Nachdem ich meinen 1 jährigen Nussbaum umpflanzen wollte musste ich leider feststellen, das ich überall auf meinem steilen Hangrundstück hinter dem Haus Granitfelsen befindet immer in ca 70-100cm Tiefe .Ich besitze noch eine andere Wiese oben auf dem Berg als ich dann dort getestet habe musste ich leider das gleiche feststellen. >:(Im Wald und in näherer Umgebung wachsen überall Esskastanien und auch viele Nussbäume was ja alles ebenfalls Pfahlwurzler sind.In den Nachbargrundstücken oben auch alle möglichen Obstbäume und Nussbäume.Was soll ich jetzt nur machen???Was macht so ein Baum wenn er sich nicht in die Tiefe ausbreiten kann wie er will?Die Wiese auf dem Berg macht eigentlich einen recht fruchbaren Eindruck.Hinter dem Haus wirkt der Boden zumindest auf der einen Seite im Sommer immer recht trocken, auf der anderen Seite wo etwas Wasser austritt aus dem Berg austritt ebenfalls recht fruchtbar.Um mich rum ist nur Schwarzwald alles voller Bäume und ich finde keine Stelle mit ausreichend tiefem Mutterboden.Danke für euren Rat .Gruß Simon
Ist der Fels durchgehend eine "Platte" oder sind es große Felsen, aber mit Boden "dazwischen", also Fugen und so?Bei letzterem würde ich meinen, daß sich die Wurzeln des Baumes in diese Fugen reinarbeiten und festkrallen, zumal dort auch die Feuchtigkeit größer sein wird.Und bei den Nachbarn hats ja auch geklappt.
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Erich Kästner, (1933/46), Ein alter Mann geht vorüber
“Frei zu sein bedeutet nicht nur seine eigenen Ketten abzulegen, sondern sein Leben so respektvoll zu leben, dass es die Freiheit anderer steigert.“ Nelson Mandela
Kann nicht sagen ob es überall durchgängig ist. Laut den Nachbarn ist der ganze Berg hier ein einziger Granitfelsen.Aber wie gesagt hinter dem Haus ist Wald, da stehen 20 m Hohe Esskastanien drin.Der Direkte Nachbar hat etwas unterhalb auch einen Nussbaum der aber dafür das er schon über 30 Jahre alt ist aussieht wie 10 bis 15 Jahre.Kann sicher am Felsen liegen.Sind die Bedingungen auf so ner Wiese mit nichts drumm herum dann doch besser wie unten am Hang wo der Wald an das Grundstück grenzt oder ist das dem Baum egal ?Und ihr meint einfach auf den Felsen in 70 cm Tiefe drauf pflanzen ???Bekommt der mit so wenig Erdreich genug Nahrung und Halt?Habe versucht mit dem Pickel da was zu spalten oder ab zu schlagen keine Chance.Bin ziemlich verzweifelt wo ich die Nr 120 nun hin setzen soll.Habe heute 3 Löcher am Hang augehoben und kam immer auf Felsen raus.Nachdem ich nach 3 Stunden einen Riesigen Brocken aus meinen Loch heraus geschaft hatte ging es darunter gerade mt dem Nächsten weiter.Oben auf der Wiese also der Kuppe vom Berg habe ich noch nicht gegraben nur mit einem Eisenstab getestet. Aber wie gesagt nach 70 cm ebenfalls SteinGruß Simon
...Nachdem ich nach 3 Stunden einen Riesigen Brocken aus meinen Loch heraus geschaft hatte ging es darunter gerade mt dem Nächsten weiter....
Das klingt aber nach Rissen und Spalten, in die sich die Wurzeln reinarbeiten können
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Habe den Baum nun umgesetzt und immerhin eine Stelle gefunden mit etwa 90 cm Erde bis ich auf den Granit kam. Habe nun einen Grenzabstand von 4,15 m erreicht. Besser als 2,80 m.Wobei an der Stelle es wohl doch eine Platte Granit ist.Dann muss er halt doch zum Flachwurzler werden . Habe beim googeln allerdings nicht rausfinden können wie man exakt den Abstand ermittelt.Der Baum wird ja auch dicker kann es sein das wenn er mal 30- 40 cm dick ist ich ihn doch fällen muss. Oder misst man immer von der Stammmitte aus zur Grenze.Ich wohne in Badenwürttemberg.habe gelesen das nach 6 Jahren alle Ansrüche vom Nachbar verjährt sind, ist das auch so wenn das Nachbarhaus nach 6 jahren der pflanzung verkauft wird ? Gruß Simon
Gemessen wird von der äußeren Astspitze, also dem Kronenrand. Und ich kann dir sagen, dass unsere Nussbäume etwa 20 m Kronendurchmesser haben. Die gehen aber auch so langsam auf die 100 Jahre zu.
Bei diesen Grenzabstandsbestimmungen wird nicht in jedem Bundesland gleich verfahren, ich kenne es eher so, daß der Abstand von der Stamm-Mitte oder der Stamm-Außenseite gemessen wird.Ein bisschen googeln nach Grenzabständen von Bäumen brachte für Baden Würtemberg explizit für veredelte Walnussbäume 4m Quelle,Quelle, aber am besten nochmal bei der eigenen Gemeinde nach den Regelungen und ab wo gemessen wird nachfragen!Bei der Verjährungsfrist kenn ich das so, dass wenn z.B. ein Baum oder Strauch, der höher als 2m wird und näher als für die Wachstumshöhe in dem jeweiligen Bundesland erlaubten Abstand an die Grenze gepflanzt steht, die Verjährungsfrist anfangt, sobald er die 2m überschreitet.Verlangt der Nachbar dann innerhalb von 5 oder je nachdem 6 Jahren keine Entfernung (oder Rückschnitt auf 2m), erlischt danach der Anspruch.
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Bei diesen Grenzabstandsbestimmungen wird nicht in jedem Bundesland gleich verfahren, ich kenne es eher so, daß der Abstand von der Stamm-Mitte oder der Stamm-Außenseite gemessen wird. ...
So kenne ich es auch. Im baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetz ist von "Anpflanzungen" die Rede, dabei kann man eigentlich nur von der Stammmitte ausgehen.
Gartenplaner hat geschrieben:...am besten nochmal bei der eigenen Gemeinde nach den Regelungen und ab wo gemessen wird nachfragen!
Das ist auf jeden Fall sinnvoll. Und, unabhängig vom Bundesland: Die Verjährungsfrist gilt vom Zeitpunkt der Pflanzung an. Wird das Nachbargrundstück verkauft, kann der neue Eigentümer keine Fällungs-Ansprüche mehr geltend machen, sofern sein Vorgänger das vor Ablauf der Frist nicht getan hat.
"Eine Gruppe von ökologischen Hühnern beschloss, jenes Huhn zu verbannen, das goldene Eier legte, weil Gold nicht biologisch abbaubar sei." Aus: Luigi Malerba, "Die nachdenklichen Hühner", Nr. 137
"Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein." (NICHT von Kurt Tucholsky)
Das mit der Varjährungsfrist ist in Luxemburg so, daß erst ab dem Moment gezählt wird, ab dem der Baum/Strauch 2m überschritten hat (wobei ich mich frage, wie man das rückblickend genau bestimmen will....), das hatte ich noch im Hinterkopf.Hab auch noch gefunden, dass es eine Überarbeitung des Nachbarschaftsrechts in BW 2014 gegeben hat, bei der die Verjährungsfrist auf 10 Jahre hochgesetzt wurde.
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Hör' bloß auf, die Überarbeitung wurde u. A. damit begründet, den Schutz von Solaranlagen gegen Beschattung durch Bäume auf dem Nachbargrundstück zu verbessern! Nachbarschaftsrecht B-W komplett
War gerade auf der Gemeinde die könnten mir leider auch nicht sagen wie man genau die 4 m misst.Der meinte das wird keiner so eng sehen da wird es nicht um cm gehen Hat schon jemand Erfahrung ob später im Streitfall von der Stammmitte oder vom Stamm äusseren gemessen wird?
Es hängt doch ganz viel vom Nachbarn ab. Ist er sehr tolerant und liebt Bäume und hat nichts Wesentliches auf dem späteren Walnussbereiches stehen, brauchst du doch nicht auf cm achten. Hast du eine "schwierige " Person, bleibst du einige cm weiter weg.VG Wolfgang