





Oberes Mühlviertel l Oberösterreich l 6a l 750m
Oberes Mühlviertel l Oberösterreich l 6a l 750m
Kommt drauf an. Wenn es im LSG oder gar NSG ist, dann hast du da reichlich Einschränkungen u. a. auch darin was da angepflanzt werden darf bzw. was nicht, in welchem Umfang Holz rausgeschlagen werden darf etc. Komplettrodungen und Umgestaltung von Wald zum Garten oder Park (was man so aus dem Startbeitrag rauslesen kann) bedürfte in D einer Umwidmung des Grundstücks, selbst wenn es nicht in einem LSG oder NSG steht. Wie das in anderen Ländern ist, keine Ahnung. Ob ich allerdings vorher fragen würde.....Wenn mir ein Stück Wald gehört, kann ich dort doch Versuchspflanzungen anlegen, wie ich möchte....
Oberes Mühlviertel l Oberösterreich l 6a l 750m
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Nennt sich "Waldumwandlung" und wird in der Regel nur gegen Ausgleichsmaßnahmen genehmigt: Wald an anderer Stelle aufforsten oder Wald aufwerten. Fällen dagegen ist Teil der Waldbewirtschaftung, wenn wieder aufgeforstet wird. Ein gefällter Wald ist eben immer noch Wald im RechtssinneEbenso dürfte es schwierig sein, einen Wald komplett abzuholzen und in Grünland oder Acker zu verwandeln, ohne Genehmigung.
Heimisch: Sorbus aucuparia. Birken.Ahornarten aus Nordamerika: Acer rubrum, Acer saccharum, Acer nigrum. Liquidambar styraciflua. Dazu im Unterholz Hamamelis virginiana, und Viburnum.An nassen Stellen Nyssa sylvatica.So für den Anfang. :DEtwa in der Art.Gesetzt des Falles, es passt so, was habt ihr für "Baumideen"?
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