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Baumfällung in Hamburg (Gelesen 16277 mal)
Moderator: AndreasR
Baumfällung in Hamburg
Hallo,wir haben ein unerwartetes Problem. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit der Baumfällung in Hamburg. Wir haben ein kleines Häuschen mit ebensolchem Garten drumherum erstanden und durften es nun zum 1.5.2012 übernehmen. An zwei Seiten (über Eck) stehen einige Tannen. Leider genau dort wo die Sonneneinstrahlung verläuft. Das heißt, das komplette Grundstück ist total schattig und der Rasen wohl schon seit einigen Jahren einem dichten Moosteppich gewichen. Im Zuge der notwendigen Renovierung bzw. Sanierung wird das Haus nun außenrum ausgebaggert damit isoliert werden kann. Wir dachten nun daran im gleichen Atemzug besagte Tannen entfernen zu lassen um danach möglichst schnell mit der Gestaltung des Gartens beginnen zu können. Vom Verkäufer des Hauses erfuhren wir, dass wohl schon mal eine Erlaubnis zur Fällung der Nadelbäume bestanden hat. Und zwar im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, welches aufgrund des Bebauungsplanes nicht zu stande kam.Fakt ist:Wir dachten Nadelbäume wären nicht geschützt und wenn doch - wie anscheinend hier in Hamburg - hätten wir damit kein Problem, da ja schon mal für die Fällung Selbiger eine Genehmigung vorgelegen hätte. Die Nachbarn scheinen kein Problem damit zu haben, aber anscheinend die Stadt HH. Wir haben vorsichtig angefragt wie es denn aussähe und bekamen via Telefon die Auskunft: Dass das Fällen zum einen genehmigungspflichtig sei, die erteilte Genehmigung inzwischen nicht mehr gültig ist, da sie mit dem abgelehnten Bauvorhaben verbunden gewesen sei. Dass das Fällen der Bäume in der Zeit vom 1.3. - 30.9. verboten sei, egal des Umstandes, dass wir das Haus erst zum 1.5.2012 übernehmen konnten und somit jetzt erst handeln könnten.Hat jemand Erfahrung, wie man die Fällung zum jetzigen Zeitpunkt begründen könnte?
Re:Baumfällung in Hamburg
Man könnte es über Umstürzgefahr probieren, vielleicht ist jemand im Bauamt ahnungslos, dass Tannen sehr stabiles Wurzelsystem haben. Bei Fichten ist es anders ( es sind wirklich Tannen?). Man könnte argumentieren, dass man durch Grabemaßnahmen auch das Wurzelsystem beschädigt und so die Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Re:Baumfällung in Hamburg
Schädlingsbefall, Krankheit, über Gefälligkeitsgutachten....Sinds überhaupt Tannen? Nicht Fichten?
- oile
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Markgräfin von Pieske, Gierschkultivatorin Brandenburg, zwei Gärten: Nähe Schönefeld und Nähe Fürstenwalde.
Re:Baumfällung in Hamburg
Unabhängig davon, ob es Tannen oder Fichten sind, dürfen Bäume grundsätzlich während der Brutzeit nicht gefällt werden.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
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Re:Baumfällung in Hamburg
nur bei gefahr im verzug, also akuter umfallgefahr. schädigende aufgrabungen im wurzelbereich ohne schutzmaßnahmen und beschädigungen von wurzeln geschützter bäume können leider auch noch probleme nach sich ziehen, also vorsicht! hier in berlin gehören nadelgehölze mit ausnahme der waldkiefer nicht mehr zum geschützten baumbestand, komisch, dass hamburg da schärfer herangeht..
- Quendula
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Re:Baumfällung in Hamburg
Gar nicht komisch. In meinem Wohnort unterliegen mit Ausnahme der Obstbäume, alle Gehölze ab 40 cm Stammumfang (soweit ich mich erinnere, müsst ich nachschauen) einer Baumschutzverordnung/satzung. Und es ist nicht einfach, da eine Fällgenehmigung zu bekommen. Wenn man einen Antrag stellt, kommt jmd vorbei und schaut sich alles an
und entscheidet dann.

Erwarte nichts, doch rechne mit allem!
- freitagsfish
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Re:Baumfällung in Hamburg
das sind doch bestimmt fichten, die als flachwurzler in wohngebieten große gefahr darstellen. in diesem falle sollte eine genehmigung zu bekommen sein. aber fällen geht nicht vor ende der saison, wie hier schon gesagt wurde.
- oile
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Re:Baumfällung in Hamburg
Hier auch. Wir haben es gerade durch. Fällung einer blitzgeschädigten Lärche und einer mit größeren Ästen um sich werfenden Birke.Gar nicht komisch. In meinem Wohnort unterliegen mit Ausnahme der Obstbäume, alle Gehölze ab 40 cm Stammumfang (soweit ich mich erinnere, müsst ich nachschauen) einer Baumschutzverordnung/satzung.
Bis jetzt ist es gut gegangen, sagte der Mann, als er am 13. Stockwerk vorbei fiel.
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Re:Baumfällung in Hamburg
nun ja. autos und unangeleinte hunde sind da wohl gefährlicher.... die als flachwurzler in wohngebieten große gefahr darstellen. ...

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Re:Baumfällung in Hamburg
Unabhängig von örtlichen Baumschutzsatzungen sind Fällungen in dieser Zeit durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten. Hintergrund ist der Schutz von brütenden Vögeln.Ist es denn so schlimm, wenn die Bäume erst im Herbst gefällt werden können? Wir haben unser Haus vor ein paar Jahren auch im Mai übernommen. Bis es mit der Sanierung richtig los ging, war es September. Die Planung, Auftragsvergabe usw. hat recht lange gedauert, und um den Garten konnten wir uns in der Zeit auch nicht wirklich kümmern. Neuanlage und Pflanzungen haben wenig Sinn, wenn man noch Handwerker auf dem Grundstück hat.Dass das Fällen der Bäume in der Zeit vom 1.3. - 30.9. verboten sei, egal des Umstandes, dass wir das Haus erst zum 1.5.2012 übernehmen konnten und somit jetzt erst handeln könnten.
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- Nina
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Re:Baumfällung in Hamburg
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird jetzt schon ausgebaggert.Aber ich denke auch, dass wahrscheinlich wenn gefällt werden kann, dann erst im Oktober.
Re:Baumfällung in Hamburg
Zumindest kann man bis dahin die Bäume aufasten, um etwas Licht in den Garten zu bekommen. Bis ca. 4 Meter Höhe ist ein Aufasten durchaus üblich, auch wenn mancher Baum danach keine Zierde mehr ist.
„Am Ende entscheidet die Wirklichkeit.“ Robert Habeck
Re:Baumfällung in Hamburg
Unabhängig davon, ob es Tannen oder Fichten sind, dürfen Bäume grundsätzlich während der Brutzeit nicht gefällt werden.
So pauschal ist das nicht richtig. Hausgärten um typische EFH-Grundstücke sind als "gärtnerisch genutzte Grundflächen" m. E. ausgenommenaus Bundesnaturschutzgesetz §39, Absatz 5:(5) Es ist verboten...2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächenstehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30.September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnittezur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,...Zu überprüfen bleibt natürlich, ob das jeweilige Landesgesetz oder lokale Rechtsvorschriften Einschränkungen machen.Rieke hat geschrieben:Unabhängig von örtlichen Baumschutzsatzungen sind Fällungen in dieser Zeit durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten. Hintergrund ist der Schutz von brütenden Vögeln.
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Re:Baumfällung in Hamburg
Gerade gefunden:
Quelle: http://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/baumschutz_mb.pdfIn der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der „Verordnung zum Schutze des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg“ (Baumschutzverordnung) vom 17. September 1948 grundsätzlich alle Bäume und Hecken geschützt,
Re:Baumfällung in Hamburg
@ tiarello: baumfällung als schonender form- und pflegeschnitt?? 
