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Gartenkamin ist im Schrebergarten verboten? (Gelesen 4121 mal)

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Tomate1607
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Gartenkamin ist im Schrebergarten verboten?

Tomate1607 »

Hallöchen zusammen!
??? Kann mir bitte `mal jemand sagen wo es steht, dass ein Gartenkamin im Schrebergarten verboten ist.
Auf meine Anfrage beim Bezirksverband bekam ich nur die Antwort:"Ist verboten"

Gruss...
Tomate1607
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partisanengärtner
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Re: Gartenkamin ist im Schrebergarten verboten?

partisanengärtner » Antwort #1 am:

Das ist in der Gartenordnung geregelt, die die Stadtverbände oder auch einzelne Anlagen erlassen. Unter bauliche Anlagen
Bei uns ist das auch verboten.
Die bekommt jeder Pächter wenn er den Vertrag für seinen Kleingarten unterschreibt.
Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.

Axel
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zwerggarten
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Re: Gartenkamin ist im Schrebergarten verboten?

zwerggarten » Antwort #2 am:

meist wird das wie lagerfeuer offenbar unter dem verbot von "offenem feuer" subsummiert – jedenfalls in berlin. wobei ich bisher nicht verstehe oder gar plausibel erklärt bekommen habe, wieso dann in kleingärten offenbar mit holzkohle/grillkohle oder gas gegrillt werden darf und teelichter und kerzen nicht auch verboten sind. transparent, klar und konkret bzw. eindeutig und bestimmt finde ich das verbot nicht.

dass es sinnvoll ist, auf kleinen, womöglich auch noch innerstädtischen gartenparzellen nicht überall und ständig mit feuer zu qualmen und zu räuchern und durch funkenflug die eigene oder nachbar*ins laube abzufackeln, steht dabei außer frage.
pro luto esse

moin

"(…) die abstrakten worte, deren sich doch die zunge naturgemäß bedienen muß, um irgend welches urteil an den tag zu geben, zerfielen mir im munde wie modrige pilze." hugo von hofmannsthal – der brief des lord chandos
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partisanengärtner
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Re: Gartenkamin ist im Schrebergarten verboten?

partisanengärtner » Antwort #3 am:

Nicht alles was in der Gartenordung steht kann logisch erklärt werden. Vieles ist halt einfach Tradition oder entspringt den autoritären Wurzeln dieser Bewegung.

Bei uns sind zum Beispiel Solaranlagen auf dem Dach verboten. Ein kleines Gewächshaus geht wenn es der Vorstand erlaubt. Dabei kann es sein das der Vorstand über die Beschränkung seiner Eingriffsrechte auch nicht aufgeklärt ist.

Die Gartenordnung genau lesen kann helfen sich da durchzusetzen.
Im Zweifelsfall den übergeordneten Dachverband fragen. 8)
Wer zuviel jätet raubt sich manche Überraschung.

Axel
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