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Wildes pflanzen erlaubt? (Gelesen 8659 mal)
Moderator: cydorian
- cydorian
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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
Wie er auf Ödland kommt, weiss ich nicht. Ich habe nur von Unland gesprochen. Wikipedia interessiert nicht, ich beziehe mich auf § 45 Bewertungsgesetz.
- zwerggarten
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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
du redest also über betriebsflächen, das kannst du doch nicht für alle flächen verallgemeinern?!... ich beziehe mich auf § 45 Bewertungsgesetz.
...B.Land- und forstwirtschaftliches VermögenI.Allgemeines...§ 34 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft(1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfaßt1. den Wirtschaftsteil,2. den Wohnteil.(2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfaßt1. die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen:a) die landwirtschaftliche Nutzung,b) die forstwirtschaftliche Nutzung,c) die weinbauliche Nutzung,d) die gärtnerische Nutzung,e) die sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung;2. die folgenden nicht zu einer Nutzung nach Nummer 1 gehörenden Wirtschaftsgüter:a) Abbauland (§ 43),b) Geringstland (§ 44),c) Unland (§ 45);3. die Nebenbetriebe (§ 42). ...... § 45 Unland(1) Zum Unland gehören die Betriebsflächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfenkönnen.(2) Unland wird nicht bewertet. ...
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moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
Re:Wildes pflanzen erlaubt?
§ 45Unland(1) Zum Unland gehören die Betriebsflächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können.(2) Unland wird nicht bewertet.Eine Böschung kann bei geordneter Wirtschaftsweise Ertrag abwerfen, z.B. Weinbau, Heu usw. Verseuchter Boden kann keinen Ertrag abwerfen.Das betrifft aber wie schon das Gesetz sagt nur den steuerlichen Umstand.Wie er auf Ödland kommt, weiss ich nicht. Ich habe nur von Unland gesprochen. Wikipedia interessiert nicht, ich beziehe mich auf § 45 Bewertungsgesetz.
- Bienchen99
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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
wenn ich mir nicht sicher wäre, würde ich bei der Gemeinde nachfragendie Idee mit den Bäumen finde ich ansicht nämlich gutich hab hier auch ein Stück Gemeindeland direkt am Wasser, auch mein Gemüsebeet liegt auf Gemeindeland. Das Stück war unbewirtschaftet und verkrautet. Wir haben es nach und nach bepflanzt.Die Gemeinde kommt regelmäßig vorbei, ich hab sogar miit denen schon gesprochen, die wissen, das ich auf Gemeindeland bin. Gesagt hat noch nie einer was. Aber auch alle anderen Nachbarn sind weit über ihre Grundstücksgrenze hinausgeschossen und pflegen oder bepflanzen das Gemeindeland. Wird hier stillschweigend geduldet, wohl auch, weil die Gemeinde, weil sie es nicht mehr pflegen muss, Geld spart.Aufpassen muss ich nur am Bach, das Gelände gehört der Wasseracht. Dort würde ich nun nicht ungefragt was hinpflanzen.Also, im Zweifelsfall wirklich nachfragen undsich umschauen, ob es ähnliche Flächen gibt, die von Anwohnern genutzt werden.Aber: Wenn ich was pflanze, dann muss ich es auch pflegen

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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
Ich würde allein schon wegen der Gefahr, dass der gepflanzte Baum nachher bei Durchforstungen oder Pflegemassnahmen (mulchen von unbewirtschafteten Flächen) wieder platt gemacht wird nicht einfach so drauflos pflanzen.Daneben sind solche "Exoten" sehr beliebt bei Rehböcken als Fegebäume. D. h. ohne Fegeschutz am Anfang geht da nix. Die Nutzung von Allmenden war, wie ja schon gesagt wurde, sehr genau geregelt. Oft bis runter wer wieviel Vieh und Tiere dort mit raustreiben durfte. Es gab ja in den Dörfern die Hirten (bei uns im Ort gab es Vieh und Gänsehirten) welche dann die Tiere im Sommer gemeinsam ständig draussen hüteten. Stallfütterung kam hier erst Anfang des 19. Jh. auf. Die Allmenden wurden hier dann später entweder auf die Mitglieder entsprechend ihrer Rechte aufgeteilt oder in sogenannte Realgemeinden überführt. Und zumindest in unserer Gegend gab es wohl schon seit Jahrhunderten schon kein "freies" Land mehr. Vor der Bauernbefreiung gehörte aller Grund schon per definition dem "Grundherren", also entweder einem Adligen, einem Kloster oder auch einer freien Reichsstadt (die es meisst von einem pleite gegangenen Adligen gekauft hatte).
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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
Es ist auf jeden Fall besser, zu fragen. Wenn das "dank RWE"-Flächen sind, vermute ich mal, dass sie Ausgleichs- oder Ersatzfunktionen haben, die in den Genehmigungsbeschlüssen festgeschrieben wurden. Damit ist meist auch eine bestimmte Flächenqualität festgelegt, die, rein formal, nicht einfach verändert werden darf - falls es kontrolliert wird.
- cydorian
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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
Wo ist das Problem? Wieso soll dieses Merkmal für Unland nicht stimmen, nicht produktiv zu sein? Das schliesst auch weitere Merkmale nicht aus.du redest also über betriebsflächen, das kannst du doch nicht für alle flächen verallgemeinern?!
Schon, aber was hat das mit Unland zu tun? Da steht doch, dass das, was Ertrag abwirft kein Unland ist. Dann ist die Böschung kein Unland, sondern ein Weinberg.Ich verstehe auch den Sturm im Wasserglas nicht. Wir sind uns doch alle vollkommen über den trivialen Sachverhalt einig, dass hier und heute jedwede Anpflanzung ohne Genehmigung nicht erlaubt ist. Also entweder a) eigenes Land dafür nutzen oder b) Genehmigung einholen. ich rate auch erneut dazu, das nicht als Einzelperson zu tun (da wird man leider oft nicht für voll genommen), sondern dies mit einer Organisation wie dem Nabu o.ä. im Rücken zu tun. Dort sitzen oft auch Leute, die die örtlichen Verhältnisse gut kennen, was das Ganze erleichtert.Offenbar erregt nur die Ansicht, dass in der Vergangenheit die Dinge anders gelagert waren Widerspruch. Auch komisch, bis zum heutigen Tag gibt es Ethnien, denen das Konzept von Grenzsteinen und der damit verbundene Turm an Rechten fremd geblieben ist.Aku.Ankka hat geschrieben:Eine Böschung kann bei geordneter Wirtschaftsweise Ertrag abwerfen, z.B. Weinbau, Heu usw.
- zwerggarten
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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
du meinst diese völker, die brandrodend durch den urwald ziehen?was mich irritierte, war die übertragung einer steuerrechtlichen wirtschaftsflächenkategorie auf alle und jede fläche - die sog. landschaft besteht doch nicht nur aus betriebsflächen?!
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Re:Wildes pflanzen erlaubt?
Nein, es geht um viiiiel weiter entwickelte Völker, die Atombomben basteln, genveränderte Sojamonokulturen auf dem vorher abgeholzten Urwald pflanzen und eine Abteilung Anwälte bereithalten um das abzusichern :-)Das Konzept von Landeigentum ist eine späte Erfindung der Menschheitsgeschichte. Bei den Maori oder den Indianern Nordamerikas oder den Manubo und unzähligen anderen war das noch lange live zu beobachten, es ging immer nur um Nutzungsrechte, die aber prinzipiell allen offenstanden. Dass Allgemeingut neben Privatbesitz auch in Europa noch nebenher bestanden, habe ich oben gezeigt. Was an dieser simplen Entwicklungsgeschichte in Frage gestellt werden kann, ist mir ein Rätsel.du meinst diese völker, die brandrodend durch den urwald ziehen?
Re:Wildes pflanzen erlaubt?
Was mich irritiert ist die 'Slalomfahrerei':was mich irritierte, war die übertragung einer steuerrechtlichen wirtschaftsflächenkategorie auf alle und jede fläche - die sog. landschaft besteht doch nicht nur aus betriebsflächen?!
... Sie wollte auf dem, was im Grundstücksverkehr "Unland" heisst und nicht anderweitig genutzt wird Pflanzen setzen....
cydorian hat geschrieben:Unland ist laut Definition "Unbebaute Flächen, die nicht geordnet genutzt werden". Zum Beispiel auch eine Böschung, auf der auch ein Baum stehen könnte.
cydorian hat geschrieben:Schon, aber was hat das mit Unland zu tun? Da steht doch, dass das, was Ertrag abwirft kein Unland ist. Dann ist die Böschung kein Unland, sondern ein Weinberg.