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Quittenfrage - dringend (Gelesen 1422 mal)
Moderator: Nina
Quittenfrage - dringend
Hallo, bin soeben dabei, Quittengelee zu kochen. Aus den passierten Quittenstücken möchte ich dann noch Quittenpaste machen, wozu ich aber heute nicht mehr komme.Und nun die Frage:Kann ich das Quittenmark vor der Weiterverarbeitung zu Paste einfrieren oder verliert es dann sehr an Geschmack?
Re:Quittenfrage - dringend
Hallo Callis,willst Du quittenbrot machen?Dann Zucker sie einfach es schimmelt dann nichtOder soll es deftig werden?LGNicole
Re:Quittenfrage - dringend
Ich habs schon gemacht, und es hatte so gut wie keinen Geschmack verloren nach drei Monaten. Zehn Jahre würd ichs natürlich nicht im Gefrierschrank lassen. 

Re:Quittenfrage - dringend
danke, gart, erleichtert mich
@ malachyQuittenbrot will ich nicht machen, wenn es sowas ähnliches wie Früchtebrot ist. Die Paste wird hergestellt, indem man das Mark oder Mus langsam einkochen läßt, bis sich kaum nch Flüssigkeit bildet, dann Zucker hinzufügt und solange weiterköchelt unter Rühren, bis die Masse eine festere, aber noch streichfähige Konsistenz annimmt.Man streicht sie auf gezuckerten Blechen aus und läßt sie in Zimmerwärme ein paar Tage trocknen, bevor man sie in Vierecke schneidet, kurz noch in Zucker wälzt und dann in Blechschachteln aufhebt.

Re:Quittenfrage - dringend
Sowas heißt hier Quittenspeck....aber mir graust es schon bei dem Gedanken daran, nimm es mal nicht persönlich 

Viele Grüße aus dem Ermstal !
Re:Quittenfrage - dringend
warum sollte ich?Mir graust vor dicken Bohnennimm es mal nicht persönlich


Re:Quittenfrage - dringend
so etwas ähnliches hab ich schon mit marillenmarmelade gemacht: einfach dicker einkochen lassen, auf oblaten streichen, obendrauf wieder eine oblate, in streifchen schneiden, trocknen lassen........einfach köstlich ist das. ;)lg.b.
Re:Quittenfrage - dringend
Hallo Callis, das hört sich für mich nach Quittenbrot an, wahlweise auch in Hagelzucker oder Zimt Gewälzt.Schmeiß einfach Zucker rein und in den Kühlschrank.Wie lange soll es denn aufbewahrt werden?LG