüßeThomas
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toto
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

toto » Antwort #204 am:

Aber wie ist es denn aufzufassen, dass wir Werbebanner schalten und Partnerprogramm-Provisionen erzielen? Zwar decken wir damit (im Wesentlichen) nur die Kosten. Aber würde das auch ein Gericht so sehen? Da habe ich meine Zweifel.Liebe GrüßeThomas
Dann müsste das Forum m.o.w. ein "eingetragener Verein" sein... vermute ich mal.
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Effi-B
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

Effi-B » Antwort #205 am:

was ist ein gewerbe? vielleicht hilft das weiter, "gewerbe - definition":http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... Gewerbedas "streben nach gewinnerzielung" scheint - mit - entscheidend. ob ein plus-minus-null-geschäft wie das forum pur dann nicht-gewerblich einzuordnen ist?wie ist das bei 5 cent im plus? :Pklingt nach juristischer haarspalterei.(sorry, hab's eilig.)
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enigma

Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #206 am:

klingt nach juristischer haarspalterei.
So ähnlich. Die manche gerne in dem Sinne auslegen (möchten), dass jegliches Eigentum dazu berechtigt, Geld zu bekommen oder Verbote auszusprechen."Gewerblich handelt, wer die Fotos mit dem Ziel aufnimmt, aus ihnen Kapital zu schlagen. Egal ob man selbständig, angestellt ist, die Bilder sofort verkauft oder im Archiv mit der Hoffnung lagert, sie später verkaufen zu können." (Quelle: Was darf ich fotografieren? Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)Es soll vorkommen, dass man das zuweilen zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht so genau weiß. Deshalb scheint z.B. grün-berlin der Auffassung zu sein, jegliches Fotografieren in ihrem Hoheitsgebiet vorsorglich gleich mal drastisch einschränken zu wollen und selbst das Hochladen von Fotos als illegal zu betrachten.Der letztendlich entscheidende Punkt ist dieser (Zitat aus dem oben verlinkten Text):"Es [das Gericht in seiner Entscheidung] sieht das Eigentum damit pragmatisch als eine Wertanlage an. Und jeglicher Gewinn aus dieser Wertanlage darf nur dem Eigentümer zufließen. Wenn also das Geld für eine Abbildung dieser Wertanlage dem Fotografen und nicht dem Eigentümer zufließt ist das nicht richtig."Und weiter:"Die Folgen, die das Urteil haben kann, sind gravierend. Es ist nicht nur die Bestätigung einer Praxis, die von vielen Museen und Parks in privater Hand praktiziert wird. So könnte man sich vorstellen, dass Gemeinden zur Aufbesserung ihrer Finanzen Satzungen erlassen, in denen sinngemäß steht: “Alle städtischen Denkmäler dürfen jenseits des Straßenbereichs zu gewerblichen Zwecken nur gegen eine Gebühr fotografiert werden”. Und warum die Satzung nicht gleich auf die Straßen ausdehnen, an denen die Gemeinden Sachherrschaft haben? Spätestens hier wird man sich fragen, ob die Panoramafreiheit nicht durch die Hintertür abgeschafft wird."
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #207 am:

.... Deshalb scheint z.B. grün-berlin der Auffassung zu sein, jegliches Fotografieren in ihrem Hoheitsgebiet vorsorglich gleich mal drastisch einschränken zu wollen und selbst das Hochladen von Fotos als illegal zu betrachten. ...
wo hast du das denn her? ??? mal ganz abgesehen davon, dass das "hoheitsgebiet" sehr überschaubar und nicht ihr eigentum ist...
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

enigma » Antwort #208 am:

#190.Hier nochmal:Was gruen-berlin angeht: Parkordnung - siehe dort Pkt. 5.Und wie das vonseiten der Parkverwaltung nach Angaben in dieser Quelle ausgelegt wird:"Wir waren in den Gärten der Welt in Berlin... haben Eintritt bezahlt und wollten ein paar Fotos von uns machen mit schönen Hintergründen... Wir informierten uns, und lasen, dass Foto- und Filmaufnahmen nicht gewerblich genutzt werden dürfen.Soweit so gut. betraf uns ja nicht.Wir also rein, alle brav bezahlt und wollten anfangen zu fotografieren...die Dame von der Verwaltung sagte uns, dass wir die Bilder in keiner Weise im Internet hochladen dürfen. Selbst nicht auf einer Hobby-Seite, wo wir gerne geschossene Bilder zeigen - noch nichtmal auf einer privaten, eigene Seite oder in einem Forum."Soweit deren Rechtsauffassung.
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zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes

zwerggarten » Antwort #209 am:

ah, den beitrag hatte ich übersehen, danke. und interessant. allerdings würde ich niemals das personal an der kasse oder in der verwaltung als juristische experti ansehen. ;)
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