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Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn? (Gelesen 12285 mal)

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Pewe

Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Pewe »

'Die eigene Freiheit endet da wo die Freiheit des anderen beginnt' - so heißt es doch bzw. hieß es mal. Ich habe nun ein Problem mit der Freiheit meiner Nachbarn, d.h. ich bin dabei ein 3jähriges Beet komplett hoch nehmen zu müssen, da der nachbarliche Giersch alles durchwachsen hat. Wenn das erledigt ist, muss ich künftig wohl so ca. 1/2 bis 1 m Abstand zum Zaun als eine Art Todesstreifen für Giersch halten, damit ich beizeiten den Giersch und die Winden etc. sichten und bekämpfen kann. Die nachbarliche Grenze beträgt immerhin ca. 80 m. Es liegt mir wirklich fern, den Nachbarn irgendwelche Vorschriften bzgl. ihrer Grundstücksgestaltung zu machen. Sie finden es schön und das ist o.k. Allerdings fände ich es richtig, wenn sie etwas gegen den Grenzgiersch und Co. unternehmen würden. Vor Jahren habe man mal einen Gärtner gehabt, der habe etwas gespritzt, dann sei alles braun gewesen, habe aber - was Wunder - nicht vorgehalten. Nun wird gelegentlich mal gemäht - es blüht dennoch - und gezupft und das Ganze dann auf den Kompost - der liegt auch am Zaun - gegeben, wo es natürlich fröhlich weiterwuchert. Ganz davon abgesehen, dass deren Bäume bzw. die Baumäste meterweit auf mein Grundstück reichen, die Baumwurzeln natürlich auch. Weiß jemand, ob ich das wirklich dulden muss? Ist Gartenfreiheit wirklich einseitig? Liegen bei Euch irgendwelche Erfahrungswerte vor?
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Martina777
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Martina777 » Antwort #1 am:

Kein Richter wird den Nachbarn zum Gierschzupfen verdonnern.
chris_wb

Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

chris_wb » Antwort #2 am:

Wenn es das Grundstück wesentlich in der Nutzung einschränkt (was du dann nachweisen musst), könnte er aber zu eindämmenden Maßnahmen verdonnert werden.Bei überhängenden Ästen ist dieser Nachweis oft schwierig. Die müssten dir schon den Weg zum Haus zuwachsen. Schattenwurf und Laubfall reichen da wohl nicht aus.ABERDa ist noch die Sache mit dem Recht haben und Recht kriegen. Solange das Verhältnis mit den Nachbarn gut ist, bitte nach einer gemeinsamen Lösung suchen! Wenn einmal so ein Streit wortwörtlich vom Zaun gebrochen ist, dann ist's mit dem Frieden meist auf ewig vorbei (bei uns nun schon seit 13 Jahren).80 m Grenze sind schon ordentlich. Ist der Gierschbestand an der gesamten Grenze entlang?Wenn nicht, ich glaube, ich würde mir einfach Teichfolie kaufen und einen 60 cm breiten Streifen als Wurzelsperre an der Grenze eingraben.Viel Arbeit, vielleicht ein wenig ungerecht, aber man hat Ruhe - in jeder Hinsicht. ;)
nicoffset

Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

nicoffset » Antwort #3 am:

Unkraut jäten ist per Gesetz nicht vorgeschrieben.Über die Grenze hängende Äste müssen hingegen entfernt werden (vmtl. muss dies aber nicht der Nachbar machen sondern man selber). Zu den Wurzeln kann man nix mehr sagen, da die Bäume schon gross sind - da hätte man beim Pflanzen Einsprache erheben müssen ...
chris_wb

Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

chris_wb » Antwort #4 am:

vmtl. muss dies aber nicht der Nachbar machen sondern man selber
VORSICHT!! Der Nachbar muss ggf. aufgefordert werden mit angemessener Fristsetzung. Kommt er dem nicht nach, dann, aber auch erst dann, darf man selbst Hand anlegen oder im Fall der Fälle eine Firma beauftragen.Eigenes Einschreiten ohne vorherige Aufforderung kann mal schnell als Sachbeschädigung enden. Das mit der Einspruchsfrist für Gehölzpflanzungen stimmt allerdings. Müsste im Landesrecht individuell geregelt sein.
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Gänselieschen
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Gänselieschen » Antwort #5 am:

Wenn mir jemand auferlegen würde, meinen Giersch auf ca. 200m Zaun nach rechts und links zu jäten - der dort seit Jahrzehnten in trauter Zweisamkeit mit Wilden Schneebeerenhecken wächst - damit der nicht beim Nachbarn durchwächst - und das wäre noch dazu eine gesetzliche Vorgabe -dann müsste ich und noch so mancher andre Gärtner seinen Garten verkaufen, weil das im Leben nicht zu schaffen ist. Manche Zäune sind garnicht zugänglich - soll ich die Hecke roden, um an den Giersch zu kommen.@ Waldschrat, ich glaube - bei aller Sympatie - das geht dan doch etwas weit. Giersch in großen Grundstücken ist eine Lebensaufgabe - und man wird nicht jünger.L.G.Gänselieschen
Katrin
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Katrin » Antwort #6 am:

Ich komme auch schon lange nicht mehr an alle Zäune dran. Bestimmt wächst da hinten auch Giersch... ich weiß es aber gar nicht :-[.Waldschrat, gelangt dein Nachbar denn noch ohne Probleme zu seinem Grenzgiersch?
"Ich glaube, viele von uns haben ihre Heimat längst verloren, denn sie haben sie in der Kindheit gelassen, in den staubigen Straßen und an den sonnigen Tagen, als die Welt noch gut war, weil wir nur die Fassade sahen und zu klein waren, die Türen zu öffnen."

ich
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tubutsch
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

tubutsch » Antwort #7 am:

Ich würde wie chris eine Art Gierschsperre einbauen. Ist zwar mit Arbeit verbunden, dafür hast Du aber Ruhe vor Giersch und Nachbarschaftsstreit. Ich wäre froh, wenn unser Nachbarschaftskrieg durch Gierschroden zu verhindern gewesen wäre. Lohnt wirklich nicht...Grüße Tubutsch PS: Es soll doch jetzt so ein wirksames Mittel gegen Giersch geben.
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Wiesentheo
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Wiesentheo » Antwort #8 am:

Da gibt es zwar Gesetze drüber,aber jedes Bundesland hat andere.ein einheitliches Gesetz gibt es nicht in Deutschland.das hat noch keiner fertig gebracht ein einheitliches zu schaffen.Ist auch besser so.In sachsen Anhalt gibt es da eine sehr gute vereinfachte Version"Einigung am Gartenzaun" vieleicht gucks sich dass der eine oder der andere Mal an.Frank
Der Vorteil der Klugheit besteht darin,dass man sich dumm stellen kann. -  Umgedreht ist das schon schwieriger.
Pewe

Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Pewe » Antwort #9 am:

Grmpf - so ungefähr habe ich es befürchtet. Ja, Giersch und Co. wachsen über die ganze Zaunlänge - und wo kein Giersch, da Maiglöckchen.Katrin (doch, die Nachbarn kommen an den meisten Stellen problemlos an den Zaun) und Gänselieschen: Eure Nachbarn sagen nix?Die vorgeschlagene Wurzelsperre: Daran habe ich auch schon gedacht. Ob ich die Ackerei alleine schaffe, mal sehen. Erstmal werde ich den bewuchsfreien Streifen ausprobieren, wenngleich es viel verschenkter Platz ist. Falls das nicht zufriedenstellend ist, werde ich wohl oder übel eine Wurzelsperre einbuddeln. Und nein, nachdem mein Zorn ein wenig abgekühlt ist - einen Nachbarschaftsstreit ist es mir nicht wert. Aber mächtig frustriert bin ich angesichts der Sisyphusarbeit schon - am liebsten würde ich momentan den ganzen Kram verscherbeln. :P
Querkopf
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Querkopf » Antwort #10 am:

Hallo, Chris,
vmtl. muss dies aber nicht der Nachbar machen sondern man selber
VORSICHT!! Der Nachbar muss ggf. aufgefordert werden mit angemessener Fristsetzung. Kommt er dem nicht nach, dann, aber auch erst dann, darf man selbst Hand anlegen oder im Fall der Fälle eine Firma beauftragen. ...
und nochmal VORSICHT: Auch das stimmt nicht unbedingt.Bei großen Bäumen käme das Kappen von Ästen einer Verstümmelung gleich, der Habitus wäre ruiniert. Und - riskant! - auch die Statik des Baums. Da ist die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wo Baumschutz besonders streng geregelt ist (m. W. ist das beispielsweise in Hamburg so), müssen Nachbarn halt mit übergriffigen Bäumen leben. Woanders gäbe es bei Rechtsstreitigkeiten wohl Entscheidungen je nach Einzelfall. Und wieder woanders ginge es eher gegen die Bäume aus.
chris_wb hat geschrieben:...Das mit der Einspruchsfrist für Gehölzpflanzungen stimmt allerdings. Müsste im Landesrecht individuell geregelt sein. ...
Ja, ist im Landesrecht geregelt. Für gewöhnlich im Zusammenhang mit den zulässigen Grenzabständen von Gehölzpflanzungen. Kein Einspruch innerhalb gewisser Fristen = kein Anspruch auf Beseitigung... @Waldschrat: Zum Gierschzupfen wird einen wirklich kein Richter verdonnern. Aber Giersch wenigstens regelmäßig zu mähen (scheint bei deinen Nachbarn ja zu gehen), ist, finde ich, einfach ein Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme. Hier halten wir es so, dass wir - gegenseitig - nach Kräften aufpassen auf invasive Pflanzen an der Grenze; die werden möglichst gerupft, gemäht, geschnitten, ehe sie übern Zaun hüpfen. Nix Nachhaltiges, kein Ausbuddeln. Nur Eindämmung. Hilft aber auch schon. Durchsetzen lässt sich sowas aber wohl nicht, wenn die Nachbarn uneinsichtig sind ::). Und manchmal geht gar nichts, obwohl mensch einsichtig & willig ist. Wir haben, von den Vorgängern übernommen, eine Zierquitte am Zaun. Die ist inzwischen riesig, auch unterirdisch: Sie hat betonierte Zaunfundamente unterwandert und beginnt, das Nachbargrundstück zu erobern. Alle meine Versuche, das zu verhindern, sind fehlgeschlagen. Roden ließe sich der Strauch auch kaum, wurzelt viel zu tief. Also bin ich heilfroh über die Gelassenheit meiner Nachbarin, die ab und zu mal mit dem Rasenmäher über die Triebe fährt und sie ansonsten duldet. Dafür nehme ich's meinerseits klaglos hin, dass aus ihrer selten gemähten Wiese Quecken, Klee, Winden & Co. in meine Beete wachsen. Ist natürlich doof, wenn sowas bloß einseitig ist...Schöne GrüßeQuerkopf
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Amur » Antwort #11 am:

Soferns bei dir relativ sonnig und trocken ist, sollte eine Rasenmäherbreite als "Demarkationsline" reichen. Die wöchentlich mähen, das mag der Giersch nicht. Ists bei dir aber auch noch schattig, dann wird eine Breite nicht reichen.Dem Nachbarn wirst du wegen dem Giersch nix anhaben können.
nördlichstes Oberschwaben, Illertal, Raum Ulm
Pewe

Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Pewe » Antwort #12 am:

Ist natürlich doof, wenn sowas bloß einseitig ist...
Genau das ist es, was mich im Grunde am meisten verärgert. Ach ja, die Bäume und damit deren Wurzeln standen schon beim Einzug - so um die 15-20 m hoch und etwa 50 -100 cm vom Zaun entfernt, teils auch näher bzw. direkt im Zaun. Im Grunde wachsen die Dinger also bei mir. :-X Zwar habe ich die Schneidelizenz erhalten, aber bei der Anzahl .... artet auch das in echte Arbeit aus und wie ich an die anstehenden Buchenäste komme, weiß ich auch noch nicht so genau. Edit: Ein c hinzugefügt ;D
Katrin
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Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Katrin » Antwort #13 am:

Waldschrat, ich habe zum Glück keine direkten Nachbarn, aber ich könnte auch dann nicht mehr an die Grenzen, es ist alles voller Hecke oder Beete...
"Ich glaube, viele von uns haben ihre Heimat längst verloren, denn sie haben sie in der Kindheit gelassen, in den staubigen Straßen und an den sonnigen Tagen, als die Welt noch gut war, weil wir nur die Fassade sahen und zu klein waren, die Türen zu öffnen."

ich
Pewe

Re:Wie weit geht die Freiheit der Nachbarn?

Pewe » Antwort #14 am:

Soferns bei dir relativ sonnig und trocken ist, sollte eine Rasenmäherbreite als "Demarkationsline" reichen. Die wöchentlich mähen, das mag der Giersch nicht. Ists bei dir aber auch noch schattig, dann wird eine Breite nicht reichen.Dem Nachbarn wirst du wegen dem Giersch nix anhaben können.
Die Hälfte ist weder sonnig noch trocken - jedenfalls von Haus aus. Ich beregne dort, weshalb der Giersch auch sehr gern die Besitzer wechselt. Rasenmäherbreite ginge auch theoretisch nur auf der Hälfte, die andere Hälfte ist 'Kompost' direkt am Zaun, worauf sich der Giersch ausgesprochen wohl fühlt. :-X
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