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Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen... (Gelesen 2271 mal)

Bäume und Sträucher, Duftgehölze, Blütengehölze, Blattschmuckgehölze, Wildobst, Koniferen, Moorbeetpflanzen

Moderator: AndreasR

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Kein grüner Daumen
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Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Kein grüner Daumen »

Hallo ihr Lieben!Ich bin ein Neugärtner, bzw. seit einem halben Jahr besitzen wir einen Garten oder so etwas, was mal Garten werden will (zur Zeit noch Mondkrater aus Mutterboden) ;D . Laut der Baubeschreibung in unserer Siedlung müssen wir zwei Bäume pflanzen. Jetzt meine Frage, gilt ein Mandelbäumchen jetzt als Baum oder nicht? Ebenso eine Zwerg-, bzw. Harlekinweide? ??? Und dann noch eine Frage, die Blüten von meinem Rhododendron sind schwarz, und die Blätter sind eingerollt und an manchen stellen sehen sie aus, als wenn sie angefressen wurden. Was kann das sein? ??? Danke im Vorraus. threadtitel ergänzt, da auch juridischer aspekt. lg, brigitte
Viele Grüße
Daumen


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Danilo
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Re:Was gilt als Baum, und andere Fragen...

Danilo » Antwort #1 am:

Ich zitiere mal Wikipedia (reicht für diesen Zweck ausnahmsweise ;) )
Als Baum wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine holzige Pflanze verstanden, die aus einer Wurzel, einem daraus emporsteigenden, hochgewachsenen Stamm und einer belaubten Krone besteht.
Demnach geht z.B. eine Harlekin-Weide als Baum durch. Versuche aber dieses Kriterium nicht als Muss zu sehen, sondern suche Dir lieber mit Bedacht einen schönen Baum aus, den du nicht nur der Pflicht wegen pflanzt, sondern einen, an dem auch ihr selbst eure Freude habt. Es gibt viel interessantere Exemplare als die inzwischen fast in jedem Garten anzutreffende Harlekin-Weide. Auch Obstbäume wären denkbar, vielleicht ein Obstbaum und dazu einen weiteren Baum, der eine schöne Blüte und eine leuchtende Herbstfärbung in sich vereint.
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SouthernBelle
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Re:Was gilt als Baum, und andere Fragen...

SouthernBelle » Antwort #2 am:

Bist Du sicher, dass die "zwei Baeume"-Auflage nicht noch mit einer Liste der gewuenschten Kandidaten kommt, bzw einem Zusatz wie zB "einheimisch" oder "Laubbaum"?
Gruesse
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Treasure-Jo
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Treasure-Jo » Antwort #3 am:

Ich nehme mal an, dass eure Verordnung zur Baumpflanzung nicht auf eine botanische Definition abhebt. Möglicherweise sollte irgendwann mal das Anpflanzen von Obstbäumen gefördert werden? Insofern könntest Du evtl. einen kleinen Obstbaum pflanzen, evtl. einen Säulenobstbaum, wenn es etwas sehr kleines sein soll.Im Übrigen: Warum sollte ein Mandelbäumchen (ich nehme an, Du meinst eine Zeirmandel, Prunus triloba) nicht als Baum durchgehen.
Liebe Grüße

Jo
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Kein grüner Daumen
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Kein grüner Daumen » Antwort #4 am:

Guten morgen!Vielen Dank! Warum eine Zwergweide? Meine Eltern haben eine im Garten stehen, und wollen die loswerden. Somit ist das meine (alles was meine Eltern rausschmeissen wollen aus ihrem Garten, ist meins ;) ). Ob es sich um heimische Bäume handelt, bin ich mir jetzt unsicher, aber ich werd mal nachforschen ;) Habt ihr noch eine Idee, was es mit dem Rhododendron auf sich haben kann? Wir haben den im letzten Herbst geschenkt bekommen (ist schon ca. 20 Jahre alt), und ich würde mich ärgern, wenn der kaputt geht... Wollte eigendlich mit den Blättern und Blüten heute in den Pflanzenfachmarkt, aber da beide Kinder gerade krank sind, sind sie wichtiger als mein Rhododendron ;)Vielen Dank!
Viele Grüße
Daumen


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Lenchen
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Lenchen » Antwort #5 am:

Wie groß ist denn euer Grundstück? Hier in Brandenburg (Potsdam-Mittelmark) gilt, dass je 200 qm ein "Großbaum" gepflanzt werden sollte, auch die Arten sind vorgegeben - z.B. Linde, Birke, Kastanie, einheimische Kiefer. Für jeden gefällten Baum wird eine entsprechende Ersatzpflanzung gefordert. Auch die Heckenpflanzung ist definiert, wobei das aber keiner kontrolliert...Persönlich/ geschmacklich sehe ich allerdings Mandelbäumchen und Harlekinweide nicht als Baum, wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht.Dein Rhodo könnte einen Trockenschaden (Frosttrocknis) haben. Durch die lange Frostperiode im Winter sehen viele immergrüne Gehölze momentan nicht gut aus.
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Staudo
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Staudo » Antwort #6 am:

Wenn als Ersatz ein Baum gefordert wird, ist in aller Regel auch ein Baum gemeint und nicht ein Bonsai. ;) Innerhalb der Wohnbebauung sind damit mindestens hochstämmige Obstbäume gemeint. So lange keine konkrete Vorgabe gemacht wurde, würde ich das pflanzen, was mir selbst behagt und mich notfalls dumm stellen. Manchmal klappt das.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
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Lenchen
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Lenchen » Antwort #7 am:

Ich stelle mir gerade vor, der Vorbesitzer unseres Grundstückes hätte damals statt meines Lieblingsbaumes (Winterlinde) eine Harlekinweide gepflanzt...ich wäre untröstlich ;D
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Kein grüner Daumen
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Kein grüner Daumen » Antwort #8 am:

Hallo!Also, unser Grundstück hat ca. 650 m². Alle Grundstücke hier, wo ein Einfamilienhaus drauf gebaut wurde, soll zwei Bäume pflanzen, und bei den Doppelhäusern muss jede Familie einen Baum pflanzen... Gut, dann werden wir das pflanzen, was uns gefällt ;D Sag mal Lenchen, was kann ich denn dann dagegen tun? Oder muss ich einfach abwarten, was die Zeit bringt?
Viele Grüße
Daumen


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purlinda
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

purlinda » Antwort #9 am:

Hier in Brandenburg (Potsdam-Mittelmark) gilt, dass je 200 qm ein "Großbaum" gepflanzt werden sollte, auch die Arten sind vorgegeben - z.B. Linde, Birke, Kastanie, einheimische Kiefer. Für jeden gefällten Baum wird eine entsprechende Ersatzpflanzung gefordert.
200qm finde ich happig für einen Großbaum, der dort auswachsen soll. Vor allem in einem normalen Hausgarten mit Gebäuden drumherum und drin. Oder wird dann einfach nach 15 Jahren gefällt, bevor der Baum je seine volle Größe erreicht hat? (Was ja auch irgendwie schade ist...)
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Lenchen
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Re:Was gilt als Baum (rechtliche frage), und andere Fragen...

Lenchen » Antwort #10 am:

Sag mal Lenchen, was kann ich denn dann dagegen tun? Oder muss ich einfach abwarten, was die Zeit bringt?
Wenn dein Rhodo auch noch relativ frisch umgepflanzt war hatte er es bei der langen Frostperiode doppelt schwer. Normalerweise treiben die Pflanzen neu (die Lorbeerhecke meines Nachbarn sah nach dem Winter 2008/2009 auch gruselig aus, hat sich aber im Laufe des Jahres ganz gut erholt).(Die Fraßränder könnten eventuell vom Dickmaulrüssler stammen.)Hier z.B. kannst du etwas zum Thema lesenhttp://www.haus-und-garten.info/blog_hug/blog/vorsicht-frosttrockniswinterd%C3%BCrreAnsonsten denke ich, dass ein 650 qm Grundstück wirklich gut zwei "echte" Bäume vertragen kann ;)
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