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Haftungsfragen bei Offenen Gärten (Gelesen 1804 mal)
Haftungsfragen bei Offenen Gärten
Es sieht so aus, als würde sich in Freising dieses Jahr einiges in Sachen offene Gärten tun. Wir grübeln gerade, wie das ist, wenn man die Öffentlichkeit in den Privatgarten einlädt und das nicht am offiziellen, von den Landratsämtern organisierten Tag der offenen Gartentür, sondern in Eigeninitiative macht. Muss man sich da irgendwie absichern? Haftpflicht, Behördenkram, usw?? Oder betont man einfach in der Einladung, dass es sich um eine reine Privatveranstaltung handelt und dass die Besucher für sich selber haften? Ich freue mich über Eure Infos!
Re:Haftungsfragen bei Offenen Gärten
Wenn du keinen Eintritt nimmst, es sich um deinen Privatgarten handelt und du am Eingang ein Schild aufhängst (Betreten auf eigene Gefahr) dann haften m.W. die Besucher selber wenn sie mit dem Fuß umknicken oder an einem Rosenstachel hängen bleiben.Hatte mich vor Jahren diesbezüglich mal schlau gemacht.
Re:Haftungsfragen bei Offenen Gärten
ja das stimmt. Wennst Wege zum Trampeln zur Verfügung stellst,dann müssen dieselben rutschfest und ohne Löcher sein. Wenn er/sieim Gras ausrutscht oder über den Maulihaufen fällt, dann passiert nix,fällt er/s über Deinen Spaten, bist dran. Alles ist ausjudiziert, auch dasWC, sollte es jemand benützen ........... ciao damax
- Starking007
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Im Nordosten Bayerns - kalt und Kalk.
Re:Haftungsfragen bei Offenen Gärten
Gartenübliche Gefahrenstellen, wie es sie überall gibt, wie Erdwege, Stufen, etwas unebene Böden sind normal, damit muss ein Besucher rechnen. Auch mit einem herumliegenden Spaten. (Normalbesucher, Freunde).Lädt man allerdings viele Personen ein, wie hier, ist der Anspruch an Sicherheit etwas höher, da man damit rechnen muss, dass auch Kinder, ältere oder Gartenungeübte kommen.Durchgehen, offensichtliche Problemstellen entschärfen, fertig.Die Mitgliedschaft in einer entsprechenden Vereinigung sichert das zusätzlich ab,aber auch für Fehler des Veranstalters dürfte die Privathaftpflicht aufkommen, zumal in den letzten Jahren das Öffnen der Gartentüren zum normalen Lebensinhalt von Gartenbesitzern geworden ist.Eintritt ist kritisch, mit Steuerberater, Anwalt klären, Trinkgeld für Aufwand, Getränke sehe ich als problemlos an.(Ich organisiere sowas jährlich).
Gruß Arthur
Re:Haftungsfragen bei Offenen Gärten
Danke, das hilft mir schon ein bisschen weiter. Wir haben nur Leute dabei, die eventuell für irgendwelche sozialen Zwecke Spenden sammeln, so richtig Eintritt verlangt meines Wissens niemand. Habt Ihr solche Veranstaltungen bei der Gemeinde oder Stadt angemeldet (Ordnungsamt)? Was denkt Ihr, kann man den Besuchern öffentliche Parkplätze empfehlen, ist da eine Rücksprache mit der Stadt nötig? Oder soll man besser in die Einladung schreiben "Bitte zu Fuß oder per Fahrrad anreisen", falls der Garten in einem beengten Wohngebiet liegt? Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Re:Haftungsfragen bei Offenen Gärten
Das Ganze beim Ordnungsamt anzumelden ist empfehlenswert.Öffentliche Parkplätze sind öffentlich, d. h. man muß sie nicht vorab "buchen": Jeder, der möchte, kann dort ohne Voranmeldung parken.Als wir (2001) hier das erstemal die Gärten geöffnet haben, rechneten wir mit ca. 50 bis 100 Besuchern (an beiden Tagen zusammen).Es kamen weit über 1000 und vor einem Garten war die (Landes-) Straße auf beiden Seiten so zugeparkt, daß sie quasi blockiert war.- Das gab etwas Ärger und seitdem wird vor den teilnehmenden Gärten immer eine Straßenseite komplett für parkende Autos gesperrt.Wenn es ein beengtes Wohngebiet ist würde ich das schon in die Einladung/Presse-Veröffentlichung schreiben und auf die nächstgelegeneParkmöglichkeit hinweisen (diese vorab möglichst auch ausschildern).Wenn es in der Nähe eine geeignete, größere Fläche gibt ( Firmen-Parkplatz, Koppel, o.ä.), würde ich den Besitzer fragen, ob die evtl. zur Verfügung gestellt werden könnte. Oft sind die Leute überraschend kooperativ.Wer als Privatmensch (ohne Eintritt und/oder Verkauf) seinen Garten öffnet, ist m.E. immer durch die Privathaftpflicht abgesichert. Zumal, wenn größere potentielle Gefahrenstellen beseitigt und/oder am Gartentor auf Eigen-Haftung hingewiesen wird.
- gartenöffner
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- Registriert: 18. Jun 2007, 12:50
Re:Haftungsfragen bei Offenen Gärten
Hallo zusammen,die Haftungsfrage ist wohl eine der Fragen die ewig als Fragezeichen im Raum schwebt. Uns geht das nicht anders.Wir haben für unsere Offenen Gärten eigens einen Verein gegründet, der das organisiert. Denn ohne Verein, quasi als "Privatinitiative" ist man eben eigentlich mit mehreren Personen eine GbR bzw. haftet immer persönlich. "Privatinitiative" ist schön, solange es nicht um Geld geht, d.h. Kosten entstehen oder Gelder eingenommen werden. Dann dürfte wohl ein Verein die bessere Lösung sein, auch wegen der steuerlichen Behandlung. Man kann einen Verein ja übrigens ab 2 Personen gründen, ist dann halt ein "nicht eingetragener Verein" und der kann genauso vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden!!!Vorteil: Verein kann gemeinnützig sein, kann Spenden bekommen, kann Rechnungen zahlen, kann Eintritt nehmen etc., kein Notar oder sonstig aufwändiger Kram nötig.Als Verein kann man eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließen, die wiederum (so haben wir es gefunden) gilt nicht für solche Veranstaltungen wie die "Offenen Gärten". Daher haben wir extra noch eine Veranstaltungsversicherung hierfür abgeschlossen. Und das war erst ein Hin und Her!!! Erstmal in Deutschland eine Versicherung finden die Offene Gärten-Veranstaltungen (mehrere Termine im Jahr, diverse Gärten, tausende Besucher) versichern will. Macht wohl fast keiner. Dennoch einen gefunden. Soweit also OK. Die Ansage ist aber, dass bei Schäden auf einem Privatgrundstück (im Garten) immer der Eigentümer haftet bzw. dessen Versicherung - sofern der Schaden überhaupt ein Versicherungsfall ist, also grob fahrlässig - erst wenn diese Versicherung ableht, tritt unsere Versicherung ein.Wer was besseres als Versicherung gefunden hat - bitte Info!Fragen oder Austausch gern an info@open-garden.de