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Gartenrecht - Rankgitter (Gelesen 14172 mal)
Moderatoren: Nina, Phalaina, cydorian, partisanengärtner, AndreasR
Gartenrecht - Rankgitter
Hallo Ihr Lieben,ich brauche einmal Euren Rat. Gestern flatterte mir ein Briefmeines Doppelhausnachbarns ins Haus.Darin stand, ich sollenmeinen "Sichtschutz "auf das nach brandenb.Gartenrecht zugelassene Maß von 120-150cm verändern.Die Rankgitter wurden durch mich vor 12 Jahren aufgestellt undwurden damals begrüßt, damit wir uns nicht gegenseitig auf die Terasse schauen können. Es handelt sich um handelsübliche Rankgitter(180x180) Gesamtlänge 6m (Bauhöhe ca.200cm) mit Absenkung auf 130 im Gartenbereich und beginnt direkt am Haus ca.15cm con der Grenze entfernt.Bepflanzt haben wir die Gitter mit Wein (Parthenocissus veittchii) u.Cl. Miss Bateman. Das Ordnungsamt konnte mir nicht richtig helfen -"ein Richter kann so oder so entscheiden".Was macht man nun ???LG Falk
Bin im Garten.
Falk
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Re:Gartenrecht - Rankgitter
Hallo!In welchem Bundesland wohnst Du? LG
Re:Gartenrecht - Rankgitter
mich würde interessieren, warum er das "plötzlich" möchte und einen brief schreibt anstatt ins gespräch zu kommen.ist euer verhältnis nicht so gut ?ich würd mit ihm reden um herauszufinden, warum er das möchte und ihn auf die nachteile hinweisen. ihr könntet euch ja nachher gegenseitig auf die terrasse sehn. 

Re:Gartenrecht - Rankgitter
Brandenburg. Das Brandenburgische Nachbarschaftsrecht hab ich schonvom Ordnungsamt gefaxt bekommen.Müßte §27 sein, mein Rankgitterist aber mit meiner Haushälfte und den boden fest verbunden.Totenstille seit 10 Jahren,Stunk gab es schon immer,insbesondere mit demVorbesitzer. Bei uns eigentlich 13Jahre Ruhe. Vorher 2-3x Androhung Anwalt.Konnte ich immer verhindern.LG falk
Bin im Garten.
Falk
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Re:Gartenrecht - Rankgitter
Hier ist was für Dich:http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nachb_3.html§ 40 Ausschluß des BeseitigungsanspruchsDer Anspruch nach diesem Gesetz auf Beseitigung von Anpflanzungen, die die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht einhalten, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des zweiten auf das Anpflanzen folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Für Anpflanzungen, die zunächst die vorgeschriebenen Abstände einhalten, beginnt die Frist, wenn sie über die nach diesem Gesetz zulässige Höhe hinausgewachsen sind. Viel Erfolg
Re:Gartenrecht - Rankgitter
Übrigens, seine Hecke ist auch zu dicht gepflanzt.


Re:Gartenrecht - Rankgitter
Ja Ulli,hat aber "Bestandschutz", zwar vom Nachbarn damals veranlaßt, Eigentümer war aber unsere Kommune.Ich hab nichts gegen seine Hecken.DankeLG falk
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Falk
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Re:Gartenrecht - Rankgitter
Ich würde nichts tun.Oft tut so einer dann auch nichts. Im Frühling haben Nachbarn manchmal solche kurzfristigen Schübe.Nach all den Jahren kannst du ihm vor Gericht dann immer noch treuwidriges Verhalten vorwerfen. Und vorsorglich eine Liste mit seinen bislang ungerügten Sünden erstellen (mit Beweismaterial). Das kann im Vergleichsfall nützlich sein.
Re:Gartenrecht - Rankgitter
Hier geht es wohl weniger um die Bepflanzung als um die Definition dieses Rankgitters als Zaun. Und dafür gibt es unterschiedliche Regelungen im Nachbarrecht.Die Frage ist tatsächlich, ob nach so langer Zeit der Duldung = stillschweigenden Einverständnisses die Beseitigung/Änderung verlangt werden kann.Dazu müsste es bereits Urteile geben. Entweder selbst ergoogeln oder Anwalt befragen (Kosten).Gibt es bei euch nicht die Institution eines Schiedsmanns?
Re:Gartenrecht - Rankgitter
Der Nachbar verlangt die Änderung des "Sichtschutzes ". Laut Ordnungsamt kann einRankgitter (Lattenkonstruktion) bis 2m hoch sein.Mit Bewuchs z.B. Wein war man sich unsicher. In der Regel läuft laut Ordnungsamt sowas immer erst über ein Schiedsamt.Ich hab noch keine Erfahrung,genauso gerechtlich.LG falk
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Falk
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Re:Gartenrecht - Rankgitter
Das Gitter ist doch gerade zwei Meter hoch. Wo ist das Problem?
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Gartenrecht - Rankgitter
Es steht bei mir sicher unter 2m, beim Nachbarn könnte es genauoder lokal mehr sein, liegt am der Geländeneigung.Unser Grundstück liegt ins-gesamt höher (leichte Hanglage)Falk
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Re:Gartenrecht - Rankgitter
Irgendwo in diesem famosen Nachbarschaftsrecht steht sicher auch was ueber die Definition der Hoehe. Normalerweise wird wohl dort gemessen, wo das Teil aus der Erde kommt, damit waaerst Du aus dem Schneider. . Im Zweifel steht aber auch was ueber Gelaendestufen drin.Was stoert den Nachbarn und warum gerade jetzt und nicht frueher?Wenn er tiefer liegt, hast Du dann vielleicht auch mit weniger Hoehe einen ausreichenden Sichtschutz?
Gruesse
Re:Gartenrecht - Rankgitter
Der Zugang zu seiner Wohnung erfolgt über eine Treppe, welche diesenVorteil zunichte macht. Von Nov.-April ist das Rankgitter kein Sichtschutz auf Grund der großen Zwischenräume, im Hochsommer macht der Wein fast dicht.Ist das nun eine SichtschutzwandWenn er tiefer liegt, hast Du dann vielleicht auch mit weniger Hoehe einen ausreichenden Sichtschutz?

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Falk
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