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Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück (Gelesen 26133 mal)

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AndreasR
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

AndreasR » Antwort #90 am:

Ich empfehle auch dringend, sich in diesem Fall professionelle Hilfe zu holen. Denn man darf fremde Sachen, die auf dem eigenen Grundstück abgestellt werden, nicht einfach so verkaufen, wegschaffen oder entsorgen, denn man ist dann rein rechtlich zwar im Besitz der Sachen, Eigentum erlang man an den Dingen jedoch nicht. Man muss dem Eigentümer auf jeden Fall eine Frist setzen, die Gegenstände unverzüglich zu entfernen, und zwar schriftlich und mit Nachweis der Zustellung, also z. B. per Einschreiben. Erst wenn diese Frist ungenutzt verstreicht, darf man die Sachen entsorgen und die Kosten dafür in Rechnung stellen. Würde man die Sachen verkaufen, steht das Geld nämlich keineswegs dem Besitzer (also Dir), sondern dem Eigentümer der Sachen zu.
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Roeschen1
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Roeschen1 » Antwort #91 am:

Das ist Sperrmüll!
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oile
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

oile » Antwort #92 am:

Liebe Leute,
vielleicht mal ein bisschen weniger hemdsärmelig?
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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AndreasR
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

AndreasR » Antwort #93 am:

Der Wert der Dinge ist unerheblich, aber was Eigentum und was Besitz sind, und wie man damit verfahren darf, regelt das BGB eindeutig.
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Brezel
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Brezel » Antwort #94 am:

Ok, wenn die Auskunft des Ordnungsamtes nicht mehr gilt, wenn einem der Verursacher der Ablagerung bekannt ist, dann nehme ich meine Bemerkung aus #81 zurück.
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Mufflon
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Mufflon » Antwort #95 am:

Eben.
Eines Morgens kam ich aus der Tür, da lag auf unserem Grundstück ein kaputtes Fahrrad im Weg.
Ich meldete den Fund bei der hiesigen Wache.
Antwort: Stellen Sie das Fahrrad sicher auf ihrem Grundstück unter, so dass es nicht gestohlen werden kann. Nach 4 Wochen kommt jemand vom Fundbüro und holt es ab.
Ich musste das insgesamt 7 Wochen bei mir im Garten anschließen, die Polizei kam 2x kontrollieren und ermahnte mich, es nicht zu entsorgen.
Dann wurde es von der Stadt abgeholt. ::)
„Froh und lachend kommt der Frühling. Auf in Garten! nun ists Zeit!“ 🌱🌷
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Secret Garden » Antwort #96 am:

Wir können viel spekulieren, ich würde mich jedenfalls nicht mit so einem übergriffigen Mann anlegen und ihn auch nicht reizen, in dem ich sein Zeug entfernen lasse.
.
Der Typ wird sich nichts sagen lassen und schon gar nicht von einer Frau. Das muss ein Rechtsanwalt in die Hand nehmen und dem Kerl klare und juristisch fundierte Ansagen machen.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

ringelnatz » Antwort #97 am:

dadado hat geschrieben: 27. Jul 2023, 15:39
Ich würde ihm den Monat nicht gewähren, alleine schon deshalb weil er so unverschämt ist. Hau weg das Zeug.

genau so! Glaub nicht, dass ER mit dem Anwalt kommen wird.
Du informierst ihn (vor Zeugen), dass er ab jetzt 24h Zeit hat, alles zu räumen. Was dann noch da ist, entsorgst du auf eigene Faust.
Wenn du das glaubhaft vermittelst, wird er es wegräumen. Alles was ihm Zeit gibt, führt dazu, dass er dich nicht ernst nimmt.
Anwalt kannste knicken... bzw. sparen.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

oile » Antwort #98 am:

::) ::)
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.

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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Waldschrat » Antwort #99 am:

das sehe ich komplett anders
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Hawu » Antwort #100 am:

Wenn man schon eine Rechtschutzversicherung hat, kann man sie doch auch in Anspruch nehmen.
Ich würde auch auf keinen Fall fremdes Eigentum einfach entsorgen. Der Kerl ist absolut unverschämt und würde u.U. noch versuchen dich so richtig auszunehmen. Er könnte auf die Idee kommen, dich zu verklagen und Ersatz für sein Zeug einfordern.
Das wäre mir viel zu riskant.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

lerchenzorn » Antwort #101 am:

Noch ein Punkt: das ist ein rechtswidrig errichtetes Bauwerk auf Deinem Grund. Fragt sich, ob es Dir hilft oder Dir ein zusätzliches Risiko schafft, wenn Du das bei der Bauaufsicht (Landkreis?) anzeigst und eine behördliche Rückbauverfügung anregst. Dann ist zumindest eine Behörde mit im Boot, die das gegen den Störer durchsetzen muss und gegebenenfalls Ersatzvornahme durchführt. Im dümmsten Fall, die Wege des Rechts sind unerforschlich, könntest Du wegen des illegalen Bauwerks belangt werden?
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

Natura » Antwort #102 am:

Kann man das Bauwerk nennen? Naja, unser Häuschen hat die Gemeinde jedenfalls mal nachgemessen. Und ein paar Meter weiter hat ein Grundstücksbesitzer auch eins errichtet, das war zu groß und musste weg. Hühner hatte auch einer, da hat sich Jemand in ziemlicher Entfernung über den Lärm beschwert, die mussten auch weg. Wenn jetzt der bei uns auch einen Hühnerstall bauen würde, dann wäre ich wahrscheinlich dran.

@Waldschrat: Ich auch.
@ Ringelnatz: In 24 Stunden räumt der das nie und nimmer weg. Er sagte ja, da brauche ich LKW. Und daran, einen solchen zu besorgen, denkt er im Traum nicht. Außerdem hat er ja ganz bestimmt keinen Platz dafür, sonst würde er nicht überall versuchen, sich breit zu machen. Und weg schmeißen will er es nicht, also müsste er erst einen anderen Platz suchen und ob er den findet ??? ??? Dass er mit einem Anwalt kommt glaube ich nicht. Aber wie ich inzwischen erfahren habe, hat es scheinbar in seiner Parzelle im Verein schon mal gebrannt, wer weiß was er anstellen würde :-\?
Da muss wohl ein Anwalt her, mit dem werde ich nicht einig. Der Verein hat ja auch einen gebraucht.
@Hawu: deshalb steht es ja noch. Meine Tochter sagte von Anfang an, das hat einer hingestellt, weil er etwas damit vorhat. Wenn wir es entsorgen, kommt er womöglich und beschwert sich.
Fange nie an aufzuhören, höre nie auf anzufangen.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

lerchenzorn » Antwort #103 am:

Natura hat geschrieben: 27. Jul 2023, 21:40
Kann man das Bauwerk nennen? ...


Aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:
" ...
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten auch
...
2. Lager-, Abstell-, Aufstell- und Ausstellungsplätze,
...
8. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen.

(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. ... "

Die Schwellen des Baurechtes sind meistens schnell überschritten.
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Re: Lagerung von fremden Gegenständen auf meinem Grundstück

ringelnatz » Antwort #104 am:

Natura hat geschrieben: 27. Jul 2023, 21:40
@ Ringelnatz: In 24 Stunden räumt der das nie und nimmer weg. Er sagte ja, da brauche ich LKW. Und daran, einen solchen zu besorgen, denkt er im Traum nicht. Außerdem hat er ja ganz bestimmt keinen Platz dafür, sonst würde er nicht überall versuchen, sich breit zu machen. Und weg schmeißen will er es nicht, also müsste er erst einen anderen Platz suchen und ob er den findet ??? ??? Dass er mit einem Anwalt kommt glaube ich nicht. Aber wie ich inzwischen erfahren habe, hat es scheinbar in seiner Parzelle im Verein schon mal gebrannt, wer weiß was er anstellen würde :-\?
Da muss wohl ein Anwalt her, mit dem werde ich nicht einig. Der Verein hat ja auch einen gebraucht.


also natürlich sollte man nur so vorgehen, wenn man auch dahinter stehen kann. Wenn du dich dabei nicht wohl fühlst, ist es nicht der richtige Weg.

Die Sache ist nur die: er schert sich einen Dreck um Gesetze und Regeln. Die einzige Sache, die ihn interessiert, ist, dass er seinen Mist behält. Daher wird nur eine (glaubwürdige!) Ankündigung der Entsorgung dazu führen, dass er es wegbringt.
Ob man diesen Weg über einen Anwalt und ggf. Urteile beschreitet (dauert lange, kostet Nerven und viel Geld) oder klar Grenzen aufzeigt, muss man selbst sehen.

Seine Argumentation am Telefon zeigt deutlich, wie er gestrickt ist: hinhalten so lange es geht, sich selbst in die Position des Akteurs bringen.
Lkw, anderer Platz, bla, bla... er labert den totalen Mist - entweder er braucht das Zeug, dann rettet er es, oder halt nicht. Es ist schlicht nicht dein Problem, WIE er das beseitigt...!
Er manipuliert dich...!

Dreh den Strick um und behalte DU die Oberhand. Wenn er 24h nicht schafft, kannst du ja schonmal anfangen wegzuräumen, glaub mir, er wird auf der Matte stehen! Dann kannst du ihm ja "gnädig" noch einen Tag geben. Entscheidend ist, dass DU bestimmst!

Sorry... ich weiß, es sehen hier nicht alle so. Aber von jemandem, der sich nicht an Regeln halten will, sollte man sich nicht vorführen lassen. Stärke zeigen ist angesagt.
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