das steht doch aber so nicht in den von dir verlinkten nutzungsregeln...... Nichtsdestotrotz müsstest Du Dir zumindest nach den Regeln in Sachsen die Veröffentlichung Deines Fotos z.B. vom Kurpark Bad Elster im Internet durch die Parkverwaltung gestatten lassen ... Betrifft genauso alle anderen unter der Verwaltung der Schlösser, Burgen und Gärten Gmbh stehende Anlagen.
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Fotografierverbot für Denkmäler und anderes (Gelesen 56408 mal)
Moderator: thomas
- zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
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enigma
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Ja, und das finde ich falsch.Vorausgesetzt, dass das Foto vom öffentlichen Raum und ohne Hilfsmittel wie Leitern etc. entstand, also vereinfacht gesagt ein "Straßenfoto" ist, sollte es so sein, dass die Nutzung dieses Fotos keinen Beschränkungen unterliegt. Alles andere ist - scharf ausgedrückt - Zensur.Sie wollen kontrollieren, was verbreitet wird. Zumindest hat der Pressesprecher das mir so erklärt. Du brauchst eine Genehmigung, damit z.B. der Dresdener Zwinger nicht in einen Kontext einer Werbung für edle Weine gebracht wird. Entsprechend wird nicht nur bei Anfragen nach werblicher Nutzung, sondern auch nach redaktioneller Nutzung danach entschieden, ob z.B. das Kulturdenkmal Zwinger in einem inhaltlich passenden und förderlichen Zusammenhang dargestellt wird oder aber nicht von der geplanten Verwertung profitiert bzw. sogar darunter leidet.Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen: Dass jeder sich dran hält und auf Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw. Denn das wollen sie ja nicht. Sie wollen vielmehr, dass möglichst viele Menschen bezahlen.
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Wenn Du vom öffentlichen Straßenland aus fotografierst, darfst Du Schloss Neuschwanstein ungefragt veröffentlichen. Sobald Du einen Fuß auf dem Grund und Boden der von den jeweiligen Verwaltungen verwalteten staatlichen Besitztümer hast, gilt das nicht mehr. Bei umfriedetem Gelände ist dies leicht zu erkennen. Ob man auch beim Chiemsee erkennen kann, wo öffentliches Straßenland ist, wo der Grund der Bayerischen Verwaltung staatlicher Schlösser und Gärten beginnt und welcher Weg evtl. Bauer Hinzekunze gehört?
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind (Karl Valentin)
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Da steht: "Foto-, Film und Fernsehaufnahmen auf dem Gelände der einzelnen Objekte bedürfen grundsätzlichder vorherigen schriftlichen Zustimmung. Foto- und Bewegtbildaufnahmen im Außenbereich der Objekte, diefür private Zwecke und im Rahmen des Besucherbetriebes angefertigt werden, sind ohne Zustimmung erlaubt,soweit die Besucherordnung der einzelnen Objekte nichts anders regelt."Ich habe den Pressesprecher gefragt, wie denn das Einstellen in ein Forum bewertet würde, und er hat gesagt, das gilt nicht als privater Zweck, da es eine Veröffentlichung sei. Du darfst also fotografieren und die Bilder Deiner Tante zeigen. Aber nicht bei Facebook, garten-pur oder sonstwo präsentieren, auch wenn Du keinerlei gewerbliche Absichten verfolgst.Es gibt noch genug Verwaltungen in anderen Bundesländern, wo Du oder anderer User auch gerne mal nachfragen können.das steht doch aber so nicht in den von dir verlinkten nutzungsregeln...... Nichtsdestotrotz müsstest Du Dir zumindest nach den Regeln in Sachsen die Veröffentlichung Deines Fotos z.B. vom Kurpark Bad Elster im Internet durch die Parkverwaltung gestatten lassen ... Betrifft genauso alle anderen unter der Verwaltung der Schlösser, Burgen und Gärten Gmbh stehende Anlagen.
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enigma
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Womit wir auch wieder hier wären:
Ich stelle mir gerade vor, wie das aussehen könnte - Eintrag einer japanischen Reisegruppe: "Wir waren im Urlaub in Deutschland, Neuschwanstein, Hofbräuhaus, Heidelberg usw., das ganze Programm. Wir haben uns gegenseitig vor diesen ganzen Sehenswürdigkeiten abgelichtet. Aber Bilder zeigen wir euch nicht, die deutschen Eigentümer der Schlösser, Museen und Seen wollen dafür eine Gebühr, sonst ist das nicht erlaubt."Manchmal wünsche ich mir, dass es so kommt, wie es die Vertreter des "Für das alles sind Genehmigung und Gebühren fällig!" nicht wünschen: Dass jeder sich dran hält und Fotos von derlei Objekten komplett verschwinden - nichts in Foren, nichts in öffentlich einsehbaren Fotoordnern, nichts in Facebook usw.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
I find koa Listen ned. Bin i blind?Und hier die für jedermann einsehbare Seite zum Thema Fotogenehmigungen der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Seen sind auch alle aufgeführt![]()
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:ohttp://www.schloesser.bayern.de/deutsch/servic ... genehm.htm
Staudige Grüße vom Chiemsee!
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enigma
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Schau mal in diese pdf:"Antrag auf Erteilung einer... Fotogenehmigung...Ort (Schloss, Burg, Residenz, Gartenanlage, See)"
- zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
[size=0]ich hatte schon gelesen, was da steht, drum lasse ich ja nicht nach.... Ich habe den Pressesprecher gefragt, wie denn das Einstellen in ein Forum bewertet würde, und er hat gesagt, das gilt nicht als privater Zweck, da es eine Veröffentlichung sei. ...
pro luto esse
moin
"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
moin
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enigma
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
"PrivatkopieDie Privatkopie (§ 53 UrhG) ist nur dem privaten Rahmen vorbehalten und erlaubt es, auch wenn die Panoramafreiheit, Tagesereignis oder Zitatrecht nicht vorliegen, Werke zu fotografieren. Aber Achtung, Bilder im Internet zu veröffentlichen ist nicht mehr privat!"(Quelle: Was darf ich fotografieren? Ein Beitrag von: Rechtsanwalt Thomas Schwenke)
- planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Danke.Bei deren Richtlinien geht es im Text immer um die Objekte, wie Schlösser, Parks und Ausstellungen. Das Wort See fällt keinmal wenn es um fotografieren geht.Wenn die wirklich Geld für ein Bild der Seen haben wollten, welches im Internet in Foren wie unserem eingestellt wird, dann kann man sich sicher sein was hier für ein Sturm der Entrüstung los getreten wird.Schau mal in diese pdf:"Antrag auf Erteilung einer... Fotogenehmigung...Ort (Schloss, Burg, Residenz, Gartenanlage, See)"
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- zwerggarten
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
@ #83: der link im text führt zu paragraph 50 urhg, hier paragraph 53... soweit ich das verstehe, geht es da um vervielfältigungen eines bestehenden werkes der musik oder sprache (text), also die kopie eines werkes, mein privates foto eines parks ist aber zunächst einmal ein eigenständiges, von mir gefertigtes werk?!
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Ich find den Text, den dieser RA da geschrieben hat, ganz gut verständlich.Bleibt die Frage nach dem Fotografieren bayerischer Seen: Ist die Auffassung der Seenverwaltung tatsächlich begründet, dass ich eine Genehmigung brauche, wenn ich am Seeufer stehe und fotografiere und dieses Foto dann hier in diesem oder einem anderen Forum zeige?Genau das habe ich bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung angefragt. Ich bin gespannt, ob und was die antworten!
- planwerk
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Ich auch, wie Flitzebogen. Die sollten ganz gut überlegen.Ich find den Text, den dieser RA da geschrieben hat, ganz gut verständlich.Bleibt die Frage nach dem Fotografieren bayerischer Seen: Ist die Auffassung der Seenverwaltung tatsächlich begründet, dass ich eine Genehmigung brauche, wenn ich am Seeufer stehe und fotografiere und dieses Foto dann hier in diesem oder einem anderen Forum zeige?Genau das habe ich bei der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung angefragt. Ich bin gespannt, ob und was die antworten!
Staudige Grüße vom Chiemsee!
Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
Zwerggarten, dann stell Du doch auch mal eine Anfrage. Wie gesagt, es sind noch etliche Verwaltungen in diversen Bundesländern übrig.
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Re:Fotografierverbot für Denkmäler und anderes
frida, meine fragen können irgendwelche verwaltungen in irgendwelchen bundesländern nicht beantworten. die sind bestenfalls interessierte partei und haben eine eigene rechtsauffassung. mich interessiert aber die für beide parteien (verwaltungen und hobbyfotografi) geltende rechtslage und meine fragen zielen auf die u.a. von dir hier vertretene sog. rechtsunsicherheit, was den umgang mit nicht-gewerblichen fotografien in hobby&privatvergnügen-internetforen angeht. dazu werde ich von diesen verwaltungen eher nichts sinnvolles erfahren. außerdem ist das nun nicht mein thema, ich hinterfrage nur so absolute aussagen wie "alle müssen anträge stellen." 
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